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GPSR für Importe aus UK nach dem Brexit

GPSR für UK-Importe nach dem Brexit: EU-Verantwortlicher, Konformitätserklärung, Incoterms-Haftung und Bußgelder für Shopify-Händler einfach erklärt.

GP GPSR Pro Redaktion
5. August 2026 10 Min
Inhalt dieses Artikels

Seit dem Brexit gilt das Vereinigte Königreich für die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) als Drittland, genau wie China oder die USA. Wer als Shopify-Händler Ware von einem britischen Hersteller oder Lieferanten bezieht und sie in die EU oder nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz weiterverkauft, braucht deshalb einen in der EU niedergelassenen Verantwortlichen, eine vollständige Konformitätserklärung und Pflichtangaben auf jeder Produktseite. Dieser Leitfaden zeigt, was sich seit dem Brexit für die Produktsicherheit bei UK-Importen konkret ändert, wer für die GPSR-Konformität haftet und wie du deinen Shop in wenigen Schritten absicherst.

Warum ist UK seit dem Brexit ein Drittland für die GPSR?

Zeitleiste: Brexit-Übergang und GPSR-Drittlandstatus für UK-Importe

Zwei Stichtage erklären, warum UK für die GPSR heute wie China oder die USA behandelt wird.

Ja, das Vereinigte Königreich zählt seit dem 1. Januar 2021, dem Ende der EU-Übergangsphase, rechtlich als Drittland im Sinn der GPSR, genau wie China oder die USA. Seit dem 13. Dezember 2024 verlangt die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) zusätzlich für jedes Produkt auf dem EU-Markt eine in der Union niedergelassene verantwortliche Person, unabhängig davon, wo der Hersteller sitzt.

Drei Gründe erklären diesen Bruch. Politischer Austritt: Das UK gehört seit dem Brexit nicht mehr zur Europäischen Union und wendet EU-Recht nicht mehr direkt an. Rechtsdivergenz: Britisches und EU-Recht haben sich seither getrennt weiterentwickelt, sichtbar am eigenständigen UKCA-System. Marktüberwachung: Britische Behörden sind nicht mehr Teil des EU-Systems für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.

Vor dem Brexit reichte ein Firmensitz in London oder Manchester aus, um in Deutschland oder Frankreich zu verkaufen, weil GB Teil des EU-Binnenmarkts war. Heute gilt ein britischer Hersteller für die EU genauso als Drittland-Akteur wie ein Lieferant aus Shenzhen oder Ohio. Genau diese Umstellung übersehen viele DACH-Händler, die schon länger mit britischen Lieferanten arbeiten. Meist bemerken sie die neuen Pflichten erst, wenn eine Sendung am Zoll hängen bleibt oder ein Marktplatz Produktseiten sperrt.

Nordirland ist hier ein eigener Fall und wird weiter unten separat behandelt.

Wer haftet als EU-Verantwortlicher bei Importen aus dem Vereinigten Königreich?

Vier mögliche Rollen als EU-Verantwortlicher nach Art. 16 GPSR

Nach Art. 16 GPSR muss genau eine dieser vier Rollen für jedes UK-Produkt besetzt sein.

Nach Artikel 16 der GPSR haftet als EU-Verantwortlicher, wer eine von vier klar definierten Rollen einnimmt: Hersteller mit EU-Niederlassung, EU-Importeur, EU-Bevollmächtigter oder EU-Fulfilment-Dienstleister. Diese Person oder Firma steht für die Produktsicherheit gegenüber Behörden gerade, wenn der Hersteller selbst außerhalb der EU sitzt. Eine britische Adresse allein reicht dafür seit dem Brexit nicht mehr aus, weil sie keine Niederlassung in der EU mehr darstellt.

Die vier Rollen im Überblick:

  • Der Hersteller selbst, wenn er eine eigene Niederlassung in der EU hat
  • Ein EU-Importeur, der die Ware regelmäßig von UK in die EU einführt
  • Ein EU-Bevollmächtigter, den der britische Hersteller schriftlich beauftragt
  • Ein Fulfilment-Dienstleister mit Sitz in der EU, sofern kein anderer Akteur diese Rolle übernimmt

Für die meisten Shopify-Händler wird die Rolle automatisch zur eigenen Pflicht. Wer als EU-Unternehmen britische Ware in die EU einführt und dort verkauft, gilt in der Regel selbst als Importeur nach Art. 13 GPSR. Er übernimmt damit einen Teil der Verantwortlichen-Pflichten. Kaufst du dagegen direkt beim britischen Hersteller ohne eigene Einfuhr, brauchst du einen dokumentierten EU-Bevollmächtigten auf Herstellerseite. Beim reinen China-Import gilt dieselbe Importeur-Logik nach Art. 13 GPSR, wie der Leitfaden zum GPSR-Importeur zeigt, nur dass beim UK-Import zusätzlich die Brexit-Übergangsfrage dazukommt. Wie die Auswahl im Detail funktioniert und worauf es bei der Haftung ankommt, erklärt der Leitfaden zum EU-Verantwortlichen, während eine Übersicht passender Dienstleister im Beitrag zu EU-AR-Anbietern steht.

