Die CE-Kennzeichnung ist die Herstellererklärung, dass ein Produkt alle geltenden EU-Richtlinien erfüllt, und ist Pflicht für Millionen von Produkten im EU-Binnenmarkt. Für Online-Händler, die Waren aus Asien importieren, ist sie oft das erste rechtliche Minenfeld. Wer die Anforderungen der CE-Kennzeichnung nicht kennt, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro, Verkaufsstopps und persönliche Produkthaftung. Dieser Leitfaden erklärt, was CE wirklich bedeutet, welche Produkte betroffen sind, wie der Weg zur CE-Kennzeichnung aussieht, was er kostet und was sich durch die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) seit Dezember 2024 geändert hat.
Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? (Bedeutung und Definition)
Die CE-Kennzeichnung ist eine Herstellererklärung: Wer das CE-Zeichen auf ein Produkt bringt, erklärt damit verbindlich, dass das Produkt alle geltenden EU-Richtlinien und Verordnungen erfüllt. CE steht für “Conformité Européenne” (französisch für “Europäische Konformität”) und ist der Passierschein für den freien Warenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Produkte mit CE-Kennzeichnung dürfen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein in Verkehr gebracht werden.
Das Zeichen existiert seit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1985. Damals einigten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, technische Handelshemmnisse durch harmonisierte Normen und ein gemeinsames Kennzeichnungssystem abzubauen.
CE ist kein Qualitätssiegel und kein unabhängiges Prüfzeichen. Es bedeutet nicht, dass eine externe Stelle das Produkt kontrolliert hat. Es bedeutet nur, dass der Hersteller oder Importeur die Konformität mit den einschlägigen Richtlinien eigenverantwortlich erklärt und dokumentiert. Marktaufsichtsbehörden können diese Erklärung jederzeit stichprobenartig überprüfen.
CE-Kennzeichnung vs. GS-Zeichen vs. TÜV: Der Unterschied
Die drei Zeichen werden im Alltag häufig verwechselt, unterscheiden sich aber in Wesen und Aussagekraft grundlegend:
| Zeichen | Bedeutung | Vergabe durch | Unabhängige Prüfung? |
|---|---|---|---|
| CE | Herstellererklärung: Konformität mit EU-Richtlinien | Hersteller oder Importeur selbst | Nur bei bestimmten Risikoklassen und Produktkategorien Pflicht |
| GS (Geprüfte Sicherheit) | Freiwilliges Prüfzeichen für Sicherheit über gesetzliche Anforderungen hinaus | Akkreditierte Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA, SGS) | Ja, immer |
| TÜV-Zeichen | Zeigt Prüfung durch eine TÜV-Organisation an | TÜV-Organisation | Ja, immer |
Das GS-Zeichen ist freiwillig, signalisiert aber immer eine echte Drittprüfung. CE ist für viele Produktkategorien gesetzlich vorgeschrieben, sagt aber für sich allein noch nichts über unabhängige Kontrollen aus. Ein Händler, der CE-konforme Produkte verkauft und zusätzlich das GS-Zeichen nachweist, kommuniziert damit geprüfte Qualität über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus.
Wann ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben?
CE ist vorgeschrieben für alle Produkte, die unter eine der EU-Produktrichtlinien oder Verordnungen fallen. Ob ein Produkt betroffen ist, hängt von seiner Kategorie und Verwendung ab, nicht von seiner Herkunft oder dem Verkaufskanal. Ein Elektrogerät, das auf Shopify, Amazon oder im stationären Handel verkauft wird, unterliegt denselben CE-Anforderungen.
Für Shopify-Händler besonders relevant sind folgende Produktkategorien:
| Produktkategorie | Einschlägige EU-Richtlinie/-Verordnung | Häufig im E-Commerce? |
|---|---|---|
| Elektrogeräte (Niederspannung, 50-1.000 V AC) | Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU | Ja |
| Elektronik (elektromagnetische Verträglichkeit) | EMV-Richtlinie 2014/30/EU | Ja |
| Spielzeug | Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG | Ja |
| Maschinen, Elektrowerkzeuge | Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | Ja |
| Persönliche Schutzausrüstung (PSA) | PSA-Verordnung 2016/425 | Ja |
| Funkanlagen, Bluetooth- und WLAN-Geräte | Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU | Ja |
| Laserprodukte, LED-Leuchtmittel | LVD + EMV kombiniert | Ja |
| Druckgeräte | Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU | Gelegentlich |
| Medizinprodukte | MDR 2017/745 | Spezialmarkt |
| Aufzüge | Aufzügerichtlinie 2014/33/EU | Nein |
Ein Produkt kann gleichzeitig unter mehrere Richtlinien fallen. Eine Bluetooth-Lichterkette mit WLAN-Steuerung fällt z.B. unter die LVD (Niederspannung), die EMV-Richtlinie und die Funkanlagenrichtlinie (RED). Alle drei müssen erfüllt sein.
