GP GPSR Pro Kostenlos installieren
GPSR

GPSR für internationale Shops (mehrere EU-Länder)

GPSR-Regeln unterscheiden sich je EU-Land: Sprache, Behörden, verantwortliche Person. So verkaufst du GPSR-konform in mehrere EU-Länder samt Drittland-Sourcing.

GP GPSR Pro Redaktion
14. August 2026 10 Min
Inhalt dieses Artikels

Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein, ohne dass ein Land sie erst in nationales Recht umsetzen musste. Für dich als Shopify-Händler bedeutet das: Sobald dein Shop Kundschaft in mehr als einem dieser Länder bedient, reicht eine einzige “GPSR-konforme Checkliste” für Deutschland nicht mehr aus. Die Grundpflichten bleiben zwar identisch, aber Sprache, Kennzeichnung und die zuständige Aufsichtsbehörde unterscheiden sich je Zielmarkt. Dieser Artikel zeigt, welche Länder abgedeckt sind, wie sich die Anforderungen zwischen ihnen unterscheiden, wer als verantwortliche Person auftritt und was sich ändert, wenn deine Produkte aus einem Drittland wie China stammen und du sie gleichzeitig in mehrere EU-Märkte verkaufst.

Kurzübersicht: GPSR für internationale Shops

  • Die GPSR deckt alle 27 EU-Staaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein ab, Schweiz und Vereinigtes Königreich laufen unter eigenen Regelwerken
  • Die Sprache der Sicherheitsinformationen richtet sich nach dem Zielmarkt, in dem du tatsächlich verkaufst, nicht nach einer festen Länderliste
  • Eine einzige verantwortliche Person kann in der Regel alle EU-Märkte gleichzeitig abdecken, nur die angezeigten Kontaktangaben müssen je Markt stimmen

Seit wann gilt die GPSR in allen EU-Ländern?

Die GPSR, offiziell Verordnung (EU) 2023/988, gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten der EU. Ein Datum, eine Regel, 27 Länder. Das unterscheidet sie von ihrer Vorgängerin, der Richtlinie 2001/95/EG, die jedes Land erst in eigenes nationales Recht übersetzen musste und dadurch über die Jahre leicht unterschiedliche Ausprägungen bekam. Als EU-Verordnung braucht die GPSR diesen Zwischenschritt nicht. Sie steht seit dem Stichtag in identischem Wortlaut im deutschen, französischen, polnischen oder schwedischen Recht.

Für internationale Shops ist das eine gute Nachricht: Die Kernpflichten, also Risikobewertung, technische Dokumentation und Informationspflichten, sind in jedem EU-Land dieselben. Was sich unterscheidet, sind nicht die Pflichten selbst, sondern ihre praktische Umsetzung je nach Zielmarkt, wie die nächsten Abschnitte zeigen.

Welche EU-Länder und EWR-Staaten deckt die GPSR ab?

Die GPSR gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie zusätzlich in den drei EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, die die Verordnung über das EWR-Abkommen übernommen haben. Verkaufst du also von Deutschland aus zusätzlich nach Österreich, Frankreich, Polen oder auch nach Norwegen, greift überall dieselbe Rechtsgrundlage. Anders sieht es bei zwei Ländern aus, die häufig fälschlich mitgezählt werden: Die Schweiz und das Vereinigte Königreich sind weder EU- noch EWR-Mitglied und haben eigene Produktsicherheitsregelungen, das Schweizer Produktesicherheitsgesetz und das britische Product Safety and Metrology-Regelwerk. Verkaufst du auch dorthin, brauchst du zusätzlich zur GPSR eine eigene Prüfung dieser Regelwerke, mehr dazu in unserem Artikel zum UK-Import.

Die folgende Tabelle fasst zusammen, welche Länder unter welches Regelwerk fallen und was das für deinen Shop bedeutet.

