GP GPSR Pro Kostenlos installieren
GPSR

GPSR-Abmahnung, Bußgeld & Strafen: Was bei Verstößen droht

GPSR-Abmahnungen, behördliche Bußgelder bis 100.000 Euro und Haftung nach Rolle: Was Shopify-Händler bei Verstößen gegen die Produktsicherheitsverordnung erwartet und wie sie sofort richtig reagieren.

GP GPSR Pro Redaktion
3. Juni 2026 9 Min
Inhalt dieses Artikels

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für alle Händler, Importeure und Hersteller, die Verbraucherprodukte im europäischen Markt anbieten. Wer die Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR auf seinen Produktseiten nicht korrekt umsetzt, riskiert wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, behördliche Bußgelder und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen. Dieser Artikel erklärt, welche Verstöße am häufigsten zu Abmahnungen führen, was sie kosten, wie du sofort richtig reagierst und welche behördlichen Sanktionen das neue deutsche Produktsicherheitsgesetz ab Februar 2026 vorsieht.

Warum steigen GPSR-Abmahnungen seit Dezember 2024?

Mit dem Inkrafttreten der GPSR am 13. Dezember 2024 begann eine neue Abmahnwelle im deutschen E-Commerce. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) und andere Abmahnverbände starteten systematische Prüfungen von Online-Angeboten auf Amazon, eBay und in kleineren Shops. Das Muster ist eindeutig: Die neuen Anforderungen der GPSR sind vielen Händlern nicht vollständig bekannt, und genau diese Informationslücke nutzen Abmahner.

Die Grundursache liegt in der Informationspflicht nach Art. 19 GPSR. Artikel 19 schreibt vor, dass im Fernabsatz spezifische Produktinformationen für Verbraucher “leicht zugänglich” und “eindeutig erkennbar” auf der Produktseite erscheinen müssen. Ein Verweis auf das Impressum oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht nicht aus. Diese Anforderung überraschte viele Händler, die zuvor kaum auf solche Detailanforderungen für Produktseiten geachtet hatten.

Der VSW prüft seit Anfang 2025 systematisch, ob die geforderten Herstellerangaben korrekt und sichtbar auf Produktseiten eingebettet sind. Dabei genügen bereits kleine Fehler, um eine Abmahnung auszulösen: eine fehlende E-Mail-Adresse des Herstellers, eine Postadresse ohne ausreichende Sichtbarkeit oder das gänzliche Fehlen von Angaben zur verantwortlichen Person bei Produkten aus Drittländern.

Was ist eine GPSR-Abmahnung genau?

Eine GPSR-Abmahnung ist keine behördliche Maßnahme, sondern eine wettbewerbsrechtliche Aufforderung auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sie kommt von Mitbewerbern, Abmahnvereinen wie dem VSW oder von spezialisierten Anwaltskanzleien.

Die rechtliche Grundlage ist UWG Paragraf 3a in Verbindung mit Art. 19 GPSR. Demnach stellt ein Verstoß gegen die GPSR-Informationspflichten eine unlautere geschäftliche Handlung dar, wenn dieser Verstoß geeignet ist, Verbraucher oder Mitbewerber spürbar zu beeinträchtigen. Gerichte haben dies in frühen Fällen bejaht: Fehlende Herstellerkontaktdaten verstoßen gegen GPSR und stellen gleichzeitig einen UWG-relevanten Wettbewerbsverstoß dar.

Der Unterschied zu einer behördlichen Sanktion ist wichtig: Eine Abmahnung kommt von privaten Akteuren, nicht von einer Behörde. Sie enthält in der Regel eine Unterlassungserklärung, eine Kostennote und eine kurze Frist zur Reaktion. Behördliche Bußgelder hingegen gehen von Marktüberwachungsbehörden aus und folgen einem anderen Verfahren.

Wer darf abmahnen?

  • Mitbewerber: Jeder direkte Wettbewerber auf demselben Markt kann abmahnen.
  • Abmahnverbände (VSW, etc.): Eingetragene Verbände zur Förderung des lauteren Wettbewerbs.
  • Wirtschaftskammern: Industrie- und Handelskammern unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Verbraucherzentralen: Bei Verbraucherschutzverstößen.

Der VSW ist nach bisherigen Beobachtungen der aktivste Abmahner im GPSR-Bereich und prüft systematisch Angebote auf den großen Plattformen.

