Die GPSR verlangt mehr als nur die richtigen Angaben zu besitzen. Sie verlangt, dass Kunden diese Angaben sehen, bevor sie kaufen. Genau hier scheitern viele Shopify-Shops. Die Pflichtangaben liegen irgendwo im System, aber nicht dort, wo das Gesetz sie verlangt. Dieser Leitfaden zeigt drei Dinge: welche Angaben in die Produktbeschreibung gehören, wo sie auf der Produktseite stehen müssen, und wie fertige Beispieltexte für unterschiedliche Produktkategorien aussehen.
Was muss laut GPSR in die Produktbeschreibung?
Fünf Kategorien. So viele Pflichtangaben verlangt Art. 9 der Verordnung (EU) 2023/988, bevor ein Kunde einen Kauf abschließen kann: Name und Kontaktanschrift des Herstellers, Kontaktdaten des EU-Verantwortlichen bei Drittstaat-Herstellern, eine eindeutige Produktidentifikation, produktbezogene Warn- und Sicherheitshinweise sowie alle Angaben in der Sprache des Verkaufslandes.
Diese fünf Punkte sind Pflicht, keine Kür. Sie gelten für jede Produktbeschreibung, die sich an Verbraucher in der EU richtet. Fehlt eine einzige Kategorie, ist die Produktseite nicht konform. Das gilt selbst dann, wenn Konformitätserklärung und technische Unterlagen im Hintergrund vollständig vorliegen.
Die 5 Pflichtangaben im Detail
Jede der fünf Kategorien braucht einen eigenen Detailgrad in der Produktbeschreibung.
| Pflichtangabe | Was konkret gehört hinein | Beispiel |
|---|---|---|
| Hersteller-Name & Kontakt | Vollständiger Name, Postanschrift (kein Postfach), E-Mail | ”Hersteller: Muster Elektronik GmbH, Musterstraße 5, 10115 Berlin, kontakt@muster-elektronik.de” |
| EU-Verantwortlicher | Nur bei Drittstaat-Herstellern; Name, Anschrift, Kontakt der EU-ansässigen Person | ”EU-Verantwortlicher: EU-Vertretung Schmidt UG, Hafenstraße 12, 20457 Hamburg” |
| Produktidentifikation | Modellnummer, Charge oder Serie, eindeutig einem Produkt zuordenbar | ”Modell: ME-BT200, Charge: 2026-03” |
| Warn- und Sicherheitshinweise | Alle produktspezifischen Risiken, Altersfreigaben, Verwendungshinweise | ”Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Enthält verschluckbare Kleinteile.” |
| Sprache des Verkaufslandes | Vollständige Übersetzung aller Pflichtangaben, nicht nur des Marketingtexts | Deutscher Text für den DACH-Markt, unabhängig von der Originalsprache des Herstellers |
Die Grafik unten fasst alle fünf Kategorien noch einmal auf einen Blick zusammen.

Ein Punkt wird besonders oft übersehen: die Produktidentifikation. Shopify-Händler halten sie fälschlich für eine reine Backend-Angelegenheit. Tatsächlich muss sie für den Kunden sichtbar sein, nicht nur in der internen SKU-Verwaltung.
Wo platzierst du die GPSR-Angaben auf der Produktseite?
Eine feste Position schreibt die GPSR nicht vor. Sichtbarkeit vor dem Kaufabschluss dagegen schon. Für Shopify-Shops gibt es drei praxistaugliche Varianten:
- Direkt im Produktbeschreibungsfeld: Die Pflichtangaben stehen als eigener Absatz am Ende der normalen Beschreibung, klar abgesetzt durch eine Zwischenüberschrift wie “Sicherheits- und Herstellerangaben”. Die einfachste Lösung für kleine Shops ohne technisches Setup.
- Über ein Metafield mit sichtbarem Theme-Block: Größere Shops pflegen die Angaben als strukturiertes Metafield pro Produkt und binden sie über einen App Block direkt unterhalb der Produktbeschreibung ein. Einheitliche Formatierung über den ganzen Katalog, leichter automatisiert zu befüllen.
