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GPSR-Informationspflicht: Welche Infos auf Produktseite & Verpackung

Die GPSR-Informationspflicht fordert 8 Pflichtangaben auf jeder Produktseite und physisches Etikett. Vollständige Liste, Bußgelder bis 30.000 EUR, Shopify-Umsetzung in 5 Schritten.

GP GPSR Pro Redaktion
13. Juni 2026 10 Min
Inhalt dieses Artikels

Die GPSR-Informationspflicht verpflichtet Onlinehändler seit dem 13. Dezember 2024, auf jeder Produktseite acht Pflichtangaben bereitzustellen: Hersteller-Name, Postanschrift, E-Mail, Produktbild, Produkttyp, Produktidentifikator, Warnhinweise und, bei Nicht-EU-Herstellern, die Daten der verantwortlichen Person. Fehlen diese Angaben, drohen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 30.000 EUR. Dieser Leitfaden zeigt, was Art. 19 GPSR konkret fordert, was auf das Etikett muss und wie Shopify-Händler die Anforderungen umsetzen.

Was sind die GPSR-Informationspflichten für Onlinehändler?

Die GPSR-Informationspflichten sind Pflichtangaben, die Online-Händler nach Art. 19 der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) in jedem Produktangebot bereitstellen müssen. Die Verordnung gilt seit dem 13. Dezember 2024 für alle Verbraucherprodukte, die Endverbrauchern in der EU angeboten werden, einschließlich gebrauchter, reparierter und online verkaufter Waren.

Die Verordnung enthält in Art. 19 spezifische Informationspflichten für den Fernabsatz: Jedes Produktangebot in einem Online-Shop muss die Pflichtangaben direkt und gut sichtbar ausweisen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob du als Hersteller, Importeur oder reiner Händler tätig bist.

Schnell-Check: Bist du von den GPSR-Informationspflichten betroffen?

  • Du verkaufst Verbraucherprodukte in der EU: Ja, betroffen
  • Du hast einen Online-Shop und bietest Produkte im Fernabsatz an: Ja, betroffen
  • Deine Produkte kommen aus China, Taiwan oder anderen Drittländern: Ja, betroffen, zusätzliche EU-AR-Pflicht
  • Du verkaufst ausschließlich B2B ohne Endverbraucher-Kontakt: Prüfe Einzelfall

Nicht von der GPSR erfasst sind: Arzneimittel, Lebensmittel, Tierfutter, lebende Tiere und Pflanzen, Pflanzenschutzmittel, Luftfahrzeuge, Fahrzeuge und Antiquitäten.

Pflichtangaben auf der Produktseite: Die vollständige Liste nach Art. 19 GPSR

Art. 19 Abs. 1 der Verordnung legt fest, welche acht Informationen direkt und eindeutig im Produktangebot erscheinen müssen. Die Verordnung spricht von Angaben, die “eindeutig und gut sichtbar” zu platzieren sind.

Die folgende Infografik zeigt alle acht Pflichtangaben im Überblick:

Die 8 Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR – Übersicht der Informationspflichten für Onlinehändler

Die acht Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR:

  1. Name des Herstellers (oder eingetragener Handelsname oder Handelsmarke)
  2. Postanschrift des Herstellers, unter der er erreichbar ist
  3. Elektronische Adresse des Herstellers (E-Mail-Adresse oder Website mit direktem Kontaktformular; ein rein statisches Impressum reicht nicht)
  4. Produktbild (Foto, Illustration oder Piktogramm zur eindeutigen Produktidentifikation; bei Massenprodukten wie Schrauben ist eine Schemazeichnung zulässig)
  5. Produkttyp (Produktbezeichnung oder Produkttyp)
  6. Weitere Produktidentifikatoren (Artikelnummer, Referenz- oder Seriennummer, soweit vorhanden)
  7. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in leicht verständlicher Sprache der Landessprache(n) des Zielmarkts
  8. Daten der verantwortlichen Person (nur wenn Hersteller außerhalb der EU sitzt): Name, Postanschrift und E-Mail der in der EU ansässigen verantwortlichen Person

Alle acht Angaben müssen auf jeder einzelnen Produktseite erscheinen, nicht nur an einer zentralen Stelle der Website. Die Praxis, Hersteller-Daten ausschließlich im Impressum zu hinterlegen, erfüllt die Anforderungen nach Art. 19 GPSR nicht.

