Ja, die GPSR gilt für Kinderprodukte, und zwar für praktisch jedes Non-Food-Verbraucherprodukt, das sich an Kinder richtet oder von ihnen genutzt wird. Wer über Shopify Babyartikel, Kinderkleidung, Kindermöbel oder Spielzeug verkauft, muss die Verordnung (EU) 2023/988 seit dem 13. Dezember 2024 einhalten. Bei Spielzeug kommt zusätzlich die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ins Spiel, die eigene Anforderungen an CE-Kennzeichnung und Sicherheitsprüfung stellt. Dieser Leitfaden erklärt, welches Regelwerk für welches Kinderprodukt gilt, was im Shopify-Listing stehen muss, was Händler mit China-Import beachten sollten und wie eine GPSR-Checkliste für Kinderprodukte konkret aussieht.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) gilt für alle Kinderprodukte: Babyartikel, Kinderkleidung, Kindermöbel, Kinderfahrzeuge und mehr.
- Spielzeug fällt zusätzlich unter die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG mit CE-Kennzeichnung. Die GPSR ersetzt diese nicht, sie ergänzt sie um horizontale Pflichten.
- Vier Pflichtangaben sind laut Art. 19 GPSR direkt im Produktlisting nötig: Herstellerdaten, EU-Bevollmächtigter (bei Nicht-EU-Herstellern), Produktidentifikation und Warnhinweise.
- Wer Kinderprodukte aus China importiert, braucht in aller Regel einen EU-Bevollmächtigten.
- Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro nach dem neuen Produktsicherheitsgesetz geahndet werden, reale Abmahnfälle liegen aktuell im drei- bis vierstelligen Bereich.
Gilt die GPSR für Kinderprodukte?
Ja, die allgemeine Produktsicherheitsverordnung gilt für Kinderprodukte genauso wie für jedes andere Verbraucherprodukt ohne eigenes Spezialgesetz. Eine Branchenausnahme gibt es nicht. Die GPSR ist als Auffangregelung konzipiert: Sie erfasst alle Non-Food-Konsumgüter, die in der EU auf den Markt kommen, unabhängig davon, ob sie zusätzlich einer produktspezifischen Richtlinie unterliegen.
Für Kinderprodukte bedeutet das eine doppelte Aufmerksamkeit. Kinder können Risiken schlechter einschätzen und reagieren empfindlicher auf Gefahrenquellen wie Kleinteile, Schadstoffe oder scharfe Kanten. Deshalb behandeln Marktüberwachungsbehörden diese Produktgruppe traditionell strenger als andere Warenkategorien. Mehr als 20 Prozent aller Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate betrafen 2023 Spielzeug und Kinderprodukte, das ist der höchste Anteil aller Produktgruppen.
Wichtig für die Einordnung: Bei reinen Kinderprodukten ohne Spielzeugfunktion, etwa einem Still-Kissen oder einer Baby-Wickeltasche, ist die GPSR das einzige relevante Regelwerk. Sobald ein Produkt eine Spielfunktion hat oder eindeutig für das Spielen von Kindern unter 14 Jahren bestimmt ist, kommt zusätzlich die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hinzu. Welche Kategorie welches Regelwerk auslöst, zeigt die folgende Übersicht.
Welche Kinderprodukte gibt es, und welches Regelwerk gilt jeweils?
Nicht jedes Kinderprodukt unterliegt denselben Vorschriften. Für Shopify-Händler lohnt sich eine klare Einordnung nach Produktkategorie, bevor sie ihr Listing aufsetzen. Die folgende Grafik zeigt auf einen Blick, welche Kinderprodukte ausschließlich unter die GPSR fallen und welches Kinderprodukt zusätzlich die Spielzeugrichtlinie braucht.

