Die kurze Antwort zuerst: EG-Konformitätserklärung und EU-Konformitätserklärung bezeichnen dasselbe Dokument. Der Unterschied ist rein terminologisch und folgt daraus, ob die zugrunde liegende Richtlinie vor oder nach dem 1. Juli 2011 veröffentlicht wurde. Beide sind rechtlich vollständig gleichwertig. Trotzdem sorgt die Unterscheidung in der Praxis für erhebliche Verwirrung, insbesondere wenn ein Produkt unter mehrere Richtlinien fällt, von denen manche noch “EG” tragen und andere schon “EU”. Wer als Shopify-Händler Elektronik, Maschinen oder andere regulierte Produkte aus China oder anderen Drittländern importiert, muss verstehen, welche Bezeichnung er in seinen Produktunterlagen verwendet und warum. Sonst riskiert er Bußgelder bis zu 100.000 Euro, Verkaufsstopps und persönliche Produkthaftung. Dieser Artikel klärt den Unterschied, erklärt die Pflichtinhalte, listet häufige Fehler auf und zeigt, was sich mit der neuen Maschinenverordnung ab 2027 ändert.
Was ist eine Konformitätserklärung? (Definition und Funktion)
Eine Konformitätserklärung ist eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Herstellers oder seines EU-Bevollmächtigten, mit der er bestätigt, dass sein Produkt alle einschlägigen EU-Richtlinien und Verordnungen erfüllt. Sie ist die rechtliche Grundlage für die CE-Kennzeichnung: Ohne Konformitätserklärung kein CE-Zeichen, ohne CE-Zeichen kein legaler Vertrieb innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Das Dokument ist eine Selbstauskunft des Herstellers, keine Prüfung durch eine externe Stelle, es sei denn, die jeweilige Richtlinie schreibt eine Beteiligung einer Benannten Stelle vor (was bei erhöhten Risikoklassen der Fall ist). Marktüberwachungsbehörden können die Erklärung jederzeit anfordern und prüfen, ob sie korrekt erstellt wurde.
Für Shopify-Händler gilt: Wer Produkte importiert, auf denen ein ausländischer Hersteller keine gültige EU-Konformitätserklärung ausgestellt hat oder kein EU-Bevollmächtigter benannt ist, gilt selbst als Hersteller im Sinne der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und trägt damit die volle Dokumentations- und Haftungsverantwortung.
EG-Konformitätserklärung: Herkunft und Bedeutung
Das Kürzel “EG” steht für Europäische Gemeinschaft, den Vorläufer der Europäischen Union. Alle EU-Richtlinien, die vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember 2009 beschlossen wurden (wobei der relevante Stichtag für die Nomenklatur der Richtlinien praktisch der 1. Juli 2011 ist), tragen das Kürzel “EG”. Entsprechend ist auch die darauf basierende Konformitätserklärung eine EG-Konformitätserklärung.
Das wichtigste Beispiel ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Sie ist für Hersteller und Importeure von Maschinen, Elektrowerkzeugen und ähnlichen Geräten bis heute die zentrale Rechtsgrundlage und verlangt explizit eine EG-Konformitätserklärung. Weitere relevante EG-Richtlinien:
- Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (Grenzfall, bereits EU, obwohl 2014)
- Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
Die Konformitätserklärung, die ein Händler für eine Kettensäge, eine Bohrmaschine oder eine Holzfräse bereitstellen muss, heißt also korrekt EG-Konformitätserklärung, weil die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG noch unter dem alten Kürzel verabschiedet wurde.
EU-Konformitätserklärung: Was ist anders?
Inhaltlich: nichts. Formal: der Präfix ändert sich von “EG” zu “EU”, weil die zugrunde liegende Richtlinie nach dem Lissabon-Vertrag verabschiedet wurde und damit die Europäische Union als Gesetzgeber nennt, nicht mehr die Europäische Gemeinschaft.
Die erste Richtlinie, die offiziell “EU” im Namen trägt, war die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten), in Kraft ab Juni 2011. Seitdem tragen alle neuen Richtlinien und Verordnungen das EU-Kürzel, und entsprechend heißt die dazugehörige Konformitätserklärung “EU-Konformitätserklärung”.