Empfohlen wird, die Angaben in einem eigenen Abschnitt “Produktsicherheit” oder “Sicherheitsinformationen” auf der Produktseite zu bündeln.

Ein Hyperlink auf externe Sicherheitsdokumente kann ergänzend eingesetzt werden, ersetzt die Pflichtangaben nicht. Name, Postanschrift, E-Mail und Warnhinweise müssen in Textform direkt auf der Produktseite erscheinen. Ergänzende Dokumente wie Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen oder Sicherheitsblätter können verlinkt werden, ohne die Pflichtangaben zu ersetzen.

Was gilt bei Nicht-EU-Herstellern?

Wer als Shopify-Händler Produkte direkt aus China, Taiwan oder anderen Drittländern bezieht und unter eigenem Label verkauft, muss auf jeder Produktseite eine verantwortliche Person (auch “EU-Authorized Representative” oder EU-AR genannt) ausweisen. Diese Person muss in der EU ansässig sein und als Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden fungieren.

Als verantwortliche Person können Importeure, Bevollmächtigte oder spezialisierte EU-AR-Dienstleister eingesetzt werden. Fehlen diese Angaben bei Drittland-Produkten, ist das Listing nicht GPSR-konform und darf in der EU nicht weiter angeboten werden.

GPSR-Kennzeichnung auf Produkt und Verpackung: Was muss aufs Etikett?

Neben der digitalen Pflicht auf der Produktseite verlangt die GPSR eine parallele physische Kennzeichnung. Diese Doppelpflicht bedeutet: Warnhinweise und Herstellerangaben müssen gleichzeitig online (Produktseite) und physisch (Produkt, Verpackung oder Begleitdokument) vorhanden sein.

Die folgende Übersicht zeigt, was jeweils wo stehen muss:

GPSR-Doppelpflicht: Produktseite im Onlineshop und physisches Etikett sind beide Pflicht

Welche Angaben gehören auf das GPSR-Label?

Das GPSR-Etikett auf Produkt oder Verpackung muss mindestens enthalten:

  • Name und Handelsmarke des Herstellers oder Importeurs
  • Postanschrift des Herstellers oder Importeurs (inkl. Land)
  • E-Mail-Adresse des Herstellers oder Importeurs
  • Produktidentifikator: Typ-, Chargen- oder Seriennummer (oder vergleichbarer Identifikator)
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Landessprache des Zielmarkts

Die GPSR-Kennzeichnung tritt neben bestehende Etikettierungspflichten (z.B. CE-Kennzeichen) und ersetzt diese nicht.

Gilt die Doppelpflicht auch für kleine Produkte?

Ja. Wenn das Produkt selbst zu klein für die vollständige physische Kennzeichnung ist, darf auf die Verpackung oder die Begleitunterlage ausgewichen werden. Reine QR-Code-Kennzeichnungen sind allein nicht ausreichend: Die Angaben müssen in lesbarer Textform vorhanden sein. Ein QR-Code kann ergänzend verwendet werden, ersetzt aber nicht die physische Textangabe.

Die Grundregel: Produktseite im Onlineshop und physisches Etikett sind immer beide erforderlich.

Wer muss was angeben? GPSR-Pflichten nach Rolle

Die Verordnung definiert verschiedene Wirtschaftsakteure mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten. Welche Rolle ein Händler einnimmt, entscheidet darüber, wessen Angaben auf die Produktseite und das Etikett müssen.

