Wer auf Kaufland und OTTO verkauft, muss seit dem 13. Dezember 2024 pro Angebot vollständige GPSR-Pflichtangaben hinterlegen, sonst deaktivieren beide Marktplätze das Produkt automatisch. Anders als im eigenen Onlineshop läuft das bei Marktplätzen über die jeweilige Verkäufer-Oberfläche, und Kaufland sowie OTTO stellen dafür unterschiedliche Formulare, Importwege und Fristen bereit. Dieser Artikel zeigt, welche Angaben auf welchem Marktplatz Pflicht sind, wann zusätzlich ein EU-Verantwortlicher nötig wird und wie sich der Aufwand gegenüber einem automatisierten Shopify-Shop unterscheidet.
Was bedeutet GPSR für Verkäufer auf Kaufland und OTTO?
Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR, EU 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 für praktisch alle Non-Food-Produkte, die in der EU verkauft werden, unabhängig davon, ob der Verkauf über einen eigenen Shop oder über einen Marktplatz läuft. Für Marktplatz-Verkäufer bedeutet das in der Praxis mehr Aufwand als für Shop-Betreiber, weil Kaufland und OTTO die Pflichtangaben nicht zentral verwalten, sondern pro Angebot oder pro Hersteller-Datensatz einzeln abfragen. Wer die vollständigen rechtlichen Grundlagen der GPSR oder den kompletten Pflichtenkatalog nachlesen möchte, findet sie im GPSR-Leitfaden und in der Übersicht GPSR-Pflichten im Onlineshop auf gpsrpro.com. Im Folgenden geht es ausschließlich um die konkrete Umsetzung auf Kaufland und OTTO.
Welche GPSR-Pflichtangaben verlangt Kaufland von Verkäufern?
Die folgende Übersicht zeigt auf einen Blick, welche vier Angaben Kaufland zwingend verlangt, bevor ein Angebot online bleibt.

Kaufland verlangt pro Hersteller oder verantwortlicher Person fünf Pflichtfelder: Name (Firma oder Einzelperson), vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land), eine elektronische Kontaktadresse (E-Mail oder Website-URL) sowie optional eine Telefonnummer. Wichtig ist eine Besonderheit: Entweder Telefonnummer oder Website-URL muss zwingend hinterlegt sein, beide Felder gleichzeitig leer zu lassen ist nicht zulässig.
Sobald die Daten hinterlegt sind, zeigt Kaufland sie automatisch im Frontend an, meist direkt unterhalb der BuyBox auf der Produktseite. Käufer sehen die Herstellerangaben also unmittelbar, ein zusätzlicher manueller Schritt für die Anzeige ist nicht nötig. Fehlen die Angaben dagegen, werden betroffene Angebote laut Kaufland systematisch vom Verkauf ausgeschlossen.
Die 3 Wege, GPSR-Daten bei Kaufland zu hinterlegen
Kaufland bietet drei praktikable Wege an, um die Pflichtangaben zu übermitteln:
- GPSR-Report und Hersteller-Regeln: Unter Reporte im Bereich Produktdaten lässt sich der Report “General Product Safety Regulation (GPSR)” anfordern. Er zeigt, bei welchen Angeboten Kontaktinformationen fehlen. Im Anschluss legt man unter Angebotsmanagement über Importe verwalten und den Punkt “Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)” einen Hersteller an, ergänzt die Kontaktdaten und speichert die Regel. Ist der Hersteller außerhalb der EU ansässig, fragt das System automatisch zusätzlich die Daten des EU-Verantwortlichen ab.
- CSV-Import: Über denselben Bereich Importe verwalten lässt sich eine CSV-Datei mit GPSR-Daten hochladen. Als Vorlage eignet sich der zuvor heruntergeladene GPSR-Report, den man mit den fehlenden Feldern befüllt und wieder importiert.
- Manuelle Eingabe je Angebot: In der Angebotsliste lässt sich ein einzelnes Produkt auswählen und im Reiter Produktdaten unter Attribute die Herstellerangabe direkt eintragen. Dieser Weg lohnt sich nur bei sehr wenigen Angeboten.
Die offizielle Kaufland Seller University führt jeden dieser drei Wege im Detail auf, inklusive der genauen Navigation zu den GPSR-Einstellungen:

