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GPSR für Spielzeug: Sicherheitsanforderungen & Kennzeichnung

Spielzeug verkaufen in der EU: Was GPSR, Spielzeugrichtlinie und EN 71 für Händler bedeuten. CE-Kennzeichnung, Alterswarnungen, EU-Bevollmächtigter und Checkliste für Shopify.

GP GPSR Pro Redaktion
1. Juli 2026 11 Min
Inhalt dieses Artikels

Spielzeug gehört zu den meistüberwachten Produktkategorien in der EU. Mehr als 20 Prozent aller Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate betrafen 2023 Spielzeug und Kinderprodukte. Das ist kein Zufall: Kinder können sich nicht selbst vor gefährlichen Produkten schützen, deshalb sind die gesetzlichen Anforderungen besonders streng. Wer als Shopify-Händler Spielzeug in der EU verkauft, hat es nicht mit einem, sondern mit zwei Regelwerken zu tun: der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG und der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988). Dieser Leitfaden erklärt, wie beide Regelwerke zusammenwirken, welche Kennzeichnungspflichten konkret gelten, was EN 71 bedeutet und worauf Händler mit China-Import unbedingt achten müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Spielzeugrichtlinie (TSD) und die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gelten gleichzeitig für Spielzeug.
  • Jedes Spielzeug braucht CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und technische Dokumentation.
  • EN 71 ist die harmonisierte Normenreihe, deren Erfüllung die TSD-Konformität nachweist.
  • Wer Spielzeug aus China importiert, braucht einen EU-Bevollmächtigten.
  • Sicherheitswarnungen müssen in der Sprache des Zielmarkts vorliegen.

Was gilt für Spielzeug: GPSR oder Spielzeugrichtlinie?

Beide Regelwerke gelten gleichzeitig, mit einer klaren Hierarchie. Das ist der wichtigste Satz, den jeder Spielzeughändler kennen sollte.

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG (englisch: Toy Safety Directive, kurz TSD) ist das Spezialgesetz. Sie legt detaillierte Anforderungen an mechanische Eigenschaften, chemische Zusammensetzung, elektrische Sicherheit und Entflammbarkeit von Spielzeug fest. Wer ein Plüschtier, eine Holzeisenbahn oder ein Konstruktionsspielzeug für Kinder in der EU verkaufen will, muss die TSD erfüllen. Das Ergebnis ist das CE-Kennzeichen, die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation.

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) funktioniert als Auffangverordnung. Laut Art. 2 Abs. 4 GPSR gilt sie subsidiär, also überall, wo die TSD keine gleichwertigen Sicherheitsanforderungen enthält. Für Spielzeug bedeutet das konkret: Die TSD deckt die produktspezifischen Anforderungen ab. Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung fügt übergeordnete Pflichten hinzu, darunter die Benennung eines EU-Verantwortlichen, Meldepflichten bei Unfällen und die Pflicht zur Rückrufplanung.

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die neue Produktsicherheitsverordnung verbindlich. Spielzeughändler, die bisher nur die TSD kannten, müssen jetzt beide Regelwerke im Blick haben.

Die neue EU-Spielzeugverordnung befindet sich noch im Trilog zwischen EU-Parlament und Rat. Sie wird die TSD ersetzen, strengere Chemikalienbeschränkungen (PFAS, endokrine Disruptoren) einführen und einen digitalen Produktpass vorschreiben. Für Bestandsprodukte gibt es eine Übergangszeit. Die GPSR bleibt als Rahmenwerk parallel gültig.

Die folgende Übersicht zeigt, welches Regelwerk welche Anforderungen an Spielzeug stellt und seit wann es gilt.

Vergleich der EU-Regelwerke für Spielzeug: Spielzeugrichtlinie, GPSR und neue Spielzeugverordnung im Überblick

CE-Kennzeichnung bei Spielzeug: Pflicht und Prozess

Jedes Spielzeug, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss das CE-Zeichen tragen. Kein CE-Zeichen bedeutet kein legaler Verkauf in der EU.