RolleWer ist dasPflichten nach Art. 19 GPSR
HerstellerProduziert das Produkt oder lässt es unter eigenem Namen herstellenEigene Daten (Name, Adresse, E-Mail) + Produktbild + Warnhinweise
ImporteurEU-ansässige Person, die Produkte aus Drittländern einführtEigene Daten ergänzend zum Hersteller; prüft Hersteller-Compliance
HändlerAlle weiteren Akteure in der Lieferkette (Reseller, Distributoren)Prüft ob Hersteller/Importeur ihre Art.-19-Angaben gemacht haben
Fulfilment-DienstleisterLagert und versendet Produkte anderer HändlerKein Art.-19-Adressat, aber Händler bleibt für Compliance verantwortlich
Verantwortliche Person (EU-AR)EU-ansässige Person für Hersteller außerhalb der EUName, Postanschrift und E-Mail erscheinen auf Produktseite und Etikett

Händler im engeren Sinne (Reseller ohne Eigenmarke) müssen die Hersteller-Angaben in ihren Listings eintragen, aber keine eigenen Kontaktdaten hinzufügen, sofern Hersteller oder Importeur bereits vollständig ausgewiesen sind.

Wichtig für Drittland-Händler: Beziehst du Waren aus China und verkaufst sie auf deiner eigenen Website oder auf Amazon, Kaufland oder eBay, bist du in den meisten Fällen Importeur im Sinne der GPSR. Du musst dann eigene Kontaktdaten angeben und eine EU-AR benennen, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt.

GPSR-Informationspflicht in Shopify umsetzen: Schritt-für-Schritt

Shopify hat seit Dezember 2024 native Unterstützung für GPSR-Angaben über Produktmetafelder. Es gibt zwei Wege, die Informationspflichten für deinen Shopify-Shop umzusetzen.

Option 1: Manuelle Metafelder in Shopify

  1. Im Shopify-Admin zu Einstellungen > Benutzerdefinierte Daten > Produkte navigieren
  2. Metafeld-Definitionen für Hersteller-Name, Postanschrift, E-Mail, verantwortliche Person und Warnhinweise anlegen
  3. Für jedes Produkt die entsprechenden Werte eintragen
  4. Im Theme-Editor die Metafelder als eigenen Abschnitt “Produktsicherheit” in die Produktseiten-Vorlage einbinden
  5. Prüfen: Vorschau der Produktseite öffnen und sicherstellen, dass alle acht Pflichtangaben sichtbar sind

Nachteil: Bei großen Sortimenten ist die manuelle Pflege aufwändig und fehleranfällig, da jedes Produkt einzeln befüllt werden muss.

Option 2: Automatisierung per GPSR-App

GPSR Pro ermöglicht eine vollständig automatisierte Umsetzung der Art.-19-Pflichten im Shopify-Shop:

  • Hersteller- und EU-AR-Daten zentral hinterlegen und automatisch auf alle Produktseiten verteilen
  • KI-gestützte Hersteller-Erkennung für importierte Produkte
  • Automatischer Abgleich mit dem EU-Verantwortlichen-Verzeichnis
  • 24-Sprachen-Pflichtangaben für internationale Märkte
  • Revisionssicherer Audit-Trail für alle GPSR-Dokumentationen

Für Shops mit vielen Produkten oder regelmäßigem Zukauf aus Drittländern reduziert die Automatisierung das Abmahnrisiko und den manuellen Aufwand erheblich.

Übergangsregelungen und Fristen: Was gilt für bestehende Produkte?

Die GPSR ist seit dem 13. Dezember 2024 verbindlich. Für bestehende Produkte und Listings gibt es folgende Übergangsregelungen:

  • Produkte vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht: Für physische Altbestände, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, gilt keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht
  • Neue Listings ab 13.12.2024: Alle nach diesem Datum angelegten oder wesentlich geänderten Produktlistings müssen die vollständigen Art.-19-Angaben enthalten
  • Bestehende Listings, die aktualisiert werden: Bei Überarbeitungen bestehender Listings greifen die neuen Anforderungen sofort

Die digitalen Pflichtangaben auf der Produktseite können und sollten auch für bereits bestehende Listings nachgepflegt werden.

Was droht bei Verstößen gegen die GPSR-Informationspflicht?