Neben den Kontaktdaten verlangt Kaufland zusätzlich Produktbilder, Kategorien sowie Produktkennzeichnungen wie EAN oder Modellbezeichnung. Sicherheitshinweise und Sicherheitsdatenblätter lassen sich über die Attribute-Felder oder per API hinterlegen (Attribute safety_guidelines und safety_data_sheet). Eine CE-Kennzeichnung beziehungsweise die zugehörige CE-Konformitätserklärung lässt sich ebenfalls über API, CSV oder manuell in der Angebotsliste hochladen.
Nach dem aktuellen Stand von Kaufland wird die alte Verwaltungsseite für Herstellerdaten am 15. Mai 2026 vollständig entfernt, danach funktioniert nur noch der neue Workflow über Angebotsmanagement und Importe verwalten. Verkäufer, die noch mit der alten Oberfläche arbeiten, sollten rechtzeitig umstellen, bevor Angebote wegen fehlender Daten automatisch ausgeschlossen werden.
Für die Wahl zwischen den drei Wegen gilt eine einfache Faustregel: Wer nur eine Handvoll Hersteller und wenige Dutzend Angebote hat, kommt mit den Hersteller-Regeln im Angebotsmanagement am schnellsten zum Ziel, weil sich ein einmal angelegter Hersteller automatisch allen zugeordneten Angeboten zuweisen lässt. Wer mehrere Hundert Angebote mit wechselnden Herstellern führt, spart mit dem CSV-Import deutlich Zeit, weil sich der GPSR-Report direkt als Bearbeitungsvorlage weiterverwenden lässt, statt jeden Datensatz einzeln im Portal anzulegen. Die rein manuelle Eingabe je Angebot lohnt sich nur noch, wenn es um Einzelfälle oder Nachträge zu bereits laufenden Kampagnen geht.
Welche GPSR-Angaben braucht OTTO Marketplace?
OTTO verlangt inhaltlich dieselben Kernangaben wie Kaufland: Name, Adresse und eine elektronische Kontaktadresse (E-Mail oder eine URL zu einem Kontaktformular) des Herstellers beziehungsweise der verantwortlichen Person. Die Eingabe erfolgt über die Benutzeroberfläche im OTTO Partner Connect oder alternativ über die API-Schnittstelle. Der größte praktische Unterschied zu Kaufland: OTTO bietet aktuell keinen zentralen Bulk-Import für Hersteller-Stammdaten an. Die Angaben müssen pro Artikel einzeln gepflegt werden, was bei großen Katalogen deutlich mehr Aufwand bedeutet als bei Kaufland mit seiner CSV-Import-Option. Auch bei OTTO gilt: Fehlen die Pflichtangaben, deaktiviert die Plattform das betroffene Angebot, bis die Daten nachgereicht werden.
Wer mehrere Hundert oder Tausend Artikel bei OTTO listet, merkt die fehlende Bulk-Funktion besonders deutlich, sobald sich Herstellerdaten ändern, etwa nach einem Lieferantenwechsel. Jede betroffene Position muss dann einzeln nachgepflegt werden, es gibt keinen zentralen Hersteller-Datensatz wie bei Kaufland, der sich auf alle zugeordneten Artikel gleichzeitig übertragen lässt. OTTO selbst verweist Verkäufer bei Rückfragen an Helpdesk-Artikel, Webinare und How-to-Anleitungen im Partner Connect Portal, konkrete Werkzeuge zur Massenpflege bietet die Plattform aktuell aber nicht direkt an.
Der Händlerbund, einer der größten deutschen Online-Händlerverbände, fasst die OTTO-Anforderungen für Verkäufer so zusammen:

Brauche ich für Kaufland und OTTO einen EU-Verantwortlichen?
Auf beiden Marktplätzen gilt dieselbe Regel: Ein zusätzlicher EU-Verantwortlicher, auch EU-Bevollmächtigter genannt, ist nur dann Pflicht, wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat, etwa bei Sourcing aus China oder anderen Drittländern. Sitzt der Hersteller innerhalb der EU, ist die verantwortliche Person mit dem Hersteller identisch, ein separater Eintrag entfällt.

Bei Drittland-Herstellern muss zusätzlich zu den Herstellerdaten ein EU-ansässiger Verantwortlicher mit eigener Adresse und Kontaktadresse benannt werden. Dieser Eintrag muss sowohl bei Kaufland als auch bei OTTO separat hinterlegt werden, eine plattformübergreifende Übernahme gibt es nicht.
Kurzer Entscheidungscheck:
- Hersteller-Sitz in der EU: keine zusätzliche verantwortliche Person nötig, Herstellerdaten reichen.
- Hersteller-Sitz außerhalb der EU (zum Beispiel China): EU-Verantwortlicher zwingend erforderlich, getrennt von den Herstellerdaten zu pflegen.
Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein deutscher Verkäufer lässt Produkte bei einem Werk in China fertigen und verkauft sie sowohl auf Kaufland als auch auf OTTO. Der chinesische Hersteller selbst zählt nicht als EU-Verantwortlicher, auch wenn er direkt an den Verkäufer liefert. Erst wenn eine in der EU ansässige Person oder Firma, oft der Verkäufer selbst oder ein spezialisierter Dienstleister, als verantwortliche Person benannt und mit vollständiger EU-Adresse hinterlegt wird, sind die Angebote auf beiden Marktplätzen konform.
Wer mehrere Drittland-Hersteller über mehrere Marktplätze gleichzeitig betreut, verwaltet diese Zuordnung schnell manuell nicht mehr sauber. Genau dafür bietet gpsrpro.com ein EU-AR-Verzeichnis mit KI-gestützter Hersteller-Erkennung, das die richtige verantwortliche Person automatisch den passenden Produkten zuordnet, statt jede Zuordnung einzeln von Hand zu pflegen.
Kaufland vs. OTTO vs. eigener Shopify-Shop: GPSR-Pflichten im Vergleich