Die häufigsten GPSR-Abmahnungsgründe

Die Praxis seit Dezember 2024 zeigt ein klares Bild: Fast alle GPSR-Abmahnungen drehen sich um Verstöße gegen die Informationspflichten nach Art. 19 GPSR.

Fehlende oder unvollständige Hersteller-E-Mail-Adresse: Art. 19 Abs. 1 Buchst. a GPSR verlangt Name, eingetragene Handelsmarke oder eingetragenen Handelsnamen sowie Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers. Das Weglassen der E-Mail-Adresse war in den ersten Monaten der häufigste Abmahnungsgrund.

Herstellerangaben nur im Impressum: Viele Händler verlagerten die Herstellerinformationen ins Impressum oder in die AGBs. Das reicht nicht. Die Angaben müssen produktspezifisch auf der jeweiligen Produktseite oder in unmittelbarer Nähe des Produktangebots erscheinen.

Fehlende EU-verantwortliche Person: Bei Produkten von Herstellern außerhalb der EU muss nach Art. 4 GPSR eine in der EU ansässige verantwortliche Person benannt sein. Viele Importeure kannten diese Pflicht nicht oder kannten die Angaben ihres Lieferanten nicht. Fehlt diese Information, droht die Abmahnung.

Keine oder fehlerhafte Chargennummer/Typbezeichnung: Zur Rückverfolgbarkeit müssen Produkte mit einer Chargen- oder Seriennummer und einer Typbezeichnung ausgestattet sein. Fehlen diese auf der Produktseite, ist die Abmahnung möglich.

Mobile Nicht-Sichtbarkeit: Pflichtangaben, die zwar technisch vorhanden, aber in der mobilen Ansicht ausgeblendet sind, gelten als nicht “leicht zugänglich”. Auch das wurde bereits als Abmahnungsgrund genutzt.

Was kostet eine GPSR-Abmahnung?

Die Kosten einer GPSR-Abmahnung variieren erheblich je nach Absender und Schwere des Verstoßes.

Kostenübersicht GPSR-Abmahnung: VSW 357 Euro, Anwaltskanzlei 1.600 Euro+, Vertragsstrafe bis 15.000 Euro

VSW-Abmahnungen: Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb liegen nach bisherigen Berichten typischerweise bei rund 357 Euro. Das klingt überschaubar, ist aber erst der Anfang: Mit der Unterlassungserklärung verpflichtest du dich zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei künftigen Verstößen. Diese liegt oft zwischen 2.500 und 15.000 Euro je Wiederholung.

Mitbewerber-Abmahnungen: Wenn ein Mitbewerber über eine Anwaltskanzlei abmahnt, können die Abmahnkosten schnell 1.600 Euro und mehr betragen. Der Streitwert für GPSR-Informationspflichtverstöße liegt häufig zwischen 5.000 und 30.000 Euro, was die Anwaltsgebühren entsprechend treibt.

Eigene Anwaltskosten: Für die eigene Rechtsverteidigung fallen weitere Kosten an. Selbst wenn die Abmahnung unbegründet ist oder modifiziert werden kann, sind 500 bis 1.500 Euro für anwaltliche Beratung einzukalkulieren.

Vertragsstrafe bei Wiederholung: Der gefährlichste Kostenfaktor ist die Vertragsstrafe. Wer nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgibt und denselben Verstoß wiederholt, zahlt die vereinbarte Vertragsstrafe, ohne dass ein weiteres Gerichtsverfahren nötig ist. Bei 50 Produkten mit derselben fehlenden Information können das 50-mal die Vertragsstrafe sein.

Sofort-Checkliste: Was tun nach einer Abmahnung?

Eine Abmahnung hinzunehmen bedeutet nicht, sie widerspruchslos zu akzeptieren. Folge diesen Schritten, bevor du irgendetwas unterschreibst:

Sofortmaßnahmen nach einer GPSR-Abmahnung: 6-Schritte-Checkliste für Händler

Schritt 1: Nicht sofort unterschreiben. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst, als der tatsächliche Verstoß erfordert. Wer unterschreibt, verpflichtet sich auch zu Dingen, die nicht Gegenstand des eigentlichen Verstoßes sind.

Schritt 2: Frist prüfen. Abmahnungen setzen meist eine Frist von 7 bis 14 Tagen zur Reaktion. Prüfe, ob die Frist realistisch ist. Bei sehr kurzen Fristen kannst du eine Fristverlängerung beantragen, sobald du einen Anwalt einschaltest.