Die vollständige Liste umfasst über 25 EU-Richtlinien und Verordnungen. Die NANDO-Datenbank (New Approach Notified and Designated Organisations) der Europäischen Kommission listet alle geltenden Richtlinien und die dafür akkreditierten Benannten Stellen.
Produkte ohne CE-Kennzeichnungspflicht
Nicht alle Produkte brauchen CE. Keine CE-Pflicht gilt grundsätzlich für:
- Lebensmittel (eigene EU-Verordnungen, z.B. EU 178/2002)
- Kosmetika (Kosmetik-Verordnung 1223/2009)
- Chemikalien (REACH-Verordnung 1907/2006)
- Fahrzeuge (EU-Typgenehmigung, eigenes Regime)
- Antiquitäten und gebrauchte Produkte (in der Regel ausgenommen)
- Produkte, die ausschließlich für Drittländer bestimmt sind
Für Waren, die nicht unter eine CE-Richtlinie fallen, gilt trotzdem die allgemeine Produktsicherheitspflicht. Seit dem 13. Dezember 2024 ist das die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, EU 2023/988).
Der schnellste Weg zur Klarheit: Den “Blue Guide” der Europäischen Kommission konsultieren (kostenfrei als PDF verfügbar) oder die NANDO-Datenbank nach dem eigenen Produktbereich durchsuchen.
Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
Primär verantwortlich ist der Hersteller. Importiert ein EU-Unternehmen Produkte von einem Nicht-EU-Hersteller, übernimmt es als Importeur die Herstellerpflichten nach EU-Rahmenverordnung 765/2008. Das ist die häufigste Haftungsfalle für Shopify-Händler mit Lieferanten aus China oder anderen Drittländern.
Die drei Rollen und ihre Pflichten im Überblick:

| Rolle | Definition | CE-Pflichten |
|---|---|---|
| Hersteller (EU) | Produziert das Produkt in der EU oder lässt es produzieren | Vollständige CE-Pflichten: Konformitätsbewertung, Technische Dokumentation, DoC, CE-Anbringung |
| Importeur (EU) | Kauft von Nicht-EU-Herstellern und bringt Produkte in den EWR | Übernimmt Herstellerpflichten. Muss prüfen, ob das CE-Verfahren korrekt durchgeführt wurde. Haftet wie Hersteller. |
| Händler (EU) | Kauft von EU-Herstellern oder EU-Importeuren und verkauft weiter | Prüft, ob CE vorhanden und DoC zugänglich ist. Darf nicht wissentlich nicht-konforme Produkte verkaufen. |
| Fulfillment-Dienstleister | Lagert und versendet Produkte für Dritte | Handelt wie Händler, wenn keine Eigentumsübertragung stattfindet |
Der EU-Bevollmächtigte: Wann ist er nötig?
Manche EU-Richtlinien verlangen, dass ein Nicht-EU-Hersteller einen offiziellen EU-Bevollmächtigten benennt. Das ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die gegenüber Marktaufsichtsbehörden als Ansprechpartner fungiert und rechtlich für die CE-Konformität haftet. Relevante Richtlinien sind z.B. die MDR für Medizinprodukte und die PSA-Verordnung.
Auch die GPSR (Art. 16) verlangt unter bestimmten Umständen einen EU-Bevollmächtigten. Besonders für Shopify-Händler, die direkt von chinesischen Herstellern kaufen und im Namen dieser Hersteller auftreten, ist dieser Aspekt prüfenswert. Ein EU-Bevollmächtigter kann über spezialisierte Dienstleister beauftragt werden.
Wie bekommt ein Produkt die CE-Kennzeichnung? (Schritt-für-Schritt)
Der Prozess lässt sich in sieben klare Schritte gliedern. Für viele Alltagsprodukte ist Selbstzertifizierung (Modul A) möglich. Für sicherheitsrelevantere Produktklassen ist eine unabhängige Benannte Stelle Pflicht. Das folgende Diagramm zeigt den vollständigen Weg von der Richtlinienprüfung bis zur CE-Anbringung:

Schritt 1: Anwendbare EU-Richtlinien ermitteln
Zuerst muss feststehen, unter welche EU-Richtlinien das Produkt fällt. Ein Elektrogerät mit integriertem Bluetooth-Modul fällt z.B. gleichzeitig unter die Niederspannungsrichtlinie, die EMV-Richtlinie und die Funkanlagenrichtlinie (RED). Alle einschlägigen Richtlinien müssen vollständig berücksichtigt werden.