Nur Kaufland bietet aktuell einen Bulk-CSV-Import für GPSR-Daten an, OTTO und ein unautomatisierter Shopify-Shop verlangen die Pflege pro Artikel oder pro Einrichtungsschritt. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich der Aufwand zwischen den beiden Marktplätzen und einem eigenen, automatisierten Shopify-Shop unterscheidet:
| Kriterium | Kaufland | OTTO | Shopify + gpsrpro.com |
|---|---|---|---|
| Dateneingabe | Angebotsmanagement, Reports, CSV-Import | Nur über Partner Connect UI oder API | Automatisch per App, keine manuelle Doppelpflege |
| Bulk-Import möglich | Ja, per CSV | Nein, nur einzeln pro Artikel | Ja, App synchronisiert den gesamten Katalog |
| EU-Verantwortlicher-Pflicht | Ja, bei Drittland-Herstellern | Ja, bei Drittland-Herstellern | Ja, gleiche Rechtslage, aber automatisch zugeordnet |
| Automatisierung verfügbar | Teilweise über Drittanbieter-Tools wie JTL-Wawi oder M2E Cloud | Teilweise über Drittanbieter-Tools | Ja, nativ über die gpsrpro.com App |
Wer denselben Katalog auf Kaufland, OTTO und im eigenen Shop verkauft, pflegt die GPSR-Daten damit faktisch dreifach, wenn nicht automatisiert wird. Für den eigenen Shopify-Shop lässt sich das mit der gpsrpro.com App auf einen einmaligen Einrichtungsschritt reduzieren, für Kaufland und OTTO bleibt aktuell nur der jeweilige plattformeigene Weg.
Häufige Fragen zu GPSR auf Kaufland und OTTO
Warum wurde mein Kaufland-Angebot ohne Vorwarnung deaktiviert? Meistens fehlt eine der fünf Pflichtangaben, am häufigsten die Telefonnummer oder Website-URL, wenn beide Felder leer geblieben sind. Ein zweiter häufiger Grund sind Formatierungsfehler beim CSV-Import oder bei der API-Übertragung, wenn Pflichtdaten zwar gesendet, aber falsch formatiert ankommen. Ein Blick in den GPSR-Report unter Reporte zeigt sofort, welche Angebote betroffen sind.
Kann ich GPSR-Daten für alle OTTO-Produkte auf einmal hinterlegen? Nein, OTTO bietet aktuell keinen zentralen Bulk-Import für Hersteller-Stammdaten an. Die Angaben müssen pro Artikel einzeln über Partner Connect oder die API gepflegt werden.
Reicht eine einmal hinterlegte Herstelleradresse für alle Produkte desselben Herstellers? Bei Kaufland ja, sobald ein Hersteller-Datensatz angelegt und den passenden Angeboten zugewiesen ist, übernimmt das System die Daten für alle zugeordneten Artikel. Bei OTTO muss die Zuordnung dagegen weiterhin je Artikel erfolgen.
Was passiert, wenn ich als Verkäufer selbst der Hersteller bin? Dann trägt man die eigenen Kontaktdaten als Herstellerangabe ein. Sitzt man außerhalb der EU, braucht es zusätzlich einen EU-Verantwortlichen mit EU-Adresse.
Gilt die Kaufland-Frist zum 15. Mai 2026 auch für OTTO? Nein, dieses Datum betrifft laut aktuellem Stand ausschließlich die Abschaltung der alten Kaufland-Verwaltungsseite für Herstellerdaten. OTTO hat kein vergleichbares offiziell angekündigtes Abschaltdatum, verlangt die Pflichtangaben aber bereits seit Inkrafttreten der GPSR am 13. Dezember 2024.
Muss ich die GPSR-Daten für Kaufland, OTTO und meinen eigenen Shop jedes Mal getrennt pflegen? Ja, solange keine Automatisierung im Einsatz ist. Jede Plattform verwaltet ihre eigenen Herstellerdatensätze unabhängig voneinander, eine zentrale, plattformübergreifende Pflege bieten weder Kaufland noch OTTO nativ an. Tools wie JTL-Wawi oder M2E Cloud können die Übertragung teilweise erleichtern, für den eigenen Shopify-Shop übernimmt eine App wie gpsrpro.com diese Zuordnung vollständig automatisch.