| Produktkategorie | Beispiele | Anwendbares Regelwerk | Zusätzliche Pflicht |
|---|---|---|---|
| Babyartikel ohne Spielfunktion | Schnuller, Still-Kissen, Wickeltaschen, Fläschchenwärmer | GPSR | Warnhinweise, Materialangaben |
| Kinderkleidung | Bodys, Strampler, Kinderschuhe | GPSR | Kennzeichnung von Kordeln/Kleinteilen bei Risiko |
| Kindermöbel | Kinderbetten, Hochstühle, Wickelkommoden | GPSR | teils zusätzliche Normen (z. B. EN 716 für Kinderbetten) |
| Kinderfahrzeuge und Rückhaltesysteme | Buggys, Laufräder, Kinderfahrradsitze | GPSR (Rückhaltesysteme im Auto: separate UN-Regelungen) | erhöhte Risikobewertung wegen Sturzgefahr |
| Spielzeug | Plüschtiere, Bausteine, Puppen, Konstruktionsspielzeug | GPSR und Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG | CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, EN 71 |
| Elektronisches Spielzeug | Ferngesteuerte Autos, Lernuhren mit Bluetooth | GPSR, Spielzeugrichtlinie, ggf. Funkanlagenrichtlinie (RED) | zusätzliche EMV-/RED-Prüfung |
Die Tabelle macht den entscheidenden Unterschied sichtbar: Nur Produkte mit echter Spielfunktion fallen zusätzlich unter die Spielzeugrichtlinie. Ein Baby-Body ist ein reines GPSR-Produkt, ein Plüschtier mit Rassel-Funktion ist ein Spielzeug und braucht CE-Kennzeichnung. Bei Grenzfällen, etwa einer Baby-Spieluhr oder einem Beißring mit Tierform, hilft die Frage, ob das Produkt überwiegend zum Spielen bestimmt ist oder eine andere Hauptfunktion hat (Ernährung, Pflege, Transport). Im Zweifel empfiehlt sich eine schriftliche Begründung der Einstufung als Teil der technischen Dokumentation.
GPSR oder Spielzeugrichtlinie: Welches Regelwerk gilt für mein Produkt?
Für Spielzeug gelten beide Regelwerke gleichzeitig, mit einer klaren Hierarchie. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ist das produktspezifische Spezialgesetz: Sie legt die konkreten Anforderungen an mechanische Eigenschaften, chemische Zusammensetzung und elektrische Sicherheit von Spielzeug fest und mündet im CE-Kennzeichen. Die GPSR wirkt dagegen subsidiär. Nach Art. 2 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2023/988 gilt sie überall dort, wo die Spielzeugrichtlinie keine gleichwertigen Sicherheitsanforderungen enthält, etwa bei der Benennung eines EU-Bevollmächtigten, bei Meldepflichten für Unfälle oder bei der Rückrufplanung. Die folgende Grafik zeigt das Verhältnis der beiden Regelwerke zueinander.

Die GPSR ersetzt die Spielzeugrichtlinie also nicht. Sie ergänzt sie um horizontale Pflichten, die für alle Verbraucherprodukte gelten, nicht nur für Spielzeug. Ein CE-Kennzeichen allein reicht deshalb nicht aus: Ein Spielzeughändler muss zusätzlich die GPSR-Pflichtangaben im Shopify-Listing hinterlegen und einen EU-Bevollmächtigten benennen, falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt.
Für alle anderen Kinderprodukte ohne Spielfunktion, also Babyartikel, Kinderkleidung oder Kindermöbel, gibt es kein vergleichbares Spezialgesetz. Hier ist die GPSR das einzige und vollständige Regelwerk. Wer ausführliche EN-71-Prüfdetails, CE-Formalien und Alterswarnungen speziell für Spielzeug sucht, findet die vollständige Aufschlüsselung im separaten Leitfaden GPSR und Spielzeugrichtlinie im Detail, dieser Artikel konzentriert sich bewusst auf die breitere Kategorie der Kinderprodukte.
