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GPSR für Kerzen, Raysin & DIY-Deko

GPSR gilt für Kerzen, Raysin-Deko und DIY-Deko. Pflichtangaben, Herstellerstatus, Kerzennormen EN 15493/15494/17885 und CE-Kennzeichnung im Überblick.

GP GPSR Pro Redaktion
5. Juli 2026 10 Min
Inhalt dieses Artikels

Ja, die GPSR gilt auch für Kerzen, Raysin-Deko und andere DIY-Gussartikel, und zwar unabhängig davon, ob ein Shop täglich hunderte Stücke verkauft oder eine Hobbykünstlerin nur wenige Einzelstücke auf Etsy anbietet. Wer seit dem 13. Dezember 2024 über Shopify oder Etsy Duftkerzen, Raysin-Schalen, Keraflott-Figuren oder ähnliche DIY-Deko verkauft, muss die Verordnung (EU) 2023/988 einhalten. Bei Kerzen kommt zusätzlich eine eigene Normenfamilie ins Spiel, die kein anderes Produkt in dieser Kombination betrifft, und bei selbst gegossener Raysin-Deko stellt sich schnell die Frage, ob man überhaupt als Hersteller im Sinne der GPSR gilt. Dieser Leitfaden ordnet beides ein: die rechtlichen Pflichten für Kerzen- und Raysin-Verkäufer und die konkreten Warnhinweise, die in der Praxis tatsächlich gebraucht werden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 für Kerzen, Raysin-Deko, Gießharz-Artikel und jede andere DIY-Deko, die kommerziell verkauft wird, unabhängig von der Betriebsgröße.
  • Wer Raysin oder Wachs selbst verarbeitet, färbt, parfümiert oder unter eigenem Namen verkauft, gilt nach Art. 3 Nr. 13 GPSR als Hersteller und trägt die vollen Herstellerpflichten.
  • Bei Kerzen greifen zusätzlich drei Normen: EN 15493 (Brandsicherheit), EN 15494 (Mindest-Warnhinweise) und EN 17885 (Kerzenzubehör wie Halter und Laternen).
  • Eine CE-Kennzeichnung ist für reine Kerzen und Raysin-Deko grundsätzlich nicht nötig, nur ein eingebautes elektrisches Bauteil wie eine LED ändert das.
  • Rohstoffe wie Wachs oder Raysin-Pulver aus China zu beziehen ändert den Herstellerstatus des EU-Verkäufers nicht, ein fertiges Importprodukt dagegen schon.

Gilt die GPSR für Kerzen, Raysin und DIY-Deko?

Ja, die Produktsicherheitsverordnung GPSR gilt für Kerzen, Raysin-Deko und jede andere Non-Food-DIY-Deko genauso wie für jedes andere Verbraucherprodukt ohne eigenes Spezialgesetz. Eine Ausnahme für handgemachte oder in Kleinserie gefertigte Ware gibt es nicht. Die GPSR ist als horizontale Auffangregelung konzipiert: Sie erfasst jedes Konsumgut, das in der EU auf den Markt kommt, sobald es kommerziell angeboten wird, egal ob über einen eigenen Shopify-Shop, einen Etsy-Account oder eine Verkaufsplattform mit Instagram-Anbindung.

Für Kerzen- und Raysin-Verkäufer bedeutet das zwei Ebenen gleichzeitig. Die GPSR selbst regelt, welche Angaben im Listing stehen müssen und welche Pflichten der Verkäufer als Wirtschaftsakteur hat. Zusätzlich greifen bei Kerzen produktspezifische Normen zur Brandsicherheit, auf die später in diesem Artikel noch genauer eingegangen wird. Wichtig für die Einordnung: Ob jemand nebenberuflich zehn Kerzen im Monat verkauft oder hauptberuflich einen Raysin-Shop betreibt, spielt für die grundsätzliche GPSR-Pflicht keine Rolle. Die Betriebsgröße ändert nichts an der Anwendbarkeit, sie kann höchstens beeinflussen, wie ein Verkäufer die Pflichtangaben praktisch organisiert.