Schritt 3: Anwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht kontaktieren. Das ist nicht optional. GPSR-Abmahnungen haben rechtliche Konsequenzen, die weitreichend sein können. Ohne anwaltliche Beratung riskierst du, eine zu weitgehende Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Schritt 4: Berechtigung des Vorwurfs prüfen. Ist der abgemahnte Verstoß tatsächlich vorhanden? Hat der Abmahner die Klagebefugnis? Stimmt der Streitwert? Dein Anwalt prüft diese Punkte und klärt, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung angemessen ist.

Schritt 5: Modifizierte Unterlassungserklärung. Ist der Verstoß berechtigt, ist eine modifizierte, enger gefasste Unterlassungserklärung die Regel. Sie verhindert, dass du dich zu mehr verpflichtest, als nötig.

Schritt 6: Verstoß sofort beseitigen. Unabhängig vom juristischen Vorgehen: Korrigiere den Verstoß auf deiner Produktseite sofort. Das verhindert weitere Abmahnungen für dasselbe Problem.

Keine Reaktion ist keine Option. Wer auf eine Abmahnung nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung, die sofort vollstreckbar ist und deutlich höhere Kosten verursacht.

Behördliche Sanktionen: Bußgelder und Strafen nach neuem ProdSG

Neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen drohen seit dem 19. Februar 2026 auch konkrete behördliche Bußgelder. Deutschland hat das novellierte Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) am 5. Februar 2026 veröffentlicht, das die Sanktionsanforderungen von Art. 44 GPSR in nationales Recht umsetzt.

GPSR-Bußgeldrahmen nach neuem ProdSG: bis 10.000 Euro für Informationspflichten, bis 100.000 Euro für schwere Verstöße, bis 4 Prozent Jahresumsatz bei Vorsatz

Das neue ProdSG (Paragraf 28) enthält einen Bußgeldkatalog mit 32 Tatbeständen. Die maximalen Bußgeldhöhen staffeln sich nach Schwere des Verstoßes:

Bis 10.000 Euro drohen bei Verstößen gegen Informationspflichten, wie fehlenden Hersteller-Pflichtangaben nach Art. 9 GPSR oder nicht ordnungsgemäßer Kennzeichnung.

Bis 100.000 Euro sind möglich bei schwerwiegenden Verstößen: das Inverkehrbringen gefährlicher Produkte ohne Konformitätserklärung, das Nichteinhalten von Meldefristen beim EU Safety Gateway oder das Ignorieren von Vertriebsverboten.

Marktüberwachungsbehörden können neben Geldbußen auch Vertriebsverbote für betroffene Produkte verhängen, Rückrufe anordnen und Auflagen zur Nachbesserung machen. Die Logistikkosten eines erzwungenen Rückrufs übersteigen in vielen Fällen das eigentliche Bußgeld.

Für eine detaillierte Übersicht typischer Verstoß-Szenarien und der Bußgeldrahmen nach Produktkategorie und Verstoßtyp empfehlen wir unseren Artikel zu GPSR-Bußgeldern und Risiko-Szenarien.

Strafrechtliche Haftung: Wann wird es ernst?

Die Mehrheit der GPSR-Verstöße, insbesondere Informationspflichtverletzungen, sind Ordnungswidrigkeiten. Sie werden mit Bußgeldern geahndet, nicht strafrechtlich verfolgt. Die Grenze zum Strafrecht liegt im neuen deutschen ProdSG in Paragraf 29.

Strafbar machen sich Personen, die wissentlich oder grob fahrlässig Produkte in Verkehr bringen, die eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Verbrauchern darstellen. Voraussetzung ist ein eingetretener oder unmittelbar drohender Körperschaden.

Für normale E-Commerce-Händler mit Informationspflichtverstößen ist das Strafrecht kein realistisches Szenario. Wer jedoch wissentlich gefährliche Produkte ohne Konformitätserklärung oder trotz Rückrufpflicht weiterverkauft, betritt strafrechtliches Gebiet.

Haftung nach Rolle: Wer haftet wofür?

Die GPSR differenziert klar nach Wirtschaftsakteuren. Je nach Rolle in der Lieferkette gelten unterschiedliche Haftungsverantwortlichkeiten.

Hersteller tragen die schwerste Last. Sie sind nach Art. 9 GPSR für Risikobewertung, technische Dokumentation, Konformitätserklärung und Produktkennzeichnung verantwortlich. Bei einem Produktmangel haften sie vorrangig.

