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GPSR Warn- & Sicherheitshinweise richtig formulieren

GPSR-Sicherheitshinweise korrekt erstellen: Was muss enthalten sein, wer ist zuständig und wie bindet ihr sie in Shopify ein. Mit Formulierungsbeispielen und Compliance-Checkliste.

GP GPSR Pro Redaktion
21. Juni 2026 7 Min
Inhalt dieses Artikels

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Eine der wichtigsten Pflichten für Shopify-Händler: Warnhinweise und Sicherheitshinweise müssen direkt im Onlineshop sichtbar sein: nicht nur auf der Verpackung. Wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Vertriebsverbote.

Was sind Sicherheitshinweise und Warnhinweise nach GPSR?

Die GPSR unterscheidet zwei Typen von Sicherheitsinformationen mit unterschiedlichen Funktionen.

Warnhinweise informieren über konkrete Gefahren, die bei der Verwendung eines Produkts oder im Umgang damit entstehen können. Sicherheitshinweise geben Anweisungen, wie das Produkt sicher und gefahrlos genutzt wird.

TypFunktionBeispiel
WarnhinweisBeschreibt eine konkrete Gefahr”Gefahr: Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck.”
SicherheitshinweisGibt Anweisung zur sicheren Nutzung”Von Hitze, Funken und offenen Flammen fernhalten. Nicht über 50 Grad lagern.”

Art. 9 Abs. 7 GPSR verpflichtet Hersteller, Produkten klare Sicherheitsinformationen in der Landessprache des Käufers beizufügen. Art. 19 GPSR erweitert diese Pflicht auf Onlineangebote.

Nicht unter GPSR-Sicherheitshinweise fallen:

  • CE-Kennzeichnungen (Konformitätsaussage, kein Warnhinweis)
  • REACH-Konformitätserklärungen
  • Vollständige Bedienungsanleitungen
  • Sicherheitsdatenblätter (SDB) für Chemikalien: diese können aber die Basis für Warnhinweise liefern

Wer die CE-Kennzeichnung im Produktangebot als vermeintlichen Sicherheitshinweis angibt, erfüllt damit keine GPSR-Pflicht. Ein Verweis auf CE ersetzt Warnhinweise nicht.

Welche Produkte benötigen GPSR-Sicherheitshinweise?

Nicht jedes Produkt braucht Warnhinweise. Die Pflicht greift nach Art. 6 Abs. 1 lit. d und Art. 9 Abs. 7 GPSR, wenn das Produkt ohne diese Angaben nicht sicher verwendet werden kann. Das Ergebnis einer Risikoanalyse des Herstellers entscheidet.

ProduktkategorieSicherheitshinweis nötig?Typischer Grund
ElektrogeräteJaStrom-, Brand-, Überhitzungsgefahr
Spielzeug mit KleinteilenJaErstickungsgefahr für Kinder
Chemikalien / ReinigungsmittelJaÄtz-, Reizwirkung, Brandgefahr
Spitze / scharfe GegenständeJaSchnittgefahr
Textilien (synthetisch)OftEntflammbarkeit
Einfacher HolztischSeltenKein typisches Restrisiko
Digitale ProdukteNeinAußerhalb GPSR-Anwendungsbereich

Für Kinder und andere gefährdete Personengruppen gilt nach Art. 7 GPSR ein erhöhter Schutzstandard. Spielzeug, Kinderkleidung und ähnliche Produkte müssen deshalb besonders kritisch bewertet werden.

Produkte aus China oder anderen Drittstaaten sind ein besonderer Risikofall. Wenn der Hersteller keine Risikoanalyse liefert, übernimmt der Importeur diese Pflicht: oder muss sie einfordern.

Was muss ein GPSR-Warnhinweis enthalten?