RegionGPSR-StatusPraktische Bedeutung für deinen Shop
Alle 27 EU-MitgliedstaatenDirekt und einheitlich anwendbarEine Rechtsgrundlage, aber unterschiedliche Sprach- und Kennzeichnungspflichten je Zielmarkt
Norwegen, Island, Liechtenstein (EWR)Über das EWR-Abkommen übernommenGleiche Pflichten wie in der EU, eigene Landessprache meist zusätzlich nötig
SchweizEigenes Regelwerk (Produktesicherheitsgesetz)GPSR-Pflichten reichen allein nicht aus, separate Prüfung nötig
Vereinigtes KönigreichEigenes Regelwerk (Product Safety and Metrology)Nordirland bleibt über das Windsor-Rahmenabkommen an die GPSR gebunden, Großbritannien nicht

Ein Sonderfall ist Nordirland: Über das Windsor-Rahmenabkommen bleibt Nordirland an die GPSR gebunden, während für den Rest Großbritanniens das eigene britische Regelwerk gilt. Wenn dein Shop nur innerhalb der EU und der genannten EWR-Staaten verkauft, kannst du diesen Sonderfall in der Regel ignorieren. Die folgende Grafik zeigt die Abdeckung noch einmal auf einen Blick.

GPSR-Geltungsbereich: 27 EU-Mitgliedstaaten und drei EWR-Staaten teilen sich dieselbe Rechtsgrundlage, Schweiz und Vereinigtes Königreich haben eigene Regelwerke

Für die Reihenfolge, in der du neue Länder aktivierst, lohnt sich ein pragmatischer Blick auf Sprache und Marktgröße statt auf die reine Ländermenge. Deutschland, Österreich und der deutschsprachige Teil der Schweiz decken drei Märkte mit einer einzigen Sprachfassung ab, auch wenn die Schweiz rechtlich separat bleibt. Danach lohnt sich meist ein Sprung zu großen Einzelmärkten wie Frankreich, Italien oder Spanien, weil jeder davon nur eine zusätzliche Sprachfassung braucht, aber viel zusätzliche Reichweite bringt. Kleinere Märkte wie die baltischen Staaten oder Malta lohnen sich rechnerisch oft erst, wenn deine Logistik und Übersetzungsprozesse schon für mehrere große Märkte eingespielt sind.

Wie unterscheiden sich die Sprachanforderungen von Land zu Land?

Die Sprache deiner Sicherheitsinformationen richtet sich nach dem Zielmarkt, in dem das Produkt tatsächlich verkauft wird, nicht nach einer festen Länderliste. Verkaufst du ausschließlich nach Deutschland und Österreich, reicht deutschsprachige Kennzeichnung. Erweiterst du deinen Shop auf Frankreich, Polen und Italien, kommen für diese Märkte jeweils eigene Sprachfassungen hinzu. Verkaufst du EU-weit an alle 27 Mitgliedstaaten, kann das in der Praxis bis zu 21 oder mehr Amtssprachen bedeuten, je nachdem, wie viele Länder du tatsächlich beliefern lässt.

Diese Regel gilt für alle sicherheitsrelevanten Texte, nicht nur für die Produktbeschreibung selbst. Konkret musst du für jeden belieferten Markt in dessen Sprache bereitstellen:

  • Warnhinweise und Gefahrenkennzeichnungen auf dem Produkt oder der Verpackung
  • Die Bedienungsanleitung, sofern eine sichere Nutzung ohne sie nicht gewährleistet ist
  • Sicherheitsinformationen, die vor der Nutzung gelesen werden müssen
  • Kontaktangaben zur verantwortlichen Person in einer für den Markt verständlichen Form

Ein häufiger Fehler ist, die GPSR-Sprachpflicht mit einer allgemeinen Übersetzung der Produktseite zu verwechseln. Marketingtexte darfst du weiterhin nur auf Deutsch anbieten, wenn du das möchtest. Die sicherheitsrelevanten Angaben dagegen müssen in der Sprache des Ziellandes vorliegen, sobald dort tatsächlich verkauft wird, und sie müssen bereits vor dem Kauf gut sichtbar im Angebot stehen, nicht erst danach oder nur auf Nachfrage. Ein zweiter häufiger Fehler ist, eine reine Verlinkung auf ein externes PDF oder eine allgemeine Hinweisseite als ausreichend zu betrachten. Das genügt den gesetzlichen Vorgaben nicht, die Information muss direkt im Angebot lesbar sein.

