GPSR-konforme Produktangaben bestehen aus acht Pflichtfeldern, die Onlinehändler seit dem 13. Dezember 2024 nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988 auf jeder Produktseite ausweisen müssen. Die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung klingen abstrakt, bis man sieht, wie ein fertiger Text konkret aussieht. Dieser Artikel zeigt ausgefüllte GPSR-Beispiele für die häufigsten Produktkategorien und bietet zwei kopierfertige Vorlagen: eine für EU-Hersteller und eine für Drittland-Importe mit EU-AR-Pflicht. Wer ein konkretes Produktsicherheitsverordnung Beispiel sucht, findet es hier nach Produkttyp sortiert.
Was sind GPSR-Angaben und wer muss sie machen?
GPSR-Angaben sind Pflichtinformationen nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988, die Onlinehändler seit dem 13. Dezember 2024 auf jeder Produktseite bereitzustellen haben. Die Verordnung gilt für alle Verbraucherprodukte, die in der EU angeboten werden, einschließlich gebrauchter, reparierter und über Marktplätze verkaufter Waren.
Vier Wirtschaftsakteure tragen Verantwortung nach GPSR:
- Hersteller: Produziert das Produkt oder lässt es unter eigenem Namen produzieren. Gibt eigene Kontaktdaten an.
- Importeur: EU-ansässige Person, die Produkte aus Drittländern einführt. Ergänzt eigene Daten zum Hersteller.
- Händler: Verkauft Produkte, die andere hergestellt oder importiert haben. Stellt sicher, dass Hersteller- und Importeursangaben vorhanden sind.
- Verantwortliche Person (EU-AR): Vertritt einen Nicht-EU-Hersteller gegenüber EU-Behörden. Pflicht, wenn kein Importeur die Funktion übernimmt.
Welche dieser Rollen ein Onlinehändler einnimmt, entscheidet darüber, wessen Daten in den GPSR-Angaben erscheinen. Klar ist: ohne korrekte Rollenbestimmung ist das GPSR-Beispiel unvollständig, egal wie gut die restlichen Angaben ausgefüllt sind.
Die 8 Pflichtangaben nach GPSR: Übersicht mit ausgefülltem Beispiel
Art. 19 Abs. 1 der Verordnung nennt genau acht Informationen, die direkt und gut sichtbar im Produktangebot erscheinen müssen. Jede Angabe ist Pflicht, eine Warnung oder Fehlangabe kann Abmahnungen nach sich ziehen. Die folgende Übersicht zeigt alle acht Pflichtfelder, inklusive der Unterscheidung zwischen universellen Pflichten und drittlandspezifischen Anforderungen.

Die folgende Tabelle zeigt jedes Pflichtfeld mit konkretem Beispieltext und der Angabe, für wen die Pflicht gilt.
| Pflichtfeld | Ausgefülltes Beispiel | Pflicht für |
|---|---|---|
| Name des Herstellers | LuminaTech GmbH | Hersteller |
| Postanschrift des Herstellers | Musterstraße 42, 10115 Berlin, Deutschland | Hersteller |
| E-Mail des Herstellers | info@luminatech.de | Hersteller |
| Produktbild | Fotografie oder Illustration des Produkts | Alle Anbieter |
| Produkttyp | LED-Schreibtischlampe | Alle Anbieter |
| Produktidentifikator | Modell LT-2400, Batch-Nr. BX2024-11 | Alle Anbieter |
| Warnhinweise | Nur für Innenräume. Außer Reichweite von Kindern unter 3 Jahren halten. | Alle Anbieter |
| Daten der verantwortlichen Person | (nur bei Nicht-EU-Hersteller) EU-AR: EuroRep GmbH, Hauptstraße 8, 80331 München, eurar@eurorep.de | Bei Nicht-EU-Herstellern |
Alle acht Angaben müssen pro Produktseite erscheinen. Ein zentraler GPSR-Block im Impressum oder in den AGB erfüllt die Anforderungen der GPSR-Informationspflicht nicht.