Das CE-Zeichen ist keine externe Prüfmarke. Es ist eine Selbsterklärung des Herstellers: Wer es anbringt, erklärt rechtsverbindlich, dass das Produkt alle anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt. Bei Spielzeug sind das mindestens die Spielzeugrichtlinie und, bei elektrisch betriebenen Spielzeugen, zusätzlich die Niederspannungsrichtlinie (LVD 2014/35/EU) und die EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Spielzeug mit Bluetooth oder WLAN muss außerdem die Funkanlagenrichtlinie (RED 2014/53/EU) erfüllen.

Formale Anforderungen an das CE-Zeichen beim Spielzeug:

  • Mindesthöhe: 5 Millimeter. Kleinere Darstellungen sind ungültig.
  • Proportionen: Muss dem offiziellen EU-Format entsprechen, nicht verzerrt oder verändert.
  • Position: Sichtbar, lesbar und dauerhaft, am Produkt selbst. Falls das technisch unmöglich ist (zu kleines Produkt), an der Verpackung.
  • Kennnummer der Benannten Stelle: Bei Spielzeug mit erhöhten Risiken, etwa elektrisches Spielzeug, muss die vierstellige Kennnummer des prüfenden Labors direkt neben dem CE-Zeichen stehen.

Zum CE-Kennzeichen gehört immer eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC). Der Hersteller stellt sie aus und bewahrt sie 10 Jahre auf. Sie enthält Produktbeschreibung, Hersteller, angewandte Normen und die relevanten EU-Richtlinien. Händler müssen die DoC auf Anfrage von Behörden vorlegen können.

Die technische Dokumentation ist das Herzstück des Konformitätsnachweises. Sie enthält: Produktbeschreibung und Zeichnungen, Risikobeurteilung, Prüfberichte nach EN 71, Chemikalienanalysen, Bedienungsanleitungen und Etikettenentwürfe. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre ab Markteinführung.

Wer die technische Dokumentation eines Zulieferers übernimmt, muss deren Richtigkeit prüfen. Das Bundesverwaltungsamt und die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrollieren stichprobenartig und können die vollständige technische Akte anfordern.

Mehr zur Konformitätserklärung: Konformitätserklärung erstellen

EN 71: Die Sicherheitsnormen für Spielzeug

EN 71 ist die entscheidende harmonisierte Normenreihe für Spielzeug in der EU. Erfüllt ein Produkt EN 71 und kann die entsprechenden Prüfberichte vorweisen, gilt es als konform mit der Spielzeugrichtlinie. Das nennt sich Konformitätsvermutung.

Die vier wichtigsten Teile der Normenreihe auf einen Blick:

EN 71 Normenreihe für Spielzeug: EN 71-1 Mechanik, EN 71-2 Entflammbarkeit, EN 71-3 Schwermetalle, EN 71-8 Aktivitätsspielzeug

EN 71-1: Mechanische und physikalische Eigenschaften. Diese Norm bestimmt, welche mechanischen Risiken Spielzeug nicht haben darf. Kleinteile sind der häufigste Rückrufgrund: Teile, die kleiner als 31,7 Millimeter sind (gemessen nach dem genormten Zylindertest), gelten als Erstickungsrisiko für Kinder unter 36 Monaten. Spielzeug mit solchen Teilen ist für Kinder unter 3 Jahren verboten und muss mit der Alterswarnung gekennzeichnet sein.

EN 71-2: Entflammbarkeit. Spielzeug darf kein erhöhtes Brandrisiko darstellen. Betroffen sind vor allem Kostüme, Masken und Verkleidungen, die direkt am Körper getragen werden. Materialien, die sich zu leicht entzünden, sind verboten.

EN 71-3: Migration von Schwermetallen. Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann oder von dem Farbpigmente abgehen, muss strenge Migrationsgrenzwerte einhalten. Blei, Cadmium, Chrom VI, Barium, Antimon und andere Stoffe sind auf Minimalwerte begrenzt. Chinesische Prüfberichte akzeptieren deutsche Zollbehörden nur, wenn das Labor eine ISO 17025-Akkreditierung für diese Prüfungen hat.

