Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988, kurz GPSR. Sie verpflichtet Hersteller und ihre EU-Vertreter, konkrete Kontaktangaben zu veröffentlichen. Verbraucher sollen bei Sicherheitsfragen oder Beschwerden jemanden erreichen können. Für Shopify-Händler, die Non-Food-Produkte in Europa verkaufen, ist das kein Kleingedrucktes, sondern eine Pflicht mit direkten Folgen: Fehlen die Angaben, sperrt Amazon oder Zalando das Listing, und Marktüberwachungsbehörden werden aktiv.
Was sind GPSR-Kontaktangaben und wer muss sie veröffentlichen?
GPSR-Kontaktangaben sind Pflichtdaten. Sie machen einen Wirtschaftsakteur für Verbraucher und Behörden erreichbar. Die Verordnung kennt dabei mehrere Rollen, jede mit eigenen Pflichten:
- Hersteller: nennt nach Artikel 9 GPSR seinen Namen, gegebenenfalls den registrierten Handelsnamen oder die registrierte Marke, dazu eine postalische und eine elektronische Kontaktmöglichkeit.
- Bevollmächtigter (EU-Verantwortlicher): übernimmt nach Artikel 10 GPSR bestimmte Herstellerpflichten, sobald der eigentliche Hersteller außerhalb Europas sitzt, und veröffentlicht dafür eigene Kontaktdaten.
- Einführer: ergänzt seine Kontaktangaben, wenn er ein Produkt aus einem Drittland erstmals europaweit anbietet.
- Händler: prüft vor dem Verkauf, ob Hersteller und Einführer ihre Pflichten erfüllt haben. Fehlt etwas, darf er das Produkt nicht listen.
Für die meisten Shopify-Shops mit Sitz in Deutschland oder Österreich zählen vor allem die ersten beiden Rollen. Entweder tritt der Shop selbst als Hersteller auf, oder er braucht einen Bevollmächtigten für Ware aus Drittländern.
Welche Kontaktangaben schreibt die GPSR konkret vor?
Drei Felder sind Pflicht: Name beziehungsweise registrierter Handelsname oder registrierte Marke, eine postalische Anschrift und eine elektronische Kontaktmöglichkeit wie E-Mail oder Kontaktformular. Wer diese Felder ausfüllt, hängt von der Rolle in der Lieferkette ab.
| Rolle | Name/Handelsname | Postalische Anschrift | Elektronische Kontaktmöglichkeit |
|---|---|---|---|
| Hersteller (EU-ansässig) | Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Bevollmächtigter (bei Drittland-Hersteller) | Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Einführer | Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Händler | prüft nur die Angaben der anderen Akteure | n/a | n/a |
Eine reine Telefonnummer reicht nicht. Die Verordnung verlangt ausdrücklich eine elektronische Kontaktmöglichkeit zusätzlich zur Anschrift. Eine Support-Hotline darf die E-Mail-Adresse ergänzen, ersetzen kann sie sie nicht. Die folgende Übersicht zeigt die drei GPSR-Pflichtfelder auf einen Blick.

Wo müssen die Kontaktangaben stehen?
Sichtbar dort, wo ein Käufer sie erwartet, vor und nach dem Kauf. Drei Orte sind relevant:

- Produktseite im Shop: Amazon und Zalando verlangen GPSR-Kontaktangaben inzwischen als Pflichtfeld in den Angebotseinstellungen. Fehlt das Feld, bleibt das Listing blockiert.
- Verpackung: Wo technisch möglich, gehören Name, Anschrift und elektronische Kontaktmöglichkeit direkt auf Produkt oder Verpackung.
- Begleitdokument: Reicht der Platz nicht aus, dürfen die Angaben in einem beiliegenden Dokument stehen, etwa einer Sicherheitskarte oder Gebrauchsanleitung.
Ein automatisch erzeugter Kontaktblock auf der Produktseite deckt alle drei Pflichtfelder gleichzeitig ab. gpsrpro.com übernimmt genau diesen Schritt, ohne dass der Text auf jeder einzelnen Produktseite von Hand gepflegt werden muss.
Beispiel: So sieht ein GPSR-konformer Kontaktblock aus