Die folgende Übersicht zeigt auf einen Blick, welche Produktgruppen unter die GPSR fallen und welche nicht:

Übersicht: Gilt die GPSR für Kerzen, Raysin-Deko und DIY-Deko je nach Verkaufsform

Welche Pflichtangaben brauche ich beim Verkauf von Raysin-Deko und Kerzen? (Art. 19 GPSR)

Beim Verkauf von Kerzen und Raysin-Deko schreibt Art. 19 GPSR vier Pflichtangaben vor, die direkt im Produktlisting stehen müssen, eine Verlinkung auf die AGB, ein PDF oder ein QR-Code genügen dabei ausdrücklich nicht:

  • Name, eingetragener Handelsname oder Handelsmarke des Herstellers, plus Postanschrift und elektronische Kontaktadresse (E-Mail oder Link zum Kontaktformular)
  • Name und Kontaktdaten des EU-Bevollmächtigten, sofern der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist
  • Produktidentifikation: ein Produktfoto, die Produktart und weitere eindeutige Kennzeichen wie Duftrichtung und Füllmenge bei Kerzen oder Gussform und Farbe bei Raysin-Stücken
  • Klare, gut sichtbare Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache des Ziellandes

Diese vier Angaben müssen auf der Produktdetailseite selbst stehen, dort, wo der Artikel in den Warenkorb gelegt werden kann, nicht nur irgendwo im Shop versteckt. Bei Etsy ist das in der Praxis unbequem, weil die Plattform kein eigenes GPSR-Feld anbietet: Die Angaben müssen deshalb in die normale Produktbeschreibung integriert werden, am besten mit einer eigenen, klar erkennbaren Zwischenüberschrift wie “Herstellerangaben” und “Sicherheitshinweise”. Bei Sonderanfertigungen, etwa einer Raysin-Schale, die erst nach Bestellung in einer von mehreren Gussformen gegossen wird, reicht ein einziges generisches Produktfoto nicht aus: Jede wählbare Gussform, Farbe oder Duftrichtung muss als eigene, eindeutig benannte Variante im Listing hinterlegt sein, damit die Produktidentifikation nach Art. 19 GPSR auch für individualisierte Bestellungen vollständig bleibt. GPSR Pro übernimmt diese Pflege automatisiert für Shopify-Shops: Die App befüllt Hersteller- und Sicherheitsangaben je nach Produktkategorie und übersetzt sie bei Bedarf in bis zu 24 EU-Sprachen, was bei mehrsprachigem DACH- oder EU-Vertrieb von Kerzen und Raysin-Deko viel manuelle Arbeit spart.

Bin ich Hersteller, wenn ich Raysin verkaufe oder Kerzen selbst gieße?

Ja, wer Raysin oder Wachs selbst gießt, färbt, parfümiert oder mit Trockenblumen und anderen Einschlüssen veredelt und das Ergebnis unter eigenem Namen oder einer eigenen Marke verkauft, gilt nach Art. 3 Nr. 13 GPSR als Hersteller. Das gilt unabhängig davon, ob das Ausgangsmaterial, also das Raysin-Pulver oder der Wachsblock, von einem Großhändler zugekauft wurde. Entscheidend ist nicht, wer den Rohstoff produziert hat, sondern wer das fertige Verkaufsprodukt gestaltet und unter eigenem Namen in den Verkehr bringt.

Diese Einordnung bringt die vollen Herstellerpflichten mit sich: eine eigene Risikobewertung, eine technische Dokumentation, die mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden muss, und die volle Verantwortung für die Pflichtangaben aus dem vorherigen Abschnitt. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich der Herstellerstatus je nach Tätigkeit unterscheidet:

TätigkeitHerstellerstatusWichtigste Pflicht
Fertiges Raysin-Produkt unverändert weiterverkauftHändler, nicht HerstellerPflichtangaben des Herstellers prüfen und weitergeben
Raysin-Pulver gekauft, selbst gegossen, gefärbt oder parfümiert, unter eigenem Namen verkauftHerstellereigene Risikobewertung, Pflichtangaben, Dokumentation
Kerzenwachs gekauft, selbst gegossen und mit eigenem Duft versehenHerstellereigene Risikobewertung, EN-Normen für Kerzen beachten
Fremde Formen genutzt, aber eigene Farb-/Duftrezeptur und eigene MarkeHerstellervolle Herstellerpflichten trotz zugekaufter Form

Ein häufiger Sonderfall betrifft DIY-Gießsets, die eine Käuferin selbst zu Hause zusammenmischt. Wird ein solches Set unter eigener Marke zusammengestellt und verkauft, gilt die zusammenstellende Person als Hersteller des Gesamtsets, auch wenn die einzelnen Komponenten von verschiedenen Zulieferern stammen. Wer dagegen nur eine fertige Charge unverändert weiterverkauft, bleibt Händler und muss lediglich prüfen, ob der eigentliche Hersteller seine Pflichtangaben korrekt bereitgestellt hat.

