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GPSR-Bußgelder 2026: Risiko-Szenarien und was sie kosten können

Typische Verstoß-Szenarien unter der GPSR, der gesetzliche Bußgeld-Rahmen je EU-Mitgliedstaat und konkrete Schutzmaßnahmen für Shopify-Shops.

GP GPSR Pro Redaktion
20. Mai 2026 11 Min
Inhalt dieses Artikels

Die GPSR (Verordnung 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen Verwarnungen, Bußgelder, Vertriebsverbote und Rückrufe anordnen. Die Rechtsgrundlage für Sanktionen ist Art. 44 GPSR, der die Bemessung ausdrücklich den EU-Mitgliedstaaten überlässt. Entsprechend fallen die nationalen Rahmen sehr unterschiedlich aus.

Dieser Artikel zeigt typische Verstoß-Szenarien, ordnet sie nach Verstoß-Typ und erklärt, wie du dich konkret schützt. Die Szenarien sind illustrative Beispiele zur Veranschaulichung der Risiken, keine Wiedergabe konkreter Behördenverfahren.

Bußgeld-Rahmen nach Mitgliedsstaat

Die GPSR überlässt die Bemessung der Bußgelder den Mitgliedsstaaten. Das führt zu erheblichen Unterschieden.

Deutschland sanktioniert GPSR-Verstöße seit dem 19. Februar 2026 über § 28 des novellierten Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG, geändert durch das Änderungsgesetz vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 29). Der Bußgeldrahmen kennt genau zwei Stufen: bis zu 10.000 Euro für die große Mehrheit der Tatbestände, und bis zu 100.000 Euro allein für unterlassene Korrekturmaßnahmen nach Art. 9 Abs. 8 GPSR (Hersteller) und Art. 11 Abs. 8 GPSR (Händler). Diese Höchstbeträge sind bundesweit einheitlich, verfolgt werden die Verstöße von den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Eine umsatzabhängige Bußgeldstufe gibt es im deutschen Produktsicherheitsrecht nicht.

Österreich liegt mit bis zu 25.000 Euro pro Verstoß niedriger, kennt aber Wiederholungstäter-Regelungen mit verdoppelten Sätzen.

Frankreich ist mit bis zu 7 Prozent des Jahresumsatzes der härteste Standort, vor allem für Plattformen mit Marketplace-Verantwortung.

Italien und Spanien orientieren sich am deutschen Rahmen, mit deutlich aktiverer Marktüberwachung im Bereich Spielzeug und Elektronik.

Zehn typische Verstoß-Szenarien

Die folgenden Szenarien sind illustrative Beispiele. Sie zeigen, welche Verstöße in der Praxis am häufigsten vorkommen und welche der beiden deutschen Bußgeldstufen jeweils greift. Wo die Behörde innerhalb dieses Rahmens landet, hängt vom Einzelfall ab, von Schwere, Vorsatz, Wiederholung und Kooperationsbereitschaft.

Szenario 1: Elektronik-Zubehör

Ein Shopify-Shop mit Schwerpunkt Smartphone-Zubehör verkauft Ladekabel eines Herstellers außerhalb der EU. Auf der Produktseite ist nur der ausländische Hersteller-Name genannt, ohne EU-Kontakt. Hier droht ein Bußgeld im Rahmen der 10.000-Euro-Stufe, zusätzlich die Auflage, die Angabe nachzutragen.

Verstoß: Fehlende EU-verantwortliche Person nach Artikel 16 GPSR (in Deutschland § 28 Abs. 2 Nr. 24 und 25 ProdSG).

Szenario 2: Mode-Shop

Ein Modeshop mit rund 1.200 Artikeln hat Pflegehinweise und Material-Angaben nicht in der Landessprache der Käufer hinterlegt. Bei einer Stichprobe fallen hunderte Artikel auf, neben einem Bußgeld droht die Auflage, alle Artikel kurzfristig zu korrigieren.

Verstoß: Verletzung der Pflichtangaben nach Artikel 9 GPSR.

Szenario 3: Spielzeug-Händler

Ein Wiederverkäufer von Holzspielzeug kann für mehrere Produkte keine Konformitätserklärungen vorlegen. Statt eines Bußgelds droht hier schnell das schwerere Geschütz: ein Vertriebsverbot und eine Rückruf-Pflicht, deren Logistikkosten ein Vielfaches eines Bußgelds betragen können.

Verstoß: Fehlende Konformitätserklärung nach Artikel 11 GPSR.

Szenario 4: Beauty-Brand

Verkauft eine Beauty-Brand Eigenmarken-Produkte aus einem Drittland in mehrere EU-Länder, gibt den Hersteller aber nur auf Englisch an, droht ein Bußgeld plus die Auflage zur mehrsprachigen Überarbeitung.

Verstoß: Sprach-Pflicht nach Artikel 9 Absatz 7 GPSR.

