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GPSR-Verstoß abgemahnt: Was tun? (Reaktions-Leitfaden)

GPSR-Abmahnung erhalten? Reaktions-Leitfaden für die ersten 48 Stunden, die Unterlassungserklärung, Anwaltskosten und wie du eine zweite Abmahnung verhinderst.

GP GPSR Pro Redaktion
8. August 2026 10 Min
Inhalt dieses Artikels

Ein Brief mit dem Wort “Abmahnung” im Betreff ist kein Grund für Panik. Er ist aber auch kein Anlass, ihn liegen zu lassen. Wenn du als Shopify-Händler eine GPSR-Abmahnung erhalten hast, zählt jetzt vor allem eines: die richtige Reihenfolge. Dieser Leitfaden zeigt dir, was in den ersten 48 Stunden zu tun ist, wann du die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, ändern oder ablehnen solltest, wann sich ein Fachanwalt für Wettbewerbsrecht lohnt und wie du eine zweite, teurere Abmahnung wegen desselben GPSR-Verstoßes verhinderst. Wichtig vorab: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Lass den Wortlaut deiner konkreten Abmahnung immer von einem Fachanwalt für Wettbewerbsrecht oder IT-Recht prüfen, bevor du etwas unterschreibst oder zahlst.

Was ist eine GPSR-Abmahnung und ist sie berechtigt?

Eine GPSR-Abmahnung ist ein wettbewerbsrechtliches Schreiben. Damit wirft dir ein Mitbewerber oder ein Wettbewerbsverband vor, gegen die Informationspflichten der EU-Produktsicherheitsverordnung verstoßen zu haben, offiziell die Verordnung (EU) 2023/988. Rechtsgrundlage ist meistens § 3a UWG in Verbindung mit Art. 19 GPSR, denn die dort verlangten Pflichtangaben gelten als sogenannte Marktverhaltensregel. Ein Verstoß dagegen berechtigt Mitbewerber und Verbände unmittelbar zur Abmahnung. Mehr zu den Grundlagen der Verordnung liest du in unserem Überblicksartikel was die GPSR eigentlich verlangt.

Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Eine nationale Umsetzung war nicht nötig. Seitdem prüfen vor allem der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) und einzelne Mitbewerber systematisch Angebote auf Marktplätzen und in Onlineshops, oft mit einfachen automatisierten Scans. Am häufigsten fehlen dabei drei Dinge: Herstellerangaben direkt auf der Produktseite, die Nennung einer verantwortlichen Person in der EU bei Herstellern außerhalb der EU, oder deutschsprachige Sicherheits- und Gebrauchshinweise.

Bevor du reagierst, lohnt sich ein kurzer Realitätscheck:

  • Stimmt der Vorwurf? Prüfe die konkret bemängelte Produktseite, nicht nur dein Impressum.
  • Ist der Abmahner überhaupt aktivlegitimiert, also ein echter Mitbewerber oder ein eingetragener Wettbewerbsverband?
  • Ist die Frist im Schreiben realistisch und nachvollziehbar formuliert?
  • Wurde tatsächlich erst nach dem 13. Dezember 2024 verkauft, oder greift möglicherweise die Altbestandsregelung nach Art. 51 GPSR?

Eine formal korrekte Abmahnung ist nicht automatisch in jeder Formulierung akzeptabel. Genau darum geht es im nächsten Abschnitt.

Die ersten 24 bis 48 Stunden: So reagierst du auf eine Abmahnung wegen Produktsicherheit

Zeitstrahl der ersten 48 Stunden nach einer GPSR-Abmahnung: Sofortmaßnahmen, Prüfung und fristgerechte Antwort

Wie du auf eine Abmahnung wegen Produktsicherheit reagierst, entscheidet oft darüber, ob es bei einer einmaligen Zahlung bleibt oder ob sich der Fall über Monate zieht. Die ersten zwei Tage bestimmen die Richtung.

Sofort, noch am selben Tag

Lies das Schreiben vollständig, auch die Anlagen. Notiere die Frist im Kalender, meist zwei bis drei Wochen ab Zustellung, und plane selbst einen Puffer von mehreren Tagen vor dem offiziellen Ablauf ein. Unterschreibe nichts. Überweise nichts. Sichere anschließend Screenshots der beanstandeten Produktseite im aktuellen Zustand, bevor du irgendetwas änderst, damit du später belegen kannst, was zum Zeitpunkt der Abmahnung tatsächlich zu sehen war. Achte darauf, dass URL und Datum auf dem Screenshot erkennbar sind, und nimm die Seite nicht einfach offline, bevor du diesen Beweis gesichert hast.