Die beiden Grundwege lassen sich so zusammenfassen:

Entscheidungsgrafik: Bin ich Hersteller oder Händler beim Verkauf von Raysin-Deko oder Kerzen

GPSR für Kerzen: Brandschutz, Warnhinweise und die Normen EN 15493, EN 15494 und EN 17885

Ja, bei Kerzen ist die Brandgefahr die zentrale Risikokategorie, ganz anders als etwa bei Kinderprodukten, wo Kleinteile und Verschlucken im Vordergrund stehen. Zusätzlich zur GPSR greifen bei Kerzen drei europäische Normen, die jeweils einen eigenen Teilbereich abdecken: EN 15493 legt die Anforderungen und Prüfverfahren für die Brandsicherheit von Innenraum-Kerzen fest, etwa Standfestigkeit und das Verhalten bei einem zweiten Docht. EN 15494 regelt den Mindestinhalt der Warnhinweise, die eine Kerze beim Verkauf tragen muss, wahlweise als Text oder als Piktogramm. EN 17885, seit 2023 in Kraft, erweitert diese Normenfamilie um Kerzenzubehör wie Kerzenhalter, Brenner und Laternen und stellt eigene Anforderungen an deren Brandsicherheit und Kennzeichnung.

In der Praxis heißt das für Raysin- und Wachs-Verkäufer, dass folgende Warnhinweise auf der Verpackung, einem beigelegten Informationsblatt oder direkt am Produkt stehen sollten, sofern sie für das jeweilige Produkt zutreffen:

  • Eine brennende Kerze niemals unbeaufsichtigt lassen
  • Außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufbewahren
  • Nicht in der Nähe von brennbaren Materialien wie Vorhängen oder Papier platzieren
  • Kerzen auf eine hitzebeständige, stabile Unterlage stellen
  • Kerzen ausblasen oder ersticken statt mit Wasser löschen
  • Bei Teelichtern auf ausreichende Luftzufuhr im Kerzenhalter achten
  • Den Docht vor dem Anzünden auf etwa 0,5 bis 1 Zentimeter kürzen

Diese Warnhinweise dürfen laut EN 15494 nicht direkt auf der brennbaren Kerze selbst angebracht werden, wenn dadurch ein zusätzliches Brandrisiko entstünde, sondern gehören auf die Verpackung oder ein beigelegtes Merkblatt. Praktisch bedeutet das für kleine Etsy- und Shopify-Werkstätten: Wo eine direkte Kennzeichnung auf der Verpackung technisch schwierig ist, etwa bei sehr kleinen Duftkerzen oder Sets, erlaubt EN 15494 ausdrücklich auch ein separates Informationsblatt im DIN-A5-Format, das der Sendung beigelegt wird. Für das Online-Listing gilt trotzdem zusätzlich die GPSR-Pflicht: Seit dem 13. Dezember 2024 müssen dieselben Warnhinweise auch in der Produktbeschreibung selbst stehen, nicht nur auf der physischen Verpackung oder dem Beileger, die der Käufer erst nach dem Kauf sieht.

Infografik: Die drei Kerzen-Normen EN 15493, EN 15494 und EN 17885 im Überblick

Brauchen Kerzen und Raysin-Deko eine CE-Kennzeichnung?

Nein, eine CE-Kennzeichnung ist für reine Kerzen oder Raysin-Deko grundsätzlich nicht erforderlich. Die CE-Kennzeichnung gilt nur für harmonisierte Produktkategorien wie Spielzeug oder Elektrogeräte und hat mit der GPSR eine eigene, engere Rechtsgrundlage. Ein einfaches Raysin-Windlicht oder eine Duftkerze ohne elektrische Bestandteile fällt unter keine dieser harmonisierten Richtlinien und braucht deshalb kein CE-Zeichen, auch wenn Verkäufer das aus anderen Produktkategorien häufig erwarten.

Das ändert sich, sobald ein elektrisches Bauteil verbaut ist. Ein Raysin-Kerzenhalter mit eingebauter LED-Beleuchtung etwa löst für das elektrische Bauteil die Niederspannungsrichtlinie aus, unabhängig davon, dass der Raysin-Körper selbst weiterhin ausschließlich der GPSR unterliegt. In diesem Fall braucht nur die elektrische Komponente eine CE-Kennzeichnung samt Konformitätserklärung, während die Materialsicherheit des Raysin-Gehäuses ganz normal über die vier GPSR-Pflichtangaben und die passenden Warnhinweise abgedeckt wird. Wer unsicher ist, ob ein Produkt eine elektrische Komponente im Sinne der Niederspannungsrichtlinie enthält, findet eine ausführlichere Einordnung im Leitfaden zur CE-Kennzeichnung.

