Wer Produkte aus China oder einem anderen Drittland in die EU importiert, trägt nach der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) Verantwortung für die Sicherheit dieser Waren. Die Verordnung (EU) 2023/988, die seit dem 13. Dezember 2024 gilt, definiert klare Pflichten für jeden, der Waren von außerhalb der EU in den europäischen Markt bringt. Sie gilt für Einzelhändler, Online-Shops und Importeure gleichermaßen, unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz. Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro, Abmahnungen und Verkaufssperren.
Dieser Leitfaden erklärt, wer nach GPSR als Importeur gilt, wo die Grenze zum Hersteller verläuft, welche vier Kernpflichten du erfüllen musst und was speziell beim Import aus China zu beachten ist.
Wer gilt als Importeur nach der GPSR?
Nach Art. 3 Nr. 11 der Verordnung (EU) 2023/988 ist ein Importeur “jede in der Europäischen Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland in der EU in Verkehr bringt.”
Drei Elemente sind entscheidend:
- Du bist in der EU ansässig (als Einzelperson, GmbH, UG oder andere Rechtsform)
- Du importierst Waren aus einem Drittland, also einem Land außerhalb der EU (zum Beispiel China, die Türkei, die USA oder Vietnam)
- Du bringst diese Waren erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr
Praktisch bedeutet das: Wenn du Waren bei einem chinesischen Hersteller bestellst und an deutsche oder europäische Kunden verkaufst, bist du der Einführer im Sinne der GPSR. Das gilt unabhängig davon, ob du ein kleines Shopify-Geschäft betreibst oder ein größeres Import-Unternehmen führst.
Die GPSR kennt vier verschiedene Wirtschaftsakteure: Hersteller, Importeur, Händler und Fulfillment-Dienstleister. Die Verordnung gilt für Verbraucherprodukte, also Waren, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern genutzt werden können. Jeder trägt spezifische Pflichten. Als Importeur stehst du in der Kette nach dem Hersteller und vor dem Händler. Du bist dafür verantwortlich, dass die Ware beim Grenzübertritt in die EU den Anforderungen entspricht. Hast du die Ware erst einmal in der EU eingeführt, können spätere Händler in der Lieferkette darauf vertrauen, dass du diese Prüfung vorgenommen hast.
Nicht gemeint sind reine Händler, die bereits auf dem EU-Markt befindliche Produkte von einem EU-Großhändler weiterverkaufen. Diese gelten als Händler, nicht als Importeure. Wer zum Beispiel Waren von einem deutschen Großhändler bezieht, der diese bereits aus China importiert hat, ist selbst kein Importeur im Sinne der GPSR.
Wann bist du als Importeur auch Hersteller?
Viele China-Importeure sind sich nicht bewusst, dass sie nach GPSR rechtlich als Hersteller gelten, obwohl sie selbst nichts produzieren. Das ist eine der häufigsten und kostspieligsten Fehleinschätzungen im E-Commerce-Import. Der entscheidende Punkt ist dabei nicht, ob du eine physische Fabrik besitzt, sondern ob du das Produkt unter deinem eigenen Namen oder deiner eigenen Marke vermarktest.
Art. 3 Nr. 8 GPSR definiert: Wer ein Produkt unter seinem Namen oder seiner Marke in Verkehr bringt oder ein bestehendes Produkt so verändert, dass die Einhaltung der GPSR-Anforderungen beeinträchtigt werden könnte, gilt als Hersteller.
Das bedeutet konkret:
Wenn du in China eine Fabrik beauftragst, Produkte mit deinem Markennamen oder Logo herzustellen (Private Label), bist du nach GPSR der Hersteller, nicht der Importeur. Du trägst dann alle Herstellerpflichten: vollständige technische Dokumentation, Konformitätserklärung, Produktsicherheitsbewertung.
