GP GPSR Pro Kostenlos installieren
GPSR

GPSR auf eBay: Pflichtangaben für Verkäufer

GPSR auf eBay: Welche Pflichtangaben eBay verlangt, wie du Hersteller und EU-Bevollmächtigten einträgst und was bei einem GPSR-Verstoß wirklich passiert.

GP GPSR Pro Redaktion
6. Juli 2026 11 Min
Inhalt dieses Artikels

Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 auch für eBay-Verkäufer, die Produkte an Käufer in der EU oder in Nordirland anbieten. Betroffen sind sowohl neue als auch gebrauchte Artikel. Wer als Verkäufer keine vollständigen Hersteller-, Verantwortlichen- und Sicherheitsangaben hinterlegt, riskiert, dass eBay das Listing für Käufer in diesen Märkten unsichtbar macht oder ganz entfernt. Dieser Leitfaden zeigt, welche Angaben eBay konkret verlangt, wo du sie einträgst und worauf deutsche Händler zusätzlich achten müssen.

Was ist die GPSR und gilt sie für eBay-Verkäufer?

Die General Product Safety Regulation, im Deutschen als Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit oder kurz Produktsicherheitsverordnung bekannt, ist eine EU-Verordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten sowie in Nordirland gilt. Sie hat die alte EU-Produktsicherheitsrichtlinie abgelöst und erweitert die Pflichten für alle, die Produkte in der EU verkaufen, ausdrücklich auch auf Online-Marktplätze wie eBay. eBay selbst informiert Verkäufer direkt im Verkäuferportal über die geltenden Pflichten.

Für eBay-Verkäufer bedeutet das konkret: Sobald ein Angebot an Käufer in der EU oder in Nordirland gerichtet ist, greift die GPSR unabhängig davon, wo der Verkäufer selbst seinen Sitz hat. Ein Händler in den USA, der ausschließlich innerhalb der USA verkauft, ist nicht betroffen. Sobald aber auch nur ein Teil des Angebots für eBay-Marktplätze in der EU sichtbar ist, verlangt eBay die vollständigen GPSR-Pflichtangaben. Das gilt sowohl für neue Ware als auch für gebrauchte Artikel, was in der eBay-Community anfangs für Verwirrung gesorgt hat, weil viele Verkäufer davon ausgingen, gebrauchte Produkte seien automatisch ausgenommen.

Anders als die alte Produktsicherheitsrichtlinie richtet sich die GPSR ausdrücklich auch an Online-Marktplätze als eigene Akteursgruppe, neben Herstellern, Importeuren und Händlern. eBay hat deshalb ein eigenes GPSR-Formular in den Angebotsprozess eingebaut, über das Verkäufer die geforderten Daten direkt beim Erstellen oder Bearbeiten eines Listings hinterlegen. Wer bereits Angebote auf eBay hat, die vor dem 13. Dezember 2024 erstellt wurden, muss die fehlenden Angaben nachträglich ergänzen, ein einmaliger Bestandsschutz für ältere Listings existiert nicht.

Für welche Produkte gilt die GPSR auf eBay (und welche Ausnahmen gibt es)?

Die GPSR erfasst grundsätzlich alle Konsumgüter, die auf eBay an Käufer in der EU oder in Nordirland verkauft werden, unabhängig vom Zustand des Produkts. Eine Reihe von Produktkategorien ist jedoch ausdrücklich ausgenommen:

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebensmittel und Futtermittel
  • Lebende Tiere und Pflanzen
  • Genetisch veränderte Organismen (GVO) und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen, sowie tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • bestimmte Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
  • Produkte, die vor dem Verkauf noch repariert oder wiederaufbereitet werden müssen, sofern das im Angebot eindeutig gekennzeichnet ist
  • Antiquitäten im Sinne der EU-Definition

Diese Liste folgt Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/988: Die dort genannten Produktgruppen sind ausgenommen, weil sie bereits durch eigene, spezialisierte EU-Regelwerke abgedeckt sind, etwa das Arzneimittel- oder Lebensmittelrecht. eBay stellt Verkäufern zusätzlich eine herunterladbare Liste aller aktuell ausgenommenen Kategorien bereit, die sich in seltenen Fällen ändern kann. Wichtig für gebrauchte Ware: Solange ein Artikel nicht unter eine der oben genannten Ausnahmen fällt, gelten die GPSR-Pflichtangaben genauso wie bei neuer Ware. Ein gebrauchtes Elektrogerät oder ein gebrauchtes Spielzeug benötigt also dieselben Hersteller- und Sicherheitsangaben wie ein neues Produkt derselben Kategorie.