Pflichtangaben für Kinderprodukte im Shopify-Shop
Unabhängig davon, ob ein Kinderprodukt zusätzlich unter die Spielzeugrichtlinie fällt, schreibt Art. 19 GPSR vier Pflichtangaben vor, die direkt im Produktlisting stehen müssen, eine Verlinkung auf eine externe Seite oder AGB genügt nicht:
- Name, eingetragener Handelsname oder Handelsmarke des Herstellers, plus Postanschrift und elektronische Kontaktadresse
- Name und Kontaktdaten des EU-Bevollmächtigten, sofern der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist
- Produktidentifikation: Abbildung, Produktart und sonstige eindeutige Kennzeichen (z. B. Modellbezeichnung, Chargennummer)
- Klare, gut sichtbare Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Ziellandes
Bei Kinderprodukten kommt der letzte Punkt besonders zum Tragen. Warnhinweise sind hier nicht optional, sondern oft der wichtigste Teil des Listings: Erstickungsgefahr durch Kleinteile, Altersempfehlungen, Hinweise zur Aufsichtspflicht bei Badewannenspielzeug oder Warnungen vor langen Kordeln bei Kinderkleidung. Diese Angaben gehören in die Produktbeschreibung, nicht nur auf die Verpackung, denn der Online-Käufer sieht die Verpackung erst nach dem Kauf.
Wo müssen Warnhinweise im Shopify-Listing stehen?
Am praktischsten ist eine dreistufige Aufteilung, ähnlich wie sie sich auch bei Amazon oder Etsy etabliert hat, nur eben auf die Shopify-Produktseite übertragen. Drei Flächen reichen aus. Das Hauptbild bleibt neutral und zeigt das Produkt ohne Text-Overlay, es sei denn, die Warnung ist physisch auf der Verpackung aufgedruckt und damit Teil des tatsächlichen Produkts. In der Bildergalerie können zusätzliche Fotos von Verpackung, Etikett oder Beipackzettel die Pflichtangaben visuell belegen, solange der Text auch auf einem Smartphone-Bildschirm lesbar bleibt. Die eigentliche Produktbeschreibung oder ein Metafield trägt dann die vollständigen, gut strukturierten Warnhinweise als Fließtext oder Liste. GPSR Pro füllt Hersteller- und Sicherheitsangaben für Shopify-Listings automatisiert aus und übersetzt sie bei Bedarf in bis zu 24 EU-Sprachen, das spart bei mehrsprachigen Shops besonders viel manuelle Pflegearbeit.

EU-Bevollmächtigter für Babyartikel und Kinderprodukte aus China
Wer Babyartikel, Kinderkleidung oder Spielzeug aus China oder einem anderen Nicht-EU-Land bezieht und in der EU verkauft, braucht in aller Regel einen EU-Bevollmächtigten. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Produkt zusätzlich unter die Spielzeugrichtlinie fällt oder ein reines GPSR-Produkt ist.
Der EU-Bevollmächtigte ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die der Hersteller schriftlich mandatiert. Diese Pflicht galt für harmonisierte Produkte wie Spielzeug im Grundsatz schon vor der GPSR, die Verordnung weitet sie aber lückenlos auf alle Verbraucherprodukte aus, also ausdrücklich auch auf nicht harmonisierte Kinderartikel ohne eigenes Spezialgesetz wie Kindermöbel oder Kinderbettwäsche. Zu den Kernaufgaben gehören:
- technische Dokumentation und Konformitätserklärung aufbewahren und auf Anfrage vorlegen
- als Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden fungieren
- Sicherheitsrisiken und Unfälle der zuständigen Behörde melden
- bei Rückrufen koordinieren und Verbraucher informieren
Brauche ich einen EU-Bevollmächtigten für Babyartikel aus China?
Ja, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt und kein anderer Akteur die Herstellerrolle übernimmt. Die Pflicht entfällt nur, wenn ein in der EU ansässiges Unternehmen selbst zum Hersteller wird, etwa weil es die Babyartikel unter eigener Marke einführt und dabei die vollständige Verantwortung für Konformität, Kennzeichnung und Dokumentation übernimmt. Reines Dropshipping direkt vom chinesischen Werk zum deutschen Kunden erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht: Ohne EU-Bevollmächtigten und ohne belastbare technische Dokumentation drohen Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben und im schlimmsten Fall eine Sperrung des Angebots durch die Plattform oder den Zahlungsdienstleister. GPSR Pro führt ein kuratiertes Verzeichnis geprüfter EU-Bevollmächtigter, das speziell auf Händler zugeschnitten ist, die Kinderprodukte aus Drittländern importieren.
