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Konformitätsbewertung

Konformitätsbewertungsverfahren: Module A bis H einfach erklärt

Module A bis H1 einfach erklärt: wann Modul A reicht, wann eine benannte Stelle Pflicht ist und welches Modul für Elektrogeräte, Spielzeug und Maschinen gilt.

GP GPSR Pro Redaktion
6. September 2026 9 Min
Inhalt dieses Artikels

Ein Konformitätsbewertungsverfahren ist der Prozess, mit dem ein Hersteller nachweist, dass sein Produkt die grundlegenden Anforderungen der jeweiligen EU-Richtlinie oder EU-Verordnung erfüllt, bevor er es mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr bringt. Welches der 16 Module aus dem Beschluss (EU) Nr. 768/2008/EG dabei zur Anwendung kommt, entscheidet nicht der Hersteller frei, sondern die jeweilige Produktvorschrift, etwa die Maschinenverordnung, die Niederspannungsrichtlinie oder die Spielzeugrichtlinie. Für Online-Händler, die Produkte aus Drittländern wie China importieren, ist genau diese Entscheidung oft die teuerste Weiche im gesamten CE-Prozess, denn sie entscheidet, ob eine interne Erklärung des Herstellers reicht oder eine kostenpflichtige Prüfung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben ist. Dieser Beitrag erklärt die Module A bis H1 verständlich, zeigt, wann eine benannte Stelle (notified body) Pflicht ist, und ordnet die Module den Produktkategorien zu, die auf gpsrpro.com bereits im Detail behandelt werden.

Kurz erklärt: Reicht Modul A (interne Fertigungskontrolle), reicht eine eigene Erklärung des Herstellers, ohne zusätzliche Kosten. Ist dagegen ein Modul mit benannter Stelle vorgeschrieben, wird eine kostenpflichtige externe Prüfung fällig, bevor das Produkt die CE-Kennzeichnung tragen darf.

Was ist ein Konformitätsbewertungsverfahren?

Ein Konformitätsbewertungsverfahren ist der gesetzlich vorgeschriebene Weg, auf dem ein Hersteller die Übereinstimmung seines Produkts mit den geltenden EU-Harmonisierungsvorschriften nachweist. Rechtsgrundlage ist der Beschluss (EU) Nr. 768/2008/EG, der einen gemeinsamen Rahmen für die Vermarktung von Produkten schafft und die vorherige Regelung aus dem Jahr 1993 abgelöst hat. Der Beschluss definiert insgesamt 16 Module beziehungsweise Modulvarianten, die von einer reinen Selbsterklärung bis zu einer umfassenden externen Qualitätssicherung reichen.

Am Ende jedes Verfahrens steht die schriftliche EU-Konformitätserklärung des Herstellers und, sofern vorgeschrieben, die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt. Wichtig für Händler: Die CE-Kennzeichnung ist keine behördliche Zulassung. Sie bestätigt lediglich, dass der Hersteller in eigener Verantwortung die passende Konformitätsbewertung durchgeführt hat. Mehr zur CE-Kennzeichnung selbst und zum Ablauf der CE-Zertifizierung steht in den jeweils eigenen Beiträgen.

Die Module A bis H im Überblick

Der Beschluss 768/2008/EG unterscheidet grundsätzlich zwischen Modulen ohne Beteiligung einer benannten Stelle und Modulen, bei denen eine benannte Stelle (englisch: notified body) einen Teil der Prüfung übernimmt. Die folgende Tabelle fasst alle 16 Module zusammen, wie sie im “Blue Guide” der EU-Kommission (Leitfaden für die Umsetzung der EU-Produktvorschriften, 2022) dokumentiert sind.

ModulBezeichnungAufgabe des HerstellersBenannte Stelle
AInterne FertigungskontrolleEntwirft, fertigt und prüft das Produkt vollständig selbstNein
A1Interne Fertigungskontrolle plus überwachte ProduktprüfungenWie A, zusätzlich Prüfung bestimmter ProduktaspekteJa, oder akkreditierte interne Stelle
A2Interne Fertigungskontrolle plus Prüfungen in unregelmäßigen AbständenWie A, mit stichprobenartigen FertigungskontrollenJa, oder akkreditierte interne Stelle
BEU-BaumusterprüfungLässt ein Baumuster oder den Entwurf prüfen (nur Entwurfsstufe, keine eigene Konformitätserklärung)Ja
CKonformität mit der Bauart (interne Fertigungskontrolle)Fertigt entsprechend dem nach Modul B geprüften Baumuster, prüft selbstNein
C1 / C2Wie C, plus überwachte bzw. unregelmäßige ProduktprüfungenWie C, zusätzliche Kontrolle einzelner ProduktaspekteJa, oder akkreditierte interne Stelle
DQualitätssicherung des ProduktionsprozessesBetreibt ein zugelassenes Qualitätssicherungssystem für Fertigung und Endabnahme (folgt auf B)Ja, per Audit
D1Wie D, ohne vorherige BaumusterprüfungWie D, jedoch ohne Modul BJa, per Audit
EQualitätssicherung des ProduktsQualitätssicherungssystem nur für Endabnahme und Prüfung (folgt auf B)Ja, per Audit
E1Wie E, ohne vorherige BaumusterprüfungWie E, jedoch ohne Modul BJa, per Audit
FProduktprüfung (folgt auf B)Lässt jedes Produkt oder statistische Stichproben von einer benannten Stelle prüfenJa
F1Wie F, ohne vorherige BaumusterprüfungWie F, jedoch ohne Modul BJa
GEinzelprüfungLässt jedes einzelne, meist individuell gefertigte Produkt prüfenJa
HUmfassende QualitätssicherungUmfassendes Qualitätssicherungssystem für Entwurf, Fertigung und Endabnahme, kein Baumuster nötigJa, per Audit
H1Wie H, mit zusätzlicher EU-EntwurfsprüfungWie H, plus Prüfung des Produktentwurfs durch dieselbe benannte StelleJa, per Audit und Entwurfsprüfung

