GP GPSR Pro Kostenlos installieren
GPSR

GPSR ohne EU-Sitz: Was Drittland-Verkäufer brauchen

GPSR ohne EU-Sitz: Welche Pflichten Drittland-Verkäufer ohne EU-Präsenz erfüllen müssen, von EU-Verantwortlichem über Pflichtangaben bis LUCID und Safety Gate.

GP GPSR Pro Redaktion
16. August 2026 9 Min
Inhalt dieses Artikels

Ohne EU-Sitz gilt eine klare Regel: Kein EU-Verantwortlicher, kein legaler Verkauf. Seit dem 13. Dezember 2024 darf ein Drittland-Verkäufer ohne jede eigene EU-Niederlassung nur noch dann an Kunden in der Europäischen Union liefern, wenn ein in der Union ansässiger Wirtschaftsakteur die Pflichten aus der Produktsicherheitsverordnung GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) übernimmt. Betroffen sind vor allem China-Sourcing-Händler auf Shopify, die Ware direkt aus einer Fabrik oder einem Großhändler in Fernost beziehen, ganz ohne EU-Tochter, EU-Büro oder EU-Importeur. Dieser Leitfaden zeigt den kompletten Weg von null EU-Präsenz zur rechtssicheren Auslieferung. Sechs Stationen: Rolle bestimmen, EU-Verantwortlichen benennen, Pflichtangaben anbringen, CE-Dokumentation vorbereiten, Verpackungsregister LUCID prüfen und Safety-Gate-Meldewege kennen.

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: Art. 16 GPSR (verantwortliche Person) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020
  • Pflicht für: Hersteller, Marken und Händler ohne jede eigene EU-Niederlassung, die direkt an EU-Kunden liefern
  • Erster Schritt: EU-Verantwortlichen benennen, bevor irgendetwas anderes zählt
  • Zusätzliche Pflicht bei Verpackung nach Deutschland: Registrierung im Verpackungsregister LUCID (kostenlos, aber verpflichtend)
  • Bußgeldrahmen in Deutschland: bis zu 10.000 Euro nach § 28 ProdSG bei fehlender verantwortlicher Person oder fehlenden Pflichtangaben
  • Praxisfolge ohne EU-Verantwortlichen: Marktüberwachungsbehörden und Marktplätze können Angebote sperren, bevor überhaupt ein Bußgeldverfahren beginnt

Was bedeutet GPSR ohne EU-Sitz für Drittland-Verkäufer?

GPSR ohne EU-Sitz meint den Fall, dass weder Hersteller noch Verkäufer noch ein Importeur in der Lieferkette einen tatsächlichen Sitz in der EU hat. Kein einziger Akteur mit EU-Adresse ist beteiligt. Das unterscheidet sich von einem EU-Händler, der Ware von einem Drittland-Lieferanten bezieht und selbst als Einführer auftritt, weil dort bereits ein EU-Anker existiert. Wer komplett ohne EU-Präsenz verkauft, muss diese Lücke aktiv schließen. Sonst darf das Produkt laut Art. 16 Abs. 1 GPSR gar nicht erst in Verkehr gebracht werden.

Typische Beispiele für diese Ausgangslage sind ein chinesischer Hersteller, der über einen eigenen Shopify-Shop direkt nach Deutschland verkauft, ein US-Markeninhaber ohne EU-Büro, der ausschließlich per Fulfillment-Center in die EU versendet, oder ein Dropshipping-Händler, dessen Lieferant in Asien sitzt und der selbst auch keinen EU-Firmensitz hat. In allen drei Fällen fehlt der EU-Anker, den die Verordnung verlangt.

Bin ich Hersteller, Einführer oder Drittland-Verkäufer ohne EU-Sitz?

Bevor du irgendeinen der folgenden Schritte gehst, musst du deine eigene Rolle klären, denn sie bestimmt, wessen Pflicht die verantwortliche Person überhaupt ist. Drei Fragen reichen für die Einordnung.

