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Produktsicherheitsverordnung einfach erklärt (EU 2023/988)

Die EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024. Was sie verlangt, wen sie betrifft und welche Pflichten Online-Händler konkret erfüllen müssen.

GP GPSR Pro Redaktion
1. Juni 2026 12 Min
Inhalt dieses Artikels

Die EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 — oft kurz GPSR oder EU-ProdSVO — ist seit dem 13. Dezember 2024 geltendes Recht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und gilt unmittelbar, ohne nationale Umsetzung. Was das für Online-Händler konkret bedeutet: höhere Transparenzpflichten, neue Rollen in der Lieferkette und ein deutlich schärferes Durchsetzungsregime.

Dieser Artikel erklärt, was die Produktsicherheitsverordnung ist, wen sie betrifft, was sie konkret verlangt und wie du als Shop-Betreiber die Anforderungen in der Praxis umsetzt.

Was ist die Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988?

Die Produktsicherheitsverordnung der EU — offiziell Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit — ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Sicherheit von Verbraucherprodukten in der Europäischen Union. Ihr formeller Titel lautet General Product Safety Regulation, abgekürzt GPSR.

Die Verordnung wurde am 10. Mai 2023 vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat nach einer 18-monatigen Übergangsfrist am 13. Dezember 2024 in Kraft.

GPSR auf einen Blick: In Kraft seit Dezember 2024, 5 Wirtschaftsakteure, 6 Pflichtangaben, 10 Jahre Dokumentationspflicht
Die vier Kerndaten der GPSR auf einen Blick. Quelle: eigene Darstellung nach Verordnung (EU) 2023/988

Kernziel: Nur sichere Produkte sollen in den EU-Binnenmarkt gelangen. Und wenn ein Produkt doch ein Sicherheitsproblem hat, soll der Verantwortliche — Hersteller, Importeur oder Händler — schnell und eindeutig identifizierbar sein.

Was hat sich gegenüber dem alten ProdSG geändert?

Die alte Produktsicherheitsrichtlinie war eine Richtlinie, keine Verordnung. Das bedeutete: Jedes EU-Land musste sie erst in nationales Recht umsetzen, was zu 27 leicht unterschiedlichen nationalen Gesetzen führte. Die neue GPSR gilt dagegen direkt und einheitlich.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Online-Handel explizit erfasst: Die alte Richtlinie war primär auf den stationären Handel ausgerichtet. Die GPSR regelt Online-Marktplätze, Fulfillment-Dienste und den Fernabsatz explizit.
  • Neue Wirtschaftsakteure: Fulfillment-Dienstleister sind jetzt erstmals als eigenständige Rolle mit eigenen Pflichten geregelt.
  • Pflichtangaben im Online-Angebot: Hersteller, EU-Kontaktadresse, Sicherheitshinweise und Produktkennung müssen direkt im Produktangebot erscheinen — nicht nur in einem Anhang oder im Impressum.
  • Safety-Gate-Anbindung: Marktplätze und Händler müssen sich beim europäischen Sicherheitsportal registrieren.
  • Schärfere Rückrufpflichten: Bei einem Rückruf haben Verbraucher das Recht auf mindestens zwei der drei Optionen — kostenlose Reparatur, Ersatzprodukt oder Kaufpreiserstattung.

Wen betrifft die Produktsicherheitsverordnung?

Die GPSR unterscheidet fünf Rollen, die zusammen als Wirtschaftsakteure bezeichnet werden. Jede Rolle hat unterschiedliche Pflichten.

Hersteller

Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt entwirft, herstellt, herstellen lässt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Das gilt auch dann, wenn das Produkt in China produziert wird und nur der Markenname aus Deutschland stammt. Private-Label-Händler aus China sind damit rechtlich Hersteller — mit allen Pflichten.

Die Hauptpflichten des Herstellers:

  • Sicherheitsanalyse vor Markteinführung
  • Risikobewertung dokumentieren und zehn Jahre aufbewahren
  • Produkt mit eindeutiger Kennung versehen (Seriennummer, Batch-Nummer)
  • Hersteller-Name, Marke, Postanschrift und E-Mail-Adresse auf dem Produkt oder der Verpackung anbringen
  • Gebrauchsanleitungen und Sicherheitswarnungen in der Sprache des Zielmarkts beifügen
  • Beschwerdeverfahren einrichten
  • Vorfälle und Unfälle innerhalb von zwei Werktagen an die Behörde melden

Importeur

Importeur ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland in die EU einführt. Wer also Waren aus China oder den USA nach Deutschland einführt und verkauft, ist Importeur — selbst wenn er kein Private-Label-Produkt, sondern eine etablierte Marke vertreibt.