GPSR-Beispiel: Vollständige Produktseite für einen EU-Hersteller
Ein EU-Hersteller, der sein Produkt unter eigenem Namen verkauft, benötigt keine verantwortliche Person. Das GPSR-Block auf der Produktseite enthält die sieben Felder, die auch ohne EU-AR-Pflicht anfallen. Das folgende Beispiel zeigt, wie ein vollständiger GPSR-Abschnitt für eine LED-Schreibtischlampe aussieht:
Produktsicherheitsinformationen nach GPSR
Produkttyp: LED-Schreibtischlampe Modell: LT-2400
Hersteller: LuminaTech GmbH Musterstraße 42 10115 Berlin Deutschland E-Mail: info@luminatech.de
Warnhinweise: Nur für den Einsatz in Innenräumen. Nicht im Freien verwenden. Außer Reichweite von Kindern unter 3 Jahren halten. Bei Beschädigung des Kabels Gerät sofort vom Strom trennen. Ausschließlich mit der mitgelieferten 12-V-Steckverbindung betreiben.
Batch-Nummer: BX2024-11
Dieser Block lässt sich in Shopify direkt in ein Collapsible-Row-Element einbinden. Name, Adresse und E-Mail müssen in Textform vorliegen, kein reiner Link genügt. Das ist eindeutig, auch wenn es in der Praxis oft falsch gemacht wird.
GPSR-Beispiel: Produkt vom Nicht-EU-Hersteller (China-Import)
Wer Produkte direkt aus China, Taiwan oder einem anderen Drittland bezieht und in der EU verkauft, muss auf jeder Produktseite zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU nennen. Diese Person fungiert als Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden und übernimmt die Pflichten, die ein EU-Hersteller selbst erfüllen würde.
Das folgende Diagramm zeigt den Unterschied zwischen EU-Hersteller und Drittland-Import auf einen Blick, inklusive des zusätzlichen EU-AR-Pflichtfelds:

Das folgende Beispiel zeigt einen vollständigen GPSR-Block für einen Bluetooth-Lautsprecher, der von einem chinesischen Lieferanten bezogen wird:
Produktsicherheitsinformationen nach GPSR
Produkttyp: Bluetooth-Lautsprecher Modell: SoundX Pro BS-500
Hersteller: Shenzhen AudioTech Co., Ltd. Building 7, Longhua District 518109 Shenzhen, China
Verantwortliche Person in der EU (EU-Bevollmächtigte): EuroRep GmbH Hauptstraße 8 80331 München Deutschland E-Mail: eurar@eurorep.de
Warnhinweise: Nicht in der Nähe von Wasser verwenden. Außer Reichweite von Kindern unter 3 Jahren halten. Nicht zerlegen oder modifizieren. CE-konform nach Verordnung (EU) 2019/1782 (Radio Equipment Directive).
Batch-Nummer: SA2024-07-KW
Entscheidend: Die verantwortliche Person muss physisch in der EU sitzen. Ein Briefkastenservice ohne tatsächlichen Geschäftssitz in der EU genügt nicht. Wer keinen eigenen EU-Sitz hat, kann einen spezialisierten EU-Bevollmächtigten als Dienstleister einsetzen.
GPSR-Beispiele nach Produktkategorie
Die Pflichtangaben sind für alle Produktkategorien eindeutig gleich. Was sich ändert, sind die produkttypischen Warnhinweise und Identifikatoren. Spielzeug braucht andere Warnungen als Möbel, Kleidung wiederum andere als Print-on-Demand. Die folgenden Beispiele zeigen ausgefüllte GPSR-Blöcke für vier häufige Kategorien.

Spielzeug
Für Spielzeug gelten nach der Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) zusätzliche Alters- und Sicherheitshinweise, die in den Warnhinweisen erscheinen müssen.
Produkttyp: Holzsteckpuzzle Tiere Modell: HKD-Puzzle-12, Batch-Nr. 2024-09-HK
Hersteller: Kinderholz GmbH, Spielzeugweg 3, 70173 Stuttgart, Deutschland, info@kinderholz.de
Warnhinweise: Geeignet ab 12 Monaten. Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, Erstickungsgefahr durch Kleinteile. Unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Sicherheitsgeprüft nach EN 71-1, EN 71-2 und EN 71-3.
Der Hinweis auf die EN-71-Norm ist kein gesetzliches GPSR-Pflichtfeld, erhöht allerdings die Transparenz und wird von Marktüberwachungsbehörden als positiv bewertet.