Unterschied: Reiner Einführer vs. Hersteller im Sinne der GPSR
| Merkmal | Reiner Einführer | Hersteller (auch Importeur) |
|---|---|---|
| Eigene Marke auf dem Produkt | Nein | Ja |
| Fremde Marke (z.B. Sony, Bosch) | Ja | - |
| Keine Marke | Ja | - |
| White Label mit eigener Bezeichnung | - | Ja |
| Pflichtumfang | Importeur-Pflichten (Art. 13) | Hersteller-Pflichten (Art. 10) |
| Konformitätserklärung | Anfordern und prüfen | Selbst ausstellen |
Wer Waren aus China unter einer fremden, bereits etablierten Marke importiert und weiterverkauft, ist reiner Importeur. Wer Waren mit eigenem Logo oder Markennamen importiert, ist Hersteller, mit allen damit verbundenen Konsequenzen.
Die Pflichten des Importeurs nach GPSR
Art. 13 der Verordnung (EU) 2023/988 legt vier Kernpflichten für Importeure fest.

1. Konformitätsprüfung vor dem Import
Bevor du eine Ware aus einem Drittland in die EU einführst, musst du sicherstellen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat. Das bedeutet:
- Der Hersteller hat eine Risikoabschätzung des Produkts durchgeführt
- Eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) existiert
- Die technische Dokumentation liegt vor
- Das Produkt trägt, sofern erforderlich, eine CE-Kennzeichnung oder andere gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichen
Praktisch: Fordere von deinem chinesischen Lieferanten vor dem ersten Import schriftlich die Konformitätserklärung und alle relevanten Prüfberichte an. Unterschreibe keine Bestellverträge, ohne diese Dokumente zu erhalten oder zumindest verbindlich zuzusagen. Viele Lieferanten auf Alibaba oder über Beschaffungsagenturen sind mit diesen Anforderungen vertraut und liefern die Dokumente auf Anfrage. Ein Lieferant, der keine Konformitätsdokumentation anbieten kann, ist kein geeigneter Partner für den EU-Markt.
Die Konformitätsprüfung ist keine einmalige Aufgabe. Wenn sich ein Produkt ändert, wenn der Hersteller Materialien oder Produktionsprozesse anpasst, oder wenn neue EU-Anforderungen für deine Produktkategorie gelten, muss die Konformität erneut geprüft werden. Lege im Lieferantenvertrag fest, dass du bei jeglichen Produktänderungen sofort informiert wirst.
2. Technische Dokumentation und Aufbewahrung
Als Importeur bist du verpflichtet, die technische Dokumentation für zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen aufzubewahren und auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden bereitzustellen.
Zur technischen Dokumentation gehören:
- Produktbeschreibung und technische Zeichnungen
- Ergebnisse der Risikobewertung
- Prüfberichte von Drittlaboren (sofern durchgeführt)
- Konformitätserklärung
- Anleitung und Sicherheitshinweise in der Sprache des Zielmarkts
Falls der chinesische Hersteller keine vollständige Dokumentation liefern kann oder will, ist das ein ernstes Warnsignal. Du kannst die Produkte nicht ordnungsgemäß importieren und in Verkehr bringen, ohne diese Unterlagen zu besitzen.
3. Produktkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Du musst sicherstellen, dass auf dem Produkt oder seiner Verpackung deine eigenen Kontaktdaten als Importeur angegeben sind:
- Name, Handelsname oder Marke
- Postanschrift (kein Postfach)
- E-Mail-Adresse oder Webseite
Falls es baulich oder technisch nicht möglich ist, diese Angaben direkt auf dem Produkt anzubringen, genügen Begleitdokumente oder Etiketten.
Zusätzlich muss das Produkt eine Typenbezeichnung, Seriennummer oder ähnliche Kennzeichnung tragen, die die Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist, musst du im Online-Shop neben den Herstellerangaben auch deine eigenen Daten als verantwortliche Person vollständig angeben.
