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REACH

REACH, RoHS & PFAS: Stoffrechtliche Konformität für Händler

Was REACH-, RoHS- und PFAS-Konformitätserklärungen bedeuten, wer sie braucht, welche Grenzwerte gelten und wie Händler Schritt für Schritt vorgehen.

GP GPSR Pro Redaktion
27. Juni 2026 11 Min
Inhalt dieses Artikels

Wer Produkte in der EU verkauft, kommt an drei Buchstabenkürzeln nicht vorbei: REACH, RoHS und PFAS. Sie regeln, welche Chemikalien in Produkten erlaubt sind, welche Grenzwerte gelten und was passiert, wenn ein Händler diese Regeln ignoriert. Viele Shopify-Händler, besonders solche mit Einkauf aus China oder anderen Drittländern, unterschätzen den Aufwand und die Haftungsrisiken dahinter. Dieser Leitfaden erklärt, was hinter jeder Konformitätserklärung steckt, wer sie braucht und wie man sie korrekt ausstellt.

Was ist eine REACH-Konformitätserklärung?

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist das zentrale Chemikalienrecht der EU. Sie schreibt vor, dass alle chemischen Stoffe, die in der EU hergestellt oder eingeführt werden, registriert, bewertet und genehmigt sein müssen. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals.

Eine REACH-Konformitätserklärung ist keine amtlich vorgeschriebene Form und kein staatliches Zertifikat. Die REACH-Verordnung sieht ausdrücklich keine Zertifikate vor. Was es stattdessen gibt, ist eine privatrechtliche Eigenerklärung des Herstellers oder Lieferanten, die bestätigt, dass das Produkt die REACH-Anforderungen erfüllt. Konkret bedeutet das vor allem: Das Produkt enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) oberhalb des Grenzwerts von 0,1 Gewichtsprozent.

Die SVHC-Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) umfasst mittlerweile mehr als 240 Stoffe. Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet jeden Lieferanten eines Erzeugnisses, den gewerblichen Abnehmer automatisch zu informieren, wenn ein SVHC-Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1% im Erzeugnis vorhanden ist.

Wer braucht eine REACH-Konformitätserklärung?

REACH betrifft nicht nur Hersteller. Auch Importeure, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführen, übernehmen die Pflichten des Herstellers. Ein Shopify-Händler, der Waren aus China oder Asien importiert und in der EU verkauft, gilt im Sinne von REACH als Importeur und trägt die volle Verantwortung für die Compliance.

Das bedeutet: Entweder fordert der Händler eine belastbare REACH-Erklärung vom Lieferanten an und prüft diese, oder er stellt selbst eine Eigenerklärung aus, die belegt, dass er die Zusammensetzung der Produkte kennt und keine SVHC-Stoffe über dem Grenzwert enthält. Gerade bei einfachen Konsumgütern aus China kommen Lieferanten oft mit einer pauschalen Erklärung, die wenig aussagekräftig ist. Händler sollten gezielt nachfragen und sich Prüfberichte zeigen lassen.

Was muss in einer REACH-Konformitätserklärung stehen?

Da es kein Pflichtformat gibt, orientieren sich Unternehmen an den Musterformulierungen der Industrie- und Handelskammern. Eine seriöse REACH-Eigenerklärung enthält mindestens:

  • Vollständige Unternehmensidentifikation (Name, Adresse, Kontakt)
  • Beschreibung der Produkte oder Produktkategorien, auf die sie sich bezieht
  • Bestätigung der Einhaltung der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
  • Erklärung, ob SVHC-Stoffe enthalten sind und in welcher Konzentration
  • Verweis auf die aktuell geprüfte ECHA-Kandidatenliste (mit Prüfdatum)
  • Unterzeichnung durch eine bevollmächtigte Person, Datum

Die Erklärung muss bei jeder Aktualisierung der SVHC-Kandidatenliste geprüft und gegebenenfalls erneuert werden. Die ECHA aktualisiert die Liste zweimal jährlich, in der Regel im Januar und Juli.

Was ist eine RoHS-Konformitätserklärung?

RoHS steht für Restriction of Hazardous Substances und ist als EU-Richtlinie 2011/65/EU in nationales Recht umgesetzt. Sie beschränkt den Einsatz von zehn gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (EEG).

Im Gegensatz zu REACH betrifft RoHS einen klar abgegrenzten Produktbereich: Elektro- und Elektronikgeräte, Zubehör, Kabel und Ersatzteile, die unter die Kategorien der Richtlinie fallen. Das umfasst Haushaltsgeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Leuchten, Spielzeug mit elektronischen Komponenten, medizinische Geräte und Industriewerkzeuge.