Importeure müssen vor dem Inverkehrbringen prüfen, ob der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat. Sie haften mit, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt und nicht erreichbar ist.

Händler (Distributor)

Händler sind alle anderen Glieder der Lieferkette innerhalb der EU: der Großhändler, der Webshop, der Marktplatz-Verkäufer. Sie tragen weniger Pflichten als Hersteller, müssen aber sicherstellen, dass die Produkte, die sie verkaufen, konform sind. Ein EU-Händler, der EU-Markenwaren verkauft, ist ein reiner Händler — mit vergleichsweise überschaubaren Pflichten.

Wenn ein Händler allerdings das Produkt modifiziert, umbenennt oder unter eigenem Namen vermarktet, wird er automatisch zum Hersteller.

Fulfillment-Dienstleister

Eine der wichtigsten Neuerungen der GPSR. Fulfillment-Dienstleister — Logistik-Provider, die für Dritte lagern und versenden — sind jetzt mit eigenen Pflichten belegt. Das trifft Amazon FBA für externe Seller, aber auch spezialisierte Fulfillment-Anbieter, die für nicht-EU-Händler versenden.

Verantwortliche Person in der EU (EU-Responsible Person / EU-AR)

Wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt, muss eine in der EU ansässige verantwortliche Person (Authorized Representative, kurz EU-AR) benannt werden. Diese Person ist die offizielle Anlaufstelle für Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher. Ohne EU-AR darf ein Produkt eines Drittland-Herstellers nicht in die EU eingeführt und verkauft werden.

Was muss auf der Produktseite stehen?

Artikel 19 der GPSR regelt die Informationspflichten bei Online-Angeboten. Alle Angaben müssen direkt im Produktangebot sichtbar sein — ein versteckter Link zum Impressum genügt nicht.

Diese sechs Angaben sind Pflicht auf jeder Produktseite:

  1. Produktbild — eine Abbildung, Illustration oder ein Piktogramm, das die Identifizierung des Produkts ermöglicht.
  2. Hersteller-Angaben — Name oder eingetragene Marke, Postanschrift und mindestens eine elektronische Kontaktadresse (E-Mail oder Kontaktformular).
  3. EU-Verantwortlicher — wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt: Name, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person in der EU.
  4. Importeur-Angaben — wenn das Produkt aus einem Drittland stammt und ein Importeur beteiligt ist.
  5. Produktkennung — Seriennummer, Batch-Nummer, Modell oder Typ — alles, was das Produkt eindeutig identifizierbar macht.
  6. Sicherheitshinweise und Warnungen — in der Sprache des Zielmarkts, klar und verständlich formuliert.

In der Praxis bedeutet das: Ein Shopify-Händler, der aus China bezieht, braucht auf jeder Produktseite mindestens die Hersteller-Angaben, die EU-Verantwortlichen-Angaben, eine Produktkennung und eventuelle Sicherheitshinweise.

Die fünf Wirtschaftsakteure nach GPSR: Hersteller, EU-Verantwortlicher, Importeur, Händler, Fulfillment-Dienstleister
Jeder Wirtschaftsakteur trägt eigene Pflichten nach der GPSR. Fulfillment-Dienstleister sind eine vollständig neue Rolle. Quelle: eigene Darstellung nach Verordnung (EU) 2023/988

Welche Produkte fallen unter die Produktsicherheitsverordnung?

Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden — unabhängig davon, ob der Verkauf stationär oder online erfolgt.

Ausgenommen sind:

  • Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel (eigene Regelwerke)
  • Arzneimittel und Medizinprodukte (Sonderregulierung)
  • Lebende Tiere und Pflanzen
  • Pflanzenschutzmittel
  • Antiken und Sammlerstücke mit historischem oder künstlerischem Wert
  • Produkte, für die ein sektorales EU-Spezialrecht mit gleichwertigem Sicherheitsniveau gilt (zum Beispiel Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, Maschinenverordnung, Funkanlagenrichtlinie)

Wichtig: Ein Produkt, das unter ein sektorales Spezialgesetz fällt, ist nicht von der GPSR befreit — es muss zusätzlich die Anforderungen der GPSR erfüllen, soweit diese über das Spezialgesetz hinausgehen. Und die Informationspflichten nach Artikel 19 gelten fast immer.

Die Grenze B2B vs. B2C

Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte. Ein Produkt wird dann als Verbraucherprodukt eingestuft, wenn es unter normalen oder vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern genutzt werden kann — auch wenn es eigentlich für den gewerblichen Bereich bestimmt ist. Ein Schraubenzieherset aus dem B2B-Onlineshop, das Verbraucher kaufen könnten, fällt unter die GPSR.