4. Meldepflicht bei Sicherheitsproblemen
Wenn du Kenntnis davon erhältst, dass eines deiner importierten Produkte ein Sicherheitsrisiko darstellt, musst du sofort handeln:
- Den Hersteller informieren
- Die zuständige Marktüberwachungsbehörde über das SafetyGate-Portal (früher RAPEX) benachrichtigen
- Gegebenenfalls einen Produktrückruf einleiten
- Verkauf des betroffenen Produkts unverzüglich stoppen
Die Meldepflicht gilt auch dann, wenn du das Sicherheitsproblem nicht selbst entdeckt hast, sondern von einem Kunden oder der Behörde darauf hingewiesen wurdest.
Die verantwortliche Person: Wer muss das sein?
Die GPSR führt das Konzept der “verantwortlichen Person” ein. Diese Person ist gegenüber den Marktüberwachungsbehörden der EU der erste Ansprechpartner und trägt die rechtliche Verantwortung für die Produktkonformität.
Für chinesische Hersteller ohne EU-Niederlassung gibt es eine klare Hierarchie, wer die verantwortliche Person sein kann (basierend auf Art. 4(2) der Verordnung (EU) 2019/1020):

| Rang | Wer | Bedingung |
|---|---|---|
| 1 | EU-ansässiger Hersteller | Nur wenn Hersteller eine EU-Niederlassung hat |
| 2 | Importeur | Wenn kein EU-Hersteller und kein Bevollmächtigter bestimmt |
| 3 | EU-Bevollmächtigter | Vom Hersteller schriftlich bevollmächtigt |
| 4 | Fulfillment-Dienstleister | Als letzte Option (z.B. Amazon FBA, wenn kein anderer benannt) |
Für die meisten China-Importeure gilt: Da der chinesische Hersteller keine EU-Niederlassung hat und kein EU-Bevollmächtigter bestimmt wurde, bist du als Importeur automatisch die verantwortliche Person.
Was muss die verantwortliche Person leisten?
Als verantwortliche Person bist du verpflichtet:
- Die Konformitätserklärung und technische Dokumentation aufzubewahren und bereitzustellen
- Mit Marktüberwachungsbehörden zu kooperieren und alle geforderten Informationen zu liefern
- Im Online-Shop deinen Namen und deine Kontaktdaten neben den Herstellerangaben anzugeben
- Bei Sicherheitsproblemen sofort zu handeln (Rückruf, Meldung)
Falls du nicht selbst die verantwortliche Person sein möchtest, kannst du einen EU-Bevollmächtigten beauftragen. Das ist ein eigenständiges Unternehmen in der EU, das schriftlich bevollmächtigt wird, diese Aufgabe für dich zu übernehmen. GPSR Pro bietet diesen Service für Shopify-Händler an, sodass du diese Pflicht delegieren kannst.
CE-Kennzeichnung bei Importwaren aus China
Ein häufiges Missverständnis betrifft die CE-Kennzeichnung auf chinesischen Waren. Nur weil ein Produkt ein “CE”-Zeichen trägt, bedeutet das nicht, dass es die EU-Anforderungen erfüllt.
Das liegt an einem verbreiteten Problem: Die beiden Zeichen sehen sich täuschend ähnlich.

| Merkmal | Echtes EU-CE-Zeichen | ”China Export”-Zeichen |
|---|---|---|
| Rechtliche Grundlage | EU-Richtlinien und Verordnungen | Keine EU-Rechtsgrundlage |
| Buchstabenabstand | Enger Abstand zwischen C und E | Gleichmäßiger Abstand, optisch ähnlich |
| Bedeutung | Hersteller erklärt Konformität mit EU-Recht | Keine Bedeutung im EU-Recht |
| Konsequenz bei Verwechslung | Produkt ist konform | Produkt ist nicht konform, trotz Zeichen |
Als Importeur trägst du die Verantwortung dafür, dass das CE-Zeichen auf deinen Produkten rechtlich korrekt angebracht wurde. Du kannst dich nicht darauf berufen, dass du dem Zeichen vertraut hast.