Erstens: Stellst du das Produkt unter deinem eigenen Namen oder deiner eigenen Marke her oder herstellen lassen? In diesem Fall bist du Hersteller im Sinne der GPSR, unabhängig davon, wo die Fabrik tatsächlich steht. Zweitens: Bringst du ein fremdes Markenprodukt aus einem Drittland erstmals auf den EU-Markt, etwa weil du bei einem chinesischen Großhändler einkaufst und unter dessen Marke weiterverkaufst? Sobald ein EU-Unternehmen die Ware entgegennimmt, bist du Einführer. Drittens: Hast du selbst ebenfalls keinen EU-Sitz und lieferst direkt an Endkunden, etwa im klassischen Dropshipping-Modell? Wichtig für diesen Fall: In deiner Lieferkette existiert noch gar kein EU-Akteur. Diese Lücke musst du als Erstes aktiv schließen, bevor die Frage nach Hersteller oder Einführer überhaupt praktisch relevant wird.

Die Grafik unten zeigt, wie diese drei Rollen sich auseinanderhalten lassen und wo die Entscheidung jeweils hinführt.

Entscheidungshilfe: Bin ich Hersteller, Einführer oder Drittland-Verkäufer ohne EU-Sitz

Wer sich für den vollständigen rechtlichen Hintergrund zu den vier möglichen Akteuren nach der GPSR interessiert, findet die ausführliche Erklärung im Grundlagenartikel zum EU-Verantwortlichen.

Schritt 1: EU-Verantwortlichen benennen

Ohne EU-Verantwortlichen ist jeder weitere Schritt in diesem Leitfaden hinfällig, denn das Produkt darf ohne ihn gar nicht erst verkauft werden. Für Drittland-Verkäufer ohne eigene EU-Präsenz bleiben in der Praxis zwei Wege: ein externer bevollmächtigter Vertreter oder ein EU-Importeur, der die Ware kauft und in eigenem Namen weiterverkauft. Die meisten China-Sourcing-Shopify-Händler ohne eigenen EU-Importeur wählen einen externen Dienstleister.

Die rechtliche Tiefe dieses Schritts, also welche vier Akteure infrage kommen, welche Pflichten sie konkret übernehmen und wie die Haftung verteilt ist, erklärt der Grundlagenartikel zum EU-Verantwortlichen (EU-Bevollmächtigter) für GPSR im Detail. Was ein externer Anbieter kostet, was im Vertrag stehen muss und wer im Schadensfall haftet, steht im Artikel zu EU-Repräsentant: Kosten, Vertrag und Haftung. Eine konkrete Anbieterliste mit Preisen findest du im EU-AR-Anbieter-Vergleich.

Schritt 2: Pflichtangaben auf Produkt und Verpackung anbringen

Sobald ein EU-Verantwortlicher benannt ist, müssen dessen Kontaktdaten sichtbar werden, denn Art. 16 Abs. 3 GPSR verlangt drei konkrete Angaben direkt am Produkt, an der Verpackung oder in einer Begleitunterlage. Eine Nennung nur im Impressum des Shops reicht dafür nicht aus.

PflichtangabeWo sie stehen mussHäufiger Fehler bei Drittland-Verkäufern
Name, Handelsname oder Marke des HerstellersProdukt, Verpackung oder BegleitdokumentNur die Marke ohne ladungsfähige Adresse angegeben
Postanschrift und E-Mail des HerstellersProdukt, Verpackung oder BegleitdokumentNur eine Adresse in China ohne EU-Bezug, ohne zusätzliche EU-Angabe
Name, Postanschrift, E-Mail der EU-verantwortlichen PersonProdukt, Verpackung oder BegleitdokumentFehlt komplett, weil der EU-Verantwortliche erst nach dem Listing bestellt wurde

Zusätzlich verlangt Art. 19 GPSR, dass dieselben Angaben bereits im Online-Angebot sichtbar sind. Das Paket kommt erst nach dem Kauf an, das Listing muss also schon vorher vollständig sein. Wie diese Fernabsatz-Informationspflichten konkret im Shopify-Listing aussehen, erklärt Art. 19 GPSR: Pflichtangaben im Detail.

Schritt 3: CE-Konformitätserklärung und technische Dokumentation vorbereiten

Die GPSR selbst schreibt keine CE-Kennzeichnung vor. Eine CE-Konformitätserklärung wird nur dann zusätzlich Pflicht, wenn dein Produkt unter eine der CE-pflichtigen EU-Richtlinien fällt, etwa Elektrogeräte, Spielzeug, Maschinen oder persönliche Schutzausrüstung. Für Drittland-Hersteller ohne EU-Sitz ist genau das ein häufiger blinder Fleck, weil Fabriken in Asien oft nur eine allgemeine Qualitätsbescheinigung mitliefern, die keine CE-Konformitätserklärung ersetzt.