Importeure aus Drittländern stehen an zweiter Stelle. Nach Art. 11 GPSR müssen sie sicherstellen, dass der Hersteller alle GPSR-Anforderungen erfüllt, und selbst eine EU-verantwortliche Person benennen, wenn dies der Hersteller nicht getan hat. Wer chinesische Produkte ohne EU-Responsible Person einkauft und verkauft, trägt die volle Importeurshaftung.

Händler haften nach Art. 12 GPSR für die korrekte Darstellung der Pflichtangaben in ihrem Shop. Auch wenn eine Marktplattform die Angaben korrekt hinterlegt hatte, diese aber technisch nicht sichtbar dargestellt hat, liegt die Haftung nach aktueller Rechtspraxis beim Händler. Dokumentiere daher jede korrekte Einstellung als Screenshot.

Online-Marktplätze nach Art. 22 GPSR müssen sicherstellen, dass Händler auf ihrer Plattform GPSR-konforme Produktinformationen einstellen können. Bei fehlenden Plattform-Funktionen können auch Marktplatzbetreiber in die Haftung genommen werden.

Wichtig: Eine Rolle schließt eine andere nicht aus. Wer eigene Produkte unter der eigenen Marke aus China sourcet und in seinem Shopify-Shop verkauft, ist gleichzeitig Hersteller und Importeur und trägt beide Pflichtprofile.

So schützt du deinen Shop vor GPSR-Abmahnungen

Präventiv ist der wirksamste Schutz. Folgende Maßnahmen reduzieren das Abmahnungsrisiko erheblich:

Pflichtangaben auf jeder Produktseite einbinden: Jede Produktseite braucht Name, Handelsname oder Marke, Postanschrift und E-Mail des Herstellers sowie, bei Nicht-EU-Produkten, die Angaben zur EU-verantwortlichen Person. Diese Informationen müssen produktspezifisch hinterlegt sein.

Nicht nur ins Impressum ausweichen: Herstellerangaben im Impressum erfüllen die Anforderungen von Art. 19 GPSR nicht. Sie müssen direkt mit dem Produkt verknüpft und auf der Produktdetailseite sichtbar sein.

EU-Verantwortlichen für alle Drittland-Produkte benennen: Für jedes Produkt aus einem Nicht-EU-Land muss eine in der EU ansässige Person oder Organisation als Ansprechpartner für Behörden benannt sein. Ohne diese Angabe ist eine Abmahnung unvermeidlich.

Regelmäßige Produktseiten-Audits durchführen: Plattform-Updates, Produktmigrationen und Layout-Änderungen können dazu führen, dass einmal korrekt eingestellte GPSR-Angaben wieder verschwinden. Plane mindestens vierteljährliche Prüfrunden ein.

Compliance dokumentieren: Halte fest, wann welche Angaben auf welcher Produktseite eingestellt wurden. Ein nachvollziehbarer Audit-Trail kann im Fall einer ungerechtfertigten Abmahnung entscheidend sein.

Compliance automatisieren: Manuelle Prüfung ist bei größeren Sortimenten fehleranfällig. GPSR Pro ermöglicht es Shopify-Händlern, Hersteller- und EU-Bevollmächtigten-Angaben automatisch auf allen Produktseiten zu hinterlegen, zu versionieren und Vollständigkeit sicherzustellen, ohne dass jede Produktseite einzeln geprüft werden muss. Weitere Informationen zur GPSR-Compliance für Shopify-Shops findest du in unserem Hauptartikel.

Fazit

GPSR-Abmahnungen sind seit Dezember 2024 kein theoretisches Risiko mehr, sondern gelebte Praxis. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von VSW und Mitbewerbern sind die unmittelbarste Gefahr für Online-Händler, weil sie schnell kommen, konkrete Kosten verursachen und mit einer Unterlassungserklärung langfristige Verpflichtungen erzeugen.

Ab Februar 2026 kommen behördliche Bußgelder durch das novellierte ProdSG hinzu: bis zu 10.000 Euro für Informationspflichtverstöße, bis zu 100.000 Euro für schwere Verstöße.

Der einzige wirksame Schutz ist konsequente Prävention: korrekte Pflichtangaben auf jeder Produktseite, EU-Verantwortlicher für alle Nicht-EU-Produkte, regelmäßige Audits und ein dokumentierter Compliance-Trail. Wer bereits eine Abmahnung erhalten hat, sollte sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nichts unterschreiben, bevor die Unterlassungserklärung juristisch geprüft ist.

GP

GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

Weiterlesen