Die GPSR (Verordnung 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen Verwarnungen, Bußgelder, Vertriebsverbote und Rückrufe anordnen. Die Rechtsgrundlage für Sanktionen ist Art. 44 GPSR, der die Bemessung ausdrücklich den EU-Mitgliedstaaten überlässt. Entsprechend fallen die nationalen Rahmen sehr unterschiedlich aus.
Dieser Artikel zeigt typische Verstoß-Szenarien, ordnet sie nach Verstoß-Typ und erklärt, wie du dich konkret schützt. Die Szenarien sind illustrative Beispiele zur Veranschaulichung der Risiken, keine Wiedergabe konkreter Behördenverfahren.
Bußgeld-Rahmen nach Mitgliedsstaat
Die GPSR überlässt die Bemessung der Bußgelder den Mitgliedsstaaten. Das führt zu erheblichen Unterschieden.
Deutschland sanktioniert GPSR-Verstöße seit dem 19. Februar 2026 über § 28 des novellierten Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG, geändert durch das Änderungsgesetz vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 29). Der Bußgeldrahmen kennt genau zwei Stufen: bis zu 10.000 Euro für die große Mehrheit der Tatbestände, und bis zu 100.000 Euro allein für unterlassene Korrekturmaßnahmen nach Art. 9 Abs. 8 GPSR (Hersteller) und Art. 11 Abs. 8 GPSR (Händler). Diese Höchstbeträge sind bundesweit einheitlich, verfolgt werden die Verstöße von den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Eine umsatzabhängige Bußgeldstufe gibt es im deutschen Produktsicherheitsrecht nicht.
Österreich liegt mit bis zu 25.000 Euro pro Verstoß niedriger, kennt aber Wiederholungstäter-Regelungen mit verdoppelten Sätzen.
Frankreich ist mit bis zu 7 Prozent des Jahresumsatzes der härteste Standort, vor allem für Plattformen mit Marketplace-Verantwortung.
Italien und Spanien orientieren sich am deutschen Rahmen, mit deutlich aktiverer Marktüberwachung im Bereich Spielzeug und Elektronik.
Zehn typische Verstoß-Szenarien
Die folgenden Szenarien sind illustrative Beispiele. Sie zeigen, welche Verstöße in der Praxis am häufigsten vorkommen und welche der beiden deutschen Bußgeldstufen jeweils greift. Wo die Behörde innerhalb dieses Rahmens landet, hängt vom Einzelfall ab, von Schwere, Vorsatz, Wiederholung und Kooperationsbereitschaft.
Szenario 1: Elektronik-Zubehör
Ein Shopify-Shop mit Schwerpunkt Smartphone-Zubehör verkauft Ladekabel eines Herstellers außerhalb der EU. Auf der Produktseite ist nur der ausländische Hersteller-Name genannt, ohne EU-Kontakt. Hier droht ein Bußgeld im Rahmen der 10.000-Euro-Stufe, zusätzlich die Auflage, die Angabe nachzutragen.
Verstoß: Fehlende EU-verantwortliche Person nach Artikel 16 GPSR (in Deutschland § 28 Abs. 2 Nr. 24 und 25 ProdSG).
Szenario 2: Mode-Shop
Ein Modeshop mit rund 1.200 Artikeln hat Pflegehinweise und Material-Angaben nicht in der Landessprache der Käufer hinterlegt. Bei einer Stichprobe fallen hunderte Artikel auf, neben einem Bußgeld droht die Auflage, alle Artikel kurzfristig zu korrigieren.
Verstoß: Verletzung der Pflichtangaben nach Artikel 9 GPSR.
Szenario 3: Spielzeug-Händler
Ein Wiederverkäufer von Holzspielzeug kann für mehrere Produkte keine Konformitätserklärungen vorlegen. Statt eines Bußgelds droht hier schnell das schwerere Geschütz: ein Vertriebsverbot und eine Rückruf-Pflicht, deren Logistikkosten ein Vielfaches eines Bußgelds betragen können.
Verstoß: Fehlende Konformitätserklärung nach Artikel 11 GPSR.
Szenario 4: Beauty-Brand
Verkauft eine Beauty-Brand Eigenmarken-Produkte aus einem Drittland in mehrere EU-Länder, gibt den Hersteller aber nur auf Englisch an, droht ein Bußgeld plus die Auflage zur mehrsprachigen Überarbeitung.
Verstoß: Sprach-Pflicht nach Artikel 9 Absatz 7 GPSR.
Szenario 5: Smart-Home-Anbieter
Fehlt für ein WLAN-Modul eine dokumentierte Risikobewertung und wird nach einem Vorfall die Meldefrist im Safety Gateway überschritten, droht ein Bußgeld. Bleiben zusätzlich die fälligen Korrekturmaßnahmen aus, greift die höhere Stufe von bis zu 100.000 Euro.