Module ohne benannte Stelle (Modul A)

Modul A, die interne Fertigungskontrolle, ist das mit Abstand häufigste Verfahren für Produkte mit niedrigerem Risiko. Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen, führt sämtliche Prüfungen selbst durch, die andernfalls eine notifizierte Stelle vornehmen würde, und stellt die Konformitätserklärung eigenständig aus. Eine benannte Stelle ist an keinem Punkt des Verfahrens beteiligt. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Hersteller die einschlägigen harmonisierten Normen vollständig anwendet. Mehr dazu im Beitrag zu harmonisierten Normen.

Module mit benannter Stelle (B bis H1)

Sobald ein Produkt in eine höhere Risikoklasse fällt oder der Hersteller von den harmonisierten Normen abweicht, schreibt die jeweilige Produktvorschrift ein Modul mit Beteiligung einer benannten Stelle vor. Modul B deckt dabei ausschließlich die Entwurfsstufe ab und muss immer mit einem produktionsbezogenen Modul kombiniert werden, etwa B+C, B+D, B+E oder B+F. Die Module D, D1, E, E1, H und H1 basieren auf einer Bewertung des Qualitätssicherungssystems durch regelmäßige Audits der benannten Stelle, während F, F1 und G eine unmittelbare Prüfung einzelner Produkte oder Chargen bedeuten.

Wann ist eine benannte Stelle Pflicht?

Ob eine benannte Stelle eingeschaltet werden muss, hängt von zwei Faktoren ab: der Risikoklasse des Produkts nach der jeweiligen Produktvorschrift und davon, ob der Hersteller die einschlägigen harmonisierten Normen vollständig einhält. Laut dem Blue Guide der EU-Kommission benötigen vor allem Produkte mit potenziell hohem Risiko für die Öffentlichkeit eine Konformitätsbewertung durch eine dritte Seite, etwa Druckbehälter, Aufzüge und bestimmte Werkzeugmaschinen. Für die meisten im Online-Handel verkauften Konsumgüter, von Haushaltselektronik bis Spielzeug, reicht dagegen Modul A aus, solange die harmonisierten Normen vollständig angewendet werden.

Merksatz: Nicht das Produkt selbst, sondern die anwendbare Produktvorschrift entscheidet, ob eine benannte Stelle Pflicht ist. Zwei baugleiche Produkte können je nach Rechtsakt unterschiedlich behandelt werden.

Die folgende Übersicht stellt den Weg ohne benannte Stelle dem Weg mit benannter Stelle direkt gegenüber.

Vergleich von Modul A ohne benannte Stelle und Modulen B bis H1 mit benannter Stelle.

Modul A kommt ohne externe Prüfung aus, während die Module B bis H1 eine benannte Stelle einbeziehen und zusätzliche Kosten verursachen.

Für Shopify-Händler gilt dabei die folgende Faustregel.

  • Produkt fällt unter keine Hochrisikokategorie und harmonisierte Normen werden vollständig eingehalten: Modul A genügt, keine benannte Stelle nötig, keine zusätzlichen Kosten.
  • Produkt fällt in eine im jeweiligen Rechtsakt gelistete Hochrisikokategorie oder die harmonisierten Normen werden nicht vollständig angewendet: ein Modul mit benannter Stelle ist vorgeschrieben, eine EU-Baumusterprüfung (Modul B) und eine kostenpflichtige externe Prüfung werden fällig.
  • Unsicherheit über die richtige Einstufung: Die zuständige benannte Stelle oder ein Compliance-Dienstleister kann vorab eine Risikoeinstufung vornehmen.

Welches Modul gilt für welches Produkt?

Typisches Konformitätsbewertungsmodul für Elektrogeräte, Spielzeug und Maschinen im Vergleich.

Elektrogeräte kommen fast immer mit Modul A aus, während Spielzeug und Maschinen je nach Risikoeinstufung ein Modul mit benannter Stelle benötigen.

Die konkrete Modulwahl steht nicht im Beschluss 768/2008/EG selbst, sondern in der jeweiligen Produktvorschrift. Die folgende Übersicht zeigt drei Produktkategorien, die auf gpsrpro.com bereits ausführlich behandelt werden.