Tag 1 bis 2

Vergleiche den Vorwurf mit der Produktseite. Fehlen die Herstellerangaben wirklich, oder wurden sie eingegeben, aber von der Plattform nicht sichtbar angezeigt? Der Unterschied zählt: Ein technischer Anzeigefehler befreit dich zwar nicht von der Haftung, kann aber bei der Kostenverhandlung helfen, wenn du ihn sofort dokumentierst und dem Marktplatzbetreiber meldest. Behebe den eigentlichen Mangel parallel auf allen betroffenen Produktseiten, nicht nur auf der einen, die im Schreiben genannt wird. Wer denselben Fehler bei zehn weiteren Artikeln stehen lässt, riskiert die nächste Abmahnung für genau denselben Grundfehler.

Bis zum Ablauf der Frist

Entscheide, ob du die Sache selbst abschließt oder anwaltliche Hilfe brauchst, dazu mehr im übernächsten Abschnitt. Triff außerdem die Entscheidung über die Unterlassungserklärung. Antworte in jedem Fall vor Fristablauf, notfalls zunächst nur mit einer höflichen Bitte um Fristverlängerung. Wer schweigt, riskiert eine einstweilige Verfügung. Die kostet fast immer mehr als eine außergerichtliche Einigung.

Unterlassungserklärung unterschreiben, ändern oder ablehnen?

Entscheidungsdiagramm Unterlassungserklärung: unterschreiben, modifizieren oder ablehnen bei einer GPSR-Abmahnung

Bei einer berechtigten Abmahnung hast du im Kern drei Wege, und jeder hat ein anderes Risikoprofil.

Weg 1: Die vorformulierte Erklärung unterschreiben, so wie sie vorliegt. Das ist fast nie empfehlenswert, außer bei einem sehr kleinen, eng begrenzten Streitwert und einer nachgeprüft fairen Formulierung. Vorformulierte Erklärungen sind oft bewusst weit gefasst. Ein später scheinbar kleiner Verstoß kann dann eine hohe Vertragsstrafe auslösen.

Weg 2: Eine modifizierte, also angepasste Unterlassungserklärung abgeben. Dieser Weg passt, wenn der Vorwurf im Kern berechtigt ist, die Formulierung aber zu weit oder zu unklar geraten ist. Das Risiko bleibt gering, sofern die Anpassung anwaltlich geprüft wurde. In der Praxis ist das meist der schnellste Weg, um weitere Kosten zu vermeiden.

Weg 3: Die Erklärung ablehnen und widersprechen. Sinnvoll, wenn der Vorwurf sachlich falsch ist, der Abmahner nicht aktivlegitimiert ist, oder die Altbestandsregelung nachweislich greift. Das Risiko einer einstweiligen Verfügung steigt hier deutlich, wenn die Ablehnung nicht wasserdicht begründet ist.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist kein bloßes Formular. Sie ist ein Vertrag mit Wirkung für die Zukunft. Wer sie ungeprüft unterschreibt, verpflichtet sich oft zu mehr, als die GPSR tatsächlich verlangt, zum Beispiel zu einer Unterlassung für Produktkategorien, die mit dem eigentlichen Verstoß nichts zu tun haben. Eine anwaltlich modifizierte Fassung begrenzt die Erklärung dagegen auf den konkreten Verstoß und senkt damit das Risiko einer späteren Vertragsstrafe erheblich. Viele vorformulierte Erklärungen legen die Höhe der Vertragsstrafe gar nicht fest, sondern arbeiten mit dem sogenannten Hamburger Brauch: Der Abmahner bestimmt die Strafe im Wiederholungsfall nach eigenem, gerichtlich überprüfbarem Ermessen, in der neueren Fassung ohne feste Obergrenze. Dokumentierte Einzelfälle reichen von wenigen Tausend Euro bis zu deutlich fünfstelligen Beträgen, weshalb sich eine pauschale Zahl kaum seriös nennen lässt. Genau deshalb lohnt sich hier eine anwaltliche Prüfung der genauen Klausel, bevor du unterschreibst.

Brauche ich einen Anwalt für eine GPSR-Abmahnung?

Ja, in den meisten Fällen lohnt sich zumindest eine kurze anwaltliche Prüfung, bevor du reagierst, selbst wenn du den Vorwurf für eindeutig berechtigt hältst. Ein Fachanwalt für Wettbewerbsrecht oder für IT-Recht erkennt in der Regel schneller als ein juristischer Laie, ob die vorgelegte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist.

Eine anwaltliche Prüfung ist besonders wichtig, wenn eine der folgenden Situationen zutrifft:

  • Die Abmahnung droht bereits mit einer konkret bezifferten Vertragsstrafe oder einem hohen Streitwert.
  • Du bist unsicher, ob der zugrunde liegende Vorwurf überhaupt zutrifft, etwa weil die Angaben vorhanden waren, aber auf der Plattform nicht angezeigt wurden.
  • Es handelt sich bereits um die zweite Abmahnung wegen eines ähnlichen Sachverhalts.
  • Der Abmahner ist dir unbekannt, oder du bezweifelst, dass er tatsächlich aktivlegitimiert ist.
  • Die vorformulierte Unterlassungserklärung deckt mehr Produkte oder Verhaltensweisen ab, als tatsächlich beanstandet wurden.