Was du tun musst: Verlange vom chinesischen Hersteller die vollständige Konformitätserklärung und prüfe, ob die darin genannten EU-Richtlinien tatsächlich auf dein Produkt zutreffen. Bei technischen Produkten (Elektronik, Spielzeug, Maschinen) sollte zusätzlich ein akkreditiertes Prüflabor die Konformität bestätigen.
Für Produktkategorien, bei denen eine CE-Kennzeichnung verpflichtend ist, aber kein akkreditiertes Labor einbezogen wurde, kann der Import und Verkauf in der EU rechtswidrig sein, auch wenn das CE-Zeichen auf dem Produkt steht.
Die Verantwortung liegt dabei vollständig bei dir als Importeur. Marktüberwachungsbehörden prüfen nicht nur das Zeichen selbst, sondern fordern auch die dazugehörige Konformitätserklärung und die technische Dokumentation an. Wenn du diese nicht vorlegen kannst, drohen Bußgelder und die Einziehung der Ware, unabhängig davon, ob das Produkt tatsächlich gefährlich ist.
Eine praktische Orientierung: Das echte EU-CE-Zeichen hat einen spezifischen Zeichensatz und eine vorgeschriebene Mindestgröße von 5 mm Höhe. Wenn ein Hersteller eine Konformitätserklärung für ein Produkt ausstellt, das unter harmonisierte EU-Normen fällt (z.B. EN 60950 für IT-Geräte oder EN 71 für Spielzeug), kann die Konformität gezielt für diese Normen überprüft werden.
GPSR China-Import: Was musst du konkret tun?
Hier sind die vier praktischen Schritte, die du für jeden China-Import umsetzen musst.
Schritt 1: Verantwortliche Person klären
Bevor du mit einem neuen chinesischen Lieferanten zusammenarbeitest, kläre, wer die verantwortliche Person für deine Produkte ist.
Falls der chinesische Hersteller keinen EU-Bevollmächtigten hat und du keinen separaten Bevollmächtigten beauftragen möchtest, bist du automatisch die verantwortliche Person. Das ist für kleine Importeure oft die einfachste Lösung, bedeutet aber, dass du alle Pflichten direkt trägst.
Falls du die verantwortliche Person delegieren möchtest, kannst du einen EU-Bevollmächtigten beauftragen. Dieser muss in der EU ansässig sein und schriftlich vom Hersteller bevollmächtigt werden. GPSR Pro bietet ein automatisiertes Verzeichnis für EU-Bevollmächtigte, das du direkt in deinem Shopify-Store nutzen kannst.

Schritt 2: Dokumentation vom Hersteller anfordern
Fordere von jedem chinesischen Lieferanten folgende Dokumente schriftlich an, bevor du eine Bestellung aufgibst:
- Declaration of Conformity (DoC) in englischer oder deutscher Sprache
- Technische Dokumentation (Technical File): Produktbeschreibung, Zeichnungen, Materialangaben
- Prüfberichte von akkreditierten Laboren (falls zutreffend, z.B. für Elektronik: CB-Zertifikat, FCC, RoHS)
- Sicherheitsdatenblatt, falls relevant
- Bedienungsanleitung auf Deutsch
Viele chinesische Hersteller auf Alibaba oder über Agenturen sind gewohnt, diese Dokumente zu liefern. Wenn ein Lieferant sich weigert oder keine Dokumente hat, ist das ein ernsthaftes rechtliches Risiko.