ProduktkategorieTypisches ModulDetails
Elektrogeräte (Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU)Nur Modul ADie Niederspannungsrichtlinie sieht ausschließlich die interne Fertigungskontrolle vor, eine benannte Stelle ist in diesem Rechtsakt nicht vorgesehen. Details im Beitrag zur Niederspannungsrichtlinie.
Spielzeug (Richtlinie 2009/48/EG)Modul A, oder Modul B+C bei Abweichung von harmonisierten NormenWird eine harmonisierte Norm vollständig angewendet, reicht die interne Fertigungskontrolle. Andernfalls ist eine EU-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben. Details im Beitrag zu EN 71 und zu GPSR für Spielzeug.
Maschinen (Verordnung (EU) 2023/1230, ab 20. Januar 2027 verpflichtend)Modul A für die meisten Maschinen, Modul B+C, Modul H oder Einzelprüfung für Hochrisikomaschinen nach Anhang I Teil ANur die im Anhang I Teil A gelisteten Hochrisikomaschinen benötigen zwingend eine benannte Stelle. Details im Beitrag zur Maschinenverordnung.

Diese Tabelle ersetzt keine Einzelfallprüfung. Sie zeigt aber, dass die gleiche Frage, ob eine benannte Stelle nötig ist, in jeder Produktvorschrift unterschiedlich beantwortet wird und deshalb produktspezifisch geprüft werden muss.

So läuft die Konformitätsbewertung in der Praxis ab

Für einen Online-Händler, der ein neues Produkt aus einem Drittland importiert, läuft die Konformitätsbewertung typischerweise in dieser Reihenfolge ab.

  1. Anwendbare Rechtsakte identifizieren: Welche EU-Richtlinie oder Verordnung gilt für das Produkt (zum Beispiel Niederspannungsrichtlinie, Spielzeugrichtlinie, Maschinenverordnung)?
  2. Risikoklasse und Modul bestimmen: Legt der Rechtsakt für diese Produktkategorie ein bestimmtes Modul fest, oder besteht eine Wahlmöglichkeit?
  3. Harmonisierte Normen prüfen: Werden die einschlägigen Normen vollständig angewendet, ist in den meisten Fällen Modul A ausreichend.
  4. Bei Pflicht zur benannten Stelle: eine benannte Stelle im NANDO-Verzeichnis der EU-Kommission auswählen und die EU-Baumusterprüfung beziehungsweise das passende Folgemodul beauftragen.
  5. Technische Dokumentation erstellen und die EU-Konformitätserklärung ausstellen, unabhängig davon, ob eine benannte Stelle beteiligt war.
  6. CE-Kennzeichnung anbringen, bei Beteiligung einer benannten Stelle zusätzlich deren Kennnummer.

Der gesamte Nachweis, von der Modulentscheidung bis zur unterschriebenen Konformitätserklärung, muss dokumentiert und für Marktüberwachungsbehörden zehn Jahre lang verfügbar gehalten werden.

Häufig gestellte Fragen zum Konformitätsbewertungsverfahren

Kann ich als Hersteller das Modul selbst frei wählen? Nein. Die anwendbare Produktvorschrift legt fest, welche Module für eine Produktkategorie infrage kommen. Besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren gleichwertigen Modulen, etwa zwischen Modul B+D und Modul H bei Hochrisikomaschinen, entscheidet der Hersteller innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens.

Was ist der Unterschied zwischen einer benannten Stelle und einer notifizierten Stelle? Es handelt sich um denselben Begriff. “Benannte Stelle” ist die deutsche Bezeichnung, “notifizierte Stelle” und “notified body” werden synonym verwendet. Gemeint ist eine von einem EU-Mitgliedstaat akkreditierte und der EU-Kommission gemeldete Prüfstelle.

Muss ich eine Konformitätserklärung ausstellen, auch wenn keine benannte Stelle beteiligt war? Ja. Unabhängig vom gewählten Modul muss der Hersteller in jedem Fall die EU-Konformitätserklärung selbst verfassen und unterzeichnen.

Was passiert, wenn ich das falsche Modul anwende? Eine fehlerhafte Modulwahl macht die CE-Kennzeichnung ungültig. Marktüberwachungsbehörden können das Produkt vom Markt nehmen lassen, und bei absichtlicher Umgehung drohen je nach Mitgliedstaat Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

Wo finde ich eine geeignete benannte Stelle? Die EU-Kommission führt im NANDO-Informationssystem alle notifizierten Stellen je Rechtsakt und Mitgliedstaat auf. Die Auswahl innerhalb dieser Liste liegt beim Hersteller. Der Screenshot unten zeigt die offizielle NANDO-Seite der EU-Kommission.

Startseite der offiziellen NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission für notifizierte Stellen.

Die NANDO-Datenbank der EU-Kommission listet alle notifizierten Stellen je Rechtsakt und Mitgliedstaat auf. (Quelle: Europäische Kommission)

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Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

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