Hilfreich: Der “Blue Guide” der Europäischen Kommission erklärt das gesamte CE-System und ist als PDF kostenfrei verfügbar. Die NANDO-Datenbank listet alle geltenden Richtlinien nach Produktbereich.
Schritt 2: Harmonisierte Normen recherchieren
Für jede EU-Richtlinie gibt es harmonisierte Normen (EN-Normen), die im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Wer diese Normen vollständig einhält, genießt die Konformitätsvermutung: Es wird angenommen, dass das Produkt die Richtlinie erfüllt. Abweichungen von harmonisierten Normen sind möglich, müssen aber mit alternativen Nachweismitteln begründet werden.
Harmonisierte Normen müssen in der Regel käuflich erworben werden. In Deutschland über DIN Media, in Österreich über ÖNORM, in der Schweiz über SNV oder BSI (UK). Ein einfaches EN-Normendokument kostet zwischen 80 und 400 Euro.
Schritt 3: Konformitätsbewertungsverfahren festlegen
Das Konformitätsbewertungsverfahren (Modul A bis H) bestimmt, wie die Übereinstimmung mit den Anforderungen nachgewiesen wird. Modul A (interne Fertigungskontrolle) ist das einfachste Verfahren: Der Hersteller erklärt die Konformität selbst, ohne externe Prüfstelle. Es ist für viele Konsumgüter zulässig.
Für sicherheitsrelevantere Produktklassen schreiben die Richtlinien anspruchsvollere Module vor, z.B. Modul B+C (EG-Baumusterprüfung durch Benannte Stelle plus interne Fertigungskontrolle).
Schritt 4: Benannte Stelle einbeziehen (wenn erforderlich)
Benannte Stellen (Notified Bodies) sind akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsorganisationen. Bekannte Beispiele: TÜV Rheinland, TÜV SÜD, DEKRA, SGS, Bureau Veritas, Intertek. Ihre vierstellige Kennnummer erscheint hinter dem CE-Zeichen auf dem Produkt.
Ob eine Benannte Stelle nötig ist, steht in der jeweiligen EU-Richtlinie. Spielzeug z.B. erfordert für bestimmte Spielzeugkategorien eine Benannte Stelle, für andere nicht. Bei Funkanlagen (RED) ist für viele Produkttypen eine unabhängige Prüfung vorgeschrieben.
Der Prozess bei einer Benannten Stelle: Antrag einreichen, Produktmuster bereitstellen, Prüfberichte abwarten, Zertifikat erhalten, Zertifikat in der Technischen Dokumentation hinterlegen.
Schritt 5: Technische Dokumentation erstellen
Die Technische Dokumentation ist das Herzstück der CE-Konformität und muss für Marktaufsichtsbehörden abrufbar sein. Sie enthält typischerweise:
- Produktbeschreibung mit Modell, Typ und Verwendungszweck
- Übersichtszeichnungen, Blockschaltbilder, Schaltpläne und Stücklisten
- Liste der angewendeten harmonisierten Normen
- Risikobeurteilung und -bewertung
- Prüfberichte und Testergebnisse (intern oder von Laboren)
- Angaben zu Fertigung, Qualitätssicherung und Post-Market-Surveillance
Die Dokumentation muss mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen des Produkts aufbewahrt werden, bei Medizinprodukten 15 Jahre.
Schritt 6: EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen
Die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist das zentrale Rechtsdokument. Sie erklärt schriftlich:
- Produktidentifikation (Modell, Typ, Seriennummer oder Charge)
- Alle einschlägigen EU-Richtlinien und Verordnungen, mit denen das Produkt konform ist
- Angewendete harmonisierte Normen und andere technische Spezifikationen
- Name und Unterschrift des Verantwortlichen (Hersteller oder Importeur)
Die DoC muss auf Anfrage zugänglich sein und wird häufig als Download auf der Produktseite oder auf Anfrage per E-Mail bereitgestellt.