Relevante EU-Richtlinien und Verordnungen für Shopify-Händler:
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU (elektromagnetische Verträglichkeit)
- Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU (Bluetooth, WLAN, Funk)
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (Elektrogeräte 50-1000 V)
- RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (Schadstoffe in Elektronik)
- EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) 2023/988
- Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (ab 20. Januar 2027)
Für Händler, die Smartphones, Bluetooth-Lautsprecher oder WLAN-Kameras aus China importieren, ist also eine EU-Konformitätserklärung erforderlich, weil die RED und die EMV-Richtlinie mit EU-Präfix verabschiedet wurden.
Der Unterschied auf einen Blick
Die folgende Gegenüberstellung zeigt, warum EG- und EU-Konformitätserklärung inhaltlich identisch sind und sich ausschließlich durch den Namensstichtag unterscheiden.

Fazit in einem Satz: EG oder EU ist reines Nomenklatur; entscheidend ist ausschließlich, welche Richtlinie für das Produkt gilt, und der Name folgt dem Datum der Richtlinie.
Sonderfall: Einbauerklärung (nicht verwechseln!)
Wer Maschinen verkauft oder importiert, begegnet neben der EG- und der EU-Konformitätserklärung noch einem dritten Dokumenttyp: der Einbauerklärung (früher EG-Einbauerklärung, nach der neuen Maschinenverordnung: EU-Einbauerklärung). Diese ist kein Schwester-Dokument, sondern gilt für einen grundlegend anderen Maschinentyp.
Vollständige Maschine: Kann eigenständig und sicher in Betrieb genommen werden, sobald sie an eine Energiequelle angeschlossen ist. Erhält CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung.
Unvollständige Maschine: Kann allein keine bestimmte Funktion erfüllen und ist zur Einbettung in eine andere Maschine oder Anlage bestimmt. Beispiele: ein Roboterarm ohne Steuereinheit, ein Fördermotor ohne Gehäuse. Bekommt KEINE CE-Kennzeichnung, sondern eine Einbauerklärung.
Ein häufiger Fehler in der Praxis: Ein Importeur bringt eine unvollständige Maschine als “vollständige Maschine” in Verkehr, klebt ein CE-Zeichen drauf und stellt eine Konformitätserklärung aus. Das ist eine Täuschung der Marktüberwachung mit erheblichen Konsequenzen.
Was muss eine Konformitätserklärung enthalten? (Pflichtinhalt-Checkliste)
Die konkreten Pflichtinhalte sind in jeder Richtlinie einzeln festgelegt, folgen aber einem einheitlichen Schema. Die folgende Checkliste gilt als Mindeststandard für EG- und EU-Konformitätserklärungen gleichermaßen.

Herstellerangaben
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Herstellers
- Bei Beauftragung: Name und Anschrift des EU-Bevollmächtigten
Produktidentifikation
- Produktbezeichnung, Modellnummer, Typenbezeichnung
- Seriennummer oder Seriennummernbereich (falls zutreffend)
- Funktion oder Verwendungszweck des Produkts
Richtlinienangaben
- Vollständige Bezeichnung aller anwendbaren Richtlinien und Verordnungen (z. B. “Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates”)
- Bei mehreren Richtlinien: vollständige Auflistung aller einschlägigen Rechtsakte
Normenangaben
- Harmonisierte Normen, auf die sich die Konformität stützt (z. B. “EN 55032:2015”)
- Wichtig: Das Erscheinungsjahr der Norm muss angegeben werden. Veraltete Normen ohne Aktualisierung verlieren ihre Harmonisierungswirkung
Benannte Stelle (falls erforderlich)
- Name, Kennnummer und Adresse der beteiligten Benannten Stelle
- Nummer des ausgestellten Zertifikats
Unterzeichnung
- Ausstellungsort und Datum
- Name und Funktion der zeichnungsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist oder ausdrücklich Beauftragter)
Aufbewahrung: Mindestens 10 Jahre ab Inverkehrbringen des letzten Exemplars dieses Produkttyps.