Verstoß: Fehlende Risikobewertung und versäumte Meldefrist nach Artikel 20 GPSR.
Szenario 6: Sportartikel
Ein Versandhändler für Yogamatten legt keine Gebrauchsanleitung bei. Fehlt eine vorgeschriebene Anleitung, kann das als Verstoß gegen die Informations-Pflichten gewertet werden, ein Bußgeld unterhalb der 10.000-Euro-Grenze ist die Folge.
Verstoß: Fehlende Gebrauchsanleitung nach Artikel 9 GPSR.
Szenario 7: Marketplace-Verkäufer
Bietet ein Verkäufer über einen großen Marketplace viele Artikel ohne korrekte Hersteller-Angaben an, kann der Marketplace den Shop selbst melden, da er als Vermittler mit-haftet. Weil jeder Verstoß eine eigene Ordnungswidrigkeit ist, kann sich das Risiko über viele Artikel hinweg addieren, auch wenn der Rahmen pro Verstoß bei 10.000 Euro endet.
Verstoß: Mehrfacher Verstoß gegen Artikel 9 GPSR.
Szenario 8: Schmuck-Brand
Ist ein GPSR-Block nur in der Desktop-Ansicht sichtbar und auf Mobilgeräten ausgeblendet, kann das als unzureichende Kennzeichnung gewertet werden. Die Pflichtangaben müssen auf allen Geräten erscheinen.
Verstoß: Nicht durchgängige Sichtbarkeit der Pflichtangaben.
Szenario 9: Lebensmittel-Verpackungen
Kann ein Anbieter von Lebensmittel-Verpackungen (nicht die Lebensmittel selbst, daher GPSR-pflichtig) den Migrationsnachweis für Materialien mit Lebensmittel-Kontakt nicht vorlegen, drohen Beanstandung und Bußgeld.
Verstoß: Fehlende Risikobewertung in Kombination mit Vorgaben aus EU 1935/2004.
Szenario 10: Elektroartikel-Importeur
Fehlt einem Importeur für eine ganze Charge Küchengeräte die Konformitätserklärung, drohen ein Bußgeld und eine Rückruf-Auflage. Kommt der Importeur der Rückruf-Auflage nicht nach, verschiebt sich das in die 100.000-Euro-Stufe. Bei großen Chargen sind die Rückrufkosten ohnehin meist das eigentliche Risiko.
Verstoß: Schwerwiegende Verletzung von Artikel 11 und Artikel 13 GPSR.
Bußgeld-Tabelle nach Verstoß-Typ (Deutschland)
Die folgende Übersicht ordnet die typischen Verstöße den beiden Stufen des § 28 ProdSG zu. Zwischenstufen gibt es nicht: Entweder greift der Rahmen bis 10.000 Euro oder der bis 100.000 Euro.
| Verstoß | Gesetzlicher Rahmen in Deutschland | Zusätzliche Maßnahmen |
|---|---|---|
| Fehlende EU-verantwortliche Person (Art. 16 GPSR) | bis 10.000 Euro | Nachbesserungsauflage, Vertriebsverbot |
| Fehlende Hersteller-Pflichtangaben (Art. 9 GPSR) | bis 10.000 Euro | Nachbesserungsauflage |
| Fehlende Online-Pflichtangaben (Art. 19 GPSR) | bis 10.000 Euro | Nachbesserungsauflage |
| Falsche Sprache der Pflichtangaben | bis 10.000 Euro | Nachbesserungsauflage |
| Fehlende Konformitätserklärung | bis 10.000 Euro | Vertriebsverbot, Rückruf |
| Fehlende Risikobewertung | bis 10.000 Euro | Vertriebsverbot |
| Fehlende Gebrauchsanleitung | bis 10.000 Euro | Nachbesserungsauflage |
| Unzureichende Mobile-Darstellung der Pflichtangaben | bis 10.000 Euro | Nachbesserungsauflage |
| Unterlassene Korrekturmaßnahmen als Hersteller (Art. 9 Abs. 8 GPSR) | bis 100.000 Euro | Rückruf, Vertriebsverbot |
| Unterlassene Korrekturmaßnahmen als Händler (Art. 11 Abs. 8 GPSR) | bis 100.000 Euro | Rückruf, Vertriebsverbot |
Die Aufzählung der Tatbestände in § 28 ProdSG lässt sich nach § 28 Abs. 4 ProdSG durch Rechtsverordnung erweitern, die Liste ist also nicht auf Dauer festgeschrieben. Unabhängig vom Bußgeld kann bei vorsätzlichen Verstößen, durch die Leib oder Leben gefährdet werden, § 29 ProdSG greifen, der eine Freiheits- oder Geldstrafe vorsieht.