Schritt 3: Produktkennzeichnung sicherstellen
Stelle sicher, dass auf dem Produkt oder der Verpackung folgende Angaben stehen:
- Dein Name oder dein Unternehmensname als Importeur
- Deine Postanschrift (vollständig, mit Straße, PLZ, Ort, Land)
- Deine E-Mail-Adresse oder Webseite
- Produktbezeichnung, Modell oder Seriennummer
Falls du Produkte bereits produziert oder bestellt hast, ohne diese Angaben, kannst du nachträglich Etiketten anbringen oder Begleitdokumente verwenden. Kläre mit dem Hersteller, ob die Kennzeichnung direkt in die Produktherstellung integriert werden kann (z.B. graviert, gedruckt oder eingeformt), da das professioneller und dauerhafter ist als ein aufgeklebtes Etikett.
Denk daran, dass die Angaben lesbar und dauerhaft sein müssen. Ein Etikett, das sich beim ersten Waschen oder nach kurzer Benutzung ablöst, erfüllt die Anforderung nicht.
Schritt 4: Marktüberwachungspflichten kennen
Halte die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde bereit. In Deutschland ist das je nach Produktkategorie eine andere Behörde: die Bundesnetzagentur für Elektronik und Funktechnik, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) für Arbeitsmittel, und der Zoll für Import-Kontrollen.
Das SafetyGate-Portal der EU-Kommission (früher RAPEX) ermöglicht dir, gefährliche Produkte zu melden und aktuelle Warnmeldungen zu verfolgen. Du kannst dort auch prüfen, ob Produkte in deiner Kategorie bereits als gefährlich eingestuft wurden. Registriere dich dort, damit du im Problemfall schnell handeln kannst.
Richte dir intern einen einfachen Prozess ein: Wenn ein Kunde ein Sicherheitsproblem meldet, muss dieser sofort an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Verzögerungen bei der Meldung können die Haftung verschärfen.
Informationspflichten im Online-Shop
Art. 19 GPSR und die deutschen Umsetzungsregelungen verpflichten Online-Händler, bei Produkten von Nicht-EU-Herstellern vollständige Angaben in der Produktliste zu machen.
Konkret müssen im Shop angegeben sein:
- Herstellername und vollständige Anschrift (auch wenn Hersteller in China sitzt)
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person in der EU (also in den meisten Fällen du als Importeur)
- Produktidentifikation (Typenbezeichnung, Modellnummer, Losnummer)
- Warnhinweise in der Sprache des Zielmarkts
- Produktabbildung (eine Pflicht-Produktdarstellung)
Falls du auf Amazon, Etsy oder anderen Marktplätzen verkaufst, müssen diese Angaben ebenfalls in den Produktlistings vorhanden sein. Plattformen sind nach GPSR verpflichtet, sicherzustellen, dass Händler diese Angaben machen. Sie können Listings ohne vollständige Angaben entfernen.
Amazon hat bereits angekündigt, GPSR-Compliance-Prüfungen für Händler auf dem EU-Marktplatz einzuführen. Händler, die keine vollständigen Angaben zur verantwortlichen Person und zu den Herstellerinformationen in ihren Listings haben, riskieren das Deaktivieren ihrer Angebote.
Auf Shopify kannst du diese Informationen im Produktbeschreibungsfeld, in Metafeldern oder über spezielle GPSR-Apps erfassen und anzeigen. GPSR Pro automatisiert die Pflichtangaben und stellt sicher, dass alle Felder korrekt ausgefüllt sind. Die App generiert außerdem konforme EU-Bevollmächtigter-Einträge, die direkt in deinen Produktseiten erscheinen.
Strafen und Konsequenzen bei Verstößen
Die Konsequenzen bei Verstößen gegen die GPSR sind erheblich:
- Bußgelder zwischen 10.000 und 100.000 Euro (je nach Verstoß und zuständigem Bundesland)
- Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen
- Verkaufssperrungen und Delistings auf Marktplätzen
- Produktrückrufe auf eigene Kosten
- Produkthaftungsansprüche von Verbrauchern bei Schäden durch unsichere Produkte
Zusätzlich können Marktüberwachungsbehörden Produkte direkt aus dem Verkehr ziehen und die Vernichtung auf Kosten des Importeurs anordnen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist auch ein vollständiges Importverbot möglich.