Aufbau eines GPSR-Warnhinweises: Gefahrenart, Zielgruppe und Handlungsempfehlung (Art. 9 Abs. 7 GPSR)

Ein GPSR-Warnhinweis besteht aus drei Elementen: der Benennung der Gefahr, der betroffenen Zielgruppe und einer Handlungsempfehlung. Er muss in der Landessprache des Käufers verfasst sein: für den deutschen Markt also auf Deutsch (Art. 9 Abs. 7 GPSR).

Aufbau eines korrekten Warnhinweises:

  1. Gefahrenart: Was genau ist die Gefahr? (z. B. Erstickung, Verbrennung, Schnitt)
  2. Zielgruppe: Wen betrifft sie besonders? (z. B. Kinder unter 36 Monaten)
  3. Handlungsempfehlung: Was soll der Käufer tun oder vermeiden?

Hier sind fünf konkrete Formulierungsbeispiele für häufige Produktkategorien:

  • Glasprodukt: “Kann herunterfallen, dabei zersplittern und scharfe Scherben bilden. Vor Kindern aufbewahren.”
  • Spielzeug mit Kleinteilen: “Enthält Kleinteile. Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten. Erstickungsgefahr.”
  • Elektrogerät: “Nur für den Betrieb in Innenräumen geeignet. Vor Feuchtigkeit schützen. Gefahr eines elektrischen Schlags.”
  • Textil: “Von offenem Feuer und Flammen fernhalten. Kein Flammschutz.”
  • Messer / Küchengerät: “Scharfe Klinge. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Schnittgefahr.”

Generische Formulierungen wie “Bitte sorgfältig verwenden” erfüllen die GPSR-Anforderungen nicht. Der Warnhinweis muss die spezifische Gefahr des konkreten Produkts beschreiben: basierend auf der Risikoanalyse des Herstellers.

Wer in mehrere EU-Länder verkauft, braucht die Sicherheitshinweise in jeder Landessprache der Liefermärkte.

Wo müssen Sicherheitshinweise im Onlineshop angezeigt werden?

Die GPSR verlangt, dass Sicherheitshinweise direkt im Produktangebot erscheinen: “eindeutig und gut sichtbar” nach Art. 19 GPSR. Der Käufer muss die Informationen sehen, bevor er kauft, ohne dafür suchen zu müssen.

Erlaubte Formate:

  • Direkt als Text in der Produktbeschreibung
  • Lesbare Fotos des Produktetiketts mit Warnhinweisen
  • Tabellarische Übersicht der Sicherheitsangaben im Listing
  • Aufklappbare Bildvorschau, auf der Hinweise gut lesbar sind

Nicht ausreichend:

  • Nur ein PDF-Link in der Produktbeschreibung
  • Warnhinweise nur im Warenkorb oder beim Checkout
  • Informationen nur auf der Verpackung ohne Online-Entsprechung
  • Separate Produktsicherheitsseite ohne direkten Verweis im Listing

GPSR-Sicherheitshinweise im Onlineshop: erlaubte Formate links, nicht ausreichende Formate rechts (Art. 19 GPSR)

Für Amazon-Verkäufer gelten eigene Regeln: Amazon stellt inzwischen dedizierte Felder für GPSR-Pflichtinformationen bereit. Diese Felder müssen befüllt werden: die normale Produktbeschreibung allein reicht dort nicht.

Wer erstellt GPSR-Sicherheitshinweise: Hersteller oder Händler?

Zuständigkeit für GPSR-Sicherheitshinweise: Hersteller bzw. Importeur erstellt, Händler übernimmt und bindet ein

Der Hersteller ist für die Erstellung der Sicherheitshinweise zuständig. Er führt die Risikoanalyse durch, leitet daraus die notwendigen Hinweise ab und stellt sie zur Verfügung. Der Händler übernimmt diese Hinweise und bindet sie in sein Listing ein: er erfindet keine eigenen.