EN 71-8: Spielzeug für Aktivitätsspielplätze. Gilt für Spielzeug, das Körpergewicht trägt: Schaukeln, Rutschensets, Klettergeräte für den Innenbereich. Hier gelten besondere statische und dynamische Belastungsanforderungen.

Weitere relevante Normenteile: EN 71-4 (Experimentiersets), EN 71-5 (Chemikalienspielzeug), EN 71-7 (Fingerfarben), EN 71-9 (chemische Verbindungen), EN 71-13 (Geruchsspiele).

Wichtig für China-Importeure: EN 71-Prüfberichte von chinesischen Laboren sind nicht automatisch gültig. Das Labor muss für die jeweilige EN 71-Norm in der EU akkreditiert sein. Berichte nach chinesischer Norm GB 6675 sind kein Ersatz, auch wenn die Anforderungen ähnlich aussehen.

Alters- und Sicherheitswarnungen: Kennzeichnungspflichten im Detail

Sicherheits- und Alterswarnungen sind bei Spielzeug strenger geregelt als bei nahezu jeder anderen Produktkategorie. Die Spielzeugrichtlinie legt in Anhang V fest, welche Warnungen für welche Produkttypen Pflicht sind.

Alterswarnung “Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren”: Das bekannteste Pflichtzeichen. Es gilt für Spielzeug mit Kleinteilen, für Produkte, die in Kleinteile zerfallen können, und für konstruktionsbedingt gefährliche Produkte. Das Symbol ist ein Strichmännchen mit der Zahl 3, umrahmt von einem Kreis (Symbol ISO 8124). Text und Symbol müssen sichtbar, lesbar und dauerhaft sein.

Weitere Pflicht-Warnungen nach TSD Anhang V:

SpielzeugtypPflichtwarnung
Wasserspielzeug für unter 3 JahreNur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden
Spielzeug mit SchutzausrüstungSchutzausrüstung tragen (Helm, Knieschoner)
Funktionsspielzeug (z.B. Kinderwerkzeug)Nur unter Aufsicht von Erwachsenen zu verwenden
Chemikalienspielzeug und ExperimentiersetsVollständige Sicherheitsanweisungen, Schutzbrille
Rollschuhe, Skateboards, Inline-SkatesSchutzausrüstung tragen
Kinderkostüme, VerkleidungenNicht in der Nähe von Feuer verwenden

Sprachpflicht nach GPSR: Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung verschärft hier die Anforderungen. Sicherheitsinformationen müssen in den Amtssprachen der Länder vorliegen, in denen das Produkt verkauft wird. Wer über einen deutschen Shopify-Shop auch in Österreich verkauft: Deutsch reicht. Wer zusätzlich in Frankreich verkauft: braucht auch Französisch. Mehrsprachige Etiketten sind zulässig und in der Praxis Standard.

Wo die Warnhinweise platziert werden müssen: Erste Wahl ist das Produkt selbst. Ist das technisch unmöglich (zu kleine Oberfläche), gilt die Verpackung. Als letztes Mittel ist die beiliegende Bedienungsanleitung zulässig. Im Online-Shop müssen die wesentlichen Sicherheitsinformationen in der Produktbeschreibung sichtbar sein, das verlangt die GPSR.

EU-Bevollmächtigter: Warum Händler mit China-Import ihn brauchen

Wer Spielzeug aus China oder einem anderen Nicht-EU-Land importiert und in der EU verkauft, braucht einen EU-Bevollmächtigten (auch EU-Verantwortlicher oder EU-AR). Das ist eine Pflicht, keine Option.