Technische Dokumentation und Risikobewertung bei Kinderprodukten
Jeder Hersteller, und in vielen Fällen auch der Importeur, muss eine Risikobewertung durchführen und die Ergebnisse schriftlich dokumentieren. Die Methodik ist bei Kinderprodukten nicht abstrakt, sondern konkret auf die typischen Gefahrenklassen dieser Warengruppe zugeschnitten:
- Erstickungs- und Verschluckungsgefahr durch Kleinteile, geprüft nach dem genormten Zylindertest
- chemische Migration, etwa Schwermetalle oder Weichmacher in Kunststoffteilen und Textilfarben: Nach der REACH-Verordnung dürfen bestimmte Phthalat-Weichmacher in Spielzeug und Babyartikeln aus Kunststoff nur bis zu einem Grenzwert von 0,1 Massenprozent enthalten sein
- mechanische Risiken wie scharfe Kanten, Klemmstellen oder instabile Standflächen bei Möbeln
- Strangulationsgefahr durch Kordeln, Bänder oder lange Schnürsenkel an Kinderkleidung
Die technische Dokumentation muss diese Risikobewertung, Produktbeschreibung und Zeichnungen, vorhandene Prüfberichte, die Konformitätserklärung sowie Bedienungs- und Pflegehinweise enthalten. Sie ist mindestens zehn Jahre ab Markteinführung aufzubewahren und muss auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörde vollständig vorgelegt werden können. Eine fertige Vorlage für die Konformitätserklärung findet sich im Konformitätserklärung-Muster für Shopify-Händler.
GPSR-Checkliste für Kinderprodukte auf Shopify
Vor dem ersten Produktlisting:
- Produktkategorie eingeordnet: reines GPSR-Produkt oder zusätzlich Spielzeugrichtlinie-pflichtig
- Risikobewertung für die relevanten Gefahrenklassen (Kleinteile, Chemie, Mechanik) durchgeführt und dokumentiert
- Konformitätserklärung vorhanden oder vom Hersteller/Importeur schriftlich erhalten
- EU-Bevollmächtigter benannt, wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt
- Bei Spielzeug zusätzlich: CE-Kennzeichen mit korrekter Mindestgröße und EN-71-Prüfberichte von einem EU-akkreditierten Labor
Im Shopify-Produktlisting:
- Name und Anschrift des Herstellers oder EU-Bevollmächtigten direkt im Listing, nicht nur verlinkt
- Produktabbildung, Produktart und eindeutige Kennzeichen hinterlegt
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen vollständig und in der Sprache des Ziellandes in der Produktbeschreibung
- keine irreführenden Begriffe wie “GPSR-zertifiziert”, da die GPSR keine externe Zertifizierung vorsieht, sondern auf Selbsterklärung basiert
Laufend:
- Safety Gate regelmäßig auf Meldungen zur eigenen Produktkategorie prüfen
- einen öffentlich erreichbaren Beschwerdekanal (Telefon, E-Mail oder Kontaktformular) bereitstellen und eingehende Kundenbeschwerden zu Sicherheitsrisiken in einem Verzeichnis dokumentieren, inklusive Rückrufen und Korrekturmaßnahmen
- ein eigenes Rückrufmanagement führen: klare Zuständigkeiten, Vorlagen für Kundeninformation und einen dokumentierten Ablauf für den Ernstfall bereithalten
- technische Dokumentation bei Produktänderungen oder neuen Chargen aktualisieren
Eine allgemeine, produktübergreifende Version dieser Liste bietet die GPSR-Checkliste.