Die zehn eingeschränkten Stoffe und ihre Grenzwerte

RoHS legt für jeden der zehn Stoffe einen Höchstwert fest, gemessen am Gewicht des homogenen Werkstoffs. Für neun der zehn Stoffe gilt ein Grenzwert von 0,1 Prozent, nur für Cadmium liegt er bei strengen 0,01 Prozent:

RoHS-Grenzwerte: Neun Stoffe bei 0,1 Prozent, Cadmium bei 0,01 Prozent
RoHS 3 (2011/65/EU) schreibt für neun Stoffe einen Grenzwert von 0,1 % vor. Cadmium unterliegt dem zehnfach strengeren Grenzwert von 0,01 %.
  • Blei (Pb): max. 0,1 %
  • Quecksilber (Hg): max. 0,1 %
  • Sechswertiges Chrom (Cr VI): max. 0,1 %
  • Polybromierte Biphenyle (PBB): max. 0,1 %
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE): max. 0,1 %
  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP): max. 0,1 %
  • Benzylbutylphthalat (BBP): max. 0,1 %
  • Dibutylphthalat (DBP): max. 0,1 %
  • Diisobutylphthalat (DIBP): max. 0,1 %
  • Cadmium (Cd): max. 0,01 %

Die vier Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP wurden mit RoHS 3 (Delegierte Richtlinie 2015/863/EU) hinzugefügt und gelten seit Juli 2019.

Für wen gilt RoHS?

RoHS gilt für Hersteller, Importeure und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Wer ein Gerät mit Stecker, Akku oder elektronischer Steuerung verkauft, sollte prüfen, ob RoHS einschlägig ist. Das gilt auch für günstige Accessoires wie Ladekabel, Bluetooth-Lautsprecher oder LED-Lampen.

Die RoHS-Konformitätserklärung ist ein formales Dokument, das zusammen mit der CE-Dokumentation aufbewahrt werden muss. Sie bestätigt, dass das Produkt die Grenzwerte der Richtlinie einhält und ist Voraussetzung für das CE-Zeichen. Die Aufbewahrungspflicht beträgt mindestens zehn Jahre.

Wie unterscheidet sich RoHS von REACH?

Beide Regelwerke beschäftigen sich mit gefährlichen Stoffen in Produkten, haben aber unterschiedliche Ansätze. REACH gilt für alle Produktkategorien und setzt auf eine allgemeine Registrier- und Informationspflicht. RoHS ist auf Elektronik beschränkt und setzt harte Grenzwerte, die für alle Marktteilnehmer verbindlich sind. Ein Elektroprodukt muss in der Regel beide Regelwerke erfüllen: REACH für die Chemikalienregistrierung und -information, RoHS für die Grenzwerte in der Elektronikkomponente.

Was ist eine PFAS-Konformitätserklärung?

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Es handelt sich um eine Gruppe von mehr als 4.700 synthetischen Chemikalien, die wegen ihrer chemischen Stabilität als dauerhaft beständig gelten. Sie werden als “ewige Chemikalien” bezeichnet, weil sie sich in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern und nicht biologisch abgebaut werden.

PFAS finden sich in vielen Alltagsprodukten: Antihaftbeschichtungen, wasserabweisende Textilien und Outdoor-Bekleidung, Lebensmittelverpackungen, Feuerlöschmittel, Kosmetika und Beschichtungen in der Elektronik. Schätzungen zufolge enthalten rund 90 Prozent aller FR4-Leiterplatten PFAS.

Die PFAS-Beschränkungen unter REACH

PFAS werden nicht über eine eigene Richtlinie geregelt, sondern über REACH. Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden haben 2023 bei der ECHA einen umfassenden Beschränkungsvorschlag für PFAS eingereicht. Die Auswirkungen sind bereits spürbar:

PFAS-Verbote: EU-Zeitplan 2025 bis 2026 für Feuerlöschmittel, Textilien und Verpackungen
Die EU setzt PFAS-Verbote in zwei Wellen um: Feuerlöschmittel ab Oktober 2025, Textilien und Lebensmittelverpackungen bis Oktober 2026.

Ab Oktober 2025 verbietet die EU-Verordnung 2025/1988 PFAS in Feuerlöschmitteln. Weitreichendere Beschränkungen für Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetika folgen bis Oktober 2026. Dänemark hat zudem bereits nationale Verbote für PFAS in Bekleidung und Schuhwerk eingeführt.