Welche Warnhinweise gelten für Raysin, Gießharz und Gipsguss-Deko?

Bei Raysin, Gießharz und Gipsguss-Deko stehen andere Risiken im Vordergrund als bei Kerzen: keine Brandgefahr, dafür mechanische Risiken durch Bruch, Gewicht und Materialeigenschaften. Zwei unabhängige Etsy-Shops, die ihre eigenen Sicherheitshinweise-Seiten veröffentlicht haben, verwenden dabei fast identische Warnformulierungen, was zeigt, dass sich in der Raysin-Szene bereits ein informeller Branchenstandard für diese Hinweise etabliert hat.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Materialkategorien und die dazu passenden Warnhinweise zusammen:

MaterialWichtigstes RisikoEmpfohlener Warnhinweis
Raysin / Keraflott (ausgehärtet)nicht lebensmittelecht, Verletzung durch Bruchkanten”Nicht lebensmittelecht nach vollständiger Aushärtung, kein Spielzeug, Bruchkanten können scharf sein”
Gießharz / EpoxidharzHitzeempfindlichkeit, keine Spülmaschinenfestigkeit”Nicht hitzebeständig, nicht als Untersetzer für heiße Gegenstände geeignet, nicht spülmaschinenfest”
Gipsguss-DekoBruch- und Erstickungsgefahr bei Kleinteilen”Bei Bruch können scharfe Kanten und feiner Staub entstehen, außerhalb der Reichweite kleiner Kinder aufbewahren”
Schwere Raysin-/KeramikstückeQuetschgefahr durch Gewicht”Stabil und rutschfest aufstellen, Quetschgefahr bei herabfallenden Stücken”

Eine Besonderheit betrifft Raysin-Deko mit eingegossenen Trockenblumen oder anderen Naturmaterialien, ein sehr beliebtes DIY-Motiv: Getrocknete Blüten können das Harz im Lauf der Zeit sichtbar verfärben. Das ist keine GPSR-Pflichtangabe im engeren Sinn, aber ein Hinweis, der Reklamationen wegen vermeintlicher Mangelhaftigkeit spürbar reduziert, wenn er direkt im Listing steht. Ebenso gilt: Farbabweichungen durch unterschiedliche Bildschirmeinstellungen und leichte Lufteinschlüsse im Guss sind materialbedingt normal und sollten als Herstellungsmerkmal, nicht als Fehler, kommuniziert werden.

EU-Bevollmächtigter für Raysin-Rohstoffe und Kerzenwachs aus China

Nein, der reine Bezug von Rohstoffen wie Raysin-Pulver oder Kerzenwachs aus China oder einem anderen Drittland ändert den Herstellerstatus des EU-Verkäufers nicht. Wer den Rohstoff selbst zu einem fertigen Produkt verarbeitet, gießt, färbt oder parfümiert und unter eigenem Namen verkauft, bleibt in vollem Umfang Hersteller im Sinne der GPSR und muss keinen zusätzlichen EU-Bevollmächtigten für den Rohstoffbezug benennen. Diese Konstellation betrifft die meisten Raysin- und Kerzen-Hobbyverkäufer, die ihre Rohmaterialien günstig im Großhandel oder direkt aus Fernost beziehen.

Anders sieht es aus, wenn nicht der Rohstoff, sondern ein bereits fertiges Produkt aus einem Drittland importiert und unverändert weiterverkauft wird, etwa eine bereits gegossene und verpackte Raysin-Figur oder eine fertig abgefüllte Duftkerze direkt vom chinesischen Hersteller. In diesem Fall wird der EU-Importeur nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2023/988 selbst zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur und muss entweder einen EU-Bevollmächtigten des Herstellers benennen oder die Herstellerpflichten faktisch selbst übernehmen, inklusive Prüfung der technischen Dokumentation und Meldepflichten bei Sicherheitsproblemen. Wer zwischen beiden Konstellationen unsicher ist, findet die vollständige Rollenverteilung im Leitfaden zum EU-Bevollmächtigten.

Wer die genaue Rollenverteilung im Gesetzestext selbst nachlesen möchte, findet die Originalfassung direkt auf EUR-Lex.