- Dediziertes Compliance-Snippet auf der Produktseite: Ein optisch abgegrenzter Kasten, meist direkt über oder unter dem “In den Warenkorb”-Button, mit allen fünf Pflichtangaben kompakt zusammengefasst.
Die folgende Übersicht zeigt die drei Varianten im Vergleich.

In allen drei Fällen gilt dieselbe Regel: Die Angaben dürfen nicht hinter einem Klick verschwinden, den der Kunde vor dem Kauf nicht zwangsläufig macht.
Reicht ein separater Compliance-Tab statt Text in der Beschreibung?
Ja, unter einer Bedingung. Der Tab muss auf der Produktseite selbst sichtbar und eindeutig beschriftet sein, etwa als “Sicherheitshinweise”, nicht versteckt unter einem generischen “Mehr Infos”. Ein Compliance-Tab, der erst nach mehreren anderen Reitern erreichbar ist, gilt als unzureichend sichtbar. Am sichersten bleibt eine Kombination: ein kurzer Hinweis direkt in der Beschreibung, dazu die Verlinkung zum vollständigen Compliance-Tab.
Beispieltexte für die Produktbeschreibung nach Produktkategorie
Drei fertige Textbausteine zum direkten Anpassen.
Elektronikprodukt (Beispiel: Bluetooth-Lautsprecher)
“Sicherheits- und Herstellerangaben: Hersteller: Muster Elektronik GmbH, Musterstraße 5, 10115 Berlin, kontakt@muster-elektronik.de. Modell: ME-BT200. EU-Verantwortlicher: EU-Vertretung Schmidt UG, Hafenstraße 12, 20457 Hamburg. Warnhinweis: Nicht in der Nähe von Wasser verwenden. Betriebstemperatur: 0 bis 40 Grad Celsius.”
Kosmetik- oder Spielzeugprodukt mit Zusatzwarnungen (Beispiel: Holzspielzeug)
“Sicherheits- und Herstellerangaben: Hersteller: Spielwaren Nord KG, Uferweg 3, 24103 Kiel, info@spielwaren-nord.de. Charge: 2026-05. Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten, enthält verschluckbare Kleinteile. Entspricht EN 71-1. Bei Verletzung durch Splitter ärztlichen Rat einholen.”
Generisches Importprodukt (Beispiel: Küchenhelfer aus Drittstaat-Sourcing)
“Sicherheits- und Herstellerangaben: Hersteller: Kitchen Best Co. Ltd, Guangdong, China. EU-Verantwortlicher: EU-Vertretung Meier GmbH, Rosenweg 8, 60313 Frankfurt am Main, kontakt@eu-vertretung-meier.de. Modell: KB-450. Hinweis: Nicht für den Kontakt mit heißen Oberflächen über 200 Grad Celsius geeignet. Vor Erstgebrauch Anleitung lesen.”
Wichtig: Diese Textbausteine sind Vorlagen. Kontaktdaten, Modellnummern und Warnhinweise müssen für jedes Produkt individuell und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
Häufige Fehler bei der Platzierung
- Angaben am Seitenende versteckt: Erscheinen die Pflichtangaben erst nach mehreren Scroll-Bildschirmen unterhalb von Bewertungen, gilt die Sichtbarkeitspflicht als verfehlt.
- Fehlender Hersteller-Kontakt: Ein Firmenname allein reicht nicht. Kein Postfach, sondern eine ladungsfähige Anschrift plus E-Mail.
- Keine deutsche Sprachversion: Ein unübersetzter englischer oder chinesischer Originaltext erfüllt die Sprachpflicht nicht.
- Fehlende Warnhinweise bei Kinderprodukten: Marktüberwachungsbehörden prüfen bei Spielzeug gezielt Altersfreigaben und Kleinteile-Warnungen.
- Keine Verlinkung zwischen Beschreibung und Compliance-Tab: Ein Verweis muss in der Beschreibung selbst auffindbar sein, nicht nur irgendwo auf der Seite.
- Variantenprodukte ohne individuelle Angaben: Unterscheiden sich Sicherheitshinweise zwischen Farb- oder Materialvarianten, müssen sie auch in der jeweiligen Variantenbeschreibung stehen.