Wer muss eine PFAS-Erklärung ausstellen?

Ein eigenes “PFAS-Zertifikat” gibt es nicht. Händler, die Produkte in PFAS-sensiblen Kategorien verkaufen, sollten analog zur REACH-Erklärung eine Lieferantenerklärung einholen, die bestätigt, dass das Produkt keine PFAS enthält oder die zulässigen Grenzwerte einhält. Besonders relevant: Textilien, Outdoor-Ausrüstung, Kochgeschirr, Lebensmittelkontaktmaterialien und Kosmetika.

Ein klares “PFAS-frei”-Signal wird im Markt zunehmend zum Wettbewerbsvorteil. Viele Hersteller stellen bereits explizite PFAS-Freiheitserklärungen aus. Handelspartner und Großabnehmer verlangen diese Dokumente routinemäßig.

Was Händler von Lieferanten verlangen müssen

Der häufigste Fehler: Händler verlassen sich auf pauschale Erklärungen ihrer Lieferanten, ohne diese zu prüfen. Eine belastbare Lieferkettendokumentation für REACH, RoHS und PFAS sieht so aus:

Für REACH: Eine Lieferantenerklärung, die bestätigt, dass alle gelieferten Erzeugnisse die REACH-Verordnung einhalten und kein SVHC-Stoff aus der aktuellen ECHA-Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1% enthalten ist. Bei SVHC-haltigen Produkten muss zusätzlich eine Mitteilung gemäß Artikel 33 REACH erfolgen.

Für RoHS: Eine Lieferantenerklärung mit Verweis auf Richtlinie 2011/65/EU und Bestätigung, dass alle zehn Grenzwerte eingehalten werden. Für Elektroprodukte ist ergänzend ein Labortest-Nachweis eines akkreditierten Prüfinstituts empfehlenswert.

Für PFAS: Eine Erklärung, dass das Produkt keine PFAS enthält oder die einschlägigen ECHA-Grenzwerte einhält. Besonders wichtig bei Textilien, Kochgeschirr, Verpackungen und Outdoor-Ausrüstung.

Lieferanten aus China: Worauf zu achten ist

Viele chinesische Hersteller stellen auf Anfrage Konformitätserklärungen aus, die formal korrekt aussehen, aber inhaltlich wenig aussagen. Fehlende Prüfberichte, veraltete SVHC-Listen oder generische Formulierungen sind häufige Schwachstellen. Professionelle Importeure fordern daher ergänzend an:

  • Prüfberichte anerkannter Prüfinstitute wie SGS, TÜV oder Bureau Veritas
  • Materialanalysen per XRF-Screening oder ICP-Analytik
  • Konkrete Angaben zur Zusammensetzung der verwendeten Materialien und Komponenten

Ohne diese Nachweise bleibt das Haftungsrisiko beim Händler.

Schritt für Schritt: Konformitätserklärung erstellen

Für REACH und PFAS gibt es kein vorgeschriebenes Format. Für RoHS ist die Konformitätserklärung Teil der CE-Dokumentation und muss bestimmten Anforderungen genügen. Das folgende Diagramm zeigt die fünf Pflichtschritte für alle drei Regelwerke:

Fünf Schritte zur Erstellung einer REACH-, RoHS- und PFAS-Konformitätserklärung
Von der Produktkategorisierung bis zur Archivierung: Die fünf Pflichtschritte für eine belastbare Konformitätserklärung.

Schritt 1: Produktkategorie klären. Welche Regelwerke sind einschlägig? REACH gilt für alle Produkte, RoHS nur für Elektro- und Elektronikgeräte, PFAS-Beschränkungen für bestimmte Produktkategorien wie Textilien oder Lebensmittelverpackungen.

Schritt 2: Lieferanteninformationen einholen. Stofflisten, Prüfberichte, Eigenerklärungen der Hersteller oder Vorlieferanten beschaffen und auf Aktualität prüfen.

Schritt 3: Erklärung formulieren. Verweis auf die einschlägige Verordnung, Produktbeschreibung, Konzentrationsangaben oder Bestätigungen der Einhaltung, Datum und Unterzeichnung durch eine bevollmächtigte Person.

Schritt 4: Aktualisierung sicherstellen. Die ECHA-SVHC-Kandidatenliste wird zweimal jährlich aktualisiert. Nach jeder Aktualisierung prüfen, ob neu aufgenommene Stoffe in eigenen Produkten enthalten sein könnten.

Schritt 5: Archivierung. Alle Dokumente geordnet und zugänglich aufbewahren. Mindestfrist nach RoHS: zehn Jahre. Für REACH gilt zehn Jahre als branchenüblicher Standard.

