Die GPSR ist kein nationales Gesetz, sondern eine EU-Verordnung. Offiziell heißt sie: Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit. Weil Verordnungen direkt in allen 27 Mitgliedstaaten gelten, ohne dass ein nationales Parlament sie erst in Landesrecht umsetzen muss, ist die GPSR für jeden Händler, Hersteller und Importeur in der EU verbindlich. Es gibt keine nationale Variante, kein “deutsches GPSR-Gesetz” daneben, nur diese eine Verordnung.
Im Behördenalltag tauchen auch die Bezeichnungen Allgemeine Produktsicherheitsverordnung, Produktsicherheitsverordnung EU oder kurz ProdSV-EU auf. Gemeint ist immer dieselbe Quelle: Verordnung 2023/988.
Wo findet man den offiziellen Verordnungstext?
Der verbindliche Text steht auf EUR-Lex, dem offiziellen Rechtsportal der Europäischen Union. Der direkte Link zum deutschen Volltext lautet:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0988
Dort stehen zwei Formate zur Wahl: der HTML-Volltext, der sich direkt im Browser lesen lässt, und ein PDF-Download für die Offline-Nutzung oder Dokumentation.
Verordnung (EU) 2023/988 auf EUR-Lex: Document 32023R0988, ABl. L 135 vom 23. Mai 2023, pp. 1-51. Quelle: EUR-Lex
Weitere offizielle Quellen:
- Amtsblatt der EU, Ausgabe L 135 vom 23. Mai 2023 (gedruckte und archivierte Fassung, 51 Seiten)
- EUR-Lex Zusammenfassung in verständlicher Sprache: https://eur-lex.europa.eu/EN/legal-content/summary/general-product-safety-regulation-2023.html
Drittanbieter-Zusammenfassungen wie Händlerbund, IHK oder IT-Recht Kanzlei sind hilfreiche Lektüre, aber keine verbindliche Rechtsquelle. Im Streitfall zählt nur der EUR-Lex-Text.
Den GPSR-Verordnungstext als PDF herunterladen
Das PDF der Verordnung (EU) 2023/988 gibt es direkt von EUR-Lex:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0988
Das PDF enthält den vollständigen deutschen Amtstext inklusive aller Erwägungsgründe. Für interne Compliance-Dokumentationen oder wenn du deinem EU-Bevollmächtigten die Rechtsgrundlage mitliefern musst, ist das der richtige Download.
Alternativ gibt es auf EUR-Lex auch eine mehrsprachige Fassung, die alle 24 EU-Amtssprachen nebeneinanderstellt. Für DACH-Händler ist die deutsche Einzelsprachfassung praktikabler.
Wann gilt die GPSR? Zeitplan im Überblick
Die GPSR hat drei relevante Daten, die häufig durcheinandergebracht werden.
GPSR Zeitplan: Von der Verabschiedung bis zur verbindlichen Geltung. Quelle: Verordnung (EU) 2023/988, Art. 46-47
| Ereignis | Datum |
|---|---|
| Beschlossen vom EU-Parlament und Rat | 10. Mai 2023 |
| Veröffentlicht im EU-Amtsblatt (L 135) | 23. Mai 2023 |
| Inkrafttreten der Verordnung | 12. Juni 2023 |
| Verbindlich anwendbar (Geltungsbeginn) | 13. Dezember 2024 |
| Übergangsregel: Bestandsware vor 13.12.2024 | bis Lagerabbau möglich |
Der Unterschied zwischen Inkrafttreten und Anwendungsbeginn ist für viele Händler verwirrend. Die Verordnung trat formal am 12. Juni 2023 in Kraft, die Pflichten daraus musste man aber erst ab dem 13. Dezember 2024 erfüllen. Diese 18-monatige Übergangszeit war bewusst eingebaut, damit Unternehmen ihre Prozesse umstellen konnten.
Was die GPSR ersetzt
Die GPSR löst im Wesentlichen zwei ältere Rechtstexte ab:
- Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD). Das war das bisherige Fundament des EU-Produktsicherheitsrechts, aus dem Jahr 2001. Es erfasste Onlinehandel und Drittland-Importe kaum.
- Richtlinie 87/357/EWG über lebensmittelähnliche Produkte. Das war eine ältere Spezialrichtlinie für Produkte, die Lebensmitteln ähneln und Verbraucher täuschen könnten.
Nationale Umsetzungsgesetze wie das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bleiben teilweise bestehen, regeln aber jetzt vor allem noch die Durchsetzung, die Bußgeldhöhen und die Aufgaben der nationalen Marktüberwachungsbehörden. Das ProdSG gilt nicht mehr als Grundlage für Produktsicherheitspflichten, weil die EU-Verordnung diese direkt vorgibt.
Struktur der Verordnung: Kapitel und Artikel im Überblick
Die Verordnung gliedert sich in acht Kapitel mit insgesamt 49 Artikeln. Diese Übersicht hilft, sich im Text schnell zu orientieren.