Häufige Fehler beim Ausstellen
Marktüberwachungsbehörden beanstanden vor allem diese Mängel:
Falsche Richtlinienbezeichnung: Wer für ein Produkt, das unter die RED (2014/53/EU) fällt, eine EG-Konformitätserklärung ausstellt (statt einer EU-Konformitätserklärung), macht einen formalen Fehler, der zwar materiell keine andere Bedeutung hat, aber bei Kontrollen als Sorgfaltsmangel gewertet wird.
Normen ohne Erscheinungsjahr: “EN 55032” ist nicht ausreichend; es muss “EN 55032:2015” heißen. Normen werden regelmäßig überarbeitet; ohne Jahrgang kann nicht nachgeprüft werden, welche Version tatsächlich angewendet wurde.
Nicht-zeichnungsberechtigte Unterzeichner: Ein Qualitätsmanager oder Sachbearbeiter darf die Konformitätserklärung nicht unterzeichnen, sofern er nicht ausdrücklich schriftlich dazu bevollmächtigt wurde.
Unvollständige Produktidentifikation: Fehlt die Typenbezeichnung oder Seriennummer, lässt sich die Erklärung nicht eindeutig einem Produkt zuordnen, was bei Produktrückrufen oder Marktüberwachungsmaßnahmen zum Problem wird.
Fehlende Übersetzung: Marktüberwachungsbehörden können verlangen, dass die Konformitätserklärung in die Amtssprache des Mitgliedstaats übersetzt vorliegt, in dem das Produkt verkauft wird.
Veraltete Normen: Wenn eine Norm, auf die sich die Konformitätserklärung stützt, zurückgezogen oder ersetzt wurde, verliert die darauf gestützte Konformitätsvermutung ihre Wirkung.
Praxis für Shopify-Händler und China-Importeure
Für den E-Commerce-Alltag bedeutet die Unterscheidung zwischen EG- und EU-Konformitätserklärung vor allem: Wer regulierte Produkte aus China oder anderen Drittländern importiert und auf Shopify, Amazon oder im eigenen Onlineshop verkauft, muss sicherstellen, dass die Konformitätserklärung des Lieferanten die richtige Bezeichnung trägt und alle Pflichtinhalte enthält.
Welche Konformitätserklärung für welches Produkt?
| Produktkategorie | Einschlägige Richtlinie/Verordnung | Korrekte Erklärung |
|---|---|---|
| Elektrowerkzeuge, Maschinen | Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | EG-Konformitätserklärung |
| Spielzeug | Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG | EG-Konformitätserklärung |
| Bluetooth-Geräte, WLAN-Produkte | Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU | EU-Konformitätserklärung |
| Netzteile, Ladegeräte, Leuchten | Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU | EU-Konformitätserklärung |
| Alle Produkte ab Dez. 2024 | GPSR 2023/988 (zusätzlich) | EU-Konformitätserklärung |
| Elektronik (Schadstoffe) | RoHS 2011/65/EU | EU-Konformitätserklärung |
| Elektrogeräte (Störaussendung) | EMV-Richtlinie 2014/30/EU | EU-Konformitätserklärung |
Wichtig: Viele Produkte fallen unter mehrere Richtlinien gleichzeitig. Ein Bluetooth-Lautsprecher fällt unter RED, EMV-Richtlinie, RoHS und GPSR, alles EU-Richtlinien. Ein elektrisches Werkzeug kann zusätzlich unter die Maschinenrichtlinie (EG) fallen. In diesem Fall muss die Konformitätserklärung alle anwendbaren Richtlinien aufführen. Praktisch löst man das oft mit einer einzigen EU-Konformitätserklärung, die auch die EG-Richtlinien listet.
Importeur als Hersteller: Wenn der chinesische Hersteller keine gültige Konformitätserklärung ausstellt oder keinen EU-Bevollmächtigten (EU Responsible Person) benennt, wird der Importeur nach GPSR zum Hersteller. Das bedeutet: Er muss selbst die Konformitätsbewertung durchführen, die technischen Unterlagen erstellen und die Konformitätserklärung unterzeichnen oder einen EU-Bevollmächtigten für den Hersteller benennen und die Erklärung von diesem ausstellen lassen.