GPSR-Checkliste für Kerzen-, Raysin- und DIY-Deko-Händler

Vor dem ersten Produktlisting:

  • Herstellerstatus geklärt: nur Rohstoff bezogen und selbst verarbeitet, oder fertiges Produkt unverändert weiterverkauft
  • Risikobewertung für das eigene Produkt durchgeführt und dokumentiert
  • Bei Kerzen: passende Warnhinweise nach EN 15494 zusammengestellt
  • Bei Import fertiger Produkte aus Drittländern: EU-Bevollmächtigter benannt oder eigene Übernahme der Herstellerpflichten geklärt

Im Shopify- oder Etsy-Listing:

  • Name und Anschrift des Herstellers oder EU-Bevollmächtigten direkt in der Produktbeschreibung, nicht nur verlinkt
  • Produktfoto, Produktart und eindeutige Kennzeichen wie Duftrichtung oder Gussform hinterlegt
  • Vollständige Warnhinweise passend zum Material: Brandschutzhinweise bei Kerzen, Bruch- und Materialhinweise bei Raysin/Gießharz
  • Keine CE-Kennzeichnung behauptet, außer bei einer echten elektrischen Komponente wie eingebauter LED-Beleuchtung

Laufend:

  • Safety Gate, das EU-Schnellwarnsystem, regelmäßig auf Meldungen zur eigenen Produktkategorie prüfen
  • einen erreichbaren Beschwerdekanal bereitstellen und Sicherheitsmeldungen von Kundinnen und Kunden dokumentieren
  • technische Dokumentation bei neuen Farb-, Duft- oder Rezepturänderungen aktualisieren

Eine allgemeine, produktübergreifende Version dieser Liste bietet die GPSR-Checkliste.

Häufige Fragen zu GPSR bei Kerzen, Raysin und DIY-Deko

Muss ich für Bestandsware vor dem 13. Dezember 2024 auch die GPSR einhalten?

Das kommt darauf an, wann die Ware tatsächlich verkauft wird, nicht wann sie hergestellt wurde. Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 bereits beim Endkunden angekommen sind, unterliegen weiterhin dem alten Recht. Wird eine vor diesem Datum hergestellte Kerze oder Raysin-Figur aber erst danach tatsächlich verkauft und an einen Kunden ausgeliefert, greift die GPSR trotzdem, weil es auf den Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Markt ankommt und nicht auf das Herstellungsdatum.

Gilt die GPSR auch für Kerzenzubehör wie Halter und Laternen?

Ja, seit 2023 regelt die eigene Norm EN 17885 speziell die Brandsicherheit und Kennzeichnung von Kerzenzubehör wie Kerzenhaltern, Brennern und Laternen. Wer also neben Kerzen auch passende Raysin- oder Keramik-Kerzenhalter verkauft, muss für dieses Zubehör eigene, auf EN 17885 abgestimmte Warnhinweise bereitstellen, zusätzlich zu den Herstellerangaben, die ohnehin für jedes Produkt gelten.

Darf ich meine Kerzen oder Raysin-Deko als Kleinunternehmer ohne Herstellerpflichten verkaufen?

Nein, der Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG hat keinen Einfluss auf die GPSR-Pflichten. Sobald Kerzen oder Raysin-Deko kommerziell verkauft werden, und sei es nur nebenberuflich mit wenigen Stücken im Monat, gilt die volle Herstellerpflicht mit Risikobewertung, Pflichtangaben und Dokumentation. Die GPSR unterscheidet nicht nach Umsatzgröße oder Steuerstatus, sondern ausschließlich danach, ob ein Produkt kommerziell auf den Markt gebracht wird.

Was passiert, wenn ich keine Pflichtangaben mache?

Am wahrscheinlichsten ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen Verband, in der Praxis meist im niedrigen drei- bis vierstelligen Bereich. Das novellierte Produktsicherheitsgesetz erlaubt zusätzlich Bußgelder bis zu 100.000 Euro für schwerwiegende oder wiederholte Verstöße, in der Breite der bisher bekannten Fälle bleiben Marktüberwachungsbehörden bei Einzelhändlern jedoch meist bei Abmahnungen oder der Aufforderung zur Nachbesserung. Das größere kurzfristige Risiko für Etsy- und Shopify-Verkäufer ist oft die Sperrung des Listings durch die Plattform selbst, die GPSR-Verstöße zunehmend automatisiert erkennt.

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Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

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