Kleidung und Textilien
Für Kleidung sind Pflegesymbole und Materialzusammensetzung üblicherweise auf dem Etikett. In den GPSR-Angaben auf der Produktseite erscheinen die Herstellerdaten und relevante Warnhinweise.
Produkttyp: Damen-Winterjacke Modell: WJ-Parka-2024, Artikelnr. 48291-BLK-L
Hersteller: NordStyle Fashion GmbH, Textilstraße 15, 20097 Hamburg, Deutschland, service@nordstyle.de
Warnhinweise: Nicht für den Einsatz als Schutzkleidung geeignet. Nicht geeignet für Kleinkinder unter 36 Monaten wegen Schnur am Kapuzensaum. Separate Waschanleitung beachten.
Bei Kinderbekleidung ab Größe 80 bis Größe 128 sind Kordeln und Bänder im Kapuzen- und Halsbereich nach EN 14682 eingeschränkt. Das sollte als Warnhinweis aufgeführt werden, wenn die Jacke in diesem Bereich Kordeln trägt.
Möbel und Einrichtung
Für Möbel gibt es keine eigene EU-Richtlinie, daher gilt die GPSR als allgemeiner Sicherheitsrahmen. Standfestigkeit, Kippsicherung und Gewichtsgrenzen sind typische Warnhinweise.
Produkttyp: Wandregal aus Kiefernholz Modell: WR-Pine-60, Batch-Nr. WD2024-Q3
Hersteller: Holzwerke Müller GmbH und Co. KG, Industriestraße 9, 99084 Erfurt, Deutschland, kontakt@holzwerke-mueller.de
Warnhinweise: Maximale Tragkraft 15 kg. An der Wand mit geeignetem Dübelmaterial für den jeweiligen Wandtyp befestigen. Regelmäßig auf Festigkeit der Wandhalterungen prüfen. Nicht für Nassräume geeignet.
Print-on-Demand Produkte
Bei Print-on-Demand gilt der Plattformbetreiber (z. B. Printful oder Printify) als Hersteller des physischen Produkts. Der Shopify-Händler tritt als Importeur auf, wenn er die Produkte unter eigenem Label in der EU verkauft und die Plattform ihren Hauptsitz außerhalb der EU hat.
Produkttyp: Unisex-T-Shirt mit Aufdruck Modell: Bella+Canvas 3001, Variante: Schwarz/M
Hersteller (physisches Produkt): Printful Inc., 11025 Westlake Drive, Charlotte, NC 28273, USA, support@printful.com
Importeur und verantwortliche Person in der EU: MeinShop GmbH, Ladenstraße 22, 50667 Köln, Deutschland, info@meinshop.de
Warnhinweise: Textil. Handwäsche empfohlen. Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet, Bedruckung könnte sich lösen.
Bei Print-on-Demand gilt: Wenn der Händler die Produkte unter eigenem Markennamen verkauft, übernimmt er die Herstellerrolle und muss eigene Daten als Hersteller ausweisen, auch wenn Printful das Shirt produziert.
GPSR-Vorlage zum Ausfüllen: Kopierfertige Muster
Die folgenden zwei Vorlagen lassen sich direkt übernehmen und mit eigenen Daten füllen. Variablen in geschwungenen Klammern sind Platzhalter.
Version 1: EU-Hersteller (ohne verantwortliche Person)
Produktsicherheitsinformationen nach GPSR
Produkttyp: {Produktbezeichnung, z. B. LED-Tischleuchte}
Modell / Artikelnummer: {Modellbezeichnung oder SKU}
Hersteller:
{Name des Unternehmens oder eingetragener Handelsname}
{Straße und Hausnummer}
{PLZ und Ort}
{Land}
E-Mail: {Direkte Kontaktadresse, z. B. info@meinunternehmen.de}
Warnhinweise: {Sicherheitshinweise in deutscher Sprache, produktspezifisch}
Batch-Nr. / Seriennummer: {optional, sofern vorhanden}
Version 2: Nicht-EU-Hersteller mit EU-AR (Drittland-Import)
Produktsicherheitsinformationen nach GPSR
Produkttyp: {Produktbezeichnung}
Modell / Artikelnummer: {Modellbezeichnung oder SKU}
Hersteller:
{Name des Herstellers im Drittland}
{Adresse des Herstellers im Drittland}
{E-Mail des Herstellers}
Verantwortliche Person in der EU:
{Name des EU-AR oder Importeurs}
{Straße und Hausnummer}
{PLZ und Ort}
{EU-Mitgliedstaat}
E-Mail: {Direkte Kontaktadresse des EU-AR}
Warnhinweise: {Sicherheitshinweise in deutscher Sprache, produktspezifisch}
Batch-Nr. / Seriennummer: {optional, sofern vorhanden}
Beide Vorlagen sind auf einer Produktseite als eigener Abschnitt “Produktsicherheit” oder “Sicherheitsinformationen” einzubinden. Der Text muss in lesbarer Form erscheinen, kein reiner Dateilink ersetzt die direkte Textangabe.