Wie beeinflussen Incoterms wie DDP und EXW die GPSR-Haftung bei UK-Importen?

Zwei Incoterm-Gruppen entscheiden, wer die GPSR-Pflichten in der Praxis trägt, auch wenn das Gesetz selbst keine Incoterms nennt: Bei DDP (Delivered Duty Paid) bleibt der britische Lieferant bis zur Anlieferung verantwortlich und muss faktisch einen EU-Bevollmächtigten organisieren, weil er formal als Einführer auftritt. Bei EXW oder FCA übernimmt dagegen der EU-Käufer, also dein Shop, die Rolle des Importeurs und damit auch die GPSR-Pflichten. Der folgende Vergleich zeigt beide Fälle nebeneinander.

Vergleich: GPSR-Haftung bei DDP versus EXW/FCA Lieferbedingungen

Landet die Verantwortlichen-Pflicht bei dir, musst du deine Kontaktdaten als EU-Verantwortlicher zusammen mit den Warnhinweisen direkt auf dem Produkt, der Verpackung und in jedem Online-Listing angeben, nicht nur intern dokumentieren. Diese Verschiebung solltest du bereits beim Abschluss neuer Lieferverträge mit britischen Herstellern klären, nicht erst bei der ersten Reklamation. Wenn dein Vertrag EXW oder FCA vorsieht, landet die Verantwortlichen-Pflicht automatisch bei dir, selbst wenn im Vertrag nichts Zusätzliches zur GPSR steht.

IncotermWer haftet für GPSR-Pflichten
DDPBritischer Lieferant muss EU-Bevollmächtigten stellen
EXW / FCAEU-Käufer wird faktisch zum Importeur und übernimmt die Pflichten

Welche Konformitätserklärung und Dokumente brauchen UK-Importe für den EU-Markt?

Für Produkte, die eine CE-Kennzeichnung erfordern, braucht jede Sendung aus UK eine gültige Konformitätserklärung. Sie muss exakt zum tatsächlich verkauften Produkt passen, inklusive Modellbezeichnung, Herstellerangaben und angewendeten Normen. Fehlt sie oder stammt sie noch aus der Zeit vor dem Brexit mit einer britischen Anschrift als verantwortlicher Stelle, ist sie nicht mehr gültig für den EU-Markt. Das britische UKCA-Zeichen ersetzt die EU-Konformitätserklärung dabei nicht.

Zur vollständigen Dokumentation gehören:

  • Die Konformitätserklärung mit aktueller EU-Anschrift der verantwortlichen Person
  • Sicherheitshinweise und Warnhinweise in der Sprache jedes Ziellandes
  • Kontaktangaben von Hersteller und EU-Verantwortlichem auf der Produktseite
  • Die technische Dokumentation als Nachweis bei Rückfragen der Marktaufsicht

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstellen einer rechtssicheren Konformitätserklärung findest du im Beitrag Konformitätserklärung erstellen, Details zur technischen Dokumentation im Beitrag zur technischen Dokumentation.

Welche Kennzeichnung und Pflichtangaben müssen auf der Produktseite stehen?

Jede Produktseite mit UK-Importware braucht die vollständigen Herstellerdaten: Name oder eingetragene Marke des Herstellers sowie eine postalische und eine elektronische Kontaktadresse, etwa E-Mail oder Kontaktformular. Dazu kommen Name, Anschrift und E-Mail des EU-Verantwortlichen, sofern der Hersteller selbst außerhalb der EU sitzt, sowie ein Produktbild, das dem tatsächlich gelieferten Produkt entspricht.

Zur Produktidentifikation verlangt die GPSR eindeutige Kennziffern wie Modell-, Typ-, Chargen- oder Seriennummer, ergänzt um GTIN, EAN oder eine interne Artikelnummer, damit ein Produkt im Rückrufsfall zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Wechselst du den Lieferanten oder EU-Bevollmächtigten, musst du diese Angaben auf jeder betroffenen Produktseite aktualisieren. Sonst entsteht eine Lücke zwischen digitaler Angabe und physischem Produkt, die Marktaufsicht und Marktplätze gleichermaßen als Verstoß werten.