Schritt 7: CE-Zeichen am Produkt anbringen
Erst nach Abschluss der Konformitätsbewertung und Erstellung der DoC darf das CE-Zeichen angebracht werden. Danach darf das Produkt im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht und verkauft werden.
Achtung: Das CE-Zeichen darf nur bei tatsächlicher Konformität angebracht werden. Wer das Zeichen ohne gültige Konformitätserklärung und Dokumentation anbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wie muss das CE-Zeichen aussehen?
Das CE-Zeichen hat feste grafische Anforderungen nach EU-Beschluss 768/2008/EG, Anhang II:
- Mindesthöhe: 5 mm. Bei Produkten, bei denen diese Größe physisch nicht erreichbar ist, darf das Zeichen kleiner sein, muss aber sichtbar und lesbar bleiben.
- Seitenverhältnis: Das Original-Seitenverhältnis des CE-Logos muss gewahrt werden. C und E haben klar definierte Proportionen (der Buchstabe C ist breiter als beim China-Export-Logo).
- Dauerhaft und gut sichtbar am Produkt, der Verpackung oder den Begleitdokumenten angebracht.
Die offizielle Grafikvorlage des CE-Zeichens mit Maßangaben ist im Amtsblatt der EU und auf den Seiten der Europäischen Kommission kostenfrei verfügbar.
Wo das CE-Zeichen angebracht wird, hängt vom Produkt ab: direkt am Produkt, auf der Verpackung, dem Begleitzettel oder der Bedienungsanleitung. Bei sehr kleinen Produkten genügt die Anbringung auf der Verpackung.
Wenn eine Benannte Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt war, erscheint deren vierstellige Kennnummer unmittelbar hinter dem CE-Zeichen.
Was kostet die CE-Kennzeichnung?
Die Kosten variieren stark je nach Produktkategorie, Komplexität des Produkts und ob eine Benannte Stelle eingebunden werden muss. Kein einziger offizieller Leitfaden nennt konkrete Zahlen. Hier eine Orientierung aus der Praxis:
| Szenario | Orientierungsrahmen |
|---|---|
| Selbstzertifizierung (Modul A), einfaches Konsumprodukt ohne externe Prüfpflicht | 0 bis 2.000 Euro (interne Personalkosten, Normerwerb, Dokumentation) |
| Akkreditiertes Labor für einfache Elektronik/Funkanlagen | 500 bis 3.000 Euro |
| Zertifizierung durch Benannte Stelle, mittlere Komplexität | 3.000 bis 10.000 Euro |
| Zertifizierung für komplexe Maschinen oder sicherheitskritische Produkte | 10.000 bis 20.000 Euro und mehr |
| Laufende Kosten (Post-Market-Surveillance, Dokumentationspflege) | 500 bis 2.000 Euro pro Jahr |
Selbstzertifizierung nach Modul A ist für viele Alltagsprodukte zulässig und verursacht hauptsächlich interne Kosten für Recherche, Dokumentation und ggf. den Kauf harmonisierter Normen. Chinesische Lieferanten bieten oft günstige CE-Pakete an. Diese Dokumente sind aber nicht gleichwertig mit einer eigenen Konformitätsbewertung und entbinden den EU-Importeur nicht von seinen Pflichten.
CE-Kennzeichnung aus China: Was Importeure wissen müssen
Hier liegt die wichtigste Fallstrick-Zone für Shopify-Händler, die Produkte von chinesischen Lieferanten beziehen: Ein chinesischer Hersteller liefert Produkte mit CE-Kennzeichnung, und der Händler geht davon aus, alles sei erledigt.
Das ist ein gefährlicher Irrtum. Als Importeur, der Waren aus einem Nicht-EU-Land in den EWR einführt, übernimmt man rechtlich die Pflichten des Herstellers (EU-Rahmenverordnung 765/2008, Art. 4). Das bedeutet in der Praxis:
- Man muss selbst sicherstellen, dass das Produkt tatsächlich konform ist.
- Man muss prüfen, ob der Hersteller das CE-Verfahren korrekt und vollständig durchgeführt hat.
- Man muss sicherstellen, dass die Technische Dokumentation existiert und zugänglich ist.
- Man muss seinen eigenen Namen und seine Adresse auf dem Produkt oder der Verpackung anbringen.
Ein Prüfzertifikat des chinesischen Lieferanten oder eine CE-Erklärung des Herstellers entbinden den EU-Importeur nicht von dieser eigenständigen Prüfpflicht.