Der EU-Bevollmächtigte ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die der Hersteller schriftlich mandatiert. Seine Kernaufgaben nach GPSR und TSD:

  • Technische Dokumentation und Konformitätserklärung aufbewahren und auf Anfrage vorlegen
  • Mit Marktüberwachungsbehörden kommunizieren
  • Unfälle und Sicherheitsrisiken der zuständigen Behörde melden
  • Rückrufe koordinieren

Wann die Pflicht entfällt: Wenn der Importeur selbst in der EU sitzt und die Herstellerpflichten übernimmt. Importiert ein deutsches Unternehmen Spielzeug aus China und verkauft es unter eigenem Namen oder eigener Marke, übernimmt es die Herstellerrolle. Dann ist kein separater EU-Bevollmächtigter nötig.

Praxisfall Dropshipping aus China: Wer chinesische Spielzeugprodukte direkt zum deutschen Verbraucher versenden lässt, ohne selbst als Importeur aufzutreten, hat in der Regel keinen EU-Bevollmächtigten und keine CE-Konformität. Das ist ein Verstoß gegen TSD und GPSR. Die Folgen: Abmahnungen von Wettbewerbern, Bußgelder der Marktüberwachungsbehörden, Produktsperrungen auf Plattformen.

Was im Shopify-Shop sichtbar sein muss: Der Name und die Anschrift des Herstellers oder des EU-Bevollmächtigten müssen im Produktlisting sichtbar sein. Das verlangt die allgemeine Produktsicherheitsverordnung. GPSR Pro bietet ein EU-AR-Verzeichnis, das diese Angaben für Shopify-Händler einfach verwaltet.

GPSR Pro: Shopify-App für GPSR-Compliance mit EU-Bevollmächtigten-Verzeichnis und Audit-Trail

Mehr zum Thema: EU-Bevollmächtigter: Pflichten und Bestellung

RAPEX und Safety Gate: Spielzeug als Hochrisikobereich

Das Safety Gate (früher RAPEX) ist das europäische Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte. Mitgliedstaaten melden hier Produkte mit ernstem Verbraucherrisiko, die EU-Kommission informiert alle anderen Mitgliedstaaten. Spielzeug führt die Statistik an: In den Jahren 2021 bis 2023 entfielen jeweils mehr als 20 Prozent aller Meldungen auf Spielzeug und Kinderprodukte.

Die häufigsten Rückrufgründe bei Spielzeug laut Safety Gate-Statistiken:

  • Erstickungsgefahr durch Kleinteile: fehlende Alterswarnung, zu kleine Teile nach dem Zylindertest
  • Chemische Risiken: zu hohe Schwermetallmigration (Blei, Cadmium), verbotene Weichmacher (Phthalate)
  • Magnetismus-Risiken: zu starke Magnete, die bei gleichzeitigem Schlucken von zwei Teilen eine Darmverschlingung verursachen können
  • Elektrische Risiken: fehlende Isolierung, unzureichende Sicherung bei batteriebetriebenen Spielzeugen
  • Entflammbarkeit: Kostüme aus leicht entzündlichen Materialien ohne Warnung

Händlerpflichten bei Rückrufen nach GPSR Art. 10: Jeder Händler muss eigene Rückrufprozesse dokumentieren. Konkret:

  1. Safety Gate regelmäßig auf Meldungen zur eigenen Produktkategorie prüfen
  2. Bei Kenntnis eines Sicherheitsrisikos: sofortige Marktrücknahme
  3. Verbraucher, die das Produkt bereits gekauft haben, aktiv informieren
  4. Meldung an die zuständige Behörde (in Deutschland: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, oder die Landesbehörden)

Wer diese Schritte nicht dokumentieren kann, riskiert behördliche Sanktionen. GPSR Pro bietet einen gerichtsfesten Audit-Trail, der Rückruf-Dokumentation automatisch und revisionssicher archiviert.