Bei der Antiquitäten-Ausnahme lohnt sich ein zweiter Blick: Sie greift sicher bei Objekten, die älter als hundert Jahre sind, bei Kunstgegenständen unabhängig vom Alter sowie bei Sammlungsstücken wie Münzen oder Briefmarken. Bei Gegenständen, die zwar historisch wirken, aber weiterhin im Alltag genutzt werden sollen, etwa eine alte Küchenmaschine oder eine restaurierte Lampe, greift die Ausnahme dagegen häufig nicht. Hier verlangen Marktüberwachungsbehörden im Zweifel dieselben Sicherheitsangaben wie bei aktuellen Produkten derselben Kategorie. Für Artikel, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 erstmals in der EU in den Verkehr gebracht wurden, gelten außerdem oft eigene Übergangsvorschriften, die im Einzelfall geprüft werden sollten, statt sie pauschal auf den gesamten Bestand anzuwenden.

Auch bei den beiden übrigen Ausnahmen lohnt sich eine genaue Abgrenzung. Bei Beförderungsmitteln gilt die Ausnahme ausschließlich für Fahrzeuge, mit denen Verbraucher im Rahmen einer Transportdienstleistung befördert werden, etwa Taxis, Busse oder Züge, die ein Dienstleister steuert. Fahrräder, E-Scooter oder Autos, die der Verbraucher selbst bedient, fallen dagegen sehr wohl unter die GPSR, ebenso Ersatzteile und Kfz-Zubehör. Bei lebenden Tieren und Pflanzen greift zusätzlich zur GPSR-Ausnahme die eigene eBay-Marktplatzrichtlinie, die den Verkauf der meisten lebenden Tiere unabhängig von der GPSR ohnehin stark einschränkt, während Pflanzen und Saatgut GPSR-frei bleiben, solange keine Artenschutz- oder Einfuhrbestimmungen verletzt werden.

In der eBay-Community war das lange einer der häufigsten Streitpunkte, weil Privatverkäufer, die vereinzelt gebrauchte Gegenstände abstoßen, oft nicht als gewerbliche Wirtschaftsakteure gelten und damit anders eingeordnet werden als ein Händler, der systematisch Gebrauchtware weiterverkauft. Für gewerbliche eBay-Verkäufer, um die es in diesem Beitrag geht, gibt es hier keinen Sonderweg: Sobald ein Angebot gewerblich eingestellt wird und in den Geltungsbereich der Verordnung fällt, greifen dieselben Pflichtangaben unabhängig davon, ob der Artikel neu oder gebraucht ist. Auch Sets, die mehrere Einzelartikel unterschiedlicher Hersteller bündeln, benötigen für jeden enthaltenen Hersteller eine eigene, vollständige Angabe.

Welche Pflichtangaben verlangt eBay nach der GPSR?

eBay verlangt im Kern vier Datenkategorien, bevor ein Angebot für EU- und Nordirland-Käufer sichtbar geschaltet wird. Die folgende Übersicht und Tabelle zeigen, welches eBay-Feld zu welcher GPSR-Pflichtangabe gehört:

Vier GPSR-Pflichtangaben für eBay-Listings: Hersteller, Verantwortliche Person, Produktunterlagen, Sicherheitsinformationen

eBay-Bereich im ListingGPSR-PflichtangabeWas hinein muss
Hersteller (Manufacturer)HerstellerangabenName, vollständige Postanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) und eine elektronische Adresse (E-Mail) des Herstellers
Verantwortliche Person / Economic OperatorEU-BevollmächtigterName und EU- oder Nordirland-Kontaktadresse, verpflichtend, wenn der Hersteller außerhalb der EU/NI sitzt
Produktunterlagen (Product Documents)Technische UnterlagenBedienungsanleitungen, Zertifikate und mitgelieferte Dokumentation, wenn möglich in Landessprache
Sicherheitsinformationen (Product Safety Information)Warn- und SicherheitshinweisePiktogramme, Freitext-Warnhinweise und sicherheitsrelevante Informationen aus der Herstellerdokumentation

Zusätzlich bietet eBay ein optionales Feld für länderspezifische Zusatzangaben (Additional Disclosures), etwa wenn ein einzelner EU-Mitgliedstaat eigene Kennzeichnungspflichten hat. Dieses Feld ist nicht in jedem Fall verpflichtend, wird von eBay aber empfohlen, sobald ein Produkt in mehrere EU-Länder verschickt wird.