Wie du dich konkret schützt
Fast alle Bußgelder lassen sich vermeiden, wenn diese sechs Angaben auf jeder Produktseite stehen:
Die gute Nachricht: Diese Szenarien ließen sich fast alle mit einer ordentlichen Compliance-App und einem AR-Service vermeiden. Die Behörden gehen nicht nach Fällen mit Schaden, sondern nach Stichproben auf Produktseiten. Wer dort sauber arbeitet, ist im 90-Prozent-Schutzbereich.
Schutz-Schritt 1: GPSR-Block auf jeder Produktseite, mehrsprachig. Eine App wie GPSR Pro stellt das in 5 Minuten ein und übersetzt automatisch in 24 EU-Sprachen.
Schutz-Schritt 2: EU-verantwortliche Person für alle Drittland-Produkte. Eigene Beantragung dauert Wochen, über einen AR-Service bist du in einem Tag versorgt.
Schutz-Schritt 3: Audit-Trail, der bei einer Prüfung Bestand hat. Excel-Listen reichen nicht. Du brauchst gehashte Logs mit Zeitstempel, die nicht unbemerkt manipulierbar sind.
Schutz-Schritt 4: Klare interne Meldekette für Vorfälle. Customer Service muss wissen, dass jeder Beschwerde-Fall mit Personen- oder Sachschaden innerhalb von 48 Stunden ans Compliance-Team eskaliert.
Schutz-Schritt 5: Risikobewertung als Standard-Prozess. Pro Produktkategorie eine schriftliche Bewertung mit Datum und Unterschrift. Vorlagen gibt es bei IHK und EU-Kommission.
Was tun, wenn ein Bußgeld droht?
Wenn dich eine Behörde anschreibt, ist das erste Gebot: nicht ignorieren. Die meisten Verfahren beginnen mit einer formalen Anfrage zur Stellungnahme. Hier kannst du noch korrigieren und das Bußgeld signifikant reduzieren, oft auf ein Drittel oder weniger.
Drei Praxis-Regeln:
- Antworte innerhalb der gesetzten Frist, im Zweifel mit einer Bitte um Fristverlängerung.
- Reiche alle vorhandenen Unterlagen (Risikobewertungen, Konformitätserklärungen, Audit-Logs) bei.
- Beauftrage einen Fachanwalt für Produktsicherheit, sobald ein Verstoß aus der 100.000-Euro-Stufe im Raum steht oder viele Produkte gleichzeitig betroffen sind. Die Beratungskosten liegen in der Regel deutlich unter dem, was ein ausgeschöpfter Bußgeldrahmen kostet.
Fazit
Der gesetzliche Bußgeld-Rahmen ist real: In Deutschland bis zu 10.000 Euro pro Verstoß, bei unterlassenen Korrekturmaßnahmen bis zu 100.000 Euro. Die gute Nachricht: Verstöße sind mit grundsolider Tooling-Hygiene vermeidbar. Wer einmal sauber aufsetzt, bezahlt im Jahr weniger an Compliance-Tools als ein einziges mittleres Bußgeld kosten würde.
Wenn du noch keine Lösung hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, dein Sortiment GPSR-konform aufzustellen, bevor eine Prüfung ansteht.
Häufige Fragen
Wie hoch sind GPSR-Bußgelder?
Die Höhe legen die EU-Mitgliedstaaten fest und unterscheidet sich stark. In Deutschland gilt § 28 ProdSG: bis zu 10.000 Euro für die meisten Tatbestände, bis zu 100.000 Euro bei unterlassenen Korrekturmaßnahmen nach Art. 9 Abs. 8 und Art. 11 Abs. 8 GPSR. Wo die Behörde innerhalb dieses Rahmens landet, hängt von Schwere, Vorsatz und Wiederholung ab. Die Höchstbeträge selbst sind bundesweit gleich.
Kann ich wegen fehlender GPSR-Angaben abgemahnt werden?
Ja, Mitbewerber und Verbände können fehlende Pflichtangaben abmahnen. Eine Abmahnung verlangt meist eine Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung. Saubere Angaben auf jeder Produktseite sind der einfachste Schutz.
Wer haftet beim Dropshipping?
Beim Dropshipping bist du als Händler in der Lieferkette verantwortlich, oft sogar als Importeur, wenn die Ware aus einem Drittland kommt. Du musst sicherstellen, dass Hersteller und EU-Verantwortlicher benannt und die Pflichtangaben vorhanden sind.
Schützt eine GPSR-App vor Bußgeldern?
Eine App nimmt dir die saubere Pflege und Anzeige der Pflichtangaben ab, das senkt das Risiko deutlich. Die rechtliche Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit bleibt aber bei dir als Händler.