Zusätzlich verlangt die GPSR eine Rückverfolgbarkeit über Chargen- oder Seriennummern, damit im Rückrufsfall genau geklärt werden kann, welche Kunden ein betroffenes Los erhalten haben. Bei sehr kleinen Produkten reicht die Angabe auf der Verpackung oder in den Versandunterlagen. Verkaufst du EU-weit, kommen bis zu 24 Sprachen für Sicherheitshinweise zusammen. Wie sich das automatisieren lässt, zeigt der Beitrag zu mehrsprachigen Pflichtangaben; die genauen Feldanforderungen stehen im Beitrag zu GPSR-Kontaktangaben.

Was unterscheidet UKCA von CE-Kennzeichnung und GPSR?

Nein, UKCA ist nicht dasselbe wie CE und ersetzt die GPSR-Pflichten nicht. UKCA (UK Conformity Assessed) ist Großbritanniens eigenes Kennzeichnungssystem für den britischen Binnenmarkt, offiziell dokumentiert in der UKCA-Guidance der britischen Regierung. CE-Kennzeichnung und GPSR gelten dagegen ausschließlich für den EU-Markt. Ein Produkt kann UKCA-konform sein und trotzdem ohne gültige GPSR-Konformitätserklärung nicht in der EU verkauft werden dürfen, weil es sich um zwei vollständig getrennte Rechtssysteme mit unterschiedlichen Behörden und Anforderungen handelt. Die Brexit-Übersicht zur CE-Kennzeichnung zeigt zusätzlich, ab wann UKCA für den britischen Markt verpflichtend wird.

Brauche ich UKCA und CE gleichzeitig?

Ja, sobald du dasselbe Produkt sowohl in Großbritannien als auch in der EU verkaufst, brauchst du in der Regel beide Kennzeichnungen parallel. Für den reinen EU-Import über deinen Shopify-Shop reicht die GPSR-Konformität mit CE-Kennzeichnung aus, UKCA wird erst relevant, sobald du zusätzlich aktiv nach Großbritannien verkaufst.

Gilt eine Sonderregel für Nordirland?

Ja, Nordirland ist der eine Ausnahmefall innerhalb des Vereinigten Königreichs. Über das Windsor-Rahmenabkommen wendet Nordirland weiterhin EU-Produktsicherheitsregeln an, um den Zugang zu beiden Märkten zu erhalten. England, Schottland und Wales fahren dagegen als Great Britain ihr eigenes System mit UKCA. Für die Praxis heißt das: Ware, die aus Nordirland kommt, kann unter Umständen bereits GPSR-konform behandelt werden, während Ware aus England, Schottland oder Wales immer die volle Drittland-Prüfung durchläuft. Lieferst du umgekehrt aus der EU nach Nordirland, gelten für dich die normalen EU-GPSR-Vorgaben ohne Sonderregel.

Brauchst du für UK-Importe eine LUCID-Registrierung im Verpackungsregister?

Ja, sobald du verpackte Ware aus UK erstmals gewerbsmäßig an Endkunden in Deutschland verkaufst, greift zusätzlich zur GPSR die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Diese Pflicht ist unabhängig von der GPSR und betrifft jede Verkaufs- und Versandverpackung, die beim privaten Endkunden landet, egal ob dein Sitz in der EU oder in UK liegt.

Das Verpackungsgesetz kennt dabei keine Bagatellgrenze. Auch wenige Sendungen im Jahr lösen die Registrierungs- und Lizenzierungspflicht aus, entscheidend ist allein die gewerbliche Erstinverkehrbringung in Deutschland, nicht die Menge. Die Registrierung selbst ist kostenlos, die Lizenzierung der Verpackungsmengen bei einem dualen System kostet dagegen laufend Gebühren nach Material und Gewicht. Verkaufst du ausschließlich über einen EU-Fulfilment-Partner, der die Ware bereits in der EU verpackt, kann die Pflicht auf diesen Partner übergehen. Prüfe das aber vertraglich, bevor du dich darauf verlässt.

Was passiert bei fehlender GPSR-Konformität bei UK-Importen?

Seit dem 19. Februar 2026 sanktioniert das novellierte Produktsicherheitsgesetz (§ 28 ProdSG) Verstöße gegen die GPSR als Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 10.000 Euro für die meisten Tatbestände, etwa eine fehlende EU-verantwortliche Person nach Art. 16 GPSR, und bei bis zu 100.000 Euro, wenn Hersteller oder Händler fällige Korrekturmaßnahmen nach Art. 9 Abs. 8 oder Art. 11 Abs. 8 GPSR unterlassen. Diese Höchstbeträge gelten bundesweit einheitlich, nur die Verfolgung liegt bei den Marktüberwachungsbehörden der einzelnen Länder. Neben dem Bußgeld drohen ein Verkaufsverbot für die betroffenen Produkte und im schlimmsten Fall ein öffentlicher Rückruf über das EU-weite Meldesystem Safety Gate der Europäischen Kommission.