Die Risikobewertung: Was Hersteller dokumentieren müssen

Jeder Hersteller oder Importeur muss eine Risikobewertung für jedes Produkt durchführen und schriftlich dokumentieren. Sie ist kein Einmal-Dokument, sondern muss bei wesentlichen Produktänderungen oder bei Vorfällen aktualisiert werden.

Eine Risikobewertung enthält nach Artikel 6 GPSR:

  • Beschreibung des Produkts und seiner vorgesehenen Verwendung
  • Liste der identifizierten Risiken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und vorhersehbarem Fehlgebrauch
  • Bewertung der Wahrscheinlichkeit und des Schweregrads jedes Risikos
  • Beschreibung der Schutzmaßnahmen
  • Verweis auf die angewandten Normen oder anderen technischen Spezifikationen
  • Ergebnis: Das Produkt ist sicher / nicht sicher

Die Risikobewertung muss zehn Jahre aufbewahrt und auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörde unverzüglich vorgelegt werden können.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die GPSR selbst legt keinen einheitlichen Bußgeldrahmen fest. Stattdessen verlangt sie, dass die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen einführen. In Deutschland wurde das bestehende Produktsicherheitsrecht entsprechend angepasst.

Typische Konsequenzen bei Verstößen:

  • Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände wegen fehlender Pflichtangaben
  • Bußgeld durch die Marktüberwachungsbehörde (je nach Verstoß und Mitgliedsstaat)
  • Verkaufsstopp für das betroffene Produkt
  • Rückruf-Anordnung mit Verpflichtung zu kostenloser Reparatur, Ersatz oder Erstattung
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei schwerwiegenden Verstößen

Ein Bußgeld wegen fehlender Pflichtangaben kann je nach Mitgliedsstaat im vierstelligen bis fünfstelligen Bereich liegen. Ein behördlich angeordneter Rückruf, der Verbraucher direkt kontaktiert, logistischen Aufwand und Produktvernichtung nach sich zieht, kann ein Vielfaches kosten.

Einen konkreten Überblick über Bußgeld-Szenarien findest du im Artikel GPSR-Bußgelder und was sie kosten können.

Produktsicherheitsverordnung 2024: Was hat sich konkret geändert?

Seit dem 13. Dezember 2024 ist die GPSR verbindlich. Was das für deinen Shop bedeutet, lässt sich in drei Kategorien zusammenfassen.

Neue Pflichtangaben im Online-Angebot

Das ist der unmittelbarste Handlungsbedarf. Wenn dein Shop die oben genannten sechs Angaben auf der Produktseite noch nicht zeigt, besteht Abmahnrisiko. Bei Shopify kannst du die Angaben über Metafelder oder eine GPSR-App wie GPSR Pro einrichten.

Dokumentationspflicht ist jetzt auch für Händler real

Händler müssen jetzt aktiv prüfen, ob die Produkte, die sie verkaufen, GPSR-konform sind. Ein Hinweis im Vertrag mit dem Lieferanten reicht nicht. Wer nicht nachweisen kann, dass er die Produktsicherheit überprüft hat, haftet mit.

Fulfillment-Dienstleister sind neue Pflichtträger

Wer Fulfillment-Dienste nutzt, sollte prüfen, ob der Dienst nach der neuen GPSR auch formell als Fulfillment-Dienstleister auftritt und seine Pflichten kennt. Das ist vor allem bei Cross-Border-Setups relevant, wo Drittland-Händler über EU-Lager versenden.

Produktsicherheitsverordnung und CE-Kennzeichnung: Was ist der Unterschied?

Die GPSR und die CE-Kennzeichnung werden häufig verwechselt. Sie sind aber zwei verschiedene Regelwerke.

Die GPSR ist das allgemeine Sicherheitsnetz. Sie gilt für alle Verbraucherprodukte, für die kein sektorales EU-Spezialgesetz existiert. Sie regelt Informationspflichten, Risikoanalyse, Dokumentation und Rückrufsysteme.

Die CE-Kennzeichnung ist ein Konformitätszeichen, das anzeigt, dass ein Produkt eine spezifische EU-Richtlinie oder -Verordnung erfüllt (Niederspannungsrichtlinie, Maschinenverordnung, Funkanlagenrichtlinie usw.). Ein CE-Zeichen erfordert immer eine EU-Konformitätserklärung.

Ein Produkt kann unter die GPSR fallen, ohne CE-pflichtig zu sein. Und ein CE-pflichtiges Produkt muss zusätzlich die GPSR-Informationspflichten erfüllen.