Die vier Kernangaben, Hersteller, Verantwortliche Person, Produktunterlagen und Sicherheitsinformationen, sind europaweit inhaltlich identisch und müssen nicht pro Zielland neu erfasst werden. Anders sieht es bei der Sprache aus: Warnhinweise, Sicherheitsinformationen und Etiketten müssen in der Sprache des jeweiligen Mitgliedstaates vorliegen, in den ein Produkt verkauft wird. Wer über eBay in mehrere EU-Länder gleichzeitig verkauft, muss diese Texte also entsprechend übersetzen lassen, auch wenn die zugrunde liegenden Fakten überall gleich bleiben.

Der wichtigste Punkt für Verkäufer außerhalb der EU: Sobald der Hersteller keinen Sitz in der EU oder in Nordirland hat, muss zwingend eine Verantwortliche Person, oft auch EU-Bevollmächtigter oder Responsible Person genannt, mit Kontaktadresse in der EU oder in Nordirland hinterlegt werden. Ohne diese Angabe lässt sich das GPSR-Formular in der Regel nicht vollständig abschließen.

In der Praxis reicht es fast nie, die Felder nur formal auszufüllen. Die Produktunterlagen sollten tatsächlich zum jeweiligen Artikel passen, statt eine generische Anleitung für die gesamte Produktkategorie zu verwenden, und die Sicherheitsinformationen sollten die realen Risiken des Produkts abbilden, etwa Erstickungsgefahr bei Kleinteilen oder Verbrennungsgefahr bei elektrischen Geräten. eBay prüft die inhaltliche Qualität dieser Angaben nicht im Detail, das Risiko einer inhaltlich unzureichenden Angabe verlagert sich dann aber auf die rechtliche Ebene, dazu mehr im Abschnitt zu den Konsequenzen bei einem Verstoß.

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: Bei einem einfachen Küchenutensil ohne elektrische oder mechanische Risiken reicht häufig eine kurze Sicherheitsangabe zur Materialbeschaffenheit. Bei einem batteriebetriebenen Spielzeug für Kleinkinder dagegen erwarten sowohl die Verordnung als auch eBay deutlich umfangreichere Angaben, etwa Altersempfehlungen, Warnhinweise zu Kleinteilen und Verweise auf die einschlägigen Sicherheitsnormen. Wer für unterschiedliche Produktkategorien dieselbe pauschale Sicherheitsangabe verwendet, riskiert nicht nur eine inhaltlich schwache GPSR-Angabe, sondern im Ernstfall auch eine genauere Prüfung durch die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

So trägst du die GPSR-Daten in ein eBay-Listing ein (Schritt für Schritt)

Die folgenden fünf Schritte führen dich vom eBay-Verkäufer-Cockpit bis zum vollständig ausgefüllten GPSR-Bereich eines Listings:

5 Schritte um GPSR-Daten in ein eBay-Listing einzutragen

  1. Öffne im eBay-Verkäufer-Cockpit den Bereich GPSR-Details, entweder direkt beim Einstellen eines Artikels oder nachträglich über die Bearbeitungsfunktion eines bestehenden Listings.
  2. Lege im Hersteller-Bereich einen Datensatz mit Name, Anschrift und Kontaktdaten des Herstellers an. Diesen Datensatz kannst du anschließend für alle Artikel desselben Herstellers wiederverwenden.
  3. Trage, falls der Hersteller außerhalb der EU oder Nordirlands sitzt, zusätzlich die Verantwortliche Person mit EU- oder NI-Adresse ein.
  4. Lade die passenden Produktunterlagen hoch oder verlinke sie, etwa Bedienungsanleitungen oder Zertifikate, und ergänze die Sicherheitsinformationen inklusive Piktogrammen, sofern das Produkt sie benötigt.
  5. Prüfe vor der Veröffentlichung, ob das Listing als vollständig markiert ist. eBay zeigt unvollständige GPSR-Angaben in der Regel direkt im Angebotsformular an, bevor der Artikel live geht.