Mehr dazu: Gerichtsfester Audit-Trail

GPSR-Compliance-Checkliste für Spielzeughändler auf Shopify

Vor dem ersten Produktlisting:

  • Spielzeugkategorie der Spielzeugrichtlinie zugeordnet und anwendbare EN-71-Normenteile identifiziert
  • Prüfberichte nach EN 71 von EU-akkreditiertem Labor vorliegend
  • Konformitätserklärung (DoC) ausgestellt oder vom Hersteller bzw. Importeur in schriftlicher Form erhalten
  • CE-Kennzeichen mit korrekter Mindestgröße (5 mm) und Kennnummer (falls Benannte Stelle) am Produkt oder auf der Verpackung
  • EU-Bevollmächtigter benannt, Name und Anschrift vollständig dokumentiert (wenn Hersteller nicht in der EU)
  • Alterswarnung und produktspezifische Sicherheitswarnungen auf Deutsch (und weiteren Marktsprachen) am Produkt oder auf Verpackung
  • Technische Dokumentation vollständig und 10 Jahre gesichert

Im Shopify-Produktlisting:

  • Name und Anschrift des Herstellers oder EU-AR sichtbar im Listing
  • Alterswarnung in der Produktbeschreibung
  • Wesentliche Sicherheitshinweise vollständig und klar formuliert
  • Keine Angaben wie “CE-zertifiziert” (falsch: CE ist Selbsterklärung, keine Zertifizierung)

Laufende Pflichten:

  • Safety Gate auf Meldungen zur Produktkategorie überwachen
  • Kundenbeschwerden zu Sicherheitsrisiken schriftlich dokumentieren
  • Rückrufprozess in einem internen Dokument definiert
  • Technische Dokumentation bei Produktänderungen aktualisieren

Mehr zur allgemeinen GPSR-Checkliste: GPSR-Checkliste für Händler

Häufige Fragen zu GPSR und Spielzeug

Gilt die Produktsicherheitsverordnung auch für gebrauchtes Spielzeug?

Gewerblicher Verkauf von gebrauchtem Spielzeug fällt grundsätzlich unter die GPSR. Die Spielzeugrichtlinie gilt für das ursprüngliche Inverkehrbringen, aber die allgemeine Produktsicherheitsverordnung erfasst auch Wiederverkäufer. Wer gewerblich gebrauchtes Spielzeug verkauft, muss bei Kenntnis eines Rückrufs handeln und darf keine Produkte mit offensichtlichen Sicherheitsrisiken anbieten.

Muss ich als Händler eine eigene Konformitätserklärung erstellen?

Als reiner Händler erstellst du keine eigene DoC, du musst aber die DoC des Herstellers auf Anfrage vorlegen können. Sobald du das Spielzeug unter deiner eigenen Marke oder deinem Namen verkaufst, wirst du rechtlich zum Hersteller und musst selbst eine Konformitätserklärung ausstellen. Das betrifft auch Private-Label-Produkte aus China.

Was passiert, wenn mein chinesischer Lieferant kein EU-konformes Prüfzertifikat liefern kann?

Das Produkt darf dann nicht legal in der EU verkauft werden. Entweder veranlasst du selbst eine EN-71-Prüfung bei einem EU-akkreditierten Labor (und übernimmst damit die Herstellerrolle), oder du listst das Produkt nicht. Ein chinesisches Prüfzertifikat ohne EU-Akkreditierung des Labors genügt den deutschen Marktüberwachungsbehörden nicht.

Reicht ein EN 71-Prüfbericht des chinesischen Herstellers aus?

Nur dann, wenn das prüfende Labor eine ISO 17025-Akkreditierung für die jeweilige EN 71-Norm hat. Die Akkreditierungsnummer im Bericht lässt sich in der EU-Datenbank NANDO oder über die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) prüfen. Fehlt die Akkreditierung, muss nachgeprüft werden.

Wie erkenne ich, ob Spielzeug schon die neue EU-Spielzeugverordnung braucht?

Die neue EU-Spielzeugverordnung ist noch nicht in Kraft. Sie befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Aktuell gilt die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Sobald die neue Verordnung verabschiedet ist, gibt es eine mehrjährige Übergangszeit für Bestandsprodukte. Bis dahin bleiben TSD und GPSR die maßgeblichen Regelwerke.

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GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

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