Häufige Fehler in GPSR-Angaben: Was nicht GPSR-konform ist
Viele Onlinehändler machen bei den ersten GPSR-Angaben die gleichen Fehler. Manche sind unvollständig, andere schlicht falsch formatiert. Die folgende Tabelle zeigt die fünf häufigsten und jeweils die korrekte Alternative.
| Fehler | Warum nicht konform | Korrekte Alternative |
|---|---|---|
| Nur ein Link auf die Herstellerwebsite | Name und Anschrift müssen im Text erscheinen, kein Verweis genügt | Name, Adresse und E-Mail als Klartext auf der Produktseite |
| Hersteller-Angaben nur im Impressum | Art. 19 GPSR verlangt produktseitige Angabe, nicht globale Fußnote | Eigener GPSR-Block auf jeder Produktseite |
| Warnhinweis fehlt komplett | Auch scheinbar ungefährliche Produkte brauchen einen Hinweis | Mindestens Hinweis auf Zielgruppe und Einsatzbedingungen |
| Keine verantwortliche Person bei China-Import | Bei Nicht-EU-Herstellern ohne EU-Importeur ist EU-AR Pflicht | EU-Bevollmächtigte mit EU-Adresse benennen |
| Nur Produktkategorie statt Produktidentifikator | ”Elektroartikel” reicht nicht; Modell oder Batch muss erkennbar sein | Modellnummer, SKU oder Batch-Nr. angeben |
Fehler 4 ist der häufigste Auslöser für GPSR-Abmahnungen im Bereich Drittland-Importe. Wer Produkte aus China bezieht und weder Importeur noch EU-AR benennt, erfüllt die GPSR nicht. Eine vollständige GPSR-Checkliste hilft beim systematischen Prüfen aller Anforderungen.
FAQ: GPSR-Beispiele und Vorlagen
Reicht ein Muster-Text für alle Produkte?
Ein einziger universeller Muster-Text reicht nicht für alle Produkte, weil sich Produkttyp, Produktidentifikator und Warnhinweise pro Artikel unterscheiden. Hersteller und Adresse bleiben konstant, alles andere dagegen muss produktspezifisch angepasst werden. Die Vorlage aus diesem Artikel lässt sich als Basis für alle Produkte eines Händlers verwenden.
Muss die verantwortliche Person in der EU eine natürliche Person sein?
Die verantwortliche Person kann eine natürliche oder juristische Person sein, der Rechtsform kommt jedoch keine Bedeutung zu. Entscheidend ist, dass sie ihren Sitz in der EU hat und tatsächlich erreichbar ist. Viele Händler nutzen dafür spezialisierte EU-AR-Dienstleister, die diese Funktion gewerblich übernehmen.
Wie aktuell müssen GPSR-Angaben gehalten werden?
GPSR-Angaben müssen jederzeit korrekt und aktuell sein. Ändert sich die Adresse des Herstellers oder der EU-AR, muss die Produktseite angepasst werden. Es gibt keine gesetzliche Aktualisierungsfrist, aber eine veraltete Adresse macht die Angabe unvollständig und damit nicht konform.
Gilt das GPSR-Beispiel auch für eBay und Etsy?
Ja. Die GPSR gilt für alle Online-Marktplätze, auf denen Verbraucherprodukte in der EU angeboten werden. Sowohl eBay als auch Etsy haben eigene Felder für GPSR-Pflichtangaben eingeführt, in die Händler die Informationen aus diesem Artikel direkt eintragen können. Das Format bleibt identisch, nur der Ort der Eingabe unterscheidet sich je nach Plattform.