Fehlende oder unvollständige Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR können mehrere Konsequenzen haben:

  • Abmahnungen: Wettbewerber, Verbände oder Verbraucherschutzorganisationen können bei fehlenden Pflichtangaben abmahnen. Die gesetzliche Grundlage ist Art. 44 GPSR in Verbindung mit dem nationalen Wettbewerbsrecht.
  • Bußgelder: Marktüberwachungsbehörden können bei systematischen Verstößen Bußgelder von bis zu 30.000 EUR verhängen.
  • Verkaufsverbote: Behörden können Produkte, die nicht die gesetzliche GPSR-Konformität erfüllen, aus dem Verkehr ziehen lassen.
  • Produkthaftung: Fehlen Warnhinweise und kommt es zu Schäden, kann die fehlende Dokumentation haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

Für deinen Online-Shop bedeutet das: Ein vollständiger GPSR-Datensatz auf jeder Produktseite ist nicht nur eine Formalität, sondern aktive Risikovermeidung.

Häufige Fragen zur GPSR-Informationspflicht

Reicht ein Verweis auf das Impressum für die GPSR-Angaben?

Nein. Art. 19 GPSR verlangt, dass die Pflichtangaben direkt und eindeutig auf der Produktseite erscheinen. Ein allgemeiner Hinweis im Impressum oder ein Link auf die Über-uns-Seite erfüllt die Anforderung nicht. Jedes einzelne Produktangebot muss die Angaben enthalten.

Muss ich die Angaben in mehreren Sprachen bereitstellen?

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in der Landessprache des jeweiligen Zielmarkts bereitstehen. Wer in Deutschland, Österreich und der Schweiz verkauft, benötigt deutschen Text. Wer in mehrere EU-Länder verkauft, muss die Warnhinweise für jeden Markt in der jeweiligen Amtssprache anbieten. Hersteller-Name, Adresse und E-Mail sind davon ausgenommen und können in einer Sprache stehen.

Was passiert, wenn ich die GPSR-Informationspflichten nicht erfülle?

Fehlende Art.-19-Angaben können Abmahnungen durch Wettbewerber, Verbände oder Verbraucherschutzorganisationen auslösen. Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder bis zu 30.000 EUR verhängen. Hinzu kommen Produkthaftungsrisiken, wenn fehlende Warnhinweise zu Schäden führen.

Gilt die GPSR auch für Gebrauchtwaren?

Ja, grundsätzlich. Die Verordnung erfasst auch gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Verbraucherprodukte. Nur echte Antiquitäten (historisch wertvolle Gegenstände) sind ausgenommen. Händler auf Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen, die gebrauchte Waren gewerblich verkaufen, unterliegen den Informationspflichten.

Was ist der Unterschied zwischen GPSR-Kennzeichnung und CE-Kennzeichen?

Das CE-Zeichen bescheinigt, dass ein Produkt europäische Sicherheitsnormen einhält. Es ist für bestimmte Produktkategorien (Elektrogeräte, Spielzeug, Maschinen etc.) gesetzlich vorgeschrieben. Die GPSR-Kennzeichnung und die Informationspflichten nach Art. 19 sind davon unabhängig: Sie betreffen die Angaben über Hersteller und Warnhinweise auf Produktseiten und Verpackungen. Beide Pflichten können gleichzeitig gelten und schließen sich nicht aus.

Muss ich als Händler die Hersteller-Daten bei Drittland-Produkten selbst recherchieren?

Ja. Als Händler, der Produkte von Nicht-EU-Herstellern verkauft, bist du verpflichtet, die Hersteller-Kontaktdaten in deinem Listing auszuweisen. Fehlen diese oder gibt der Hersteller keine verantwortliche Person in der EU an, kannst du automatisch in die Rolle des Importeurs rücken und selbst für die Einhaltung der GPSR-Anforderungen haften.

Gelten die Informationspflichten auch auf Marktplätzen wie Amazon oder Kaufland?

Ja. Die Pflichten gelten auf allen Kanälen, auf denen du Produkte an Endverbraucher anbietest. Amazon und Kaufland bieten eigene Felder für GPSR-Angaben an. Du bist als Händler dafür verantwortlich, diese Felder vollständig zu befüllen.

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GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

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