Bußgelder und Risiken bei fehlender GPSR-Konformität
Verstöße gegen die Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden, das novellierte deutsche Produktsicherheitsgesetz sieht für schwerwiegende GPSR-Verstöße sogar Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. In der Praxis kommt das größere Risiko derzeit aber von Wettbewerbern: Seit Anfang 2025 prüfen Verbände und einzelne Mitbewerber systematisch Online-Angebote auf fehlende GPSR-Angaben und sprechen kostenpflichtige Abmahnungen aus. Ein dokumentierter Fall aus Januar 2026 kostete einen Online-Händler 1.216,60 Euro wegen fehlender Herstellerangabe im Listing, ein einzelner, aber typischer Betrag für diese Art von Abmahnung. Vierstellige Summen sind bei anwaltlichen Abmahnungen keine Seltenheit.
Bei Kinderprodukten kommt ein zweites Risiko hinzu: Behördliche Marktrücknahmen laufen deutlich schneller ab als bei anderen Warengruppen, weil Kinderprodukte in der Risikoeinstufung der Marktüberwachung priorisiert werden. Wer keinen dokumentierten Rückrufprozess vorweisen kann, riskiert zusätzlich zum Bußgeld eine vollständige Marktsperre für das betroffene Produkt. Konkrete Fallbeispiele und Größenordnungen für unterschiedliche Verstoßarten sammelt der Beitrag GPSR-Bußgelder: reale Beispiele.
Häufige Fragen zu GPSR bei Kinderprodukten
Gilt die GPSR auch für gebrauchte Babyartikel?
Ja, der gewerbliche Verkauf von gebrauchten Babyartikeln und Kinderprodukten fällt grundsätzlich unter die GPSR. Wer gewerblich gebrauchte Kinderwagen, Kindersitze oder Spielzeug weiterverkauft, muss bei Kenntnis eines Sicherheitsrisikos oder eines laufenden Rückrufs handeln und darf keine Produkte mit offensichtlichen Mängeln, etwa gebrochenen Gurtschlössern oder verschlissenen Kleinteilen, anbieten. Rein private Verkäufe außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit sind von der GPSR nicht erfasst.
Muss ich als Händler eine eigene Konformitätserklärung für Kinderprodukte erstellen?
Als reiner Weiterverkäufer nicht, hier reicht es, die Konformitätserklärung des Herstellers auf Anfrage vorlegen zu können. Sobald ein Händler Kinderprodukte unter eigener Marke oder eigenem Namen verkauft, etwa als Private-Label-Kinderkleidung oder Eigenmarken-Babyartikel, wird er rechtlich zum Hersteller und muss selbst eine Konformitätserklärung ausstellen sowie die vollständige technische Dokumentation führen.
Fällt Kinderkleidung ohne Spielfunktion unter die Spielzeugrichtlinie?
Nein. Kinderkleidung ohne erkennbare Spielfunktion, also normale Bodys, Strampler oder Jacken, unterliegt ausschließlich der GPSR und braucht kein CE-Kennzeichen nach der Spielzeugrichtlinie. Anders sieht es bei Verkleidungen und Kostümen aus: Fasching- oder Rollenspielkostüme gelten in der Regel als Spielzeug und fallen damit zusätzlich unter die Spielzeugrichtlinie, inklusive der Entflammbarkeitsanforderungen nach EN 71-2.
Was mache ich, wenn mein chinesischer Lieferant keinen gültigen Prüfbericht liefern kann?
Dann darf das Produkt nicht legal in der EU verkauft werden, bis ein gültiger Nachweis vorliegt. Entweder lässt der Händler selbst eine Prüfung bei einem EU-akkreditierten Labor durchführen und übernimmt damit faktisch die Herstellerrolle, oder er verzichtet auf das Listing. Ein chinesischer Prüfbericht ohne ISO-17025-Akkreditierung des Labors für die jeweilige Norm genügt den deutschen Marktüberwachungsbehörden nicht, unabhängig davon, wie professionell das Dokument aussieht.