Für die Kennzeichnung selbst gilt eine feste Rangfolge: Zuerst gehört sie direkt auf das Produkt, sofern Größe und Beschaffenheit das zulassen. Ist das nicht möglich oder unwirtschaftlich, weicht sie auf die Verpackung aus. Nur wenn beides nicht geht, ist ein Beipackzettel oder eine gedruckte Anleitung als Begleitdokument zulässig. Ein QR-Code oder ein digitaler Link darf diese physische Kennzeichnung ergänzen, sie aber niemals vollständig ersetzen. Mehr zur praktischen Umsetzung findest du in unserem Artikel zu GPSR und Sprachen.

Wer ist die verantwortliche Person, wenn du in mehrere EU-Länder verkaufst?

Die verantwortliche Person nach Art. 4 Abs. 2 GPSR folgt einer festen Rangfolge, und du brauchst dafür in der Regel nur eine einzige Instanz für alle deine EU-Märkte, nicht eine pro Land. Die Kaskade läuft in dieser Reihenfolge:

  1. Der Hersteller, wenn er in der EU niedergelassen ist
  2. Andernfalls der Importeur, also das Unternehmen, das das Produkt erstmals in die EU einführt
  3. Andernfalls ein von dir beauftragter EU-Bevollmächtigter mit einem klaren Mandat für die GPSR-Aufgaben
  4. Nur wenn keine der ersten drei Rollen existiert, kann ein in der EU niedergelassener Fulfillment-Dienstleister als letzte Instanz einspringen

Das Wichtige daran für internationale Shops: Diese eine verantwortliche Person deckt normalerweise alle Länder ab, in die du innerhalb der EU verkaufst. Du brauchst also nicht für Deutschland einen anderen Ansprechpartner als für Frankreich oder Spanien. Was sich pro Markt ändert, sind lediglich die auf dem Produkt und in deinem Shop angezeigten Kontaktangaben, die in der jeweiligen Landessprache verständlich und aktuell sein müssen. Wie du diese Rolle für deinen Shop einrichtest, erklären wir ausführlich im Artikel zum EU-Bevollmächtigten.

Welche Behörden überwachen die GPSR in den einzelnen Ländern?

Es gibt keine einzige EU-weite Behörde, die die GPSR durchsetzt. Stattdessen organisiert jedes Mitgliedstaat seine eigene Marktüberwachung, wodurch sich Ansprechpartner und Durchsetzungspraxis von Land zu Land unterscheiden. In Deutschland liegt die Marktüberwachung auf Länderebene bei den jeweiligen Gewerbeaufsichtsämtern, koordiniert unter anderem durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. In Frankreich übernimmt diese Rolle die Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes, kurz DGCCRF.

Für die übrigen 25 abgedeckten Länder existiert keine zentral veröffentlichte, einheitliche Liste der zuständigen Behörden, das solltest du bei der Expansion in neue Märkte einkalkulieren und im Zweifel bei der jeweiligen nationalen Verbraucherschutzbehörde direkt nachfragen. Was in allen Ländern gleich funktioniert, ist die EU-weite Meldeebene: Über das Safety Gate Portal fließen Sicherheitswarnungen zwischen den nationalen Behörden, sodass ein in einem Land gemeldetes Risiko potenziell EU-weite Konsequenzen für dein Angebot haben kann, selbst wenn du in diesem einen Land gar nicht aktiv verkaufst.

Für deinen Shop bedeutet die fehlende zentrale Behördenliste vor allem eines: Du kannst dich nicht auf eine einzige Anlaufstelle verlassen, wenn in mehreren Ländern gleichzeitig Rückfragen auftauchen. Praktisch reicht es in den meisten Fällen trotzdem, wenn deine verantwortliche Person die Kommunikation zentral bündelt und pro Land nur die jeweils aktuellen Kontaktdaten bereithält, statt für jedes Land eine eigene rechtliche Vertretung aufzubauen. Bei ernsthaften Sicherheitsfragen, etwa nach einer Rückrufaktion, meldet sich in der Praxis meist zuerst die Behörde des Landes, in dem das Risiko entdeckt wurde, während die übrigen Länder über das Safety Gate Portal informiert werden, ohne dass du sie einzeln kontaktieren musst.