Für bereits bestehende Angebote läuft der Ablauf etwas anders als für neue Listings. Bei aktiven Angeboten musst du die GPSR-Angaben nachträglich über die Bearbeitungsfunktion ergänzen, idealerweise sortiert nach Hersteller, damit du nicht jeden Artikel einzeln durchgehst, sondern zuerst alle Listings eines Herstellers gemeinsam abarbeitest. Bei neu erstellten Angeboten fragt eBay die GPSR-Daten dagegen direkt im Einstellprozess ab, sodass ein Listing ohne vollständige Angaben in der Regel gar nicht erst veröffentlicht werden kann.

Bei sehr großen Bestandslisten empfiehlt sich ein zweistufiges Vorgehen: Zuerst die Hersteller priorisieren, deren Produkte die höchsten Verkaufszahlen oder die größte Reichweite in der EU haben, danach erst die kleineren oder auslaufenden Sortimente. So ist ein Großteil des Umsatzes bereits GPSR-konform abgesichert, während die Restarbeit an weniger dringenden Listings im Hintergrund weiterläuft, statt den gesamten Katalog gleichzeitig zu blockieren.

Wer viele Angebote gleichzeitig pflegt, muss diese Schritte nicht für jeden Artikel einzeln wiederholen. Sobald ein Hersteller- oder Verantwortlichen-Datensatz einmal angelegt ist, lässt er sich in der Regel mehreren Listings zuweisen. Für Händler mit sehr großen Sortimenten bieten Multichannel-Tools wie M2E Cloud, 3Dsellers, Sellerdynamics oder Webinterpret eine automatisierte Synchronisation der GPSR-Daten über viele Angebote hinweg. Das ersetzt die eBay-eigenen Felder nicht, sondern befüllt sie im Hintergrund, was besonders bei mehreren hundert oder tausend Listings Zeit spart.

Was passiert bei einem GPSR-Verstoß auf eBay?

Bei einem GPSR-Verstoß auf eBay lohnt sich eine klare Trennung zwischen zwei unterschiedlichen Ebenen. Auf der Marktplatz-Ebene sorgt eBay selbst dafür, dass ein Angebot ohne vollständige GPSR-Angaben für Käufer in der EU und in Nordirland nicht angezeigt wird oder ganz aus diesen regionalen Marktplätzen entfernt wird. Das betrifft ausschließlich die Sichtbarkeit des Listings und ist unabhängig davon, ob überhaupt ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt, eBay reagiert hier rein auf fehlende Formularfelder.

Auf der rechtlichen Ebene liegt die eigentliche Durchsetzung der GPSR bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, nicht bei eBay. Diese Behörden können bei tatsächlichen Sicherheitsmängeln oder systematischen Verstößen Bußgelder verhängen, Rückrufe anordnen oder Produkte über das EU-Sicherheitsportal Safety Gate melden lassen. eBay selbst verhängt keine Bußgelder, das Unternehmen begrenzt sein eigenes Risiko, indem es non-konforme Angebote gar nicht erst in den betroffenen Regionen ausliefert. Wer wissen möchte, in welcher Höhe Bußgelder bei GPSR-Verstößen grundsätzlich drohen können, findet die Details dazu im separaten Beitrag zu GPSR-Abmahnung, Bußgeld und Strafen.

Für den eBay-Alltag heißt das in der Praxis: Die unmittelbarste Konsequenz eines fehlenden GPSR-Feldes ist fast immer die verlorene Sichtbarkeit in der EU und in Nordirland, nicht ein Bußgeldbescheid. Genau deshalb lohnt es sich, die GPSR-Angaben als festen Bestandteil des Listing-Prozesses zu behandeln und nicht erst dann nachzutragen, wenn ein Angebot bereits als eingeschränkt markiert wurde. Wer regelmäßig neue Hersteller oder neue Produktkategorien ins Sortiment aufnimmt, sollte die GPSR-Prüfung fest in den eigenen Listing-Workflow einbauen, statt sie als einmalige Aufgabe zu behandeln.

GPSR auf eBay für deutsche Händler: Was ist zusätzlich zu beachten?

