GPSR-Pflichtangaben, MwSt-Hinweis und Versandinfos gehören auf der Produktseite in drei getrennte, klar beschriftete Blöcke direkt unter der Produktbeschreibung: zuerst GPSR, dann Preis inklusive MwSt, dann Versand und Lieferzeit. Wer diese drei Pflichtangaben-Gruppen einfach nebeneinanderstellt statt sie sauber zu trennen, überfrachtet die Seite und verliert Kaufabschlüsse. Dieser Artikel zeigt, welche Angaben die GPSR konkret verlangt, wie sie sich mit den bestehenden PAngV- und Fernabsatzpflichten kombinieren lassen, und wie sich das in Shopify umsetzen lässt.
Übersicht der Shop-Angaben, die auf einer kombinierten Produktseite zusammenkommen:
- GPSR-Pflichtangaben (Hersteller, Produktkennzeichnung, Sicherheitshinweise, ggf. EU-Verantwortlicher)
- Preisangaben nach PAngV (Gesamtpreis inkl. MwSt., ggf. Grundpreis)
- Versand- und Lieferangaben nach Fernabsatzrecht (Versandkosten, Lieferzeit, Liefergebiet)
Alle drei Gruppen sind Pflicht, keine ersetzt die andere, und keine darf die anderen auf der Produktseite verdecken.
Was gehört zu den GPSR-Pflichtangaben auf einer Produktseite?
Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie verlangt auf oder direkt neben jeder Produktseite: Name und Kontaktanschrift des Herstellers, eine eindeutige Produktkennzeichnung und Sicherheitshinweise in der Sprache des Verkaufslandes. Kommt dein Produkt von einem Hersteller außerhalb der EU, etwa aus China, kommt eine weitere Pflicht hinzu. Du musst zusätzlich einen EU-Verantwortlichen benennen und dessen Kontaktdaten sichtbar machen.
Im Einzelnen musst du laut Art. 9 GPSR folgende Angaben bereitstellen:
- Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke des Herstellers
- Postalische und elektronische Kontaktanschrift des Herstellers
- Eindeutige Produktkennzeichnung (Typ-, Chargen- oder Seriennummer, wo zutreffend)
- Sicherheitshinweise und Warnhinweise in der Sprache des Ziellandes
- Bei Herstellern mit Sitz außerhalb der EU: Name und Kontaktdaten des EU-Verantwortlichen nach Art. 16 GPSR
Fehlt auch nur eine dieser Angaben, gilt die Produktseite als nicht GPSR-konform, unabhängig davon, wie vollständig die restlichen Shop-Pflichtangaben sind. Die folgende Übersicht fasst alle vier Pflichtangaben auf einen Blick zusammen.
Die vier GPSR-Pflichtangaben, die auf jeder Produktseite stehen müssen.
Kurz-Check: Pflichtangaben auf der Produktseite
- Herstellername und Kontaktanschrift sichtbar
- Produktkennzeichnung (Typ, Charge oder Seriennummer) vorhanden
- Sicherheitshinweise in der Sprache des Verkaufslandes
- EU-Verantwortlicher benannt, falls Hersteller außerhalb der EU sitzt
Stehen alle vier Punkte auf jeder einzelnen Produktseite, nicht nur zentral im Footer, ist der GPSR-Teil vollständig. Preis- und Versandangaben prüfst du separat. Die genauen Anforderungen legt Art. 9 der Verordnung (EU) 2023/988 fest.
Wer gilt als Hersteller (auch bei White-Label/Private Label)?
Hersteller im Sinne der GPSR ist, wer ein Produkt herstellt, herstellen lässt oder wesentlich verändert und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Das betrifft ausdrücklich auch Private-Label- und White-Label-Verkäufer. Verkaufst du ein fremd gefertigtes Produkt unter deiner eigenen Marke, giltst du selbst als Hersteller und trägst die volle Pflichtangaben-Verantwortung, auch wenn ein Zulieferer die eigentliche Produktion übernimmt. Diese Rolle lässt sich nicht outsourcen. Sie hängt am Markennamen auf dem Produkt, nicht an der Werkbank, an der es entstanden ist.