Die Strafrahmen gelten auch für kleine Händler und Solopreneure. Es gibt keine Bagatellgrenze.
Besonders heikel ist die Haftung gegenüber Verbrauchern. Wenn ein Produkt einen Schaden verursacht und du als Importeur keine vollständige Dokumentation der Sicherheitsprüfungen vorweisen kannst, hast du kaum eine Möglichkeit, die Haftung auf den chinesischen Hersteller abzuwälzen. Chinesische Hersteller sind von deutschen Gerichten praktisch nicht erreichbar. Als EU-Importeur bist du der greifbare Haftungsadressat in der Lieferkette.
Das Risiko lässt sich deutlich reduzieren, wenn die GPSR-Compliance von Beginn an konsequent umgesetzt wird: vollständige Dokumentation, korrekte Kennzeichnung, und schriftliche Vereinbarungen mit dem Lieferanten, die die Pflichten klar regeln.
GPSR Checkliste für Importeure aus Drittländern
Nutze diese Checkliste für jeden neuen Produktimport aus China oder anderen Drittländern:
Vor dem Import:
- Verantwortliche Person identifiziert (Importeur oder EU-Bevollmächtigter)
- Konformitätserklärung (DoC) beim Hersteller angefordert und erhalten
- Technische Dokumentation vorhanden (Prüfberichte, Zeichnungen, Materialangaben)
- CE-Kennzeichnung geprüft (echtes EU-CE, nicht “China Export”-Zeichen)
- Produktkategorie auf spezifische EU-Richtlinien geprüft (LVD, EMV, RoHS, REACH etc.)
- Lieferantenvertrag enthält Dokumentationspflichten
Bei der Kennzeichnung:
- Importeur-Kontaktdaten auf Produkt oder Verpackung
- Produktidentifikation (Modell/Serien-/Losnummer) vorhanden
- Sicherheitshinweise auf Deutsch (und ggf. anderen EU-Sprachen)
- Keine “China Export”-CE-Verwechslung
Im Online-Shop:
- Herstellerangaben vollständig (Name, Adresse, E-Mail)
- Verantwortliche Person angegeben (sofern vom Hersteller abweichend)
- Pflichtabbildung des Produkts vorhanden
- Warnhinweise sichtbar
Laufend:
- Dokumentation 10 Jahre aufbewahren
- SafetyGate-Portal im Auge behalten (Warnmeldungen für deine Produktkategorie)
- Bei Sicherheitsproblemen sofort melden und Verkauf stoppen
GPSR-Compliance als Wettbewerbsvorteil
Viele Importeure betrachten GPSR-Compliance ausschließlich als Kostenfaktor. Die andere Perspektive ist sinnvoller: Wer frühzeitig saubere Dokumentation aufbaut und die Pflichten kennt, hat gegenüber Mitbewerbern, die das ignorieren, einen Vorsprung.
Plattformen wie Amazon und Shopify verlangen zunehmend GPSR-konforme Angaben. Händler, die diese Anforderungen bereits erfüllen, werden nicht aus Suchergebnissen oder Listings entfernt. Händler, die warten, riskieren kurzfristig massive Umsatzausfälle durch Delistings.
Außerdem: Kunden, die in der EU kaufen, werden zunehmend auf Herstellerangaben und Sicherheitsinformationen achten. Ein Shop, der diese Angaben transparent macht, signalisiert Qualität und Seriosität. Das ist ein realer Kaufentscheidungsfaktor.
GPSR Pro für Shopify unterstützt dich dabei, alle Pflichtangaben automatisiert zu erfassen, die Dokumentation zu verwalten und die Konformitätsnachweise rechtsicher aufzubewahren. Damit wird aus einer Compliance-Pflicht ein strukturierter Prozess, der mit wenig Aufwand läuft.
Häufige Fragen zum GPSR-Importeur
Muss ich als China-Importeur einen EU-Bevollmächtigten benennen?