Alle 8 Kapitel der Verordnung (EU) 2023/988 im Überblick. Quelle: EUR-Lex CELEX:32023R0988
| Kapitel | Thema | Kerninhalt |
|---|---|---|
| Kapitel I (Art. 1-3) | Allgemeine Bestimmungen | Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen |
| Kapitel II (Art. 4-8) | Allgemeine Sicherheitspflicht | Sicherheitsanforderungen, Kriterien, Normen |
| Kapitel III (Art. 9-14) | Pflichten der Wirtschaftsakteure | Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler, Fulfillment |
| Kapitel IV (Art. 15-22) | Online-Marktplätze & Fernabsatz | Informationspflichten, Marktplatz-Pflichten |
| Kapitel V (Art. 23-35) | Marktüberwachung | Behörden, Kontrollen, Safety Gate |
| Kapitel VI (Art. 36-40) | Unionsweit koordinierte Maßnahmen | Gefährliche Produkte, EU-weite Verbote |
| Kapitel VII (Art. 41-44) | Sanktionen und Vollstreckung | Bußgelder, Strafen |
| Kapitel VIII (Art. 45-49) | Schlussbestimmungen | Übergangsregeln, Inkrafttreten, Aufhebungen |
Für Online-Händler sind vor allem Kapitel III und Kapitel IV der täglich relevante Teil des Textes.
Die wichtigsten Artikel für Händler auf einen Blick
Wer mit der GPSR arbeitet, begegnet immer wieder denselben Artikelnummern. Diese Kurzübersicht zeigt, wo im Text was steht:
| Artikel | Inhalt |
|---|---|
| Art. 2 | Geltungsbereich: welche Produkte fallen unter die GPSR? |
| Art. 3 | Begriffsbestimmungen: wer ist Hersteller, Einführer, Händler? |
| Art. 4 | Allgemeine Sicherheitspflicht: kein unsicheres Produkt auf den Markt |
| Art. 9 | Pflichten der Hersteller: Risikobewertung, Dokumentation, Meldung |
| Art. 10 | Bevollmächtigte / EU-Authorized Representative |
| Art. 11 | Pflichten der Einführer |
| Art. 12 | Pflichten der Händler |
| Art. 13 | Fulfilment-Dienstleister: neu in der GPSR |
| Art. 14 | Wenn Händler als Hersteller gelten (Private Label) |
| Art. 19 | Informationspflichten im Fernabsatz: was auf jede Produktseite muss |
| Art. 20 | Rückverfolgbarkeit von Produkten |
| Art. 22 | Pflichten der Anbieter von Online-Marktplätzen |
| Art. 35 | Safety Gate / RAPEX: das EU-Schnellwarnsystem |
| Art. 46 | Anwendungsbeginn: 13. Dezember 2024 |
| Art. 47 | Aufhebung der alten Richtlinie 2001/95/EG |
Für den Einstieg in den Originaltext empfiehlt sich diese Reihenfolge: Art. 2 und Art. 3 für den Geltungsbereich und die Definitionen lesen, dann direkt zu Art. 9 bis Art. 14 für die eigene Rolle in der Lieferkette springen. Art. 19 ist der praktischste Artikel für jeden, der online verkauft.
GPSR-Text für bestimmte Rollen: wo im Gesetz was steht
Welcher Teil der Verordnung relevant ist, hängt von der eigenen Rolle in der Lieferkette ab:
Hersteller (Art. 9 GPSR)
Hersteller finden ihre Pflichten vollständig in Art. 9 GPSR. Das sind die umfangreichsten Pflichten der gesamten Verordnung: Risikobewertung, technische Dokumentation, interne Produktkontrollen, Pflichtangaben am Produkt, Meldepflichten bei gefährlichen Produkten. Die technische Dokumentation muss zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt werden.
Importeure (Art. 11 GPSR)
Wer Waren aus Drittländern wie China, Indien oder der Türkei in die EU einführt, ist Importeur nach Art. 11 GPSR. Importeure müssen sicherstellen, dass der ausländische Hersteller einen EU-Bevollmächtigten nach Art. 10 GPSR benannt hat. Fehlt dieser, kann der Importeur selbst zur verantwortlichen Person werden.
Händler (Art. 12 GPSR)
Händler sind die Wirtschaftsakteure mit den schlanksten Pflichten. Art. 12 GPSR verlangt, dass Händler überprüfen, ob die vorgelagerten Akteure ihre Pflichten erfüllt haben. Wer Produkte mit fremder Marke innerhalb der EU weiterverkauft, ist typischerweise Händler.
Fulfillment-Dienstleister (Art. 13 GPSR)
Diese Rolle ist neu in der GPSR und betrifft Lager- und Versanddienstleister wie Amazon FBA oder spezialisierte Logistiker. Art. 13 GPSR macht sie verantwortlich, wenn kein anderer EU-Akteur greifbar ist.