Was ändert sich bei Produkten aus Drittländern wie China für mehrere EU-Märkte?

Stammt dein Produkt von einem Hersteller außerhalb der EU, etwa aus China oder einem anderen Fernost-Sourcing-Land, brauchst du zwingend eine EU-verantwortliche Person, bevor das Produkt in irgendeinem EU-Markt gelistet wird, und diese eine Instanz kann wie oben beschrieben mehrere Länder gleichzeitig abdecken. Praktisch heißt das: Ein Hersteller aus Shenzhen, der über deinen Shopify-Shop gleichzeitig an Kundschaft in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden verkauft, braucht nicht drei separate Ansprechpartner, sondern einen Importeur, einen Bevollmächtigten oder einen Fulfillment-Dienstleister mit EU-Sitz, dessen Kontaktdaten in allen drei Sprachen korrekt angezeigt werden.

Zusätzlich zur verantwortlichen Person greifen bei Drittland-Sourcing die Informationspflichten für den Fernabsatz nach Art. 19 GPSR. Jedes Angebot muss unabhängig vom Zielland folgende Angaben zeigen: Name und Kontaktdaten des Herstellers, Name und Kontaktdaten der EU-verantwortlichen Person, eine eindeutige Produktidentifikation sowie Warnungen und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Marktsprache. Verkaufst du über einen Marktplatz zusätzlich zu deinem eigenen Shop, kommt eine weitere Pflicht hinzu: Marktplätze müssen nach Art. 22 GPSR eigene Compliance-Ansprechpartner benennen und als gefährlich gemeldete Angebote zügig entfernen, was bei Produkten mit unklarer Drittland-Herkunft besonders häufig kontrolliert wird. Wenn du bereits über Amazon in mehrere Länder verkaufst und jetzt zusätzlich Shopify aufbaust, lohnt sich ein Blick in unseren Artikel zur GPSR-Migration von Amazon zu Shopify, damit die Drittland-Angaben in beiden Systemen konsistent bleiben.

Bevor du einen Fernost-Hersteller für mehrere Zielmärkte gleichzeitig listest, lohnt sich eine kurze Dokumentenprüfung. Frage die technische Dokumentation, eine interne Risikobewertung und, sofern vorhanden, bereits vorliegende Prüfberichte direkt beim Hersteller an, bevor du dessen Produkte in deinen Shop aufnimmst. Fehlen diese Unterlagen komplett, trägst du als Importeur beziehungsweise über deine verantwortliche Person das volle Risiko, falls eine Behörde in einem der belieferten Länder nachfragt. Diese Prüfung machst du einmal pro Produkt, nicht einmal pro Land, was den Mehraufwand für zusätzliche EU-Märkte in der Praxis überschaubar hält. Über genau dieses Portal tauschen die nationalen Behörden ihre Sicherheitswarnungen aus, wie der folgende Screenshot zeigt.

Startseite des EU Safety Gate Portals, über das nationale Behörden Sicherheitswarnungen zu gefährlichen Produkten austauschen

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen in mehreren Ländern?

Die Höhe der Bußgelder legt jedes Land selbst fest, es gibt also keine einzige EU-weite Zahl. In Deutschland ahndet das Produktsicherheitsrecht Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro, in schwereren Fällen bis zu 100.000 Euro. Andere Mitgliedstaaten setzen eigene Rahmen, die höher oder niedriger ausfallen können. Was dagegen EU-weit einheitlich funktioniert, ist die Meldeebene über das Safety Gate Portal: Wird ein Produkt in einem Land als gefährlich eingestuft und gemeldet, sehen auch die Behörden der anderen Mitgliedstaaten diese Meldung, und dein Angebot kann in mehreren Ländern gleichzeitig von Rücknahmen oder Vertriebsverboten betroffen sein, selbst wenn ursprünglich nur ein einzelnes Land die Meldung ausgelöst hat. Was du zusätzlich zu Bußgeldern beachten solltest, findest du in unserem Artikel zu GPSR-Abmahnungen.