Wie kombiniere ich GPSR-Pflichtangaben mit MwSt- und Versandinfos auf der Produktseite?
Am saubersten kombinierst du die drei Pflichtangaben-Gruppen in getrennten, klar beschrifteten Blöcken direkt unter der Produktbeschreibung: zuerst GPSR, danach Preis inklusive MwSt-Hinweis, danach Versand- und Lieferinfos. Keine der drei Rechtsgrundlagen verbietet räumliche Nähe. Sie dürfen sich nur nicht gegenseitig verdecken oder inhaltlich vermischen.
Viele Händler sind hier unsicher, weil GPSR-Pflichtangaben, Preisangaben und Fernabsatzinformationen aus drei unterschiedlichen Rechtsgebieten stammen, die bisher komplett getrennt behandelt wurden. Die folgende Tabelle stellt sie nebeneinander.
| Pflichtangabe | Rechtsgrundlage | Wo auf der Seite | Pflicht seit |
|---|---|---|---|
| Hersteller-Kontakt, Produktkennzeichnung, Sicherheitshinweise | Art. 9 GPSR | Eigener Block direkt unter der Produktbeschreibung | 13.12.2024 |
| EU-Verantwortlicher (bei Drittlandherstellern) | Art. 16 GPSR | Im GPSR-Block, direkt neben dem Hersteller | 13.12.2024 |
| Gesamtpreis inkl. MwSt, ggf. Grundpreis | Preisangabenverordnung (PAngV) | Direkt beim Preis, nicht im GPSR-Block | seit Jahren geltendes Recht |
| Versandkosten, Lieferzeit, Liefergebiet | Art. 246a EGBGB (Fernabsatzrecht) | Nahe am Kaufbutton, meist eigener Reiter oder Zeile | seit Jahren geltendes Recht |
Wichtig: MwSt- und Versandangaben ändern sich durch die GPSR inhaltlich nicht. Sie bleiben eigenständige Pflichten. Neu ist allein der GPSR-Block, der als zusätzliches, aber getrenntes Element dazukommt.
Reihenfolge der Pflichtblöcke auf der Produktseite
In der Praxis funktioniert eine feste Reihenfolge am zuverlässigsten. Zuerst Produktbild und Titel. Direkt darunter der Preis mit MwSt-Hinweis, denn das ist der Bereich, den Käufer zuerst scannen. Danach Versand- und Lieferinfos nah am Kaufbutton. Der GPSR-Pflichtangaben-Block folgt als eigener, klar betitelter Abschnitt, entweder darunter oder in einem ausklappbaren Reiter neben der Produktbeschreibung. Entscheidend ist, dass dieser Block den Kaufprozess nicht stört und den Kaufbutton nicht verdrängt, aber trotzdem ohne zusätzlichen Klick auffindbar bleibt.
Beispiel: kombinierter Pflichtangaben-Block
So sieht ein typischer, GPSR-konformer Block direkt unter der Produktbeschreibung aus:
„Hersteller: Beispiel GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, kontakt@beispiel.de. Produktkennzeichnung: Modell XY-100, Charge 2026-03. Sicherheitshinweise: Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet, Verschluckungsgefahr durch Kleinteile. EU-Verantwortlicher (bei Herstellung außerhalb der EU): Compliance Partner GmbH, Beispielweg 5, 54321 Beispielort, gpsr@compliance-partner.de.“
Direkt darüber, beim Preis, steht wie gewohnt „19,99 Euro inkl. MwSt., zzgl. Versand“, und in der Versandzeile „Lieferzeit 2 bis 4 Werktage, Versand nach Deutschland und Österreich“. Alle drei Blöcke bleiben visuell getrennt, aber liegen nah genug beieinander, dass kein Käufer eine der drei Angaben übersieht.
Wie setze ich die kombinierten Pflichtangaben in Shopify um?
In Shopify gibt es zwei Wege, den kombinierten Pflichtangaben-Block dauerhaft auf jeder Produktseite anzuzeigen: manuell über Theme-Editor und Metafields oder automatisiert über eine GPSR-App wie gpsrpro.com.