Trifft keiner dieser Punkte zu, ist der Fehler eindeutig, und der geforderte Betrag liegt im niedrigen dreistelligen Bereich? Dann entscheiden sich manche Händler dafür, den Mangel selbst zu beheben und eine bereits anwaltlich geprüfte Musterformulierung für eine modifizierte Erklärung zu verwenden. Auch dann ist eine kurze Rücksprache mit einem Anwalt meist günstiger als das Risiko, eine zu weit gefasste Erklärung zu unterschreiben.

Was kostet eine GPSR-Abmahnung? (Abmahnkosten und Vertragsstrafe)

Kostenübersicht einer GPSR-Abmahnung: VSW-Pauschale, Mitbewerber-Anwaltskosten und allgemeiner Streitwert im Vergleich

Die Kosten hängen stark davon ab, wer abmahnt. Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb bewegen sich nach mehreren übereinstimmenden Praxisberichten meist um die 357 Euro pro Verstoß. Abmahnungen von Mitbewerbern oder deren Anwälten fallen häufig deutlich höher aus, oft 1.600 Euro und mehr, weil hier ein höherer Streitwert angesetzt wird. Zum Vergleich: In allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Verfahren bewegen sich Streitwerte häufig zwischen 5.000 und 50.000 Euro, in Einzelfällen auch deutlich darüber. Die daraus berechneten Anwaltskosten steigen entsprechend mit.

Diese Zahlen sind Praxiswerte aus dokumentierten Fällen, keine gesetzlich fixierten Beträge. Dein tatsächlicher Betrag kann abweichen, unter anderem weil der Streitwert verhandelbar ist. Bei mehreren betroffenen Produkten oder wiederholten Verstößen summieren sich einzelne Abmahnkosten schnell zu einem deutlich höheren Gesamtbetrag. Zusätzlich zu den privaten Abmahnkosten drohen bei bestimmten Verstößen auch behördliche Bußgelder. Die genaue Höhe und rechtliche Einordnung dieser behördlichen Sanktionen beschreiben wir ausführlich in unserem Grundlagenartikel zu GPSR-Abmahnung, Bußgeld und Strafen.

War die Abmahnung nachweislich unberechtigt, muss der Abmahner in aller Regel seine eigenen Kosten selbst tragen. Unter Umständen kannst du sogar eigene Kosten geltend machen. Auch das lässt sich in einer anwaltlichen Erstprüfung schnell einschätzen.

So verhinderst du eine zweite Abmahnung wegen desselben Verstoßes

Eine einzelne Produktseite zu korrigieren behebt das Symptom, nicht die Ursache. Meistens entstehen Zweitabmahnungen, weil derselbe Fehler bei anderen Artikeln im selben Shop unverändert bestehen bleibt, oder weil sich die Angaben nach der Korrektur schleichend wieder verändern, etwa durch neue Produktimporte oder einen Lieferantenwechsel.

Für nachhaltige Abhilfe braucht es einen systemischen Ansatz statt Einzelkorrekturen. Vier Punkte gehören auf jede Prüfliste:

  • Eine verantwortliche Person in der EU dauerhaft benennen, wenn dein Hersteller außerhalb der EU sitzt. Wie das nach Art. 16 GPSR korrekt geht, erklärt unser Leitfaden zur EU-Verantwortlichen Person.
  • Herstellerangaben direkt und sichtbar in jeder Produktbeschreibung pflegen, nicht nur im Impressum oder in einer verlinkten PDF.
  • Eine CE-Konformitätserklärung für jedes betroffene Produkt vorhalten. Eine Vorlage und die einzelnen Pflichtangaben findest du in unserem Beitrag zur Konformitätserklärung.
  • Sicherheits- und Gebrauchshinweise in allen relevanten Sprachen bereitstellen, nicht nur auf Deutsch, sobald du in mehrere EU-Länder verkaufst.

Ein Sonderfall betrifft Händler, die zusätzlich verpackungsrechtlich über LUCID registriert sein müssen. Diese Pflicht steht neben der GPSR und hat eigene Fristen, mit denen sie leicht verwechselt wird, obwohl es sich um zwei getrennte Register handelt.