Checkliste: Bist du bereit für die Produktsicherheitsverordnung?

Gehe diese Punkte für jedes Produkt durch, das du in der EU verkaufst:

  • Rolle geklärt: Weißt du, ob du Hersteller, Importeur oder Händler bist?
  • EU-Verantwortlicher benannt: Falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt, gibt es einen EU-AR?
  • Pflichtangaben auf der Produktseite: Stehen Hersteller, EU-Kontakt, Produktkennung und Sicherheitshinweise sichtbar im Angebot?
  • Sprache der Pflichtangaben: Sind die Angaben in der Sprache des Zielmarkts?
  • Risikobewertung dokumentiert: Existiert eine schriftliche Risikobewertung pro Produktkategorie?
  • Technische Dokumentation: Liegt eine Dokumentation vor, die zehn Jahre aufbewahrt werden kann?
  • Vorfall-Prozess: Gibt es ein internes Verfahren, das Kundenbeschwerden mit Sicherheitsbezug eskaliert und innerhalb von zwei Tagen meldet?
  • Rückruf-Prozess: Weißt du, wie du im Rückruffall Käufer kontaktierst und die Optionen (Reparatur, Ersatz, Erstattung) abwickelst?

Die folgende Checkliste zeigt alle acht Punkte im Überblick, bevor du die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung im Artikel GPSR-Checkliste: In 10 Schritten konform werden durchgehst.

GPSR-Bereitschafts-Checkliste: 8 Punkte für Shop-Betreiber
Alle acht Punkte müssen für jedes in der EU verkaufte Produkt erfüllt sein. Quelle: eigene Darstellung nach Verordnung (EU) 2023/988

Wo finde ich den Volltext der Verordnung?

Der offizielle Verordnungstext ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Du findest ihn unter eur-lex.europa.eu als kostenlosen PDF-Download in allen EU-Amtssprachen.

EUR-Lex Eintrag zur Verordnung (EU) 2023/988 -- Volltext der Produktsicherheitsverordnung auf eur-lex.europa.eu
Der Volltext der Verordnung (EU) 2023/988 ist kostenlos auf EUR-Lex verfügbar und in allen EU-Amtssprachen abrufbar. Quelle: eur-lex.europa.eu

Die wichtigsten Artikel für den Praxisalltag sind:

  • Artikel 6 — Sicherheitsbewertungspflicht
  • Artikel 9 — Pflichten des Herstellers (Risikobewertung, Dokumentation, Kennzeichnung)
  • Artikel 11 — Pflichten des Importeurs
  • Artikel 13 — Pflichten des Händlers
  • Artikel 16 — Verantwortliche Person in der EU
  • Artikel 19 — Pflichtangaben bei Online-Angeboten (Fernabsatz)

Häufige Fragen zur Produktsicherheitsverordnung

Was ist die Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988?

Die Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988 (GPSR) ist die europäische Verordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 die allgemeine Produktsicherheit in der EU regelt. Sie ersetzt die frühere Richtlinie 2001/95/EG und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung.

Welche Produkte fallen nicht unter die Produktsicherheitsverordnung?

Ausgenommen sind Lebensmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel, lebende Tiere und Pflanzen sowie Antiquitäten. Produkte mit eigenem EU-Spezialgesetz (zum Beispiel Spielzeug oder Elektro) erfüllen zusätzlich die GPSR-Informationspflichten.

Was sind die Pflichtangaben nach der Produktsicherheitsverordnung für Online-Shops?

Im Online-Angebot müssen Hersteller-Name, Postanschrift und elektronische Adresse, bei Drittland-Herstellern die EU-Verantwortlichen-Angaben, eine Produktkennung sowie alle Sicherheitshinweise direkt auf der Produktseite erscheinen. Ein Link zum Impressum reicht nicht.

Was passiert bei Verstößen gegen die Produktsicherheitsverordnung?

Bei Verstößen drohen Abmahnungen durch Wettbewerber, Bußgelder durch Marktüberwachungsbehörden, Verkaufsstopps und behördliche Rückruf-Anordnungen. Die genaue Höhe der Bußgelder regelt jeder Mitgliedsstaat selbst.

Gilt die Produktsicherheitsverordnung auch für Gebrauchtware?

Ja, wenn gebrauchte Produkte überarbeitet, repariert oder recycelt und dann erneut in den Handel gebracht werden. Reine Weiterverkäufe von nicht modifizierten Gebrauchtwaren sind in der Regel nur dann betroffen, wenn sie nicht schon vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden.

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GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

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