Manuell im Theme-Editor
Für den manuellen Weg gehst du in vier Schritten vor:
- Lege in den Shopify-Metafeldern (Einstellungen, Metafelder, Produkte) je ein Feld für Hersteller-Kontakt, Produktkennzeichnung, Sicherheitshinweise und EU-Verantwortlichen an.
- Befülle die Metafelder für jedes Produkt einzeln, am besten über eine CSV-Bulk-Bearbeitung, wenn du viele Varianten hast.
- Passe die Produktseiten-Vorlage (meist
main-product.liquidoder den entsprechenden Abschnitt im Theme-Editor) so an, dass die Metafelder unterhalb der Produktbeschreibung ausgegeben werden, ohne den Preis- oder Versandblock zu verschieben. - Teste die Ausgabe auf mehreren Produktseiten und Gerätetypen, bevor du das Theme veröffentlichst.
Der Aufwand ist überschaubar, solange du nur wenige Produkte hast, aber er skaliert schlecht: Bei jedem neuen Produkt musst du die Felder erneut befüllen, und bei einem Wechsel des EU-Verantwortlichen oder einer Chargenänderung musst du jede betroffene Produktseite einzeln nachpflegen. Bei mehreren Hundert Artikeln oder häufig wechselnden Lieferanten wird das schnell zur eigenen Teilzeitaufgabe.
Automatisiert mit gpsrpro.com
Der automatisierte Weg über eine dedizierte GPSR-App erkennt die Herstellerdaten pro Produkt, pflegt das EU-Verantwortlichen-Verzeichnis zentral und spielt den fertigen, korrekt formatierten Pflichtangaben-Block automatisch auf jeder Produktseite aus, inklusive Aktualisierung bei Chargen- oder Herstellerwechseln und einem gerichtsfesten Audit-Trail für den Fall einer Marktüberwachungs-Anfrage. Für Shops mit mehr als einer Handvoll Produkten oder mit wechselnden Lieferanten ist das der Weg mit deutlich weniger laufendem Pflegeaufwand, weil sich Preis- und Versandblock im Theme nicht verändern und nur der GPSR-Teil zentral über die App gesteuert wird. Der Screenshot unten zeigt das zugehörige Compliance-Dashboard von gpsrpro.com.
Die gpsrpro.com Demo zeigt, wie der automatisiert generierte GPSR-Block auf einer Produktseite erscheint. (Quelle: gpsrpro.com)
Häufige Fragen zu kombinierten GPSR-Produktangaben
Muss der GPSR-Block auf jeder einzelnen Produktseite stehen, oder reicht ein zentraler Hinweis im Footer? Ein zentraler Footer-Hinweis reicht nicht aus. Die GPSR verlangt die Angaben produktbezogen, weil sich Hersteller, Produktkennzeichnung und Sicherheitshinweise von Produkt zu Produkt unterscheiden können. Jede Produktseite braucht ihren eigenen, korrekten Block.
Gilt die Kombinationspflicht auch für gebrauchte Produkte? Ja, die GPSR gilt grundsätzlich auch für gebrauchte Produkte, solange sie nicht eindeutig als funktionsuntüchtig oder beschädigt gekennzeichnet sind. Die MwSt- und Versandangaben bleiben davon unabhängig ohnehin verpflichtend.
Was passiert, wenn GPSR-Pflichtangaben auf der Produktseite fehlen? Marktüberwachungsbehörden können bei fehlenden oder unvollständigen GPSR-Pflichtangaben Bußgelder verhängen und im Ernstfall den Verkauf des betroffenen Produkts untersagen. Anders als bei reinen PAngV-Verstößen, die meist zunächst abgemahnt werden, kann eine Behörde bei GPSR-Lücken direkt ordnungsrechtlich eingreifen.
Reicht es, die GPSR-Angaben nur in den AGB oder im Impressum zu hinterlegen? Nein. AGB und Impressum gelten shopweit, die GPSR verlangt aber produktspezifische Angaben direkt am jeweiligen Produkt. Ein Verweis im Impressum ersetzt den produktbezogenen Block nicht.