Wie richtest du deinen Shopify-Shop für den EU-weiten Verkauf GPSR-konform ein?

Die rechtlichen Grundlagen sind für alle Zielmärkte identisch, die praktische Einrichtung in Shopify musst du dagegen für jeden neuen Markt einmal durchgehen. So geht’s Schritt für Schritt.

Checkliste in 5 Schritten

Fünf Schritte, mit denen du deinen Shopify-Shop GPSR-konform für mehrere EU-Länder einrichtest

  1. EU-verantwortliche Person festlegen. Prüfe zuerst, welche Rolle in der Kaskade für dich zutrifft, EU-Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister, und dokumentiere die Kontaktdaten zentral.
  2. Produktkennzeichnung je Angebot prüfen. Stelle sicher, dass Herstellername, Anschrift und eine elektronische Kontaktmöglichkeit auf jeder Produktseite sichtbar sind, unabhängig davon, in welchem Land die Bestellung eingeht.
  3. Sicherheitsinformationen für jeden Zielmarkt übersetzen. Lege für jede neue Landessprache, in der du aktiv verkaufst, eine eigene Fassung der Warnhinweise und Sicherheitsinformationen an, bevor du den Markt aktivierst.
  4. Ansprechpartner für Safety Gate und Marktplätze einrichten. Registriere deinen Shop und gegebenenfalls angebundene Marktplätze beim Safety Gate Portal und benenne eine interne Person, die eingehende Meldungen bearbeitet.
  5. Rückrufprozess für alle Zielmärkte vorbereiten. Halte fest, wie du Kundschaft in jedem belieferten Land im Ernstfall erreichst, damit ein Rückruf nicht am fehlenden Kontaktweg scheitert.

Eine ausführlichere Version dieser Schritte, unabhängig von der Länderfrage, findest du in unserer 10-Schritte-Checkliste. Wenn du neben der GPSR auch weitere EU-Vorgaben für deinen Shopify-Shop im Blick behalten willst, etwa DSGVO oder Verpackungsrecht, gibt shopcompliance.net einen breiteren Überblick über die gesamte EU-Compliance-Landschaft für Onlinehändler.

Häufige Fragen zur GPSR in mehreren EU-Ländern

Muss ich für jedes EU-Land einen eigenen Bevollmächtigten haben? Nein, eine einzige verantwortliche Person, egal ob Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister, kann normalerweise alle EU-Märkte gleichzeitig abdecken. Nur die angezeigten Kontaktangaben müssen für jeden Markt korrekt und verständlich sein.

Gilt die GPSR auch für Norwegen und die Schweiz gleichermaßen? Nein, Norwegen zählt über das EWR-Abkommen zum GPSR-Geltungsbereich, die Schweiz dagegen nicht. Für die Schweiz brauchst du eine separate Prüfung nach dem dortigen Produktesicherheitsgesetz.

Reicht eine deutschsprachige Sicherheitsinformation für den EU-weiten Verkauf? Nein, die Sprache richtet sich nach dem tatsächlichen Zielmarkt. Verkaufst du in mehrere Länder, brauchst du für jedes dieser Länder eine eigene Sprachfassung der sicherheitsrelevanten Angaben.

Was passiert, wenn mein Produkt in einem EU-Land als gefährlich gemeldet wird? Die Meldung läuft über das Safety Gate Portal an alle Mitgliedstaaten, sodass dein Angebot auch in Ländern betroffen sein kann, die die Meldung gar nicht selbst ausgelöst haben. Das kann in mehreren Märkten gleichzeitig zu Rücknahmen führen.

Brauche ich als Verkäufer eines chinesischen Herstellers zusätzliche Nachweise? Ja, du musst vor dem Marktstart eine EU-verantwortliche Person benennen und die Fernabsatzpflichten nach Art. 19 GPSR erfüllen, also Hersteller- und Verantwortlichenangaben sowie Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Marktsprache auf jeder Produktseite zeigen.

GP

GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

Weiterlesen