Drei typische Szenarien für Shopify-Händler:

  • Produkt von EU-Hersteller: Hersteller liefert Warnhinweise als Bestandteil der Produktdokumentation. Händler übernimmt sie 1:1 ins Listing. Kein eigener Gestaltungsspielraum.
  • Import aus China oder Drittstaat: Der Importeur übernimmt Hersteller-Pflichten, wenn kein EU-Bevollmächtigter benannt ist. Dazu gehört auch die Beschaffung der Sicherheitshinweise: entweder vom Lieferanten anfordern oder selbst erstellen lassen.
  • Eigenmarke / Private Label: Der Händler ist rechtlich der Hersteller. Er muss die Risikoanalyse selbst durchführen und die Sicherheitshinweise erstellen oder beauftragen.

Wenn der Lieferant keine Sicherheitshinweise liefert: schriftlich anfragen, Korrespondenz aufbewahren. Bis die Hinweise vorliegen, sollte das Produkt nicht gelistet werden. Das klingt nach Aufwand: aber eine Abmahnung kostet mehr.

GPSR-Sicherheitshinweise in Shopify einbinden

Shopify hat kein natives Pflichtfeld für GPSR-Sicherheitshinweise. Händler müssen die Anzeige selbst organisieren. Drei Lösungswege:

  • Manuell in der Produktbeschreibung: Text direkt in das Beschreibungsfeld eingeben. Einfachste Variante für Shops mit wenigen Produkten. Kein technischer Aufwand: aber bei vielen SKUs fehleranfällig und schwer skalierbar.
  • Über Metafelder: Shopify erlaubt eigene Metafeld-Definitionen. Händler können ein Metafeld “GPSR-Sicherheitshinweise” anlegen und die Hinweise darin strukturiert speichern. Das Theme muss das Feld dann im Frontend anzeigen. Vorteil: Strukturierte Datenhaltung. Nachteil: Technisches Setup im Theme nötig.
  • Per GPSR-Compliance-App: Apps wie GPSR Pro verwalten Sicherheitshinweise zentral und zeigen sie automatisch im Produktlisting an: ohne Theme-Anpassungen. Die skalierbare Lösung für größere Shops und Händler mit mehrsprachigem Sortiment.

Wer mehrere EU-Märkte bedient, braucht Sicherheitshinweise in mehreren Sprachen. Eine App, die mehrsprachige Felder unterstützt, spart im Vergleich zur manuellen Variante erheblich Zeit.

Schritt-für-Schritt: Metafelder in Shopify anlegen

Für Händler, die die Metafelder-Route wählen, läuft die Einrichtung so ab:

  1. Im Shopify-Admin unter “Einstellungen” den Bereich “Benutzerdefinierte Daten” öffnen.
  2. Dort unter “Produkte” ein neues Metafeld hinzufügen: Bezeichnung “GPSR-Sicherheitshinweise”, Typ “Mehrzeiliger Text”.
  3. Das Metafeld bei jedem Produkt befüllen, das Sicherheitshinweise benötigt.
  4. Im Liquid-Template des Themes das Metafeld ausgeben: product.metafields.custom.gpsr_sicherheitshinweise.
  5. Styling per CSS so gestalten, dass der Block deutlich sichtbar ist: idealerweise direkt unter dem Produkttitel oder in einem eigenen Tab.

Dieser Aufbau funktioniert, erfordert aber Grundkenntnisse in Liquid. Wer keinen Entwickler zur Hand hat, ist mit einer App besser bedient.

Was passiert bei fehlenden Sicherheitshinweisen?

Fehlende oder schwer auffindbare GPSR-Sicherheitshinweise sind kein Bagatellverstoß. Art. 45 GPSR verpflichtet Mitgliedstaaten zur Festlegung wirksamer Sanktionen.

