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GPSR für Lebensmittelkontaktmaterialien & Verpackung

Gilt die GPSR für Lebensmittelkontaktmaterialien wie Verpackung und Geschirr? Antwort, Rechtsgrundlage und Praxis-Checkliste für Shopify-Händler.

GP GPSR Pro Redaktion
28. Juli 2026 8 Min
Inhalt dieses Artikels

Verkaufst du Brotdosen, Trinkflaschen, Bambusbesteck oder Backformen über deinen Shopify-Shop, stellt sich schnell die Frage, ob die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) dafür gilt. Die kurze Antwort: nur teilweise. Lebensmittelkontaktmaterialien unterliegen primär einem eigenen, seit Jahren etablierten Regelwerk, das der GPSR vorgeht. Dieser Artikel erklärt, welches Recht wirklich greift, welche Produkte betroffen sind und was du als Händler konkret prüfen musst. Einen Überblick über den generellen Geltungsbereich und die übrigen Ausnahmen der GPSR findest du im Grundlagenartikel GPSR welche Produkte?.

Gilt die GPSR für Lebensmittelkontaktmaterialien?

Entscheidungsbaum: Gilt die GPSR oder die Rahmenverordnung 1935/2004 für ein Lebensmittelkontaktprodukt

Ob die GPSR oder die Rahmenverordnung 1935/2004 greift, hängt davon ab, ob dein Produkt Lebensmittelkontakt hat und ob eine Einzelmaßnahme existiert.

Nein, nicht direkt und nicht vollständig. Artikel 2 Absatz 1 der GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) schließt Lebensmittel ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus. Lebensmittelkontaktmaterialien wie Verpackungen, Geschirr oder Küchenutensilien sind zwar keine Lebensmittel im engeren Sinn, sie werden aber ebenfalls nicht in erster Linie von der GPSR geregelt. Für sie gilt vorrangig die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Der Grund liegt im Aufbau der GPSR selbst. Sie ist als Auffangregelung konzipiert und greift nur dort, wo keine spezifischere EU-Rechtsvorschrift für denselben Sicherheitsaspekt existiert. Für Lebensmittelkontaktmaterialien gibt es bereits ein eigenes, detailliertes Sicherheitsregime: die Rahmenverordnung 1935/2004 samt nachgelagerter Einzelmaßnahmen. Die GPSR tritt deshalb zurück. Sie wirkt nur ergänzend für Aspekte, die das Lebensmittelkontaktrecht nicht abdeckt, etwa allgemeine Produktsicherheitspflichten im Online-Handel oder mechanische Risiken, die nichts mit der Lebensmittelverträglichkeit des Materials zu tun haben.

Für die Praxis bedeutet das: Bevor du GPSR-Pflichtangaben für ein Produkt mit Lebensmittelkontakt umsetzt, prüfe zuerst, ob die Rahmenverordnung 1935/2004 und ihre Einzelmaßnahmen bereits alle relevanten Sicherheitsaspekte abdecken. Nur die verbleibenden Lücken werden über die GPSR geschlossen.

Was sind Lebensmittelkontaktmaterialien konkret? (Beispiele für Shopify-Händler)

Als Lebensmittelkontaktmaterialien gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Für Onlinehändler sind das in der Praxis vor allem folgende Produktgruppen:

ProduktbeispielMaterialtypZuständiges Regelwerk
Brotdosen, VorratsdosenKunststoff, GlasRahmenverordnung 1935/2004 + Kunststoff-Verordnung 10/2011
Trinkflaschen, BecherKunststoff, EdelstahlRahmenverordnung 1935/2004 + GMP-Verordnung 2023/2006
Backformen, Silikon-BackmattenSilikon, MetallRahmenverordnung 1935/2004, materialspezifische nationale Vorgaben
Bambusbesteck, HolzutensilienNaturmaterialienRahmenverordnung 1935/2004, GPSR-Auffangfunktion für mechanische Sicherheit
Teller, Tassen, SchüsselnKeramikKeramik-Richtlinie 84/500/EWG
Kaffeefilter, BackpapierZellstoff, ZellglasfolieRahmenverordnung 1935/2004 + Zellglasfolien-Richtlinie

Diese Liste ist nicht abschließend, deckt aber die häufigsten Produktkategorien ab, die über Shopify, Amazon oder Etsy verkauft werden. Maßgeblich ist immer, ob das Produkt nach seiner Zweckbestimmung mit Lebensmitteln in Kontakt kommen soll, nicht nur, ob es theoretisch dafür genutzt werden könnte.