Online-Marktplätze (Art. 22 GPSR)
Amazon, eBay, Etsy und vergleichbare Plattformen müssen nach Art. 22 GPSR unsichere Produkte schnell löschen, Safety-Gate-Meldungen weiterleiten und Nutzern ermöglichen, Sicherheitsbedenken zu melden. Art. 16 GPSR verpflichtet größere Plattformen zur Benennung eines internen Sicherheitsbeauftragten.
Was Art. 19 GPSR für Onlineshops bedeutet
Art. 19 GPSR ist der Artikel, der für fast jeden Shopify-Händler am meisten im Alltag spürbar ist. Er listet auf, welche Informationen bei jedem Fernabsatzangebot, also jedem Online-Listing, klar und deutlich sichtbar sein müssen:
- Name, eingetragener Handelsname oder Marke des Herstellers
- Postanschrift des Herstellers
- E-Mail-Adresse oder Webseite des Herstellers
- Produktbild, auf dem der Produkttyp erkennbar ist
- Typbezeichnung, Chargen- oder Seriennummer zur eindeutigen Produktidentifikation
- Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in der Sprache des Ziellandes
- Name und Adresse des EU-Bevollmächtigten, falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt
Diese Informationen müssen nicht im Fließtext versteckt sein, sondern so platziert werden, dass Verbraucher sie vor dem Kauf sehen. Die GPSR Pro App automatisiert die Darstellung dieser Pflichtangaben direkt auf der Shopify-Produktseite.
GPSR und das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Eine häufige Frage: Gilt jetzt die GPSR oder das ProdSG? Die Antwort ist: beide, aber in unterschiedlichen Funktionen.
Die EU-Verordnung 2023/988 definiert die inhaltlichen Produktsicherheitspflichten. Sie gilt direkt und hat Vorrang vor nationalem Recht. Das deutsche ProdSG in seiner aktuellen Fassung erfüllt dagegen eine Vollzugsfunktion: Es regelt, welche deutschen Behörden die GPSR-Pflichten kontrollieren, wie Bußgeldverfahren ablaufen und welche strafrechtlichen Konsequenzen bei schwerwiegenden Verstößen drohen.
Wer als Händler oder Hersteller die GPSR-Anforderungen direkt nachschlagen will, muss also in die EU-Verordnung schauen, nicht ins ProdSG.
FAQ
Wo kann ich die GPSR-Verordnung kostenlos herunterladen?
Den vollständigen deutschen Text der Verordnung (EU) 2023/988 gibt es kostenlos auf EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0988. Das PDF enthält alle Artikel, Erwägungsgründe und Anhänge in der offiziellen deutschen Amtsfassung.
Gibt es eine deutsche Übersetzung der GPSR oder gilt nur der EU-Text?
Die deutsche Fassung auf EUR-Lex ist die amtliche verbindliche Version. EU-Verordnungen werden in alle 24 Amtssprachen der EU übersetzt, und alle Sprachfassungen sind gleich verbindlich. Es gibt keine separate “deutsche Umsetzung”, weil Verordnungen direkt gelten.
Wie viele Artikel hat die GPSR-Verordnung?
Die Verordnung (EU) 2023/988 umfasst 49 Artikel und ist in acht Kapitel gegliedert. Hinzu kommen ein langer Abschnitt mit Erwägungsgründen sowie zwei Anhänge. Das Dokument umfasst insgesamt 51 Seiten im EU-Amtsblatt.
Ersetzt die GPSR das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vollständig?
Nein. Die GPSR ersetzt die alte EU-Richtlinie 2001/95/EG. Das deutsche ProdSG bleibt bestehen, wird aber auf seine Vollzugsfunktion reduziert. Die inhaltlichen Produktsicherheitspflichten kommen jetzt aus der EU-Verordnung, nicht mehr aus dem nationalen Gesetz.
Gilt die GPSR auch für B2B-Produkte?
Die GPSR gilt für Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern genutzt werden können. Reine Industrieanlagen, die ausschließlich im gewerblichen Umfeld eingesetzt werden, fallen nicht darunter. Ob ein Produkt “verbrauchergeeignet” ist, prüft die Marktüberwachungsbehörde im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen GPSR und CE-Kennzeichnung?
Die GPSR ist die Rahmenverordnung für die allgemeine Produktsicherheit. Die CE-Kennzeichnung ist ein separates System für Produkte mit eigenen EU-Harmonisierungsrichtlinien wie Elektrogeräte, Spielzeug oder Maschinen. Für CE-pflichtige Produkte gilt die GPSR ergänzend, soweit die CE-Richtlinien keine gleichwertigen Anforderungen enthalten. Für Produkte ohne eigene CE-Richtlinie ist die GPSR die alleinige Sicherheitsgrundlage.