Unabhängig von der CE-Pflicht verlangt Art. 9 GPSR eine technische Dokumentation für praktisch jedes Konsumgut. Der Umfang richtet sich nach dem Risiko des Produkts. Drei Bestandteile gehören fast immer dazu: eine allgemeine Beschreibung, die für die Risikobewertung relevanten Elemente und, sofern vorhanden, eine Liste der angewendeten Normen. Diese Dokumentation muss der EU-Verantwortliche im Ernstfall schnell an Behörden herausgeben können. Deshalb sollte sie schon vor dem ersten Verkauf vollständig vorliegen, nicht erst nach der ersten Behördenanfrage. Wie du eine CE-Konformitätserklärung korrekt erstellst und welche Richtlinie für dein Produkt greift, zeigt der Artikel CE-Konformitätserklärung erstellen: Welche Richtlinien gelten.

Schritt 4: Verpackungsregister LUCID und VerpackG prüfen

Wer Verpackung nach Deutschland verkauft, egal ob Versandkarton, Produktverpackung oder Füllmaterial, braucht zusätzlich zur GPSR-Konformität eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG). Diese Pflicht ist von der GPSR rechtlich unabhängig, betrifft aber praktisch jeden Drittland-Verkäufer, der physische Ware direkt an deutsche Endkunden verschickt.

Ohne eigenen Sitz in Deutschland brauchst du dafür einen bevollmächtigten Vertreter nach § 35 VerpackG mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, mit dem ein schriftlicher Vertrag in deutscher Sprache abzuschließen ist. Die Registrierung selbst ist kostenlos, die Vertretung durch einen Bevollmächtigten kostet je nach Anbieter eine separate Gebühr. Fehlt die Registrierung, kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister ein sofortiges Vertriebsverbot verhängen, unabhängig von einem parallelen GPSR-Verfahren. Der Screenshot unten zeigt das Portal, über das die Registrierung läuft.

LUCID Verpackungsregister Startseite für die VerpackG-Registrierung von Drittland-Verkäufern

Schritt 5: Safety-Gate-Meldepflichten kennen

Sobald du als Wirtschaftsakteur Kenntnis davon erlangst, dass eines deiner Produkte ein Risiko für Verbraucher darstellt, greift die Meldepflicht nach Art. 9 und Art. 20 GPSR. Die Meldung läuft über das Safety Business Gateway, ein zentrales EU-Portal, in dem du das betroffene Produkt eindeutig identifizierst, die Art der Gefahr beschreibst und die bereits eingeleiteten oder geplanten Korrekturmaßnahmen angibst. Für Drittland-Verkäufer ohne EU-Sitz übernimmt in der Praxis meist der EU-Verantwortliche die Meldung, weil er ohnehin der erste Ansprechpartner für Behörden ist. Trotzdem bleibt die zugrundeliegende Pflicht bei dir als Hersteller oder Einführer bestehen.

Safety Business Gateway Meldeportal für GPSR-Sicherheitsmeldungen

Wie eine konkrete Meldung im Detail abläuft, welche Fristen gelten und wie sich eine reine Vorsichtsmeldung von einer Pflichtmeldung unterscheidet, erklärt der Artikel Safety Gate (RAPEX) und GPSR: Meldepflichten bei Gefahren.

Praxis-Checkliste: GPSR ohne EU-Sitz in 7 Schritten

Die folgende Checkliste fasst den kompletten Weg von null EU-Präsenz zur verkaufsfähigen Ware zusammen und eignet sich als Reihenfolge, an der du dich beim ersten Markteintritt orientieren kannst.

  1. Eigene Rolle bestimmen: Hersteller, Einführer oder Drittland-Verkäufer ohne EU-Akteur in der Kette
  2. EU-Verantwortlichen benennen, schriftlich beauftragen und Mandat dokumentieren
  3. Pflichtangaben nach Art. 16 Abs. 3 und Art. 19 GPSR auf Produkt, Verpackung und im Online-Listing ergänzen
  4. Prüfen, ob eine CE-pflichtige Richtlinie greift, und CE-Konformitätserklärung erstellen, falls ja
  5. Technische Dokumentation nach Art. 9 GPSR risikoangemessen zusammenstellen und aufbewahren
  6. Bei Versand nach Deutschland: Registrierung im Verpackungsregister LUCID über einen VerpackG-Bevollmächtigten klären
  7. Meldeweg über das Safety Business Gateway kennen, bevor der erste Sicherheitsfall eintritt

Praxis-Checkliste GPSR ohne EU-Sitz in 7 Schritten für Drittland-Verkäufer

Für eine noch granularere Version dieser Schritte, inklusive Risikoanalyse, Rückverfolgbarkeit und Sprachanforderungen, eignet sich die ausführliche GPSR-Checkliste in 10 Schritten als Ergänzung.