Szenario 5: Smart-Home-Anbieter

Fehlt für ein WLAN-Modul eine dokumentierte Risikobewertung und wird nach einem Vorfall die Meldefrist im Safety Gateway überschritten, droht ein Bußgeld. Bleiben zusätzlich die fälligen Korrekturmaßnahmen aus, greift die höhere Stufe von bis zu 100.000 Euro.

Verstoß: Fehlende Risikobewertung und versäumte Meldefrist nach Artikel 20 GPSR.

Szenario 6: Sportartikel

Ein Versandhändler für Yogamatten legt keine Gebrauchsanleitung bei. Fehlt eine vorgeschriebene Anleitung, kann das als Verstoß gegen die Informations-Pflichten gewertet werden, ein Bußgeld unterhalb der 10.000-Euro-Grenze ist die Folge.

Verstoß: Fehlende Gebrauchsanleitung nach Artikel 9 GPSR.

Szenario 7: Marketplace-Verkäufer

Bietet ein Verkäufer über einen großen Marketplace viele Artikel ohne korrekte Hersteller-Angaben an, kann der Marketplace den Shop selbst melden, da er als Vermittler mit-haftet. Weil jeder Verstoß eine eigene Ordnungswidrigkeit ist, kann sich das Risiko über viele Artikel hinweg addieren, auch wenn der Rahmen pro Verstoß bei 10.000 Euro endet.

Verstoß: Mehrfacher Verstoß gegen Artikel 9 GPSR.

Szenario 8: Schmuck-Brand

Ist ein GPSR-Block nur in der Desktop-Ansicht sichtbar und auf Mobilgeräten ausgeblendet, kann das als unzureichende Kennzeichnung gewertet werden. Die Pflichtangaben müssen auf allen Geräten erscheinen.

Verstoß: Nicht durchgängige Sichtbarkeit der Pflichtangaben.

Szenario 9: Lebensmittel-Verpackungen

Kann ein Anbieter von Lebensmittel-Verpackungen (nicht die Lebensmittel selbst, daher GPSR-pflichtig) den Migrationsnachweis für Materialien mit Lebensmittel-Kontakt nicht vorlegen, drohen Beanstandung und Bußgeld.

Verstoß: Fehlende Risikobewertung in Kombination mit Vorgaben aus EU 1935/2004.

Szenario 10: Elektroartikel-Importeur

Fehlt einem Importeur für eine ganze Charge Küchengeräte die Konformitätserklärung, drohen ein Bußgeld und eine Rückruf-Auflage. Kommt der Importeur der Rückruf-Auflage nicht nach, verschiebt sich das in die 100.000-Euro-Stufe. Bei großen Chargen sind die Rückrufkosten ohnehin meist das eigentliche Risiko.

Verstoß: Schwerwiegende Verletzung von Artikel 11 und Artikel 13 GPSR.

Bußgeld-Tabelle nach Verstoß-Typ (Deutschland)

Die folgende Übersicht ordnet die typischen Verstöße den beiden Stufen des § 28 ProdSG zu. Zwischenstufen gibt es nicht: Entweder greift der Rahmen bis 10.000 Euro oder der bis 100.000 Euro.

VerstoßGesetzlicher Rahmen in DeutschlandZusätzliche Maßnahmen
Fehlende EU-verantwortliche Person (Art. 16 GPSR)bis 10.000 EuroNachbesserungsauflage, Vertriebsverbot
Fehlende Hersteller-Pflichtangaben (Art. 9 GPSR)bis 10.000 EuroNachbesserungsauflage
Fehlende Online-Pflichtangaben (Art. 19 GPSR)bis 10.000 EuroNachbesserungsauflage
Falsche Sprache der Pflichtangabenbis 10.000 EuroNachbesserungsauflage
Fehlende Konformitätserklärungbis 10.000 EuroVertriebsverbot, Rückruf
Fehlende Risikobewertungbis 10.000 EuroVertriebsverbot
Fehlende Gebrauchsanleitungbis 10.000 EuroNachbesserungsauflage
Unzureichende Mobile-Darstellung der Pflichtangabenbis 10.000 EuroNachbesserungsauflage
Unterlassene Korrekturmaßnahmen als Hersteller (Art. 9 Abs. 8 GPSR)bis 100.000 EuroRückruf, Vertriebsverbot
Unterlassene Korrekturmaßnahmen als Händler (Art. 11 Abs. 8 GPSR)bis 100.000 EuroRückruf, Vertriebsverbot

Die Aufzählung der Tatbestände in § 28 ProdSG lässt sich nach § 28 Abs. 4 ProdSG durch Rechtsverordnung erweitern, die Liste ist also nicht auf Dauer festgeschrieben. Unabhängig vom Bußgeld kann bei vorsätzlichen Verstößen, durch die Leib oder Leben gefährdet werden, § 29 ProdSG greifen, der eine Freiheits- oder Geldstrafe vorsieht.