Welche Regelwerke gelten stattdessen? Rahmenverordnung, GMP und Materialverordnungen

Originaltext der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 auf EUR-Lex zu Lebensmittelkontaktmaterialien

Der Originaltext der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 auf EUR-Lex, der Rechtsgrundlage für Lebensmittelkontaktmaterialien. (Quelle: EUR-Lex)

Für Lebensmittelkontaktmaterialien bildet ein mehrstufiges EU-Recht die eigentliche Rechtsgrundlage:

  • Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004: Legt die Grundprinzipien fest, insbesondere dass Materialien keine Bestandteile in Mengen abgeben dürfen, die die menschliche Gesundheit gefährden, die Zusammensetzung des Lebensmittels unvertretbar verändern oder dessen Geruch und Geschmack beeinträchtigen.
  • GMP-Verordnung (EG) Nr. 2023/2006: Verpflichtet Hersteller zu einer guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice) für alle Produktionsschritte von Lebensmittelkontaktmaterialien.
  • Kunststoff-Verordnung (EU) Nr. 10/2011: Regelt spezifisch Kunststoffmaterialien, inklusive Positivlisten zugelassener Ausgangsstoffe und Migrationsgrenzwerte.
  • Keramik-Richtlinie 84/500/EWG: Die Richtlinie des Rates vom 15. Oktober 1984 setzt Grenzwerte für die Abgabe von Blei und Cadmium aus Keramikgegenständen und deren Glasur.
  • Nationale Umsetzung in Deutschland: Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) konkretisiert die EU-Vorgaben zusätzlich für den deutschen Markt.

Wichtig für Händler: Migrationsgrenzwerte und zulässige Ausgangsstoffe sind materialspezifisch geregelt. Einen einzigen, für alle Materialien gültigen Grenzwert gibt es nicht. Bei Kunststoffprodukten muss dein Lieferant eine Konformitätserklärung nach der Kunststoff-Verordnung vorlegen können, bei Keramik eine Bestätigung der Einhaltung der Blei- und Cadmiumgrenzwerte aus der Richtlinie 84/500/EWG. Ohne diese Nachweise drohen Beanstandungen durch die Marktüberwachung. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt für Keramikgeschirr sogar strengere Freisetzungsgrenzwerte, als die EU-Richtlinie mindestens vorschreibt, ein Hinweis, den viele Lieferantenverträge bislang nicht berücksichtigen.

Wann greift die GPSR trotzdem bei Lebensmittelkontaktprodukten?

Auch wenn die Rahmenverordnung 1935/2004 vorrangig ist, deckt sie nicht jeden Sicherheitsaspekt ab. Die GPSR greift ergänzend insbesondere bei folgenden Punkten:

  • Rückverfolgbarkeit: Allgemeine Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten in der Lieferkette, sofern die Rahmenverordnung dazu keine spezifische Regel enthält.
  • Warnhinweise und Gebrauchsinformationen: Allgemeine Sicherheitswarnhinweise, etwa bei mechanischen Risiken (scharfe Kanten, Bruchgefahr bei Glas), die nicht Teil des Lebensmittelkontaktrechts sind.
  • Pflichtangaben im Online-Handel: Angaben zu Hersteller, EU-Verantwortlichem und Kontaktadresse, wie sie die GPSR für den Fernabsatz generell vorsieht.
  • Marktüberwachung und Rückrufe: Die GPSR-Mechanismen für Sicherheitswarnungen und Safety-Gate-Meldungen können greifen, wenn ein Lebensmittelkontaktprodukt aus anderen als lebensmittelrechtlichen Gründen gefährlich ist, etwa durch splitterndes Material.

Das bedeutet in der Praxis: Ein FCM-konformes Produkt (das die Anforderungen der Rahmenverordnung 1935/2004 erfüllt) ist nicht automatisch von sämtlichen GPSR-Informationspflichten im Online-Handel befreit. Die Kennzeichnung von Hersteller- und Verantwortlichkeitsdaten im Shop bleibt in aller Regel zusätzlich erforderlich.

Welche Kennzeichnung ist für Lebensmittelkontaktmaterialien Pflicht?

Nach Artikel 15 der Rahmenverordnung 1935/2004 müssen Lebensmittelkontaktmaterialien entweder mit dem Glas-Gabel-Symbol gekennzeichnet sein oder mit dem Hinweis “für Lebensmittelkontakt” beziehungsweise einer entsprechenden Verwendungsangabe (zum Beispiel “für Backofen geeignet”). Ist die konkrete Zweckbestimmung ohnehin offensichtlich, etwa bei einer klassischen Trinkflasche, kann die Kennzeichnung entfallen.

Zusätzlich verlangt die Rahmenverordnung, dass eine schriftliche Konformitätserklärung entlang der Lieferkette verfügbar ist, sofern das Produkt einer spezifischen Einzelmaßnahme unterliegt, etwa der Kunststoff-Verordnung 10/2011. Diese Erklärung bestätigt, dass alle Migrationsgrenzwerte eingehalten werden und muss von deinem Lieferanten oder Hersteller bereitgestellt werden können. Als Händler solltest du diese Nachweise in deiner Produktdokumentation vorhalten, auch wenn du sie nicht aktiv auf der Produktseite veröffentlichen musst.