Genau an diesem Punkt setzt GPSR Pro an. Die KI-gestützte Hersteller-Erkennung liest vorhandene Produktdaten aus und ergänzt fehlende Pflichtangaben automatisch für den gesamten Katalog, nicht nur für ein einzelnes Produkt. Das integrierte EU-AR-Verzeichnis vermittelt eine verantwortliche Person, sobald dein Hersteller außerhalb der EU sitzt. Der CE-Konformitätserklärungs-Generator erstellt die passenden Dokumente direkt aus deinen Shopify-Produktdaten, und die Pflichtangaben lassen sich automatisiert in 24 Sprachen bereitstellen. Über einen gerichtsfesten Audit-Trail lässt sich außerdem jederzeit nachweisen, wann welche Pflichtangabe eingepflegt wurde, was bei einer Kostenverhandlung mit einem Abmahner ein nützlicher Beleg sein kann. Wer bereits eine Abmahnung hinter sich hat, nutzt diesen Moment am besten, um den gesamten Katalog einmal automatisiert zu prüfen, statt nur das eine bemängelte Produkt zu reparieren. Ein Blick auf die Startseite zeigt, wie die automatisierte Herstellererkennung im Shop-Alltag aussieht.

Startseite von GPSR Pro, der Shopify-App für automatisierte GPSR-Compliance nach einer Abmahnung

Häufig gestellte Fragen zur GPSR-Abmahnung

Darf ich eine Abmahnung einfach ignorieren, wenn ich sie für unbegründet halte?

Nein, eine Abmahnung solltest du auch bei begründeten Zweifeln nicht einfach ignorieren. Weise sie stattdessen innerhalb der Frist schriftlich zurück, im Idealfall mit kurzer Begründung. Wer ignoriert, riskiert in der Praxis oft, dass der Abmahner ohne weitere Vorwarnung eine einstweilige Verfügung beantragt, was zusätzliche Gerichtskosten auslöst.

Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?

Verstreicht die Frist ungenutzt, kann der Abmahner ein gerichtliches Eilverfahren einleiten, meist eine einstweilige Verfügung, die deutlich teurer wird als eine außergerichtliche Einigung. Eine kurze, sachliche Antwort vor Fristablauf, notfalls mit einer Bitte um Fristverlängerung, ist fast immer besser als Schweigen.

Darf jeder Mitbewerber eine GPSR-Abmahnung aussprechen?

Ja, grundsätzlich darf jeder Mitbewerber im selben Marktsegment abmahnen, ebenso wie eingetragene Wettbewerbsverbände wie der Verband Sozialer Wettbewerb. Fehlt dem Absender diese Aktivlegitimation, kann das ein Argument gegen die Wirksamkeit der Abmahnung sein. Das sollte ein Anwalt im Einzelfall prüfen.

Darf ich Altbestand von vor Dezember 2024 trotzdem weiterverkaufen?

Ja, mit einer Einschränkung. Produkte, die nachweislich vor dem 13. Dezember 2024 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden und der damals geltenden Rechtslage entsprachen, dürfen nach Art. 51 GPSR grundsätzlich weiterverkauft werden. Sobald du dasselbe Produkt aber neu einlistest oder nachbestellst, gilt es als neu in Verkehr gebracht und muss vollständig GPSR-konform sein.

Trägt der Abmahner die Kosten, wenn die Abmahnung unbegründet war?

Ja, war die Abmahnung nachweislich unberechtigt, muss der Abmahner in der Regel seine eigenen Kosten selbst tragen. In solchen Fällen kann es sich lohnen, die eigenen Prüfungskosten gegenüber dem Abmahner geltend zu machen, was in der Praxis am ehesten mit anwaltlicher Unterstützung gelingt.

Entscheidungs-Checkliste: GPSR-Abmahnung erhalten

Nutze diese Liste als schnellen Überblick für die nächsten Schritte, sobald die Abmahnung bei dir eingegangen ist.

Sofortmaßnahmen:

  • Frist notiert, inklusive eigenem Sicherheitspuffer von mehreren Tagen
  • Beanstandete Produktseite dokumentiert, mit Screenshot vor jeder Änderung
  • Vorwurf sachlich geprüft: Fehlt die Angabe wirklich, oder liegt ein Plattform-Anzeigefehler vor?

Vor Fristablauf:

  • Entschieden, ob eine anwaltliche Prüfung nötig ist, siehe Entscheidungskriterien oben
  • Unterlassungserklärung geprüft: unterschreiben, modifizieren oder ablehnen
  • Fristgerechte schriftliche Antwort verschickt, notfalls mit Bitte um Fristverlängerung

Für den gesamten Shop:

  • Alle vergleichbaren Produkte im Shop auf denselben Fehler geprüft, nicht nur das genannte Produkt
  • Fehlende Pflichtangaben systematisch für den gesamten Katalog nachgezogen
  • EU-Verantwortliche Person und CE-Konformitätserklärung für betroffene Produktlinien aktuell gehalten
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GPSR Pro Redaktion

Unser Redaktionsteam verfolgt die GPSR-Rechtslage in der DACH-Region und übersetzt sie in umsetzbare Schritte für Shopify-Händler.

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