Musterformulierungen für REACH gibt es bei den regionalen Industrie- und Handelskammern. Für RoHS stellen die Verbände der Elektroindustrie Vorlagen bereit.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer REACH, RoHS oder PFAS-Regeln verletzt, riskiert empfindliche Sanktionen. In Deutschland sind die Behörden für Marktüberwachung zuständig: die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie die Länderbehörden.

Mögliche Konsequenzen umfassen Bußgelder nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Produktrückrufe und Verkaufsverbote für betroffene Produkte sowie strafrechtliche Verfolgung bei vorsätzlichen Verstößen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, bei Gefährdung von Leib und Leben bis zu fünf Jahren.

Ein weiteres Risiko sind Abmahnungen durch Mitbewerber. Händler ohne korrekte Konformitätserklärungen können wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt werden, wenn sie damit Kosten sparen, die ordnungskonforme Händler tragen müssen.

REACH, RoHS und PFAS als Teil der GPSR-Dokumentation

Die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR (2023/988), die seit Dezember 2024 verbindlich gilt, ist das übergeordnete Rahmenwerk für Produktsicherheit in der EU. Sie schreibt vor, dass Händler alle produktrelevanten Konformitätsnachweise bereithalten und auf Anfrage der Behörden vorlegen können.

Stoffrechtliche Konformitätserklärungen für REACH, RoHS und PFAS sind Teil dieser Dokumentationspflichten. Händler, die GPSR-konform aufgestellt sein wollen, müssen:

  • Stoffrechtliche Erklärungen für alle relevanten Produktkategorien vorhalten
  • Diese Erklärungen im Rahmen der technischen Dokumentation archivieren
  • Sie bei Marktüberwachungsanfragen fristgerecht vorlegen können

Wer seinen GPSR-Compliance-Prozess digital verwaltet, sollte prüfen, ob das Tool auch Felder für REACH- und RoHS-Erklärungen anbietet oder die zugehörigen Dokumente als Anhang gespeichert werden können. Die Konformitätserklärungen werden typischerweise als PDF in der Produktdokumentation hinterlegt und für Kunden oder Behörden zugänglich gemacht.

Häufige Fragen zu REACH, RoHS und PFAS

Muss ich als Amazon- oder Shopify-Händler eine REACH-Erklärung haben?

Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern importiert und in der EU verkauft, gilt als Importeur im Sinne von REACH und trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung. Eine Lieferantenerklärung allein reicht nicht, wenn der Händler selbst keine Überprüfung vorgenommen hat. Marktplätze wie Amazon verlangen zunehmend belastbare Konformitätsnachweise, bevor Produkte gelistet werden dürfen.

Gilt REACH auch für Textilien und Lebensmittelkontaktmaterialien?

REACH gilt für alle Produkte, nicht nur für Elektronik. Besonders relevant für Textilien: Azo-Farbstoffe, Schwermetalle und Formaldehyd stehen auf der SVHC-Kandidatenliste. Für Lebensmittelkontaktmaterialien kommen zusätzliche EU-Regelungen hinzu.

Wie oft muss ich meine REACH-Erklärung aktualisieren?

Die ECHA aktualisiert die SVHC-Kandidatenliste zweimal jährlich, in der Regel im Januar und Juli. Nach jeder Aktualisierung muss geprüft werden, ob neu aufgenommene Stoffe in den eigenen Produkten enthalten sein könnten. Ein fester halbjährlicher Prüfrhythmus ist empfehlenswert.

Was ist der Unterschied zwischen einem SVHC-Stoff und einer REACH-Beschränkung?

Die SVHC-Kandidatenliste enthält Stoffe, deren Verwendung ab 0,1% gemeldet werden muss. Eine REACH-Beschränkung nach Anhang XVII dagegen schreibt verbindliche Verbote oder Grenzwerte für bestimmte Stoffe fest und ist bindend. Beide Listen müssen regelmäßig geprüft werden, denn sie entwickeln sich unabhängig voneinander.

Reicht eine generische REACH-Erklärung vom chinesischen Lieferanten?

Eine generische Lieferantenerklärung ohne Prüfberichte oder konkrete Angaben zur Produktzusammensetzung bietet wenig rechtliche Absicherung und reicht als alleiniger Nachweis nicht aus. Händler sollten auf Prüfnachweise von akkreditierten Laboratorien bestehen und die Aktualität der zugrunde liegenden SVHC-Prüfung verifizieren.

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GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

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