Für deutsche eBay-Händler kommt in der Praxis meist ein zusätzlicher Punkt hinzu, der in den englischsprachigen eBay-Hilfeseiten kaum eine Rolle spielt: die Herkunft der Ware. Viele deutsche Verkäufer beziehen ihre Produkte von Herstellern in Drittländern, allen voran aus China, die selbst keinen Sitz in der EU haben. In diesem Fall ist die Benennung einer Verantwortlichen Person beziehungsweise eines EU-Bevollmächtigten keine Kür, sondern zwingende Voraussetzung, um das eBay-Listing überhaupt GPSR-konform abzuschließen.

Gerade bei Sortimenten mit vielen unterschiedlichen Herstellern aus Drittländern wird das schnell unübersichtlich, weil für jeden Hersteller ein eigener, korrekt gepflegter Datensatz mit EU-Kontaktadresse vorliegen muss. Tools wie gpsrpro.com nehmen dir genau diese Pflege ab: Die KI-Hersteller-Erkennung liest Herstellerangaben automatisch aus vorhandenen Produktdaten aus, das EU-AR-Verzeichnis verwaltet die passenden EU-Bevollmächtigten zentral, und ein gerichtsfester Audit-Trail dokumentiert jede Änderung. Diese Daten lassen sich anschließend für eBay-Listings genauso nutzen wie für den eigenen Onlineshop, was besonders für Händler mit paralleler Präsenz auf Shopify und eBay Doppelarbeit erspart.

Ein weiterer Punkt betrifft Händler, die zusätzlich zur GPSR auch die Verpackungsregister-Pflicht (LUCID) im Blick behalten müssen, etwa wenn sie Ware verpackt an Endkunden versenden. GPSR und Verpackungsregister sind zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlichen Behörden, betreffen aber häufig dieselben Händler gleichzeitig. Wer beide Themen zentral verwalten möchte, sollte sie von Anfang an in einem gemeinsamen Datenprozess zusammenführen, statt sie in zwei getrennten Tabellen zu pflegen, die im Alltag schnell auseinanderlaufen.

Häufige Fragen zu GPSR auf eBay

Gilt die GPSR auch für gebrauchte Artikel auf eBay? Ja. Solange das Produkt nicht unter eine der ausdrücklichen Ausnahmen fällt, gelten für gebrauchte Artikel dieselben Pflichtangaben wie für Neuware.

Muss ich als Verkäufer mit Sitz in den USA die GPSR beachten? Nur, wenn deine Angebote auch für Käufer in der EU oder in Nordirland sichtbar sind. Wer ausschließlich innerhalb der USA verkauft, ist von der GPSR nicht betroffen.

Was passiert, wenn ich keinen EU-Bevollmächtigten benenne, obwohl mein Hersteller außerhalb der EU sitzt? Ohne eine Verantwortliche Person mit EU- oder Nordirland-Adresse lässt sich das GPSR-Formular bei eBay in der Regel nicht vollständig abschließen, das Listing bleibt dann für EU- und NI-Käufer unsichtbar.

Reicht ein einmal angelegter Hersteller-Datensatz für mehrere Listings? Ja, ein einmal korrekt hinterlegter Hersteller- oder Verantwortlichen-Datensatz lässt sich mehreren Angeboten zuweisen und muss nicht für jeden Artikel neu erfasst werden.

Brauche ich zwingend ein Drittanbieter-Tool für die GPSR-Pflege auf eBay? Nein. Für kleinere Sortimente reichen die eBay-eigenen Felder aus. Erst bei sehr großen oder häufig wechselnden Sortimenten lohnt sich eine automatisierte Synchronisation über ein Multichannel-Tool oder eine spezialisierte GPSR-Lösung.

Muss ich die GPSR-Angaben für jedes EU-Land einzeln anpassen? Nein, die vier Kernangaben gelten einheitlich für die gesamte EU und Nordirland. Nur bei länderspezifischen Zusatzangaben, etwa besonderen nationalen Kennzeichnungspflichten, kann eine Anpassung je Zielland sinnvoll sein.

Was, wenn ich sowohl auf eBay als auch im eigenen Onlineshop verkaufe? Dann lohnt es sich, die Hersteller- und Verantwortlichen-Daten zentral an einer Stelle zu pflegen und von dort sowohl an eBay als auch an den eigenen Shop zu übergeben, statt dieselben Angaben zweimal manuell zu erfassen.

GP

GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

Weiterlesen