Ein brauchbarer Referenzpunkt ist die öffentliche GPSR-Kontaktseite des Instrumentenherstellers Larkin Poe. Ganz oben stehen eine bevorzugte E-Mail-Adresse, eine zusätzliche CC-Adresse für Rückfragen und ein kurzer Compliance-Hinweis mit Verweis auf die Verordnung, strukturell ein gutes Vorbild. Die postalische Anschrift taucht erst weiter unten auf, versteckt in einem Absatz zur physischen Post, statt direkt neben der E-Mail-Adresse zu stehen. Genau das ist der typische Fehler: Die Pflichtangabe ist zwar vorhanden, aber nicht prominent genug platziert, um sie auf den ersten Blick zu finden.
Ein vollständig konformer Kontaktblock enthält deshalb mindestens diese drei Elemente:
- Name oder registrierten Handelsnamen des verantwortlichen Akteurs
- vollständige postalische Anschrift, keine reine Postfachadresse ohne Straße und Hausnummer
- eine funktionierende elektronische Kontaktmöglichkeit, idealerweise mit einer Betreffzeilen-Empfehlung für Sicherheitsanfragen
Wer den eigenen Kontaktblock über gpsrpro.com generiert, bekommt alle drei Felder automatisch befüllt und muss nicht selbst nachprüfen, ob eines fehlt.
Was passiert bei fehlenden oder falschen GPSR-Kontaktangaben?
Drei Folgen sind in der Praxis relevant. Marktüberwachungsbehörden können ein Produkt beanstanden und Korrekturmaßnahmen bis zur Rücknahme vom Markt verlangen. Amazon und Zalando blockieren Angebote automatisch, sobald ein GPSR-Pflichtfeld in den Verkäufereinstellungen leer bleibt. Und Mitbewerber können fehlende Pflichtangaben grundsätzlich als Wettbewerbsverstoß abmahnen, ähnlich wie bei einem lückenhaften Impressum.
Am häufigsten spürbar ist für Shopify-Händler die zweite Folge. Ein blockiertes Listing bedeutet sofortigen Umsatzausfall, eine Abmahnung folgt dagegen meist erst später. Ein gerichtsfester Audit-Trail, wie ihn gpsrpro.com führt, belegt im Streitfall, seit wann welche Kontaktangaben live waren.
GPSR-Kontaktangaben bei Sourcing aus Drittländern (China)
Bezieht ein Shopify-Shop Produkte direkt von einem Hersteller in China, kann dieser seine Pflichten aus der Verordnung meist nicht selbst erfüllen. Ihm fehlt schlicht die nötige Präsenz in Europa. Hier greift Artikel 10 GPSR: Ein Bevollmächtigter mit Sitz in Europa übernimmt die Kontaktpflichten anstelle des Drittland-Herstellers und veröffentlicht seine eigenen Angaben.
Konkret bedeutet das für den Händler:
- Der Name des chinesischen Herstellers bleibt als Produktinformation stehen, ersetzt aber nicht die Pflichtangaben.
- Postalische Anschrift und elektronische Kontaktmöglichkeit müssen die des EU-Bevollmächtigten sein, nicht die des Werks in China.
- Ohne benannten Bevollmächtigten lässt sich das Produkt in Europa nicht rechtssicher in Verkehr bringen.
Bei Amazon-FBA-Sortimenten mit vielen Produkten aus chinesischer Fertigung ist genau dieser Punkt der häufigste Stolperstein. Die Kontaktangaben fehlen schlicht, oder sie verweisen auf eine nicht erreichbare Adresse im Ausland.
So automatisierst du GPSR-Kontaktangaben mit gpsrpro.com

Bei einem größeren Sortiment lässt sich kaum manuell prüfen, welche Rolle welche Kontaktdaten liefern muss. gpsrpro.com deckt genau diesen Schritt ab:
- Die KI-Hersteller-Erkennung ordnet jedes Produkt automatisch der richtigen Rolle zu: Hersteller, Bevollmächtigter oder Einführer.
- Das kuratierte Verzeichnis externer EU-AR-Anbieter hilft bei der Auswahl eines passenden Bevollmächtigten, dessen Kontaktdaten anschließend zentral hinterlegt werden, statt sie auf jeder Produktseite einzeln einzutragen.
- Der gerichtsfeste Audit-Trail dokumentiert lückenlos, wann welche Kontaktangaben veröffentlicht wurden, falls eine Behörde oder ein Marketplace danach fragt.
Die rechtliche Einzelfallprüfung ersetzt das nicht. Den manuellen Pflegeaufwand reduziert es deutlich.
Häufige Fragen zu GPSR-Kontaktangaben
Reicht eine Telefonnummer als GPSR-Kontaktangabe aus? Nein. Die Verordnung verlangt zusätzlich zur postalischen Anschrift eine elektronische Kontaktmöglichkeit wie E-Mail oder Kontaktformular. Eine Telefonnummer allein erfüllt die Pflicht nicht.
Sind GPSR-Kontaktangaben dasselbe wie das Impressum? Nein, beide Pflichten stützen sich sogar auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Das Impressum ist die Anbieterkennzeichnung nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (vormals Telemediengesetz), gilt für den gesamten Shop und wird meist zentral im Footer verlinkt. GPSR-Kontaktangaben stützen sich direkt auf die unmittelbar geltende EU-Verordnung 2023/988 und sind produktbezogene Pflichtangaben, die zusätzlich pro Produkt oder Produktkategorie sichtbar sein müssen. Ein Verweis nur auf das Impressum reicht deshalb nicht aus.
Darf die postalische Anschrift ein Postfach sein? In der Regel nicht. Verlangt wird eine ladungsfähige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, eine reine Postfachadresse reicht nicht. Ein Zustellungsbevollmächtigter oder Registered-Agent-Service kann die Anschrift stellen, solange dort tatsächlich Post angenommen wird und kein reines Namensschild ohne echten Betrieb dahintersteht.
Wer trägt die Kontaktangaben bei Amazon FBA aus China ein? Sitzt der Hersteller außerhalb Europas, trägt der Verkäufer selbst die Kontaktdaten in den Compliance-Bereich des Amazon Seller Central ein, und zwar die Adresse des benannten EU-Bevollmächtigten, nicht die Adresse des Werks in China. Amazon verlangt diesen Eintrag je Produktangebot, ein zentraler Eintrag fürs gesamte Verkäuferkonto reicht nicht.
Reichen die Kontaktangaben auf der Unternehmenswebsite statt auf der Produktseite? Nein. Verbraucher müssen die Angaben dort finden, wo sie das Produkt kaufen oder verwenden, also auf der Produktseite, der Verpackung oder in einem Begleitdokument, nicht nur allgemein auf der Firmenwebsite.