Marktplätze wie Amazon und eBay prüfen zunehmend aktiv, ob Pflichtangaben und Konformitätserklärung zu einem Angebot vorliegen. Sie sperren einzelne Angebote, sobald etwas fehlt, unabhängig davon, ob ein Kunde sich beschwert hat. Auch der Zoll wird strenger: Sendungen ohne nachvollziehbare Verantwortlichen-Angabe werden häufiger zurückgehalten oder an den Absender zurückgeschickt, was bei Importen aus UK zusätzliche Kosten und Lieferverzögerungen verursacht. Eine vollständige Übersicht aller Tatbestände und Bußgeldstufen findest du im Beitrag zu GPSR-Bußgeldern.

Checkliste: GPSR-Compliance für Shopify-Händler mit UK-Importen

Bevor du weiter Ware aus UK verkaufst, lohnt sich ein kurzer Check der wichtigsten Punkte:

  • EU-Verantwortlichen benennen oder die eigene Importeursrolle nach Art. 13 GPSR bestätigen
  • Konformitätserklärung pro Produkt auf eine aktuelle EU-Anschrift prüfen und bei Bedarf neu ausstellen
  • Kontaktangaben und Sicherheitshinweise auf jeder Produktseite gegen den tatsächlichen Lieferzustand abgleichen
  • Lieferverträge mit britischen Herstellern auf DDP gegen EXW/FCA prüfen und die GPSR-Zuständigkeit schriftlich festhalten
  • LUCID-Registrierung für verpackte Ware klären, sofern du selbst an deutsche Endkunden verpackst oder versendest
  • Änderungen an Lieferant oder EU-Bevollmächtigtem lückenlos dokumentieren, damit du bei einer Prüfung sofort nachweisen kannst

Für Shops mit vielen SKUs und wechselnden UK-Lieferanten übernimmt GPSR Pro einen Großteil davon automatisch:

  • Die KI-Hersteller-Erkennung ordnet neue Produkte direkt dem richtigen Verantwortlichen zu
  • Das EU-AR-Verzeichnis hält Kontaktdaten aktuell
  • Der CE-Konformitätserklärungs-Generator erstellt passende Erklärungen je Produkt
  • LUCID-Sync gleicht Verpackungsdaten automatisch ab
  • Der gerichtsfeste Audit-Trail dokumentiert jede Änderung, falls eine Behörde nachfragt

Der Screenshot unten zeigt diese Funktionen im gpsrpro.com-Dashboard.

GPSR Pro Feature-Übersicht: KI-Hersteller-Erkennung, EU-AR-Verzeichnis, Audit-Trail

Die GPSR Pro Feature-Übersicht: KI-Hersteller-Erkennung, EU-AR-Verzeichnis, Konformitätserklärungs-Generator, LUCID-Sync und Audit-Trail im Zusammenspiel. (Quelle: GPSR Pro)

Häufig gestellte Fragen zu GPSR und UK-Importen

Gilt die GPSR auch, wenn ich nur wenige Produkte aus UK importiere?

Ja, die GPSR kennt keine Mindestmenge oder Umsatzgrenze, sie gilt für jedes einzelne Produkt, das gewerblich auf dem EU-Markt verkauft wird. Auch ein Shop mit geringem UK-Anteil am Sortiment braucht für diese Produkte einen EU-Verantwortlichen und eine gültige Konformitätserklärung.

Kann ich als deutscher Händler selbst zum EU-Verantwortlichen für britische Ware werden?

Ja, wenn du die Ware aus UK importierst und in der EU niedergelassen bist, übernimmst du in der Regel automatisch die Importeurspflichten nach Art. 13 GPSR und trittst damit faktisch als verantwortliche Person auf. Du solltest das schriftlich mit deinem britischen Lieferanten festhalten, damit die Zuständigkeit im Streitfall eindeutig ist.

Reicht eine bestehende UKCA-Kennzeichnung für den Verkauf in der EU aus?

Nein, eine UKCA-Kennzeichnung ersetzt weder die CE-Kennzeichnung noch die GPSR-Konformitätserklärung für den EU-Markt, weil es sich um zwei unabhängige Zertifizierungssysteme handelt. Für den EU-Verkauf brauchst du zusätzlich die vollständige GPSR-Dokumentation mit CE-Kennzeichnung, sofern dein Produkt darunter fällt.

Ändert sich etwas, wenn mein britischer Lieferant über ein EU-Lager versendet?

Ja, sobald die Ware physisch über ein EU-Lager läuft, wird der Lagerbetreiber oder Fulfilment-Dienstleister häufig selbst zur relevanten Partei für die GPSR-Rolle, wenn kein anderer EU-Verantwortlicher benannt ist. Kläre in diesem Fall vertraglich, wer die Verantwortlichen-Pflichten und die LUCID-Registrierung tatsächlich übernimmt, damit die Zuständigkeit nicht in der Schwebe bleibt.

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GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

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