Das “China Export”-Logo: Unterschied zum echten CE-Zeichen
Ein weitverbreitetes Problem ist das sogenannte “China Export”-Logo. Es sieht dem CE-Zeichen auf den ersten Blick sehr ähnlich, hat aber einen entscheidenden Unterschied: Beim originalen CE-Zeichen ist der Abstand zwischen “C” und “E” weiter als beim China-Export-Symbol. Die folgende Grafik macht den Unterschied auf einen Blick sichtbar:

In der Praxis sind viele günstige Importprodukte aus China mit diesem falschen Symbol versehen. Es hat keinerlei rechtlichen Wert für die EU und ist kein Nachweis der CE-Konformität.
Checkliste für Importeure aus China:
- Konformitätserklärung (DoC) auf Deutsch oder Englisch beim Lieferanten anfordern und auf Vollständigkeit prüfen: Produktidentifikation, Richtlinienangaben, Normenangaben, Unterschrift
- Technische Dokumentation einsehen lassen: Prüfberichte, Risikobeurteilung, Stücklisten
- Angegebene harmonisierte Normen auf Aktualität prüfen (Normen werden gelegentlich zurückgezogen und durch neuere Versionen ersetzt)
- Bei Zweifeln eigene Laborprüfung durch ein akkreditiertes europäisches Labor veranlassen (z.B. TÜV, SGS, Intertek)
- CE-Logo auf dem Produkt auf korrekte Proportionen prüfen (offizielle Vorlage der EU-Kommission als Referenz nutzen)
- Importeurname und -adresse müssen auf dem Produkt oder der Verpackung stehen (EU-Rahmenverordnung 765/2008)
Wer als Importeur ein nicht-konformes Produkt in Verkehr bringt, haftet wie der Hersteller, auch für Personen- oder Sachschäden bei Endkunden.
Sanktionen und Risiken ohne CE-Kennzeichnung
Fehlende, falsche oder gefälschte CE-Kennzeichnung ist kein Kavaliersdelikt. Die Konsequenzen sind mehrstufig.
Marktaufsichtsbehörden in Deutschland können nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) folgende Maßnahmen ergreifen:
- Sofortigen Verkaufsstopp (Verfügung nach ProdSG §26)
- Anordnung der Rücknahme oder des Rückrufs von bereits verkauften Produkten
- Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß (ProdSG §39)
- Strafanzeige bei vorsätzlichem Handeln (Straftaten nach §40 ProdSG)
Hinzu kommt die zivilrechtliche Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG): Wer als Importeur ein schadhaftes Produkt in Verkehr bringt, kann unmittelbar von geschädigten Verbrauchern auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Eine Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden nicht immer ab.
Auf EU-Ebene koordiniert das Safety Gate (ehemals RAPEX) die Meldung und den Rückruf gefährlicher Produkte. Produkte, die dort erscheinen, werden von Plattformen wie Amazon und eBay oft sofort gesperrt. Für Shopify-Händler, die auf Marktplätzen aktiv sind, hat eine RAPEX-Meldung meist unmittelbare und weitreichende Auswirkungen auf das Geschäft.
CE-Kennzeichnung und die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, EU 2023/988) für alle in der EU in Verkehr gebrachten Verbraucherprodukte. Sie ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) und ergänzt bestehende produktspezifische Regelwerke wie die CE-Richtlinien.
CE-Kennzeichnung und GPSR schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich:
- CE-Kennzeichnung: Produktspezifischer Konformitätsnachweis mit einer EU-Richtlinie (z.B. LVD, EMV, Spielzeugrichtlinie)
- GPSR: Allgemeine Sicherheits- und Informationspflicht für alle Verbraucherprodukte, auch wenn kein produktspezifisches CE-Regime greift
Produkte, die bereits CE-konform sind, müssen zusätzlich die GPSR-Anforderungen erfüllen. CE-Konformität allein ist nach Dezember 2024 nicht mehr ausreichend, wenn die GPSR-Pflichtangaben auf der Produktseite fehlen.
Was ändert sich für Shopify-Händler durch die GPSR?
Die GPSR verlangt nach Art. 19, dass auf jeder Online-Produktseite bestimmte Pflichtangaben sichtbar und dauerhaft zugänglich sind:
- Name und Kontaktinformationen des Herstellers oder des EU-Bevollmächtigten (Postanschrift, E-Mail)
- Eindeutige Produktidentifikation (Modell, Typ, Batch-Nummer oder Seriennummer)
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Zielmarkts (auf Deutsch für Deutschland)
- Digitale Verlinkung zur Konformitätserklärung (DoC), sofern für das Produkt vorhanden
Das gilt auch für CE-pflichtige Produkte. Ein Shopify-Shop, der z.B. WLAN-Router oder Elektrowerkzeuge verkauft, muss sowohl die CE-Konformitätserklärung bereithalten als auch die GPSR-Pflichtangaben strukturiert auf der Produktseite abbilden.