Wie du dich konkret schützt

Fast alle Bußgelder lassen sich vermeiden, wenn diese sechs Angaben auf jeder Produktseite stehen:

GPSR-Pflichtangaben auf der Produktseite, die bei Prüfungen kontrolliert werden.

Die gute Nachricht: Diese Szenarien ließen sich fast alle mit einer ordentlichen Compliance-App und einem AR-Service vermeiden. Die Behörden gehen nicht nach Fällen mit Schaden, sondern nach Stichproben auf Produktseiten. Wer dort sauber arbeitet, ist im 90-Prozent-Schutzbereich.

Schutz-Schritt 1: GPSR-Block auf jeder Produktseite, mehrsprachig. Eine App wie GPSR Pro stellt das in 5 Minuten ein und übersetzt automatisch in 24 EU-Sprachen.

Schutz-Schritt 2: EU-verantwortliche Person für alle Drittland-Produkte. Eigene Beantragung dauert Wochen, über einen AR-Service bist du in einem Tag versorgt.

Schutz-Schritt 3: Audit-Trail, der bei einer Prüfung Bestand hat. Excel-Listen reichen nicht. Du brauchst gehashte Logs mit Zeitstempel, die nicht unbemerkt manipulierbar sind.

Schutz-Schritt 4: Klare interne Meldekette für Vorfälle. Customer Service muss wissen, dass jeder Beschwerde-Fall mit Personen- oder Sachschaden innerhalb von 48 Stunden ans Compliance-Team eskaliert.

Schutz-Schritt 5: Risikobewertung als Standard-Prozess. Pro Produktkategorie eine schriftliche Bewertung mit Datum und Unterschrift. Vorlagen gibt es bei IHK und EU-Kommission.

Was tun, wenn ein Bußgeld droht?

Wenn dich eine Behörde anschreibt, ist das erste Gebot: nicht ignorieren. Die meisten Verfahren beginnen mit einer formalen Anfrage zur Stellungnahme. Hier kannst du noch korrigieren und das Bußgeld signifikant reduzieren, oft auf ein Drittel oder weniger.

Drei Praxis-Regeln:

  1. Antworte innerhalb der gesetzten Frist, im Zweifel mit einer Bitte um Fristverlängerung.
  2. Reiche alle vorhandenen Unterlagen (Risikobewertungen, Konformitätserklärungen, Audit-Logs) bei.
  3. Beauftrage einen Fachanwalt für Produktsicherheit, sobald ein Verstoß aus der 100.000-Euro-Stufe im Raum steht oder viele Produkte gleichzeitig betroffen sind. Die Beratungskosten liegen in der Regel deutlich unter dem, was ein ausgeschöpfter Bußgeldrahmen kostet.

Fazit

Der gesetzliche Bußgeld-Rahmen ist real: In Deutschland bis zu 10.000 Euro pro Verstoß, bei unterlassenen Korrekturmaßnahmen bis zu 100.000 Euro. Die gute Nachricht: Verstöße sind mit grundsolider Tooling-Hygiene vermeidbar. Wer einmal sauber aufsetzt, bezahlt im Jahr weniger an Compliance-Tools als ein einziges mittleres Bußgeld kosten würde.

Wenn du noch keine Lösung hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, dein Sortiment GPSR-konform aufzustellen, bevor eine Prüfung ansteht.

Häufige Fragen

Wie hoch sind GPSR-Bußgelder?

Die Höhe legen die EU-Mitgliedstaaten fest und unterscheidet sich stark. In Deutschland gilt § 28 ProdSG: bis zu 10.000 Euro für die meisten Tatbestände, bis zu 100.000 Euro bei unterlassenen Korrekturmaßnahmen nach Art. 9 Abs. 8 und Art. 11 Abs. 8 GPSR. Wo die Behörde innerhalb dieses Rahmens landet, hängt von Schwere, Vorsatz und Wiederholung ab. Die Höchstbeträge selbst sind bundesweit gleich.

Kann ich wegen fehlender GPSR-Angaben abgemahnt werden?

Ja, Mitbewerber und Verbände können fehlende Pflichtangaben abmahnen. Eine Abmahnung verlangt meist eine Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung. Saubere Angaben auf jeder Produktseite sind der einfachste Schutz.

Wer haftet beim Dropshipping?

Beim Dropshipping bist du als Händler in der Lieferkette verantwortlich, oft sogar als Importeur, wenn die Ware aus einem Drittland kommt. Du musst sicherstellen, dass Hersteller und EU-Verantwortlicher benannt und die Pflichtangaben vorhanden sind.

Schützt eine GPSR-App vor Bußgeldern?

Eine App nimmt dir die saubere Pflege und Anzeige der Pflichtangaben ab, das senkt das Risiko deutlich. Die rechtliche Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit bleibt aber bei dir als Händler.

GP

GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

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