Rollen und Pflichten: Hersteller, Importeur und Händler bei Lebensmittelkontaktware

RolleZentrale PflichtMaßgebliches Regelwerk
HerstellerMigrationsprüfung, GMP-konforme Produktion, Bereitstellung der KonformitätserklärungRahmenverordnung 1935/2004, GMP-Verordnung 2023/2006
Importeur (aus Drittländern wie China)Prüfung, dass der Hersteller eine gültige Konformitätserklärung vorlegt, eigene Sorgfaltspflicht bei fehlenden NachweisenRahmenverordnung 1935/2004, ergänzend GPSR Art. 11 für allgemeine Importeurspflichten
Händler / Shopify-BetreiberWeitergabe korrekter Produktinformationen, Angabe von Hersteller- und Verantwortlichkeitsdaten im ShopGPSR (Fernabsatz-Informationspflichten), ergänzend Rahmenverordnung 1935/2004

Gerade beim Import aus Drittländern, etwa bei Bambusbesteck oder Silikonprodukten aus chinesischer Fertigung, liegt die Beweislast faktisch beim Importeur: Liegt keine gültige Konformitätserklärung des Herstellers vor, muss der Importeur selbst für eine Prüfung sorgen oder das Produkt zurückweisen. Die allgemeinen GPSR-Pflichten für Importeure aus Drittländern erklärt der Artikel GPSR für Importeure im Detail.

Praxis-Checkliste: Ist mein Produkt GPSR- oder FCM-pflichtig?

Checkliste: Fünf Fragen zur Einordnung zwischen GPSR und Rahmenverordnung 1935/2004

Fünf Fragen, mit denen du in wenigen Minuten klärst, welches Regelwerk für dein Produkt gilt.

Gehe bei jedem Produkt mit möglichem Lebensmittelkontakt diese Fragen durch:

  1. Ist das Produkt nach seiner Zweckbestimmung dazu gedacht, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen? Falls nein, gilt in der Regel ausschließlich die GPSR.
  2. Falls ja: Liegt eine Konformitätserklärung des Herstellers nach der Rahmenverordnung 1935/2004 vor? Falls nein, fordere sie vor dem Listing an.
  3. Fällt das Material unter eine spezifische Einzelmaßnahme (Kunststoff, Keramik, Zellglasfolie)? Falls ja, prüfe die jeweiligen Migrationsgrenzwerte zusätzlich.
  4. Sind allgemeine Sicherheitsaspekte betroffen, die nicht die Lebensmitteltauglichkeit selbst betreffen (mechanische Stabilität, Bruchgefahr, scharfe Kanten)? Falls ja, greifen zusätzlich die allgemeinen GPSR-Anforderungen.
  5. Sind Hersteller- und Verantwortlichkeitsangaben im Shop vollständig hinterlegt, wie es die GPSR für den Fernabsatz verlangt? Diese Pflicht bleibt unabhängig vom FCM-Status bestehen.

Wer alle fünf Punkte durchgeht, hat in der Regel Klarheit darüber, welches Regelwerk für das jeweilige Produkt tatsächlich maßgeblich ist und welche Nachweise in der eigenen Produktdokumentation fehlen.

Häufige Fragen zu GPSR und Lebensmittelkontaktmaterialien

  • Muss ich für jede Brotdose eine eigene Konformitätserklärung vorhalten? Ja, die Erklärung bezieht sich auf das konkrete Material und den Hersteller, nicht auf die Produktkategorie insgesamt.
  • Gilt das Glas-Gabel-Symbol für alle Lebensmittelkontaktprodukte? Nein, es ist eine von mehreren zulässigen Kennzeichnungsoptionen und kann entfallen, wenn die Zweckbestimmung ohnehin offensichtlich ist.
  • Was passiert, wenn mein Lieferant aus China keine Konformitätserklärung liefert? Als Importeur trägst du dann die Pflicht, die Konformität selbst nachzuweisen oder auf das Listing zu verzichten.
  • Brauche ich trotzdem einen EU-Verantwortlichen nach GPSR, wenn mein Produkt FCM-konform ist? In vielen Fällen ja, da die GPSR-Pflichten zu Verantwortlichkeit und Fernabsatz-Informationen zusätzlich zur Rahmenverordnung 1935/2004 bestehen.
  • Gelten für gebrauchte oder generalüberholte Lebensmittelkontaktprodukte andere Regeln? Grundsätzlich gelten dieselben Migrationsgrenzwerte, in der Praxis ist die Beschaffung einer Konformitätserklärung für Gebrauchtware jedoch oft schwieriger.
  • Reicht die CE-Kennzeichnung für Lebensmittelkontaktmaterialien aus? Nein, die CE-Kennzeichnung betrifft andere Produktkategorien. Für Lebensmittelkontaktmaterialien ist stattdessen die Konformitätserklärung nach der Rahmenverordnung 1935/2004 maßgeblich.
GP

GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

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