Viele Shopify-Händler unterschätzen diesen kombinierten Aufwand. Besonders bei großen Produktkatalogen wird die manuelle Pflege schnell unüberschaubar. Tools wie GPSR Pro automatisieren die Pflichtangaben-Verwaltung und verknüpfen Konformitätserklärungen und Hersteller-Daten direkt mit den Produktseiten im Shopify-Store.
Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung
Wie lange gilt die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung hat kein Ablaufdatum. Sie gilt, solange das Produkt in seiner zertifizierten Form unverändert bleibt und die zugrundeliegenden EU-Richtlinien keine wesentlichen Änderungen erfahren. Werden Produkt, Komponenten, Produktionsprozess oder Verwendungszweck wesentlich verändert, muss die Konformitätsbewertung wiederholt und eine neue Konformitätserklärung ausgestellt werden.
Muss ich als Händler selbst eine CE-Prüfung veranlassen?
Händler, die Produkte von EU-Herstellern oder EU-Importeuren beziehen, müssen keine eigene CE-Prüfung veranlassen. Sie müssen aber sicherstellen, dass das CE-Zeichen vorhanden und die Konformitätserklärung zugänglich ist. Importeure hingegen tragen die volle Herstellerverantwortung und müssen die Konformität aktiv nachweisen.
Was ist der Unterschied zwischen CE-Zertifizierung und CE-Kennzeichnung?
CE-Kennzeichnung ist der korrekte Begriff. Das CE-Zeichen bringt der Hersteller oder Importeur nach eigener Konformitätsbewertung selbst an. Eine offiziell definierte “CE-Zertifizierung” gibt es nicht. Akkreditierte Stellen können Prüfberichte und Baumusterzertifikate ausstellen (bei Modulen, die das verlangen). Das CE-Zeichen selbst vergibt aber immer der Verantwortliche.
Gilt die CE-Kennzeichnung auch in der Schweiz?
Die Schweiz erkennt CE-Kennzeichnung für viele Produktkategorien auf Basis bilateraler Abkommen mit der EU an. Grundsätzlich ist CE in der Schweiz akzeptiert. Für einzelne Produktbereiche gibt es aber schweizerische Sonderregelungen, die eine gesonderte Prüfung erfordern. Wer in der Schweiz verkauft, sollte die Äquivalenz für die spezifische Produktkategorie vor dem Markteintritt prüfen.
Was tue ich, wenn mein chinesischer Lieferant keine Konformitätsdokumentation hat?
Ohne gültige Konformitätserklärung und Technische Dokumentation darf das Produkt nicht im EU-Binnenmarkt verkauft werden, sofern es unter eine CE-Richtlinie fällt. Mögliche Wege: Selbst die Konformitätsbewertung durchführen und die DoC ausstellen (bei Modul A für viele Produktkategorien möglich), einen europäischen Prüfdienstleister beauftragen, oder den Lieferanten wechseln. Ein CE-Stempel des Lieferanten ohne vollständige Dokumentation reicht nicht.
Gilt CE nach dem Brexit auch im UK?
Nach dem Brexit hat das Vereinigte Königreich die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) eingeführt. Für den britischen Markt ist CE in den meisten Produktkategorien seit 2025 nicht mehr ausreichend. Wer in UK verkauft, benötigt in der Regel UKCA. Für Nordirland gelten gesonderte Übergangsregelungen im Rahmen des Windsor Framework.
Was kostet ein EU-Bevollmächtigter?
Die Kosten für einen EU-Bevollmächtigten (EU Authorized Representative, AR) variieren je nach Dienstleister und Leistungsumfang. Einfache Pakete mit Adresshinterlegung starten bei etwa 200 bis 500 Euro pro Jahr. Pakete mit aktiver Dokumentenprüfung und Behördenkommunikation kosten 500 bis 2.000 Euro und mehr pro Jahr. Shopify-Händler, die CE-pflichtige Produkte von Nicht-EU-Herstellern importieren, sollten klären, ob sie als Importeur bereits selbst in der Haftungskette stehen oder ob zusätzlich ein formaler AR benannt werden muss.