Die möglichen Konsequenzen:

  • Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände: Das häufigste Risiko seit dem 13. Dezember 2024. Wettbewerber, die selbst compliant sind, nutzen Verstöße als Wettbewerbsinstrument.
  • Bußgelder durch Marktüberwachungsbehörden: In Deutschland können bei schwerwiegenden GPSR-Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
  • Vertriebsverbot: Behörden können anordnen, dass ein Produkt bis zur Erfüllung der Pflichten vom Markt zu nehmen ist.
  • Produktrückruf: Bei nachgewiesenem Sicherheitsrisiko, das durch einen Warnhinweis hätte kommuniziert werden müssen, droht eine Rückrufpflicht mit entsprechenden Kosten.

Die Abmahnwellen seit Dezember 2024 zeigen: Mitbewerber prüfen Listings aktiv auf GPSR-Verstöße. Ein fehlendes Warnhinweis-Feld im Shop ist kein Versehen mehr: es ist ein leicht zu findender Angriffspunkt.

Häufige Fragen zu GPSR-Sicherheitshinweisen

Müssen GPSR-Warnhinweise auf Deutsch sein? Warnhinweise müssen in der Landessprache des jeweiligen Absatzmarktes vorliegen (Art. 9 Abs. 7 GPSR). Für Deutschland gilt Deutsch. Wer nach Österreich und in die Schweiz liefert, ist mit Deutsch abgedeckt. Für Frankreich, Italien oder andere EU-Märkte braucht es zusätzliche Sprachversionen.

Gilt die Pflicht auch für B2B-Verkäufe? Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte: Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder voraussichtlich von Verbrauchern genutzt werden (Art. 2 GPSR). Rein professionelle Produkte, die ausschließlich an Unternehmen für den gewerblichen Betrieb verkauft werden, können außerhalb des Anwendungsbereichs liegen. Bei gemischten Zielgruppen gilt GPSR.

Brauche ich Sicherheitshinweise für digitale Produkte? Nein, digitale Produkte, Software und Downloads fallen nicht unter die GPSR. Die Verordnung erfasst ausschließlich physische Verbraucherprodukte.

Was ist der Unterschied zwischen GPSR-Warnhinweis und CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt bestimmte EU-Richtlinien erfüllt: sie ist eine Konformitätsaussage, kein Warnhinweis. GPSR-Sicherheitshinweise kommunizieren konkrete Gefahren und Handlungsempfehlungen an den Nutzer. Beides kann gleichzeitig nötig sein, hat aber unterschiedliche Funktionen. Ein CE-Hinweis im Listing ersetzt keine GPSR-Sicherheitshinweise.

Muss ich angeben, wenn für ein Produkt keine Warnhinweise nötig sind? Nein. Wenn der Hersteller nach seiner Risikoanalyse keine Warnhinweise für nötig hält, muss darüber nicht explizit informiert werden. Das Fehlen von Warnhinweisen ist dann das korrekte Ergebnis: nicht ein Versäumnis. Empfehlenswert ist ein Vermerk in der Produktakte, um die Entscheidung bei Bedarf belegen zu können.

GPSR-Compliance-Checkliste für Shopify-Händler

Bevor ein Produkt mit Sicherheitshinweisen in den Shop geht, sollten diese Punkte abgehakt sein:

  • Risikoanalyse des Herstellers vorhanden oder angefordert?
  • Sicherheitshinweise liegen schriftlich vor (vom Hersteller / Importeur / eigene Analyse)?
  • Hinweise in der Landessprache aller Liefermärkte verfügbar?
  • Hinweise direkt im Produktlisting sichtbar (nicht nur im PDF oder im Warenkorb)?
  • Format entspricht den erlaubten Varianten (Text, Foto, Tabelle)?
  • Bei Private Label: eigene Risikoanalyse und Formulierung dokumentiert?
  • Produktakte enthält Nachweis darüber, ob und warum Warnhinweise nötig sind?

Diese Checkliste gilt unabhängig davon, ob Sicherheitshinweise manuell, per Metafeld oder per App integriert werden. Das Ergebnis muss in jedem Fall gleich sein: ein Käufer sieht die Hinweise, bevor er kauft.

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GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

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