Nein, du musst das nicht, wenn du selbst in der EU ansässig bist. Als EU-ansässiger Importeur bist du automatisch die verantwortliche Person nach GPSR. Du kannst aber freiwillig einen EU-Bevollmächtigten beauftragen, wenn du die Pflichten delegieren möchtest. Ein EU-Bevollmächtigter ist nur zwingend erforderlich, wenn der Hersteller in einem Drittland sitzt und keinen Importeur in der EU hat, sondern direkt an EU-Verbraucher verkauft (Direktimport ohne EU-Zwischenhändler).
Was passiert, wenn mein chinesischer Lieferant keine Konformitätserklärung ausstellt?
Das ist ein ernstes Problem. Du kannst das Produkt nicht rechtmäßig in der EU in Verkehr bringen, ohne eine Konformitätserklärung zu besitzen. In diesem Fall musst du entweder den Lieferanten wechseln, die DoC selbst beauftragen (durch ein akkreditiertes Labor), oder auf den Import verzichten. Eine fehlende Konformitätserklärung ist kein formaler Fehler, sondern ein Zeichen, dass das Produkt möglicherweise nicht den EU-Sicherheitsanforderungen entspricht.
Bin ich der Importeur, wenn ich Produkte direkt aus China an meine Kunden dropshippe?
Bei Dropshipping aus China gibt es eine wichtige Unterscheidung: Wenn du als Händler auftritts und die Ware im Namen deiner Kunden nach Deutschland importiert wird, bist du in den meisten Fällen der Importeur. Wenn der chinesische Hersteller oder Dropshipping-Anbieter direkt an den Endkunden in der EU liefert (ohne EU-Zwischenhändler), trägt dieser nach GPSR eigentlich die Importeur-Pflichten. Da chinesische Drittanbieter diese Pflichten aber oft nicht kennen oder ignorieren, haftest du als Plattformbetreiber oder Händler faktisch für die Konformität der angebotenen Produkte.
Gilt die GPSR auch für Produkte, die ich vor dem 13. Dezember 2024 importiert habe?
Nein, rückwirkend gilt die GPSR nicht. Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 bereits rechtmäßig auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden, fallen weiterhin unter die alte Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG). Für alle neuen Importe und das erstmalige Inverkehrbringen ab diesem Stichtag gelten die GPSR-Anforderungen vollständig. Wichtig: Wenn du Restbestände aus alten Chargen verkaufst, die vor dem Stichtag importiert wurden, aber noch im Lager liegen, ist die Rechtslage nicht immer eindeutig. Im Zweifel solltest du rechtlichen Rat einholen, ob das Verkaufen dieser Restbestände als “erneutes Inverkehrbringen” gilt.
Wie unterscheidet sich die GPSR von der alten Produktsicherheitsrichtlinie für Importeure?
Die GPSR bringt für Importeure im Vergleich zur alten Richtlinie (2001/95/EG) vor allem drei wesentliche Neuerungen: erstens klar definierte Pflichten für Online-Marktplätze und deren Verantwortung für Händler-Listings, was bedeutet, dass Amazon und Co. aktiv für die Konformität der bei ihnen angebotenen Produkte mitverantwortlich sind; zweitens die formale Einführung der verantwortlichen Person mit klarer gesetzlicher Hierarchie, statt wie bisher unklarer Verantwortungszuschreibung; drittens deutlich strengere Informationspflichten in Online-Produktlistings, die über bisherige Gepflogenheiten weit hinausgehen.
Die Grundpflichten (Konformitätsprüfung, Dokumentation, Kennzeichnung) existierten bereits in der alten Richtlinie, wurden aber nun präziser gefasst und mit erheblich schärferen Sanktionsmöglichkeiten hinterlegt. Außerdem gilt die GPSR nun ausdrücklich auch für Produkte, die ausschließlich online verkauft werden, was in der alten Richtlinie noch Graubereiche ließ.