Was passiert ohne EU-Verantwortlichen? Konsequenzen für Drittland-Verkäufer

Fehlt die verantwortliche Person, darf das Produkt laut Art. 16 Abs. 1 GPSR nicht in Verkehr gebracht werden, und Marktüberwachungsbehörden können ein sofortiges Vertriebsverbot anordnen. In Deutschland sanktioniert das novellierte Produktsicherheitsgesetz (§ 28 ProdSG, in Kraft seit 19. Februar 2026) Verstöße gegen Art. 16 Abs. 2 und 3 GPSR mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro. Für unterlassene Korrekturmaßnahmen nach Art. 9 Abs. 8 oder Art. 11 Abs. 8 GPSR reicht der Rahmen bis zu 100.000 Euro, das betrifft in der Praxis aber vor allem Fälle, in denen ein bekanntes Risiko ignoriert wurde, nicht das bloße Fehlen der verantwortlichen Person.

In der Praxis trifft Drittland-Verkäufer ohne EU-Sitz meist zuerst ein anderes Risiko: Marktplätze wie Amazon, eBay, Etsy oder Kaufland sowie Zahlungsdienstleister deaktivieren Angebote proaktiv, sobald keine verantwortliche Person nachgewiesen werden kann, oft bevor überhaupt eine Behörde tätig wird. Eine ausführliche Übersicht typischer Verstoß-Szenarien und ihrer jeweiligen Kostenfolgen liefert der Artikel GPSR-Bußgelder 2026: Risiko-Szenarien und was sie kosten können.

Häufige Fragen zu GPSR ohne EU-Sitz

Ja, das ist möglich, aber nur mit einem in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur, der die Pflichten der verantwortlichen Person nach Art. 16 GPSR übernimmt. Ohne diesen Akteur darf das Produkt laut Verordnung nicht in Verkehr gebracht werden, egal wie gut es sonst dokumentiert ist.

Reicht ein EU-Fulfillment-Center als EU-Verantwortlicher?

Nein, ein Fulfillment-Dienstleister kann die Rolle nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen und nur, wenn kein Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter mit EU-Sitz existiert. Ein reiner Lagerdienstleister ohne diese ausdrückliche Übernahme der GPSR-Pflichten erfüllt die Anforderung nicht.

Muss ich mich als Drittland-Verkäufer zusätzlich bei LUCID registrieren, wenn ich schon einen EU-Verantwortlichen habe?

Ja, LUCID und die GPSR-Pflicht zur verantwortlichen Person sind zwei unabhängige Register mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage. Ein GPSR-Verantwortlicher deckt die Verpackungsregistrierung nicht automatisch mit ab, wenn du Verpackung nach Deutschland verschickst.

Was ist der schnellste Weg, um als China-Sourcing-Händler ohne EU-Sitz startklar zu werden?

Der schnellste Weg ist, zuerst einen externen EU-Verantwortlichen zu beauftragen, weil ohne ihn kein weiterer Schritt rechtlich zählt, und parallel die Pflichtangaben aus dem bestehenden Produktdatenblatt der Fabrik zusammenzustellen. Die meisten Anbieter aus dem EU-AR-Anbieter-Vergleich reagieren innerhalb weniger Werktage.

Gilt diese Checkliste auch für Dropshipping ohne eigenes Lager?

Ja, die grundsätzliche Reihenfolge gilt genauso für Dropshipping, weil auch hier kein EU-Akteur automatisch existiert. Die zusätzlichen Besonderheiten von Dropshipping und Print-on-Demand, etwa das AliExpress-Problem oder plattformspezifische Pflichten, behandelt der Artikel GPSR für Dropshipping und Print-on-Demand im Detail.

GP

GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

Weiterlesen