Digitale Konformitätserklärung: Seit einer Änderung der technischen Dokumentationsanforderungen ist es in mehreren Richtlinienbereichen möglich, die Konformitätserklärung in digitaler Form bereitzustellen, als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als öffentlich zugänglicher Download-Link im Produkt. Die Maschinenrichtlinie erlaubt dies seit einer Clarification der Europäischen Kommission; die neue Maschinenverordnung kodifiziert es ausdrücklich.
Ausblick: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ab Januar 2027
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vollständig. Die folgende Zeitleiste zeigt, wie sich die Nomenklatur von EG zu EU entwickelt hat und was sich ab 2027 ändert.

Was sich ändert:
- Die EG-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie wird zur EU-Konformitätserklärung nach Maschinenverordnung
- Die neue Verordnung enthält erweiterte Anforderungen an Cybersicherheit und KI-gestützte Maschinen
- Die technischen Unterlagen müssen umfangreicher sein
- Die digitale Konformitätserklärung ist jetzt ausdrücklich vorgesehen
Was gleich bleibt:
- Der Grundaufbau der Konformitätserklärung (Herstellerangaben, Produktidentifikation, Richtlinien, Normen, Unterschrift)
- Die 10-jährige Aufbewahrungspflicht
- Die CE-Kennzeichnungspflicht
Übergangsfrist: Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, dürfen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG weiter anwenden und erhalten eine EG-Konformitätserklärung. Ab dem Stichtag gilt ausschließlich die Maschinenverordnung.
Shopify-Händler und Importeure, die Maschinen oder Elektrowerkzeuge aus China beziehen, sollten spätestens jetzt mit ihren Lieferanten klären, ob diese die Anforderungen der neuen Maschinenverordnung erfüllen und entsprechende Konformitätsnachweise für Produkte anfordern, die nach dem 20. Januar 2027 geliefert werden sollen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen EG-Konformitätserklärung und EU-Konformitätserklärung?
Der einzige Unterschied ist der Name: “EG” steht für Europäische Gemeinschaft (Richtlinien vor dem 1. Juli 2011), “EU” für Europäische Union (Richtlinien ab dem 1. Juli 2011). Inhaltlich, rechtlich und formal sind beide Dokumente identisch. Ein Produkt, das unter eine EG-Richtlinie fällt, erhält eine EG-Konformitätserklärung; eines, das unter eine EU-Richtlinie fällt, eine EU-Konformitätserklärung.
Muss ich als Shopify-Händler eine Konformitätserklärung haben?
Ja, wenn Sie regulierte Produkte (Elektronik, Maschinen, Spielzeug, Funkanlagen usw.) verkaufen. Als Importeur müssen Sie sicherstellen, dass eine gültige Konformitätserklärung vorliegt. Stellt der ausländische Hersteller keine aus, werden Sie nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) selbst als Hersteller behandelt und müssen sie selbst ausstellen.
Ist eine EG-Konformitätserklärung noch gültig?
Ja, vollständig. Solange die zugrundeliegende EG-Richtlinie noch in Kraft ist (z. B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bis Januar 2027), ist die EG-Konformitätserklärung das korrekte und gültige Dokument. Sie verliert ihre Gültigkeit erst, wenn die entsprechende Richtlinie durch eine EU-Verordnung oder -Richtlinie ersetzt wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Konformitätserklärung und einem CE-Zertifikat?
Die Konformitätserklärung ist eine Selbstauskunft des Herstellers, keine externe Prüfung. Ein CE-Zertifikat (genauer: Baumusterprüfbescheinigung einer Benannten Stelle) gibt es nur für bestimmte Produktkategorien mit erhöhtem Risikoniveau, bei denen die Richtlinie eine externe Prüfung vorschreibt. Viele Produkte erhalten CE nur auf Basis der Selbsterklärung, ohne jedes Zertifikat einer externen Prüfstelle.
Wie lange muss eine Konformitätserklärung aufbewahrt werden?
Mindestens 10 Jahre ab dem Datum, an dem das letzte Exemplar des betreffenden Produkttyps in Verkehr gebracht wurde. Die Frist läuft also nicht ab dem Kaufdatum eines einzelnen Exemplars, sondern ab dem letzten Verkauf dieses Produktmodells. Marktüberwachungsbehörden können die Unterlagen auch nach dem Produktauslauf noch anfordern.