Bei Verstößen drohen je nach Bundesland und zuständiger Marktüberwachungsbehörde Bußgelder in gestaffelten Rahmen. Die Spanne reicht von vierstelligen bis in den sechsstelligen Bereich, abhängig vom Einzelfall.
Marktplatz vs. eigener Shop: Unterschiede bei der Darstellung
Amazon und eBay geben die Felder für Pflichtangaben stärker vor. Amazon verlangt bestimmte Angaben über strukturierte Produktdetails und ein separates Sicherheitsfeld. eBay verlangt sie über die Artikelbeschreibung und das Verkäuferprofil. Der Gestaltungsspielraum ist dort deutlich kleiner als im eigenen Shopify-Shop.
Im eigenen Shop ist die Darstellung frei wählbar, solange die Sichtbarkeit vor dem Kaufabschluss erhalten bleibt. Das ist ein klarer Vorteil: Pflichtangaben lassen sich optisch sauber in die Produktseite integrieren, statt in ein starres Marktplatzformular gepresst zu werden. Wer auf mehreren Kanälen verkauft, sollte die Kernangaben zentral pflegen und für jeden Kanal in dessen Pflichtfeld ausspielen. So bleiben die Angaben über alle Kanäle hinweg konsistent.
So automatisiert GPSR Pro die Pflichtangaben in deiner Produktbeschreibung
Manuelles Pflegen über einen wachsenden Produktkatalog ist fehleranfällig. Besonders bei häufigen Sortimentswechseln. GPSR Pro nimmt Shopify-Händlern genau diesen Teil ab:

- Die KI-Hersteller-Erkennung ordnet jedes Produkt automatisch einer Rolle in der Lieferkette zu und schlägt die passenden Pflichtangaben vor.
- Das EU-Verantwortlicher-Verzeichnis liefert bei Drittstaat-Produkten automatisch die korrekten Kontaktdaten des EU-Verantwortlichen.
- Fertige Textbausteine lassen sich direkt als strukturierte Angaben in Produktbeschreibung oder Metafield übernehmen, konsistent über den gesamten Katalog.
- Jede Änderung an Pflichtangaben wird im Audit-Trail protokolliert. Bei einer Behördenanfrage lässt sich lückenlos nachweisen, wann welche Angabe aktualisiert wurde.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss die Produktbeschreibung selbst alle Pflichtangaben enthalten, oder reicht ein Verweis? Ein klar sichtbarer Verweis auf einen eindeutig beschrifteten Compliance-Bereich reicht aus, solange er vor dem Kaufabschluss ohne Suche erreichbar ist.
Gilt die Pflicht auch für gebrauchte oder generalüberholte Produkte? Ja. Die GPSR erfasst ausdrücklich auch gebrauchte, reparierte und überholte Produkte, sofern sie im geschäftlichen Rahmen an Verbraucher verkauft werden.
Müssen die Angaben bei jeder Produktvariante wiederholt werden? Wenn sich Sicherheitshinweise zwischen Varianten unterscheiden, ja. Bleiben Hersteller- und Warnangaben identisch, genügt eine einmalige, klar zugeordnete Darstellung.
Reicht die Angabe einer E-Mail-Adresse ohne Postanschrift? Nein. Die GPSR verlangt zusätzlich zur elektronischen Kontaktmöglichkeit eine vollständige, ladungsfähige Postanschrift.
Wie oft müssen die Pflichtangaben aktualisiert werden? Sofort bei jeder relevanten Änderung, etwa neuem Hersteller, neuer Charge oder geänderten Warnhinweisen. Nicht erst beim nächsten größeren Sortiments-Update.
Fazit
Die GPSR-Pflichtangaben gehören sichtbar in die Produktbeschreibung oder einen eindeutig verlinkten Compliance-Bereich. Nicht ins Backend, nicht in einen versteckten Reiter. Wer die fünf Pflichtkategorien konsequent nach Produktkategorie ausformuliert und bei Variantenprodukten individuell anpasst, vermeidet die häufigsten Abmahngründe. Für Shops mit wachsendem Katalog lohnt sich eine strukturierte, automatisierte Pflege der Angaben. So bleibt die Platzierung auf jeder Produktseite konsistent, auch wenn sich Sortiment oder Lieferanten ändern.